Durch Nachversicherungsgarantien in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) können Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Das ist nicht nur für junge Leute wichtig, die erstmals ins Berufsleben einsteigen. Meistens ist eine solche Nachversicherung an viele Bedingungen geknüpft.

Inhaltsverzeichnis
Nachversicherungsgarantien in der BU: Mal mit, mal ohne Anlass
So gut wie jeder Berufsunfähigkeitsversicherung Test und BU-Ratgeber weist inzwischen darauf hin, dass man bei der Auswahl des richtigen Vertrages auf Nachversicherungsgarantien achten sollte. Die kann man brauchen, wenn man – aus unterschiedlichsten Gründen – seine Absicherung auf einen Schlag deutlich erhöhen will. Die Garantie sagt aus, dass man dann keine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen muss.
Zwei unterschiedliche Nachversicherungsgarantien gibt es:
Die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass
Bei der Nachversicherungsgarantie ohne Anlass kann man seine Absicherung meistens innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages aus beliebigen Gründen erhöhen. Also braucht man weder sein Studium abgeschlossen haben, heiraten oder ein Kind bekommen haben, um sich höher versichern zu können. In der Regel darf man allerdings nicht älter als 35 sein. Manche Versicherer lassen eine solche Erhöhung aber auch noch bis 40 zu.
Die Nachversicherungsgarantie mit Anlass
Hingegen kann man die Nachversicherungsgarantie mit Anlass weitaus länger nutzen, oft bis man 50 ist. Aber man muss eben einen bestimmten Anlass nachweisen, der Grund für den Erhöhungswunsch ist. Solche Anlässe können sein:
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft;
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
- Geburt oder Adoption eines Kindes;
- Kauf einer Immobilie oder Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung;
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Studiums- oder Ausbildungsende;
- Erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung;
- Existenzgründung;
- Ende der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk;
- Verlust von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung;
- Befreiung als Handwerksmeister von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung;
- Gehalts- oder Gewinnsteigerung;
- und andere mehr.
Nicht jeder Versicherer akzeptiert jeden Anlass für eine Nachversicherungsgarantie.

Nachversicherung ja, aber …
Was Versicherer nicht mögen, sind unkalkulierbare Risiken. Daher setzen alle Versicherer auch bei den Garantien zur Nachversicherung Grenzen und stellen unterschiedlichste Bedingungen:
- Die meisten Versicherer akzeptieren keine Nachversicherung in der BU, wenn dadurch die Rentenhöhe von 2.500 € / Monat überschritten wird;
- Viele Versicherer verzichten zwar auf eine Gesundheitsprüfung, aber nicht auf eine Risikoprüfung. Das bedeutet: Alles andere will der Versicherer schon noch prüfen: Ob man einen anderen Beruf ausübt, „schlimme“ Sportarten ausübt, wie viel man verdient, ob die gewünschte BU-Rentenhöhe zum Verdienst passt usw.;
- Bei Nachversicherungsgarantien bei einem Anlass gelten strikte Fristen, meist von 6 Monaten, innerhalb der man nach dem Ereignis die Erhöhung beantragen muss. Manche Versicherer lassen inzwischen auch eine Frist von 12 Monaten zu;
- Manche Versicherer begrenzen die Erhöhung der BU-Rente auf 250.- bis 500.- EUR pro Anlass;
- Andere Versicherer begrenzen die Erhöhung auf maximal das Doppelte der ursprünglich beantragten BU-Rente;
- War man schon zeitweise berufsunfähig, oder hat Leistungen aus einem AU-Baustein bezogen, ist eine Nachversicherung so gut wie immer nicht mehr möglich. Bei einigen Versicherer reicht es sogar schon, dass man einen entsprechenden Antrag gestellt hat – egal wie er ausging;
- Viele Versicherer nehmen die Nachversicherung in einem neuen Vertrag vor. Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen und Konditionen. Wie auch immer die dann aussehen;
- Für wohl alle Nachversicherungsgarantien gilt: Der Beitrag der Erhöhung wird mit dem dann gültigen „versicherungstechnischen Eintrittsalter“ kalkuliert. Deshalb können anfänglich beantragte 1.500 EUR BU-Rente + 500.- EUR nach 5 Jahren aus einer Nachversicherung teurer sein, als wenn man gleich 2.000 EUR BU-Rente versichert hätte.
Komplexe Regelungen
Inzwischen sind die Regelungen zur Nachversicherungsgarantie so komplex, dass wir extra dafür eine 20-Punkte-Checkliste erstellt haben. So können wir prüfen, ob und in welcher Höhe eine Nachversicherung für unsere Kunden realisierbar ist. Wir erinnern unsere Kundinnen und Kunden, wenn die Frist für die Nachversicherung ohne einen Anlass ausläuft. Wird uns ein Anlass bekannt, machen wir auf die Möglichkeit einer Nachversicherung aufmerksam.
So kommt es, dass im Jahr 2021 27 Prozent unserer BU-Anträge Nachversicherungsanträge waren.

Trotz Nachversicherung: Immer auch mit Dynamik
Eben weil es mit den Nachversicherungsgarantien gar nicht so einfach ist, kommt der Dynamik (Beitragsdynamik) eine so große Bedeutung zu. Die Beitragsdynamik ist das jährliche Angebot des Versicherers, die versicherte BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung gegen etwas mehr Beitrag zu erhöhen. Man muss diese Dynamik nicht jedes Jahr annehmen.
Meistens ist eine solche Dynamik nicht durch einen fixen Betrag gedeckelt. So kann sich die versicherte BU-Rente also auch weit über 2.500.- € / Monat erhöhen. Oft ist sie bis Alter 55 oder länger möglich und erfolgt im gleichen Vertrag zu gleichen Konditionen.
Am besten berücksichtigt man solche BU-Tarife, die sowohl viele Nachversicherungsgarantien, als auch eine Dynamik beinhalten.
Weiterführende Links
- Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente versichert werden?
- Ist die Dynamik (Beitragsdynamik) in der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
- Wie wichtig ist die garantierte Rentensteigerung (Leistungsdynamik) in der BU-Versicherung?
- Berufsunfähigkeitsversicherung auf Wikipedia
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Zuletzt aktualisiert am 09.04.2022 Nachversicherungsgarantien