Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
  • +++ So war unser Jahr 2023: Kein Antrag abgelehnt +++
  • +++ Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Als Online Marketing Manager in 548 Tagen zur BU-Versicherung +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
02
Mrz
2020

Corona Virus & COVID-19: Auswirkung auf die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Wie wirkt sich eine Infizierung mit dem Corona -Virus auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) aus? Ist dann Versicherungsschutz noch möglich? Letztes Update: 05.05.2021.

Der Coronavirus und die Berufsunfaehigkeitsversicherung

Der Coronavirus COVID-19 bzw. SARS CoV 2, seine Ausbreitung und seine Folgen sind das Thema dieser Tage. Da stellt sich früher oder später die Frage, wie die Versicherer reagieren, wenn man in seinem Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung angeben muss, mit  Corona infiziert (gewesen) zu sein? Antwort: Bei den von uns befragten Versicherern beobachtet man das Geschehen genau. Eine folgenlos überstandene Infektion mit einem Corona-Virus bleibt versicherbar.

 

 

Update 06.09.2021: Einzelne Versicherer stellen Anträge für 6 Monate nach vollständiger Behandlungs- und Beschwerdefreiheit zurück

Update 05.05.2021: „Bei Corona-Spätfolgen droht Ablehnung durch Versicherer“ – wirklich?

 

 

Corona Virus & BU-Antrag – Kein Grund zur Panik

Das ist doch einmal eine gute Nachricht für alle, die sich aktuell besonders viel Sorgen um das Thema Coronavirus machen: Auf unsere kleine Blitzumfrage vom 01.03.2020 haben wir bisher von allen Versicherern, die bereits geantwortet haben, eine ähnliche Auskunft erhalten:

Man sieht eine Infizierung mit Corona aktuell (02.03.2020) wie eine Infizierung mit einer normalen Grippe:

  • Besteht die Infektion noch, kann ein Antrag aktuell nicht angenommen werden, sondern wird „zurückgestellt“. Das bedeutet: Man kann es wieder probieren, wenn die Infektion ausgeheilt ist.
  • Ist die Infektion bereits ohne Folgen ausgeheilt (was sich offensichtlich testen & ärztlich dokumentieren lässt), kann wegen dieser Diagnose eine ganz normale Annahme erfolgen. Das bedeutet: Es kommt wegen einer Infektion mit dem COVID-19-Erreger wohl weder zu höheren Beiträgen, noch zum Ausschlusss dieser Erkrankung vom Versicherungsschutz.

Natürlich können neue Erkenntnisse zu einer anderen Vorgehensweise führen. Falls sich in diesem Punkt etwas Entscheidendes ändert, werden wir diesen Artikel entsprechend updaten.

Hier geht es zum Update

 

Wie immer: Es zählt der Einzelfall, auch bei Corona

Rein vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass die Prüfung eines Antrages auf eine BU-Versicherung immer eine Einzelfallentscheidung ist. Dies bedeutet, dass es auch auf alle anderen erfragten Umstände ankommt: Andere Diagnosen und Vorerkrankungen, Alter, Freizeitaktivitäten, Beruf… Durch eine anonymisierte Risikovoranfrage können wir das für Sie herausfinden, ohne dass Sie einen Antrag unterschreiben müssen.

 

Der Coronavirus und die Berufsunfähigkeitsversicherung: Corona without panic

Coronavirus without panic

 

Berufsunfähig durch Corona-Virus-Infektion?

Im März 2020 wies noch nichts auf Umstände hin, dass man wegen einer Corona -Infektion berufsunfähig werden könnte. Damals nahmen auch wir an, dass anscheinend die allermeisten Betroffenen wieder gesund werden und ein relativ geringer Prozentsatz infizierter Menschen leider verstirbt.

Ein Jahr später ist man natürlich schlauer und unter dem Oberbegriff Long-Covid werden immer mehr unterschiedlichste langwierige und schwere Folgen einer Corona-Infektion deutlich. Diese Folgen können sicherlich zu einer Berufsunfähigkeit führen.

Ebenfalls scheint die Befürchtung zutreffend zu sein, dass insbesondere die Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung, wie Kontaktbeschränkungen und Lockdown, viele Menschen förmlich krank machen. Auch solche – oft psychischen – Erkrankungen können zur Berufsunfähigkeit führen.

Eine gute Nachricht gibt es jedenfalls: Wenn Sie bereits Ihren BU-Vertrag haben, ist das mitversichert. Denn bei einer BU kommt es grundsätzlich nicht darauf an, welche gesundheitliche Einschränkung eingetreten ist. Das gilt ebenso grundsätzlich sogar für Krankheiten, die bislang unbekannt waren. So, wie jetzt das Corona-Virus, das COVID-19 verursacht.

 

Abschließend zwei Tipps:

Hier finden Sie Infos der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zum Coronavirus.

Falls Sie sich für eine visualisierte Darstellung der aktuellen weltweit bekannten Infektionszahlen interessieren: Die Johns-Hopkins University in Baltimore, USA, bietet auf dieser Seite eine entsprechende Übersicht.

Update 06.09.2021: Einzelne Versicherer stellen Anträge für 6 Monate nach vollständiger Behandlungs- und Beschwerdefreiheit zurück

Einzelne Versicherer stellen Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung inzwischen für 6 Monate nach vollständiger Behandlungs- und Beschwerdefreiheit zurück. Das bedeutet: Dort kann man erst nach dieser Zeit einen entsprechenden Antrag stellen. Viele andere Versicherer bieten jedoch nach wie vor vollen Versicherungsschutz, wenn die Erkrankung ungefähr 3 Monate ausgeheilt ist.

 

Update vom 05.05.2021: „Welt am Sonntag“ titelt „Bei Corona-Spätfolgen droht Ablehnung durch Versicherer“

Im entsprechenden Artikel behauptet die Welt am Sonntag: „Berufstätigen, die durch die Pandemie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, droht eine Leistungsverweigerung durch die Versicherer.“ Quelle für diese Aussage sei eine Studie. Von 70 Anbietern von Berufsunfähigkeitsversicherungen wurden 59 befragt. 1 (einer!) hat alle Fragen beantwortet. 6 weitere Anbieter haben immerhin einige Fragen beantwortet. Der Rest hat keine Frage beantwortet. Für reißerische Schlagzeilen hat die sehr dünne Datenbasis trotzdem gereicht.

Dabei heißt es auf Seite 13 der „Zusatzinformationen Presse“ zur entsprechenden Pressemitteilung:

18 Leistungsfälle wegen Corona / COVID-19 - kein Fall abgelehnt.

„Bisher wurde kein Leistungsfall, der im Zusammenhang mit COVID-19 steht, abgelehnt.“ Quelle: PremiumCircle Deutschland GmbH QTI 2021 – Zusatzinformationen Presse – 23.04.2021, Seite 13.

Ausführlich mit Hintergrund-Infos berichtet der versicherungstip (vt) in Ausgabe 18/2021.

 

Update vom 28.04.2021: Finanztip & Corona

Das Verbraucherportal Finanztip hat nun, ein Jahr nach uns, ebenfalls einige BU-Versicherer angefragt. Ergebnis: Schwere Verläufe, wie bei Long-Covid, können zu einer Antrags-Rückstellung oder auch zur Ablehnung führen. Das ist insofern nicht verwunderlich, als das bei anderen schweren Erkrankungen (z.B. „frische“ Erkrankungen des Herzens oder anderer Organe, somatoforme Schmerzstörungen) ähnlich entschieden wird. Also stellt eine Corona-Infektion in diesem Punkt keine Ausnahme dar.

 

Update vom 20.08.2020: Matthias Helberg (u.a.) zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Corona im Pfefferminzia Podcast

Im Pfefferminzia Podcast wurde Matthias Helberg zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und Vorerkrankungen sowie speziell zum Thema Corona interviewt.

 

Update vom 12.05.2020: Erste Versicherer fordern Zusatzfragebogen Corona an

Erste Versicherer fordern inzwischen bei Anträgen auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung einen Zusatzfragebogen Corona / Covid-19 an.

Der Fragebogen beinhaltet Fragen wie

  • nach Corona-Symptomen „in den letzten Tagen“ wie Fieber, Husten, Kurzatmigkeit, Muskel-/ Gelenkschmerzen, Halsschmerzen, Kopfschmerzen, Übelkeit / Erbrechen, Durchfall, Müdigkeit;
  • ob ein Covid-19-Test durchgeführt wurde und falls ja, mit welchem Ergebnis;
  • ob man in den letzten 14 Tagen Kontakt zu jemandem hatte, der an Covid-19 erkrankt war oder ist;
  • nach einer verordneten Quarantäne oder Selbstquarantäne;
  • ob man sich in den letzten 4 Wochen außerhalb Deutschlands befunden hat oder einen Auslandsaufenthalt in den nächsten 3 Monaten beabsichtigt.

Noch ist nicht klar, ob dieser Fragebogen immer, stichprobenartig oder nur bei Angaben mindestens eines der Symptome angefordert wird.

So sieht der Zusatz-Fragebogen Corona / Covid 19 aus:

Zusatzfragebogen Corona Covid-19 zum Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusatzfragebogen Corona / Covid-19

Wir bleiben für Sie weiter auf dem Laufenden in Sachen Corona / Covid-19 und den Auswirkungen auf die Berufsunfähigkeitsversicherung und Risikolebensversicherung.

 

Berichterstattung über diesen Artikel:

Pfefferminzia am 05.03.2020

Screenshot Pfefferminzia: Muss ich beim BU-Antrag sagen, dass ich den Corona -Virus hatte? Quelle: pfefferminiza.de

DasInvestment am 06.03.2020:

Screenshot Das Investment: Was bedeutet Corona für meine BU-Police? Quelle: dasinvestment.com

Versicherungsmagazin am 07.05.2020:

Screenshot Versicherungsmagazin: Coronavirus - wie bleibende Schäden versichert sind Quelle: versicherungsmagazin.de

 


    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).

    Letzte Aktualisierung am 05.05.2021 zu Berufsunfähigkeitsversicherung Corona

    Noch keine Kommentare vorhanden

    Einen Kommentar schreiben