Können Sie nach einer Diagnose wie Tinnitus, psychologische Beratung, oder BWS-Blockade noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommen?
Hin und wieder fragen uns Interessenten, wie Ihre Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei Vorliegen einer bestimmten Diagnose seien. Seriös kann man das meistens gar nicht beantworten. Es kommt immer auf den Einzelfall an und auf sämtliche Details. Dass bestimmte Diagnosen jedenfalls nicht automatisch und unbedingt zu Leistungsaussschlüssen oder gar Ablehnungen führen, zeigt unsere kleine Übersicht in diesem Artikel.
Diagnosen, die zu Normalannahmen oder maximal einem Zuschlag in der BU führten
Aus den im Jahr 2015 von uns vermittelten Berufsunfähigkeitsversicherungen haben wir zunächst nur solche mit normaler Annahme, oder einem Risikozuschlag herausgesucht. Die Kunden haben also vollen Versicherungsschutz erhalten. Und zwar unter Nennung einer oder auch mehrerer der folgenden Diagnosen:
- Akne * Analvenenthrombose * Angulus infectiosus * Ansatztendinose Adduktor * Außenbandruptur
- Beckenschiefstand * Beinverkürzung * Blockade Brustwirbelsäule * Brustkyphose * BWS Blockierung * BWS Syndrom
- Chronische Sinusitis * Chronisches Lumbalsyndrom * Coxa Vara * Craniomandibuläre Dysfunktion
- Diskreter Mitralklappenprolaps * Distorsion Handgelenk * Dorsalgie
- Erhöhte GPT Werte
- Fibrolipom * Fibrom
- Gastritis * Gebrochener Fuß * Gebrochener Griffelfortsatz * Gebrochener Zeigefinger * Gehirnerschütterung * Gürtelrose * Gutartige Neubildung
- Hämorrhoiden * Hashimoto-Thyreoiditis * Hausstauballergie * Heuschnupfen * Hodentorsion * Hörsturz * HWS Syndrom * Hypercholesterinämie
- Ichthyosiforme Erythrodermie
- Katzenhaar-Allergie * Keratosis follicularis * Knick-Senkfuss * Knötchen in der Schilddrüse * Kolitis * Kolon-Polyp * Kreuzschmerzen * Kurzsichtigkeit – 6,75 Dioptrien
- Leistenbruch * Lendenlordose * Lichen ruber * Liposarkom (entfernt) * Lumbago * Lumbalgie * Lumboischialgie
- Migräne * Morbus Meulengracht * Morbus Scheuermann * Muskelhartspann * Myotendopathie LWS
- Niedriger Blutdruck (einmalig)
- Pilonidalzyste * Psychologische Beratung
- Radiusköpfchenfraktur * Reißerguß Knie * Retropatellare chondropathie Knie
- Schienenbeininnenkanten-Syndrom * Schilddrüsen-Unterfunktion * Sehnenscheidenentzündung * Septumplastik * Skoliose * Steißbeindermoid * Störung des Lipoproteinstoffwechsels * Subdurales Hämatom
- Tinnitus (< 1 Woche)
- Unbestimmte Bauchschmerzen * Unfall: Stromschlag
- Verstauchung des Sprunggelenks * Vertebragenes Schmerzsyndrom * Viruswarzenentfernung
- X-Beine
- Zerrung der Bauchmuskeln * Zerrung der Schulter
Nachtrag vom 12.10.2017: Liste mit K.O.-Diagnosen
In unserem neuen Seitenbereich zur Berufsunfähigkeitsversicherung finden Sie nun auch eine Liste mit K.O.-Diagnosen, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung kaum zustande kommen kann.
Egal welche Diagnose: Der Weg führt über eine Risikovoranfrage
Wie oben erwähnt: Zu welchen Konditionen Sie wirklich versichbar sind, können die Versicherer erst entscheiden, wenn ihnen alle relevanten Informationen vorliegen – und zwar nicht nur zur angegebenen Diagnose selber. Vieles hängt auch vom Beruf und ausgeübten Sportarten ab, von der Höhe der gewünschten BU-Rente, dem Alter usw.. Damit eine Antragsstellung nicht zum reinen Blindflug wird, nutzen wir im Vorfeld eine anonymisierte / pseudonymisierte Risikovoranfrage.
Risikovoranfragen: Massive (Qualitäts-) Unterschiede
Wer meint, die Versicherer (bzw. deren Risikoprüfer) bewerten eine bestimmte Diagnose identisch, irrt gewaltig. Einen Eindruck, wie unterschiedlich die Einschätzungen seien können, zeigt unsere Stichprobe aus dem vergangenen Jahr. Wir haben mehr oder weniger wahllos gut 50 Risikovoranfragen herausgesucht und nachgesehen, welcher Versicherer welches Votum auf die Voranfrage gegeben hat. So sah es aus:
Man könnte meinen, die Chance auf eine Normalannahme, eine Ablehnung, oder ein unklares Votum sei nahezu gleich groß – bei identischen Informationen. Ursache für eine so unterschiedliche Bewertung können sein: Annahmepolitik, besondere Erfahrungen im eigenen Versicherten-Bestand, aber auch ein Nicht-Ernstnehmen von Risikovoranfragen. Schließlich machen sich hier mehrere Versicherer Arbeit, es wird aber nur maximal einer einen neuen Kunden gewinnen können.
Wir fürchten manchmal, hier beisst sich der Hund in den Schwanz: Wenn schon die Voranfrage nicht wettbewerbsfähig bearbeitet wird, gibt es auch keinen Antrag. Gibt es keinen Antrag von uns, sinkt potentiell die Bereitschaft manches Versicherers, unsere Voranfragen vernünftig zu bearbeiten, so unsere gelegentliche Vermutung.
Erfreulich ist hingegen, dass es auch Versicherer gibt, deren Einschätzung im Rahmen der Risikovoranfrage so exakt ist, dass sich bei der späteren Risikoprüfung des eingereichten Antrages (bei gleichen Angaben) nichts mehr am Votum ändert. Das ist nur bei höchster Professionalität möglich.
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Diagnose -> Risikovoranfrage -> Antrag – wie sieht das Resultat aus?
Unseren Kunden möglichst guten Versicherungsschutz besorgen – das klingt so simpel und ist doch gerade im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung alles andere als einfach. Ganz pragmatisch gesehen, meinen wir damit gar nicht unbedingt, auch noch die letzte schöne Versicherungsklausel vereinbaren zu wollen. Uns geht es – bei unserem Klientel mit solchen Diagnosen wie oben aufgelistet – in erster Linie darum, nach Möglichkeit vollständigen Versicherungsschutz zu besorgen. Am liebsten ohne Leistungsausschluss für Vorerkrankungen. Das folgende Diagramm zeigt, in wie fern uns das in 2015 gelungen ist:

Trotz mancher problematisch klingender Diagnose: Rund 75% der über uns im Jahr 2015 gestellten Anträge auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung führten zu vollem Versicherungsschutz.
- 59% der in 2015 gestellten BU- / EU-Anträge sind zu normalen Konditionen angenommen worden;
- 7% waren Annahmen auf Basis von BU-Aktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung – deutlich weniger, als noch ein Jahr zuvor;
- 9% erhielten einen Risikozuschlag;
- 14% bekamen einen Leistungsausschluss; ein großer Teil davon kann nach einem bestimmten Zeitraum neu überprüft werden (was wir nicht separat erfasst haben);
- 5% bekamen mehr als einen Leistungsausschluss;
- Je 2% entfielen auf Verträge mit einem Leistungsausschluss plus einem Risikozuschlag, auf nicht zustande gekommene Verträge, oder noch offenen Antragsbearbeitungen;
- 0% abgelehnte Anträge (nachgetragen am 01.02.16).
Immerhin 75% der eingereichten Anträge liefen also (trotz solcher Diagnosen wie den oben genannten) auf vollen Versicherungsschutz hinaus – ein Ergebnis auf das wir durchaus stolz sind!
Ob das auch bei Ihnen funktioniert, wissen auch wir erst am Ende der Beratung.
Diagnose
Kommentare zu diesem Beitrag
[…] mindern können. Pauschale Urteile sind aber kaum möglich. Daher hat Matthias Helberg eine Liste mit Diagnosen und Krankheiten und ihre Auswirkungen […]
Also ich nicht um es kurz zu formulieren. Bei mir als Morbus Meulengracht Erkrankter wurde sehr genau der Krankheits – und Heilungsverlauf angesehen wobei ich später davon ausging dass dies nur „alibi“ war .. weil geben wollte man mir eine BU Versicherung nie! Kann dies wer anhand seiner Erfahrungen unterstreichen?
Hallo Theresa,
vielen Dank für die Rückmeldung.
Ob man mit einer bestimmten Diagnose eine BU bekommen kann, ist immer eine Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung aller Umstände (Alter, Beruf, Höhe der BU-Rente, Sportarten, weitere Diagnosen). Manchmal hängt es auch davon ab, wie man vorgeht und wie ausdauernd man dabei ist.