Das Wichtigste auf einen Blick
Eine Vorerkrankung bedeutet nicht automatisch das Aus für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch nicht, wenn es mehrere sind.
Gut zu wissen: Verschiedene Versicherer beurteilen die gleichen Vorerkrankungen oft unterschiedlich.
Aber es gibt auch Diagnosen, bei denen wohl alle Versicherer grundsätzlich ablehnen: Die sogenannten K.O.-Diagnosen. Wir nennen Ihnen hier einige dieser Diagnosen.
Haben Sie keine K.O.-Diagnose, ist der nächste Schritt auf Ihrem Weg zur BU die Ersteinschätzung, falls Sie eine psychische Vorerkrankung haben. Verläuft auch die positiv, geht es über die sorgfältige Aufarbeitung der Gesundheitshistorie weiter zur anonymen Risikovoranfrage.
Info
Wir sind Versicherungsmakler und begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
- Marktgrundlage: 38 von 60 BU- Anbietern.
- Erwähnungen und Interviews u. a. in ZEIT, WiWo und FAZ.
- Bewährte Vorgehensweise: Dein Weg zur BU.
- Kostenlose Erstberatung buchen.
- Wer wir sind: Über uns.
- Ergebnisse 2025:
- Kein Versicherungsantrag abgelehnt,
- Alle Leistungsanträge anerkannt.
- Unser BU-Jahr 2025.
Zuletzt bearbeitet: 28.03.2026
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste auf einen Blick
- Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung
- Was sind K.O.-Diagnosen?
- Wann lohnt sich eine Anfrage bei Vorerkrankungen?
- Weitere Vorgehensweise bei Vorerkrankungen
- 3 Tipps zum Ausfüllen des Antrags, wenn Sie Vorerkrankungen haben
- Häufige Fragen (FAQ) zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
- Kontakt aufnehmen und Anfrage stellen
- Weiterführende Links
Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankung
Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben wollen, müssen Sie meistens umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten. Der Versicherer prüft anhand Ihrer Angaben, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen er Sie versichern kann.
Die Versicherer können Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen. Dann gelten Sie nicht als berufsunfähig und bekommen auch keine Rente, wenn die ausgeschlossene Krankheit die Ursache der Berufsunfähigkeit darstellt.
Außerdem können die Versicherer stattdessen oder auch zusätzlich einen Risikozuschlag, also einen höheren Beitrag, verlangen.
Bei sehr schweren oder vielen, weniger schweren, Vorerkrankungen müssen Sie auch mit Antragsablehnungen rechnen.
Je nachdem, was Sie für Vorerkrankungen haben, kann die Auswahl des passenden Anbieters und der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ganz schön aufwendig werden. Denn kein Versicherer muss Sie versichern.
Bei K.O.-Diagnosen können Sie sich die Mühe sparen, denn leider gibt es kaum eine Chance auf Versicherungsschutz, wenn der Versicherer so fragt, dass Sie sie angeben müssen.
Was passiert bei Rückenproblemen (z. B. wiederkehrende Schmerzen, Physio, Bandscheiben)?
Rückenprobleme führen nicht automatisch zur Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Entscheidend ist, wie schwer die Beschwerden waren, wie lange sie bestanden, welche Behandlungen nötig waren und seit wann Sie gegebenenfalls beschwerdefrei sind.
Versicherer schauen vor allem auf:
- Zeitpunkt der Beschwerden,
- Häufigkeit und Dauer,
- Diagnosen wie Bandscheibenvorfall oder chronisches Schmerzsyndrom,
- Behandlungen wie Physiotherapie, Infiltrationen, Reha oder Operation,
- aktuelle Beschwerden und Arbeitsunfähigkeiten der letzten Jahre.
Je nach Verlauf kommen drei Ergebnisse in Betracht:
- normale Annahme, wenn die Beschwerden leicht, gut abgeheilt und länger zurückliegend sind,
- Risikozuschlag, wenn ein erhöhtes Risiko gesehen wird, das aber noch versichert werden kann,
- Leistungsausschluss für Wirbelsäule/Rücken, wenn die Rückenvorgeschichte aus Sicht des Versicherers zu relevant ist.
Ein Ausschluss bedeutet: Beschwerden oder Erkrankungen der Wirbelsäule werden bei der Prüfung einer Berufsunfähigkeit nicht mitberücksichtigt. Deshalb sollte man gerade bei Rückenproblemen die Unterlagen zuerst sauber aufbereiten und erst dann per anonymer Risikovoranfrage prüfen lassen, welche Lösung realistisch ist.
Was sind K.O.-Diagnosen?
K.O.-Diagnosen sind Erkrankungen oder Diagnosen, die aus Sicht der meisten Versicherer ein unvertretbares Risiko darstellen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie während der Vertragslaufzeit – vielleicht auch erst in 20 oder 30 Jahren – deswegen berufsunfähig werden, ist einfach zu groß.
Ein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird in diesen Fällen in der Regel abgelehnt – unabhängig von der Ausgestaltung des Vertrags oder der übrigen Gesundheitssituation.
Das gilt jedenfalls dann, wenn die Diagnose oder die Beschwerden innerhalb der letzten Jahre gestellt wurde bzw. aufgetreten sind.
Diese Einordnung ersetzt keine Beratung, hilft aber dabei, früh realistisch einzuschätzen, ob aktuell weitere Schritte in Richtung BU sinnvoll sind.
Typische K.O.-Diagnosen in der BU-Versicherung
Auch wenn die Versicherer unterschiedliche Listen nutzen, müssen Sie bei den folgenden Vorerkrankungen vermutlich überall von einer Ablehnung ausgehen, wenn es um eine BU geht.
Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nicht ausgeheilt sind und es Beschwerden, Untersuchungen oder Behandlungen im genannten Zeitraum gab.
Für anderen Versicherungen, wie die Risikolebensversicherung, gelten andere Regeln.
Eine Angabe wie „in den letzten 3 – 5 Jahren“ bedeutet: Bei manchen Versicherern geht es um die letzten 5 Jahre, bei anderen um die letzten 3 Jahre.
Tabelle der K.O.-Diagnosen
| Krankheit / Diagnose | Zeitraum |
|---|---|
| AIDS / HIV | jemals |
| Alkoholabhängigkeit | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| ALS (Amyotrophe Lateralsklerose) | bestehend |
| Aorten Aneurysma | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Arterielle Verschlusskrankheit | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Arteriosklerose | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Behinderung, geistige | bestehend |
| BMI < 15 | bestehend |
| BMI > 38 | bestehend |
| Borreliose | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Brown-Séquard-Syndrom | bestehend |
| Burn-out | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| CFS (chronisches Müdigkeitssyndrom) | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Demenz | bestehend |
| Drogenmissbrauch | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Geistige Behinderung | bestehend |
| Herzinfarkt | in den letzten 5 Jahren |
| Herzkranzgefäße verkalkt | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Hirntumor | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Insult (Schlaganfall) | in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Leberzirrhose | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Long-COVID-19 / Post-Covid-19 | bestehend / in den letzten 3 Jahren |
| Lungenkrebs | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Lupus erythematodes (Autoimmunerkrankung) | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Magersucht /Anorexie | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Medikamentenmissbrauch | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Morbus Bechterew | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Müdigkeitssyndrom, chronisch (CFS) | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Multiple Sklerose | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Nierenzysten (multipel oder familiär bedingt) | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Parkinson | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Periphere arterielle Verschlusskrankheit | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Persönlichkeitsstörungen / Psychosen | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Polyarthritis (Rheuma) | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Rheumatische Beschwerden, Rheuma | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Schlaganfall (Insult) | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Schitzophrenie | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Suchterkrankungen | bestehend / in den letzten 5 Jahren |
| Suizidversuch | in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Zystennieren | bestehend / in den letzten 3 – 5 Jahren |
| Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung? Bei einer K.O.-Diagnose sehr unwahrscheinlich. | Quelle: Eigene Recherchen, Auswertung interner Annahmerichtlinien von 10 Versicherern. Stand: Mai 2025. |
Wie geht es weiter, wenn keine K.O.-Diagnose vorliegt?
Wenn Ihre Vorerkrankung nicht zu den typischen K.O.-Diagnosen gehört, ist die erste Hürde genommen. Der nächste sinnvolle Schritt ist die Abklärung, ob sich eventuelle psychische Diagnosen oder eine Therapie negativ auswirken können.
Spezialfall Psycho-Diagnosen
Erkrankungen der Psyche oder entsprechende Diagnosen sehen die Versicherer besonders kritisch. Da hilft jedoch keine Liste von K.O.-Diagnosen. Damit Sie dennoch schnell eine Einschätzung bekommen, ob Sie eine Absicherungs-Chance haben, haben wir einen Service für Sie eingeführt: Die Ersteinschätzung bei psychischen Vorerkrankungen.
Unser Service: Ersteinschätzung bei psychischer Vorerkrankung
Herr Helberg hat mich mit großer Fachkompetenz und einem klar strukturierten Prozess auf dem Weg zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet. (…) Besonders hervorzuheben ist die transparente und effiziente Vorgehensweise von Herrn Helberg. (…) Auch bei kritischen Themen, wie dem Ausschluss eines Risikos bei der BU, konnte Herr Helberg durch seine Expertise die für mich vorteilhafteste Formulierung im Vertrag sicherstellen. Zusammenfassend kann ich die Versicherungsberatung durch Herrn Helberg uneingeschränkt empfehlen.
Dr. M. Müller, IT-Berater, Mitte 30 auf ProvenExpert.
Wann lohnt sich eine Anfrage bei Vorerkrankungen?
In den allermeisten Fällen sind Vorerkrankungen kein Ablehnungsgrund. Das gilt zum Beispiel bei:
- vollständig ausgeheilten Verletzungen oder Erkrankungen,
- lange zurückliegenden Beschwerden ohne aktuelle Symptome,
- gut eingestellten chronischen Erkrankungen,
- harmlosen Diagnosen, die im Alltag keine Rolle spielen.
Was bei einem Versicherer ausgeschlossen werden soll, kann bei einem anderen durchaus versicherbar sein. Genau deshalb ist professionelle Unterstützung bei der Suche nach dem richtigen Vertrag so sinnvoll.
Sehr vielen Menschen konnten wir trotz Vorerkrankungen bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung vermitteln, siehe z.B. im Blogartikel „Kann ich noch eine BU bekommen mit der Diagnose…?“
Letztlich ist jede Annahmeentscheidung eines Versicherers immer eine Einzelfallentscheidung, bei der es auf alle Details ankommt. Nutzen Sie daher unseren kostenlosen Service einer anonymisierten Risikovoranfrage.
Weitere Vorgehensweise bei Vorerkrankungen
Wenn keine K.O.-Diagnose vorliegt, kommen – je nach Ihrer Situation – folgende Schritte auf dem Weg zur BU in Betracht:
1. Psychische Vorerkrankungen prüfen
Gab es in den letzten fünf Jahren psychische Beschwerden oder eine Psychotherapie, empfiehlt sich zunächst unsere kostenlose und anonyme Ersteinschätzung.
2. Gesundheitshistorie aufarbeiten
Liegen keine psychischen Vorerkrankungen vor – oder fällt die Ersteinschätzung positiv aus –, ist der nächste Schritt die Aufarbeitung Ihrer Gesundheitshistorie über Krankenkasse und Hausarzt. Dabei unterstützen wir Sie bei Bedarf.
3. Unterlagen einreichen
Ab diesem Punkt braucht es professionelle Begleitung: Sie fordern unsere Beratungsunterlagen an und senden die Gesundheits- und Personenfragebögen sorgfältig ausgefüllt zurück. Zum Beispiel über unser EXTRANET.
4. Auswertung und weiteres Vorgehen
Wir sichten Ihre Angaben, klären Rückfragen und besprechen mit Ihnen, welcher Weg sinnvoll ist – etwa eine Aktionsroute mit verkürzten Gesundheitsfragen oder die Normalroute mit anonymer Risikovoranfrage.
5. Entscheidung auf belastbarer Grundlage
Sie erhalten eine klare Auswertung Ihrer Versicherbarkeit und entscheiden auf dieser Basis, wie es weitergeht.
So vermeiden Sie unnötige Ablehnungen, Einträge in der „schwarzen Liste“ HIS und bewahren Ihre Chancen auf Versicherungsschutz – auch bei komplexer Vorgeschichte.
3 Tipps zum Ausfüllen des Antrags, wenn Sie Vorerkrankungen haben
Wenn Sie ein gutes BU-Angebot haben und wissen, wo Sie sich versichern wollen, beachten Sie unsere Tipps:
- Stellen Sie den Versicherungsantrag dort, wo Sie auch die Voranfrage haben durchführen lassen. Sonst funktioniert das womöglich nicht.
- Lesen Sie die Fragen im Versicherungsantrag sehr aufmerksam durch. Nehmen Sie sich Zeit für die Antworten. Geben Sie alles an, wonach der Versicherer im Antrag fragt. Haben Sie keine Angst vor dem „ja“.
- Tragen Sie die Antworten selbst in das Antragsformular ein. Falls Ihnen ein Vermittler empfiehlt, etwas nicht anzugeben, wonach aber im Antragsformular gefragt wird: Suchen Sie sich einen anderen Vermittler.
Hier sehen Sie ein Beispiel, dass ein „ja“ bei den Gesundheitsfragen auf gar keinen Fall schlimm ist, oder gar automatisch zu einer Ablehnung führt.

Tipp: Denken Sie daran, dass eine mögliche Berufsunfähigkeit während der Laufzeit der Berufsunfähigkeitsversicherung eingetreten sein muss.
Das bedeutet: Falls Sie bereits bei Beantragung der Berufsunfähigkeitsversicherung aus gesundheitlichen Gründen Ihren Beruf nicht mehr voll ausüben können, können Sie unter Umständen bereits als berufsunfähig gelten und bekommen dann eventuell keine Leistung aus dem Vertrag.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie wissen möchten, ob Ihre Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch möglich macht: Sprechen Sie mit uns. Gemeinsam finden wir es heraus.
Häufige Fragen (FAQ) zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Vorerkrankung
Ja, oft ist BU-Schutz trotz Vorerkrankungen möglich – je nach Diagnose mit normaler Annahme, Risikozuschlag oder Leistungsausschluss; bei K.O.-Diagnosen ist es meist unmöglich. Beste Vorgehensweise: anonyme Risikovoranfrage.
Eine Diagnose, bei der BU-Versicherer in der Regel keinen Schutz mehr bieten – unabhängig vom Einzelfall.
Typ-2-Diabetes ohne Folgeerkrankungen ist manchmal versicherbar. Typ-1 wird meist abgelehnt. Es kommt auf den Verlauf an.
Ja, immer mehr Versicherer bieten jungen Leuten entsprechende Aktionsanträge an. Siehe unter Berufsunfähigkeitsversicherung für junge Leute.
Damit keine negative Eintragung in Ihrer Versicherungsakte erfolgt – und Sie keine Chancen bei anderen Anbietern verlieren.
Je nach Versicherer und Fragestellung drei, fünf, bis zu zehn Jahre. HIV / AIDS auch unbefristet.
Versicherer unterscheiden unterschiedlich. Wenn der Grund nicht gerade eine K.O.-Diagnose war, kann man es bei weiteren Versicherern probieren – am besten als Risikovoranfrage.
Im Leistungsfall kann der Versicherer die Zahlung verweigern – und den Vertrag kündigen oder anfechten.
Ja, zum Beispiel die Grundfähigkeitsversicherung oder die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Aber auch da sind Gesundheitsfragen zu beantworten. Wir beraten Sie gern dazu.
Wenn wir alle Auskünfte und Unterlagen von Ihnen haben: Etwa 2 Wochen bis Sie die detaillierte Auswertung haben.
Nein. Unsere Leistungen sind für Sie kostenlos, wir werden von den Versicherern bezahlt.
Herr Helberg und sein Team sind ausgezeichnet organisiert und strukturiert. Meine Versicherungsanfrage war nicht leicht zu erfüllen, aber es wurde ein sehr gutes Angebot gefunden. Ich kann Herrn Helberg uneingeschränkt weiterempfehlen!

