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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
16
Feb
2016

Warum die BU Leistungsdynamik immer wichtiger wird

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Früher war eine BU Leistungsdynamik oder ‚garantierte Rentenerhöhung‘, wie wir sie nennen, fast eine Besonderheit. Heute sollte sie in keinem Angebot fehlen. Grund dafür sind sinkende Überschüsse auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

BU Leistungsdynamik - wichtig wegen sinkender Überschüsse!

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden verschiedene Formen der Dynamik unterschieden. Die sogenannte Beitragsdynamik ist das jährliche Angebot des Versicherers, die Höhe der abgesicherten BU-Rente gegen Zahlung eines höheren Beitrags ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Hintergrund ist der Inflationsausgleich, aber auch eine allmähliche Anpassung an steigenden Absicherungsbedarf. Wie wichtig dieser Vertragsbestandteil ist, habe ich zuletzt im Beitrag „Gefürchtet, missverstanden, ignoriert: Die BU-Dynamik“ beschrieben. In diesem Artikel geht es nun um die andere Dynamik Form: Die garantierte Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall.


Bei Berufsunfähigkeit muss die Rente steigen

Wenn Sie berufsunfähig werden und es lange Jahre lang bleiben sollten, ist es wichtig, dass Ihre Berufsunfähigkeitsrente steigt: Schließlich brauchen Sie dann, wenn Sie sowieso weniger Geld zur Verfügung haben, erst recht einen Inflationsausgleich. Anderenfalls müssten Sie erleben, wie sich der Wert Ihrer BU-Rente von Jahr zu Jahr verringert. Wie sehr sich die Verbraucherpreise in den letzten Jahren erhöht haben, vermittelt ein Blick auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland:

Verbraucherpreisindex 2006 - 2015

Die Überschussbeteiligung sinkt…

Früher war eine Erhöhung der BU-Rente im Leistungsfall nur durch eine Beteiligung an den Überschüssen möglich – und Rentenerhöhungen von 2% und mehr konnten in Aussicht gestellt werden.

In Zeiten permanenter Finanzkrisen, extremst niedriger Zinsen und steigender Anzahl von BU-Leistungsfällen können die Versicherer die Überschüsse nicht mehr in früher gewohnter Höhe aufrecht erhalten. Das zeigt sich seit einiger Zeit recht deutlich bereits bei der Beitragskalkulation, bei der die garantierten Beiträge mit einem Überschussanteil verrechnet werden. Mal sinkt die Höhe der Überschussbeteiligung bei neuen Verträgen, mal müssen die Kunden auch für laufende Verträge mehr bezahlen.

… auch bei Auszahlung der BU-Rente

Weniger offensichtlich ist die Reduzierung der Überschüsse im Rentenbezug, wenn also die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird: Das merken die meisten erst, wenn sie berufsunfähig geworden sind. Wer vorher wissen will, womit er rechnen kann (oder auch nicht), muss in den Anhang der Geschäftsberichte der Lebensversicherer gucken, dort wird die Höhe der Überschüsse jeweils für ein Jahr im voraus festgelegt („deklariert“).  Das kann dann so aussehen, wie auf der folgenden Grafik.

Überschussbeteiligung Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsbezug

Interessant ist der Optimismus für neu angebotene Berufsunfähigkeitsversicherungen, obwohl man die Rentenerhöhung bei allen vorherigen Tarifen reduzieren musste und teilweise bei Null Prozent Rentenzuwachs angekommen ist… Das Beispiel ist jedoch kein Einzelfall. Ähnliche Reduzierungen finden sich in den Geschäftsberichten vieler Versicherer – nur nicht immer so schön plastisch dargestellt.


BU Leistungsdynamik: Inflationsausgleich im Leistungsfall

Eben weil sich die Höhe der Überschüsse nicht garantieren lässt, haben viele Versicherer im Laufe der letzten Jahre eine Zusatzleistung für Berufsunfähigkeitsversicherungen kreiert: Die BU Leistungsdynamik. Der Name soll ausdrücken, dass es sich dabei um eine Dynamik handelt, die erst im Leistungsfall einsetzt. „Garantierte Rentensteigerung“ ist für den Laien vielleicht verständlicher?

Die Leistungsdynamik kann bei vielen Versicherern in Höhe von 1, 2, oder 3 Prozent vereinbart werden und kostet einen zusätzlichen Beitrag. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, ist vom Einzelfall abhängig. Als Anhaltspunkt können Sie sehr vage von etwa 5 Prozent höherem Beitrag pro Prozent garantierter Rentenerhöhung ausgehen.


Brauche ich eine Leistungsdynamik in meiner Berufsunfähigkeitsversicherung?

Diese Frage kann man nur für den Einzelfall vernünftig beantworten. Je jünger Sie beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind und je größer die Differenz zwischen Ihrer BU-Rente und Ihrem Einkommen ist, desto notwendiger ist dieser Zusatzbaustein meines Erachtens. Sinnvoll und nützlich dürfte er wegen der sinkenden Überschüsse für die Meisten sein – weshalb wir in der Beratung standardmäßig auch eine garantierte Rentenerhöhung empfehlen. Falls der Beitrag zu hoch wird, wird man Kompromisse machen müssen – dann sollten Sie aber wenigstens wissen, worauf Sie sich einlassen.

Wichtig noch zu wissen: Falls Ihnen später einmal einfällt, dass Sie doch gerne eine Leistungsdynamik in Ihrem BU-Vertrag hätten, dürfte das nur mit erneuter Gesundheitprüfung und wahrscheinlich sogar nur mit einem kompletten Neuvertrag funktionieren. Hingegen bieten viele Anbieter die Möglichkeit, diese Zusatzleistung auch separat aus dem Vertrag zu kündigen, falls der Bedarf bei Ihnen irgendwann doch einmal nicht mehr vorhanden sein sollte.

Last but not least: Selbst im Jahr 2016 bietet noch längst nicht jeder Versicherer überhaupt eine BU Leistungsdynamik an. Dabei würde ein Blick in den eigenen Geschäftsbericht ausreichen, um die Notwendigkeit zu erkennen …


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