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19
Feb
2016

Süddeutsche Zeitung: Helberg kritisiert Verbraucherschützer

Kategorie: BU-Versicherung, Medienecho, Publikationen, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Die Süddeutsche Zeitung berichtet in ihrer Online-Ausgabe vom 18.02.2016 über sinkende Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung und deren Auswirkungen für die Kunden.

Süddeutsche Zeitung: Helberg kritisiert Verbraucherschützer. Grafikquelle: Colourbox.comKundenorientiert denkende BU-Experten kalkulieren seit vielen Jahren die Möglichkeit ein, dass die Überschüsse der Lebensversicherer auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung sinken werden. In der Praxis der Beratung bedeutet das, bei den Beiträgen für die Absicherung nicht (nur) auf den Nettobeitrag zu achten, sondern auf den garantierten Brutto-Beitrag. Zusätzlich sollte nach Möglichkeit eine garantierte Rentensteigerung im Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart werden.

Erst durch die Überschussanpassungen der letzten Zeit (z.B. WWK) bei laufenden Verträgen wird eine breitere Öffentlichkeit allmählich auf das Thema aufmerksam. Nun berichtet auch die Süddeutsche Zeitung.

 

Süddeutsche Zeitung zur BU: Eine wackelige Angelegenheit

Hier geht es zu dem Artikel der Süddeutschen Zeitung. Mir leuchtet der Titel zwar nicht so ganz ein, aber natürlich ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen verstehen, worauf man bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung achten sollte.

Das ist inbesondere daher wichtig, weil gerade auch in diesem Punkt Verbraucherschützer nicht etwa eine Hilfestellung oder Orientierung bieten, sondern meines Erachtens oftmals eher potentiellen Schaden für Verbraucher ausrichten. So schrieben die „Tester“ von Stiftung Warentest noch im letzten Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen in Finanztest 08.2015 allen Ernstes:

Wir empfehlen, den Nettobeitrag zu vergleichen.

Stiftung Warentest empfahl, Nettobeiträge zu vergleichen.

Stiftung Warentest empfahl, Nettobeiträge zu vergleichen – und nannte gleich Gründe, es nicht zu tun. Quelle: Finanztest 08/2015, Seite 69.

 

Auch in der „Beratung“ mancher Verbraucherzentralen spiegelt sich wieder, dass man sich zwar an der Bedienung einer Vergleichssoftware übt: Nur leider auch hier mit einem Fokus (Sortierkriterium) auf den Nettobeitrag und anschließend Auswahl einiger Tarife mit den niedrigsten, nicht garantierten, Nettobeiträgen.

In der „Beratungsdokumentation“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen kann das dann so aussehen:

Verbraucherzentrale Niedersachsen, Beratungsdokumentation zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Sortierkriterium nicht garantierter Nettobeitrag. Quelle: „Beratungsdokumentation“ der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Zum Vergrößern bitte anklicken.

Mit zweifelhaften Tipps und Fehlern in der Beratung müssen Verbraucher ganz offensichtlich nicht nur bei Vertrieblern, sondern auch bei ihren „Schützern“ rechnen. Das Thema Überschüsse in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein gut nachvollziehbarer Beleg dafür. Ob die abgebildete Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen wohl ein Ausrutscher, oder routinemäßiges Vorgehen ist?

Verbraucher können einfach nicht kritisch genug bleiben. Auch darauf aufmerksam zu machen, ist aus meiner Sicht der eigentliche Verdienst von Frau Anne-Christin Gröger in der Süddeutschen Zeitung. Daher: Vielen Dank dafür!

Wie ist Ihre Meinung? Hinterlassen Sie hier gerne einen Kommentar!

 

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