Nachversicherungsgarantien in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind wichtig. Nur meistens sind sie an viele Bedingungen geknüpft. Vor allem aber machen sie die Dynamik nicht überflüssig.
Inhalt
- Nachversicherungs–Garantien in der BU: Mal mit, mal ohne Anlass
- Nachversicherung ja, aber…
- Trotz Nachversicherung: Immer auch mit Dynamik
- Weiterführende Links
- Anfrage stellen
Nachversicherungsgarantien in der BU: Mal mit, mal ohne Anlass
So gut wie jeder Berufsunfähigkeitsversicherung Test und BU-Ratgeber weist inzwischen darauf hin, dass man bei der Auswahl des richtigen Vertrages auf Nachversicherungsgarantien achten sollte. Die kann man brauchen, wenn man – aus unterschiedlichsten Gründen – seine Absicherung auf einen Schlag deutlich erhöhen will. Die Garantie sagt aus, dass man dann keine neue Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen muss.
Zwei unterschiedliche Nachversicherungsgarantien gibt es:
Die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass
Bei der Nachversicherungsgarantie ohne Anlass kann man seine Absicherung meistens innerhalb von 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages aus beliebigen Gründen erhöhen. Also braucht man weder sein Studium abgeschlossen haben, heiraten oder ein Kind bekommen haben, um sich höher versichern zu können. In der Regel darf man allerdings nicht älter als 35 sein.
Die Nachversicherungsgarantie mit Anlass
Hingegen kann man die Nachversicherungsgarantie mit Anlass weitaus länger nutzen, oft bis man 50 ist. Aber man muss eben einen bestimmten Anlass nachweisen, der Grund für den Erhöhungswunsch ist. Solche Anlässe können sein:
- Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft;
- Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft;
- Geburt oder Adoption eines Kindes;
- Kauf einer Immobilie oder Aufnahme eines Darlehens zur Immobilienfinanzierung;
- Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach Studiums- oder Ausbildungsende;
- Erfolgreicher Abschluss einer Meisterprüfung;
- Existenzgründung;
- Ende der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk;
- Verlust von Ansprüchen aus der betrieblichen Altersversorgung;
- Befreiung als Handwerksmeister von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung;
- Gehalts- oder Gewinnsteigerung;
- und andere mehr.
Nicht jeder Versicherer akzeptiert jeden Anlass.
Nachversicherung ja, aber…
Was Versicherer nicht mögen, sind unkalkulierbare Risiken. Daher setzen alle Versicherer auch bei den Nachversicherungsgarantien Grenzen und stellen unterschiedlichste Bedingungen:
- Die meisten Versicherer akzeptieren keine Nachversicherung in der BU, wenn dadurch die Rentenhöhe von 2.500 € / Monat überschritten wird;
- Viele Versicherer verzichten zwar auf eine Gesundheitsprüfung, aber nicht auf eine Risikoprüfung. Das bedeutet: Alles andere will der Versicherer schon noch prüfen: Ob man einen anderen Beruf ausübt, schlimme Sportarten ausübt, wie viel man verdient, ob die gewünschte BU-Rentenhöhe zum Verdienst passt usw.;
- Bei Nachversicherungsgarantien bei einem Anlass gelten strikte Fristen, meist von 3 bis 6 Monaten, innerhalb der man nach dem Ereignis die Erhöhung beantragen muss;
- Manche Versicherer begrenzen die Erhöhung der BU-Rente auf 250.- bis 500.- EUR pro Anlass;
- Andere Versicherer begrenzen die Erhöhung auf maximal das Doppelte der ursprünglich beantragten BU-Rente;
- War man schon zeitweise berufsunfähig, oder hat Leistungen aus einem AU-Baustein bezogen, ist eine Nachversicherung oft nicht mehr möglich;
- Viele Versicherer nehmen die Nachversicherung in einem neuen Vertrag vor. Für den neuen Vertrag gelten die dann gültigen Versicherungsbedingungen und Konditionen, wie auch immer die dann aussehen;
- Für wohl alle Nachversicherungsgarantien gilt: Der Beitrag der Erhöhung wird mit dem dann gültigen „versicherungstechnischen Eintrittsalter“ kalkuliert. Deshalb können anfänglich beantragte 1.500 EUR BU-Rente + 500.- EUR nach 5 Jahren aus einer Nachversicherung teurer sein, als wenn man gleich 2.000 EUR BU-Rente versichert hätte.

Wer das Kleingedruckte nicht liest, kauft schnell die Katze im Sack. Das gilt auch für Nachversicherungsgarantien in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Grafikquelle: Colourbox.com
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Trotz Nachversicherung: Immer auch mit Dynamik
Eben weil es mit der Nachversicherungsgarantie gar nicht so einfach ist, kommt der Dynamik eine so große Bedeutung zu: Sie ist oft nicht durch einen fixen Betrag gedeckelt. Meistens ist sie bis 55 oder länger möglich und findet im gleichen Vertrag zu gleichen Konditionen statt. Allerdings wird auch bei der Dynamik das jeweilige „versicherungstechnische Eintrittsalter“ zur Beitragskalkulation heran gezogen. Am besten berücksichtigt man solche BU-Tarife, die sowohl Nachversicherungsgarantien, als auch eine Dynamik beinhalten.
Weiterführende Links
- Wie hoch sollte die Berufsunfähigkeitsrente versichert werden?
- Ist die Dynamik in der Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?
- Wie wichtig ist die garantierte Rentensteigerung in der BU-Versicherung?
Zuletzt aktualisiert am 03.10.2017 Nachversicherungsgarantien