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Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
17
Sep
2018

Volkswohl Bund: Neue BU-Aktion 2018 mit wenig Fragen – verlängert

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Bis Ende 2018 10.04.2019 kann konnte man mit wenigen Gesundheitsfragen  wieder eine Berufsunfähigkeitsversicherung beim Volkswohl Bund beantragen. Wie man aus 19 Fragen 3 macht.

Volkswohl Bund BU-Aktion 2018

Wie schon in den Jahren 2013 / 2014 und 2016 / 2017 gibt es auch ab jetzt die Möglichkeit, eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) des Volkswohl Bund bis 750 Euro BU-Rente „mit nur 3 Fragen“ zu beantragen. Die Fragestellung des Versicherers ist für die Kunden allerdings suboptimal.


BU-Aktion 2018 des Volkswohl Bund

Dies sind die 2018er Rahmenbedingungen für die Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung des Volkswohl Bund mit wenig Gesundheitsfragen:

  • Für alle Berufe der Berufsgruppen A1, A2, A3, A4, B1, B2 und B3 des Volkswohl Bund;
  • Maximales Eintrittsalter (Berechnung: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr) 47 Jahre;
  • Nur für Personen, die erstmalig an einer BU-Aktion mit „vereinfachter“ Gesundheitsprüfung
    des Volkswohl Bund teilnehmen
  • Aktionsantrag muss bis 31.12.2018 10.04.2019 unterschrieben sein;
  • Spätester Versicherungsbeginn: 01.03.2019 01.07.2019;
  • Maximal versicherbare BU-Rente: 750 EUR. Falls schon ein Vorvertrag beim Volkswohl Bund besteht: Insgesamt maximal 2.500 € BU-Rente;
  • Es kann (muss aber nicht) eine Pflegerente von maximal 2.500 € mitversichert werden;
  • Abschluss als Normaltarif oder als Startertarif mit anfangs reduziertem Beitrag;
  • Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich;
  • Eine Beitragsdynamik kann in Form der I-Dynamik vereinbart werden, bei der die versicherte Rente um den Verbraucherpreisindex (mindestens 2,5% pro Jahr) erhöht wird und der Beitrag sich entsprechend erhöht ;
  • Ausschluss der Nachversicherungsgarantie;
  • Der Zusatzbaustein Leistung bereits bei 6-monatiger Arbeitsunfähigkeit kann nicht vereinbart werden.

So sieht die „vereinfachte“ Risikoprüfung bei der Berufsunfähigkeitsversicherung des Volkswohl Bund aus:

Der Volkswohl Bund fragt in seinem Aktionsantrag im Gegensatz zu früheren Aktionen jetzt auch nach besonderen Gefahren in Sport oder Freizeit. Nach geplanten Auslandsaufenthalten außerhalb Europas wird nach wie vor nicht gefragt.

Anzugeben sind Körpergröße und Gewicht, sowie bereits bestehende oder beantragte Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen.

Die „nur drei Fragen“ (O-Ton Volkswohl Bund) lauten:

  1. „Wurde bei Ihnen bis heute eine HIV-Infektion (positiver AIDS-Test), eine Krebserkrankung, ein Herzinfarkt, ein Schlaganfall, eine Multiple Sklerose (MS), eine Leber- oder Stoffwechselstörung, eine chronisch-entzündliche Darmerkrankung, Epilepsie, eine psychische Störung oder ein Bandscheibenvorfall festgestellt?
  2. Sind Sie aktuell in einer medizinischen Behandlung, einer laufenden Therapie, nahmen oder nehmen Sie Drogen oder regelmäßig* Medikamente, ist eine Operation geplant, waren Sie in den letzten 2 Jahren krankheitsbedingt arbeitsunfähig für einen Zeitraum von länger als 2 Wochen oder liegt bei Ihnen eine MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit), ein GdS (Grad der Schädigungsfolge) oder ein GdB (Grad der Behinderung) vor?
  3. Wurden Anträge auf Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits-, Grundfähigkeits- oder Pflegeversicherung nur zu erschwerten Bedingungen angenommen (z. B. mit Klausel oder Zuschlag), zurückgestellt oder abgelehnt?

* Hinweis: Unter “regelmäßige” Medikamenteneinnahme ist die Einnahme von Medikamenten an mehr als 30 Tagen in den letzten 12 Monaten zu verstehen. Nicht anzugeben bzw. zu berücksichtigen sind Verhütungs-, Schilddrüsen- und Erkältungsmittel.“

Die Fragen des Volkswohl Bund im Rahmen der BU-Aktion 2018
Die Fragen des Volkswohl Bund zur Gesundheit und Freizeitrisiken im Rahmen der BU-Aktion 2018. Quelle: Volkswohl Bund

Einschätzung zur 2018er BU-Aktion des VWB

Nachdem wir im vergangenen Jahr das große Thema der „spontanen Anzeigepflicht“ hatten – hier die Stellungnahme des VWB dazu – , wird man BU-Aktionen mit wenigen Gesundheitsfragen besonders kritisch hinterfragen müssen. Das liegt weniger an dieser Anzeigepflicht selber: Die mir bekannten zweitinstanzlichen Urteile sehen keine solche Verpflichtung des Kunden zu Angaben, nach denen der Versicherer selber gar nicht gefragt hat. Vielmehr sind manche Fragestellungen so, dass Antragsteller dazu verleitet werden, die Frage „passend“ für die Antragsannahme zu beantworten.

Hier fällt der Volkswohl Bund wieder mit seinen – sogar ausgeweiteten – zeitlich unbefristeten Fragen auf: Ob Sie irgendwann einmal Krebs hatten, werden Sie bestimmt wissen. Aber ob eine „psychische Störung“ festgestellt wurde? Ich denke da spontan an die vielen Frauen, die uns von Diagnosen aus diesem Bereich berichten: Gern von ihren Gynäkologen mit der Krankenkasse abgerechnet, ohne den Patientinnen etwas darüber zu sagen. Wer seine Patientenakte nicht gecheckt hat, läuft hier unter Umständen schnurstracks in die (potentielle) Falle der Anzeigepflichtverletzung.

Ist Ihnen das Wort „nahmen“ in der Kuddelmuddel-Frage 2 aufgefallen? Da wird in einer Frage nach a) aktuellem Stand, b) dem der letzten 2 Jahre, c) der Zukunft und nun – was Drogen angeht- auch d) rückwirkend unbefristet gefragt. Wozu soll das gut sein – um die intellektuellen Fähigkeiten der Kunden zu testen oder um sie zu verwirren?


Fazit

Wer als Versicherer die Antragssteller / potentiellen Kunden vor eigenen Fehlern bewahren will, tut gut daran, seine Fragen sauber und übersichtlich zu formulieren. Auch, wenn man dann bei 19 statt „drei“ Fragen landet.

Nichtsdestotrotz: Wenn Sie vernünftig Ihre Gesundheitshistorie recherchiert haben (und sich an jeden einzelnen LV-Antrag Ihres Lebens und seines Ausgangs erinnern können), bietet die BU-Aktion des Volkswohl Bund eine Chance auf eine Teilabsicherung, die bei Beantwortung aller normalen Fragen vielleicht so nicht zustande kommen würde. Positiv ist auch, dass der Versicherer die Aktion fast allen Berufsgruppen anbietet. Für den schnellen Abschluss, die kurzfristige Entscheidung ist diese BU-Aktion allerdings nicht geeignet, wenn Sie Stress im Leistungsfall vermeiden wollen.

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