Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
  • +++ Anpassungsstörung mit Krankschreibung: Problem beim BU Antrag? +++
  • +++ So war unser Jahr 2023: Kein Antrag abgelehnt +++
  • +++ Dortmunder Grundfähigkeitsversicherung zahlt 63.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Als Online Marketing Manager in 548 Tagen zur BU-Versicherung +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
28
Aug
2018

Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018: „Finanztest“ & die jungen Leute

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  7 Kommentare

Der Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 von Stiftung Warentest untersucht speziell Tarifangebote für Studenten und Auszubildende. Zwölf „sehr gute“ Angebote will man gefunden haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018Wenn Stiftung Warentest alle zwei Jahre einen Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen (BUV) veröffentlicht und zwischendurch mal einzelne Aspekte betrachtet, steigt bei uns im Büro stets die Spannung: Es gibt einfach keinen besseren Garanten für praxisfremde Betrachtungen, veraltete Kriterien, peinliche Fehler und manch verantwortungslosen Tipp für Verbraucher. Das war beim Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2011 so, beim BU-Test 2013 („Avanti dilettanti“), beim Test von Berufsunfähigkeitsversicherungen 2015 und zuletzt auch beim BU-Test 2017.

Immerhin versteht man sich mittlerweile auf das Finanzielle: Denn die Nutzung der „Finanztest sehr gut“ – Logos solcher vermurksten Tests für Jahres-Lizenzkosten zwischen 7.700.- und 18.000.- Euro pro BU-Tarif vermarkten zu können – das ist wirklich eine Leistung. Da wohl niemand so viel Geld für ein „mangelhaft“-, „ausreichend“-, oder „befriedigend“-Urteil ausgibt, besteht der Fehlanreiz, möglichst viele gut verkaufbare „sehr gut“ – Urteile zu fällen. Auch, wenn man Fehlanreizen widerstehen kann.

 

Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 für „junge Leute“

„Must-have für junge Leute“ titelt „Finanztest“ in Ausgabe 09/2018 auf Seite 78. Bis hierhin können wir auch nahezu uneingeschränkt zustimmen.

Der Trend beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht seit Jahren hin zu immer jüngeren Eintrittsaltern. Das hat mehrere Ursachen:

  1. Die Hoffnung, junge Menschen seien gesünder und hätten deswegen weniger Probleme mit der Gesundheitsprüfung (stimmt so pauschal leider nicht);
  2. Die Feststellung, dass der Beitrag niedriger ist, desto jünger man beim Abschluss ist (beim gleichen Beruf wird das meistens zutreffen, in unterschiedlichen Berufsphasen – Schüler – Student – Architekt – eher nicht);
  3. Die Erkenntnis, dass die BUV-Beiträge für viele handwerkliche und soziale Berufe unerschwinglich hoch sind. Das gilt zu einem Großteil auch bereits für die Ausbildung in diese Berufe und für zahlreiche Studiengänge.

Für viele angestrebte Berufe lautet ein Tipp von uns daher bereits seit Jahren: Berufsunfähigkeit bereits als Schüler absichern. Die Schüler-BU hat man bei Stiftung Warentest zwar noch nicht auf dem Schirm. Aber immerhin ist man im Jahr 2018 erstmals auf Besonderheiten für Auszubildende und Studierende gestoßen. Finanztest im O-Ton:

„Das Kriterium ‚Berufsbezug für junge Leute“ hatten wir im damaligen Test (Anm.: Gemeint ist der von 2017) noch nicht berücksichtigt.“

 

Stiftung Warentest und die Auswirkungen der eigenen Tests bei Betroffenen

Wie sich solche Versäumnisse nicht betrachteter Kriterien in der Praxis auswirken, schildert die Redaktion dankenswerterweise selber recht plastisch: Beispiel-BU-Kunde Louis Marx hat sich bei der Hannoverschen Leben versichert, die letztes Jahr mit „sehr gut“ abschnitt. Marx:

„Daran habe ich mich orientiert.“

Es ist eben leichtsinnig, sich an BU-Testergebnissen zu orientieren. Denn die Hannoversche sei im aktuellen Test deswegen nicht genannt, weil sie in ihren Bedingungen „keinen eindeutigen Berufsbezug für Auszubildende und Studenten definiert“ habe. Die Redaktion übt sich dann gleich auch in der konkreten und individuellen Versicherungsberatung und rät Marx, „bei seinem Vertrag zu bleiben“. Allen Ernstes angegebener Grund dafür: Wenn der 21-jährige Mann, der gerade seine Ausbildung begonnen hat, in „wenigen Jahren“ seine Ausbildung beende, spiele die Klausel sowieso „keine Rolle“ mehr. Aha – und warum dann überhaupt der Test?

 

Stiftung Warentest Versicherungsberatung: Steht das da wirklich so? Grafikquelle: colourbox.com

Mancher hält es im Kopf nicht aus, was „Finanztest“ zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung von sich gibt. Grafikquelle: colourbox.com

 

Die Testsieger im Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 von „Finanztest“

Immerhin 63 Versicherungsgesellschaften habe „Finanztest“ angeschrieben, 44 Tarife von 38 Versicherern habe man geprüft, ganze 12 Tarife finden sich im Test wieder. Alle erhielten ein „sehr gut“. Hier die BUV-Testsieger für junge Leute des Jahres 2018 in alphabetischer Reihenfolge:

 

AnbieterTarifTarifstand
AachenMünchenerSBU01.2018
Advigon (ex. CSS)SBU ABU01.2018
AllianzSBU Plus OBUU12.2017
BarmeniaSoloBU01.2018
GothaerSBU Premium03.2018
Hanse MerkurSBU Profi Care01.2018
NürnbergerSBU Comfort 290101.2018
Öffentliche OldenburgSBU Premium02.2018
Provinzial HannoverSBU Premium01.2017
Provinzial NordwestBUZ Top01.2018
SDKSBU01.2018
Volkswohl BundSBU10.2017

Warum konkret welcher Anbieter und Tarif nicht vorkommt, bleibt im Test genau so intransparent wie vieles andere.

 

Leute wie Louis Marx wären auch mit dem aktuellen Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 angeschmiert

In der Redaktion von Finanztest beherrscht man seit Jahren eine großartige Fähigkeit: Aus bekannten Umständen falsche Schlüsse ziehen und die eigene Unfähigkeit mit Bravour zu dokumentieren.

Als ein Testsieger wird die Allianz mit dem Tarif SBU Plus genannt – sogar mit dem sinnvollen Hinweis „plus Studentenklausel“. Dahinter verbirgt sich eine besondere Klausel der Allianz, die kurzgefasst unter anderem folgendes besagt:

„Bricht die versicherte Person ihr Studium ab, besteht Versicherungsschutz nur für den Fall der Erwerbsunfähigkeit.“

Und wie wird der Muster-Kunde Louis Marx vorgestellt? Er hat bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen.

„Das war, bevor er sein Informatikstudium zugunsten eines Ausbildungsplatzes beendete.“

Auch wenn das nicht ganz eindeutig formuliert ist, kann man sich bei einem jetzt 21-jährigen vorstellen, dass er sein Studium ohne Abschluss abgebrochen hat. Das heißt: Mit einem als Student abgeschlossenem Vertrag bei der Allianz (Testurteil „sehr gut“) hätte er nun gar keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. Vielmehr hätte er von einem Tag auf den anderen nur noch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Bei der kommt es bekanntlich weder auf die Ausbildung noch die Qualifikation an. Es kommt lediglich zu einer Auszahlung, wenn man überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann.

Stiftung Warentest zeichnet einmal mehr BU-Tarife mit „sehr gut“ aus, die sich für Menschen wie die eigenen  Musterkunden als desaströs herausstellen können. Schließlich kann jedes neues Hobby, jede (Zufalls-) Diagnose, jeder Unfall den Wechsel einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren oder gar unmöglich machen.

 

Fehlinformation zum Thema Psyche

Ja, Vorerkrankungen der Psyche sind immer eine Herausforderung beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließlich sind psychische und Nerven-Erkrankungen inzwischen die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit und erschreckenderweise haben bereits viele Studierende eine Psycho-Diagnose.

Dass man aber mit einer Depression oder Angststörung „in den letzten 5 oder 10 Jahren“ oft „überhaupt keinen Schutz bekommt“, können wir so pauschal nicht bestätigen. Hier kommt es gleichwohl immer auf sämtliche Details des Einzelfalls an. Jedenfalls gibt es keinen Grund, die Flinte gleich ins Korn zu werfen.

 

Wie Sie mit Sicherheit auf die „schwarze Liste“ HIS kommen

Wer unbedingt auf die „schwarze Liste“ HIS kommen will (dessen Datenskandal wir im Herbst 2014 aufdeckten), findet im Artikel wertvolle Hinweise dazu. Unter der Unter-Überschrift „Strategie bei Vorerkrankung“ wird ein Versicherungsberater zitiert. Sein ganz heißer HIS-Tipp: Man sollte bei etwa fünf Versicherern gleichzeitig Anträge stellen.

Richtig ist sicherlich der Tipp, dass man erst dann entscheiden sollte, wenn klar ist, zu welchen konkreten Konditionen man auch tatsächlich versichert wird. Das kann man durch Parallelanträge herausfinden. Im Gegensatz zu einer anonymisierten / pseudonymisierten Risikovoranfrage kann ein Versicherer, der mit dem HIS arbeitet, einen dann jedoch in das HIS einmelden. Der Eintrag einer Erschwernis (Leistungsausschluss oder Risikozuschlag) kann sich bei späteren Versicherungsversuchen auch in anderen Bereichen der Lebensversicherung (z.B. Risikolebensversicherung, Pflegeversicherung) negativ auswirken. Parallelanträge halten wir daher für das letzte Mittel, sofern eine Risikovoranfrage kein eindeutiges Votum erbracht hat.

 

Das BGH Urteil: Azubis sind keine Studenten

Den ganzen Test in Bezug auf Azubis und Studenten baut „Finanztest“ auf das BGH-Urteil IV ZR 119/09 vom 24.10.2010 auf. Darin ging es um die Nachprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Versicherte hatte noch als Azubi (Kreissekretär-Anwärterin) ihre Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen und wurde auch innerhalb der Ausbildungszeit berufsunfähig. Der Versicherer zahlte die BU-Rente. Im Rahmen der Nachprüfung der Berufsunfähigkeit teilte die Versicherte mit, dass sie ihre Ausbildung zuletzt wieder 6 Stunden täglich ausüben konnte. Nun, als ausgelernte Kreissekretärin, könne sie nur noch 20 Stunden in der Woche arbeiten, stellte ein Gutachter fest. Der Versicherer wollte die Zahlung der BU-Rente einstellen, denn die Tätigkeit als Kreissekretärin stelle eine neue Tätigkeit dar. Dem hat der BGH einen Riegel vorgeschoben.

Stiftung Warentest schreibt:

„Unser Maßstab ist die Rechtsprechung“

Das Urteil des BGH bezieht sich allerdings ausschließlich auf Auszubildende, mit keinem Wort auf Studenten. Bei Stiftung Warentest möchte man gleichwohl „das Urteil auch auf Studierende anwenden“.  Warum das eben nicht so simpel funktionieren könnte, beantwortet sich die Redaktion selber:

„Manchmal gibt es kein klares Berufsziel und der akademische Abschluss ermöglicht eine Vielzahl von Jobmöglichkeiten.“

 

Der angestrebte Beruf bei Studenten

Als Jurist mit zwei Staatsexamen können Sie z.B. Rechtsanwalt werden – oder Versicherungsvermittler. Als Rechtsanwalt können Sie ganztägig Aktenstudium im Büro betreiben, weltweit Mandanten beraten oder von Verhandlungstermin zu Verhandlungstermin eilen. Manche Versicherungsvermittler sind fast ausschließlich im Außendienst, andere arbeiten nahezu 100% im Büro. Davon telefonieren einige wieder den halben Tag, andere schreiben fast nur Mails oder weisen Mitarbeiter an. Manche arbeiten als Angestellte, andere sind Selbstständige bzw. Freiberufler. Auf welchen Beruf in welcher – völlig unterschiedlichen Ausprägung – soll sich die Leistungsprüfung einer Berufsunfähigkeitsversicherung beziehen? Wie wollen Sie nachweisen, welche Tätigkeit Sie nicht mehr ausüben können, wenn Sie diese Tätigkeiten noch gar nicht ausgeübt haben und alles nur Theorie ist? Warum sollte man sich überhaupt schon festlegen, welchen Beruf man nach dem Studium ausüben will?

Nein, wir sehen auch das anders: Die Tätigkeit von Studentinnen und Studenten sollte als Beruf in den Versicherungsbedingungen definiert sein. Auf eine abstrakte Verweisung sollte der Versicherer auch bei Studierenden verzichten. Wenn es keine weiteren Regelungen gibt, prüft der Versicherer im Leistungsfall, ob man diese Tätigkeit eines Studierenden noch zu mindestens 50% ausüben kann. So, wie sie ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war.

Erst bei der konkreten Verweisung sollte der angestrebte Beruf von Studierenden  oder der erfolgreiche Abschluss eines Studiums unserer Meinung nach überhaupt eine Rolle spielen: Nämlich, wenn es um die Definition der Lebensstellung  geht: Die Lebensstellung ist mit abgeschlossenem Studium oder im Job sicherlich höher als bei Studierenden. Deswegen halten wir es für gut, wenn Versicherer in punkto Lebensstellung den angestrebten Beruf oder das abgeschlossene Studium als Maßstab nehmen.

 

Fazit zum „Finanztest“-BU-Test für junge Leute

Lobenswert ist sicherlich, dass man in der Redaktion von „Finanztest“ überhaupt eine Meinung hat und diese auch vertritt. Unterschiedliche Meinungen und Ansätze sind ja nichts Schlimmes. In Zeiten wie diesen muss man darauf vielleicht mal hinweisen? Auch tauchen einige der alten Fehler älterer Tests (zu kurze Laufzeit des Vertrages, keine garantierte Rentensteigerung) nicht mehr auf.

Was bleibt, ist der Eindruck, dass man es bei Finanztest einfach nicht besser kann: Intransparente Tests, veraltete Kriterien, nicht-aktuelle Versicherungsbedingungen, Testsieger, die mal den eigenen Ansprüchen nicht genügen und mal als Empfehlung für die selbst ausgesuchten Musterkunden absolut ungeeignet sind.

Immerhin: Man bleibt sich treu. Und so blicken wir klammheimlich schon erwartungsvoll auf das Jahr 2019 und den nächsten großen Berufsunfähigkeitsversicherung Test von Stiftung Warentest.

 

    Fordern Sie jetzt Ihre Beratungsunterlagen an und Sie erhalten kostenlos unseren Ratgeber "Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung!"

    Vertrauensgarantie


    Hier direkt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Arbeitskraft absichernBaufinanzierung absichernKinder absichern ('Helbi')speziell Krankentagegeldversicherungspeziell Berufsunfähigkeitsversicherungspeziell Dienstunfähigkeitsversicherungspeziell Erwerbsunfähigkeitsversicherungspeziell Grundfähigkeitsversicherungspeziell RisikolebensversicherungNewsletter abonnierenanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen).

     

    Nachtrag vom 28.08.2018: Auch Kollegen fassen es nicht

    Unsere geschätzten IGVM-Kollegen, die Gebrüder Bierl, haben schon gestern zum BU-Test gebloggt: Finanztest zur Berufsunfähigkeitsversicherung – denn sie wissen nicht, was sie tun!

    Der Kollege Torsten Breitag hat heute ebenfalls zum BU-Test von Finanztest gebloggt und eine E-Mail-Anfrage wiedergegeben, die uns irgendwie bekannt vorkommt 😉 : Laborunfall? Finanztest zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis und Studenten

     

    Nachtrag vom 03.09.2018

    Der geschätzte Kollege Gerd Kemnitz hat wegen des Finanztest-BU-Tests seinen Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung für Studenten ergänzt: Der Irrtum der Finanztest-Redaktion.

    Nun nimmt auch das Analysehaus Franke&Bornberg Stellung zum BU-Test von Finanztest: Wer Empfehlungen ausspricht, trägt eine hohe Verantwortung.

    Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Peter Fries  |   28. August 2018 um 14:20 Uhr

    hallo matthias,
    wieder sehr gut auseinander gepflückt dein Artikel. Die Tester lernen das Testen nicht mehr 🙂
    Weiter so.
    Peter

    Matthias Helberg  |   28. August 2018 um 17:56 Uhr

    Hallo Peter,
    schönen Dank für die Blumen! 😉
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Bernhard Dirr  |   29. August 2018 um 11:23 Uhr

    Hallo Matthias, herzlichen Glückwunsch zu diesem gelungenen Artikel. Was wäre wohl passiert, wenn Du alle Fehler aufgedeckt hättest? Ach ja, ich glaube kaum dass dann der Leser sich einen Wälzer in der Größenordnung von Krieg und Frieden (Leo N. Tolstoi) vorgenommen hätte. Schon in der Tabelle fällt auf, dass 50% der wichtigsten Versicherer für Schüler, Azubis und Studenten fehlen. Und die Allianz ist sicher als BU Versicherer zu gebrauchen, aber ganz sicher nicht für Schüler, Azubis und Studenten. Mach weiter so und lege immer schön tief die Finger in die Wunden!

    Matthias Helberg  |   29. August 2018 um 13:04 Uhr

    Hallo Bernhard,
    schönen Dank für Deinen Kommentar! Alle Fehler oder schlechten Ratschläge in diesem einen Test und Artikel zu korrigieren, ergäbe vermutlich ein halbes Buch 😉 Schließlich muss man ja immer fein säuberlich begründen, warum da etwas nicht passt. Zum Glück gibt es ja inzwischen auch ein paar andere Kollegen, die jeweils andere Punkte ansprechen. So kann man sich auch die Arbeit teilen…
    Herzliche Grüße
    Matthias

    X  |   31. August 2018 um 14:33 Uhr

    Helberg: „Warum konkret welcher Anbieter und Tarif nicht vorkommt, bleibt im Test genau so intransparent wie vieles andere.“
    SWT: „So haben wir getestet/Warum fehlen…“
    Da frage ich mich (und Antwort ist klar), ob ich weiter lesen muss.

    Haben Sie Ihre Fragen bei Stiftung Warentest gestellt? Höchstwahrscheinlich nicht, sonst hätten Sie die Antworten veröffentlicht. Es ist natürlich vieeeel einfacher „alles schlecht, nur ich bin im weissen Frack“ zu fahren, als richtiges Research zu machen…

    Matthias Helberg  |   3. September 2018 um 07:56 Uhr

    Hallo X,
    nein Sie müssen an der Stelle natürlich nicht weiterlesen 😉 Denn „warum konkret welcher Anbieter und Tarif nicht vorkommt“, findet sich eben nicht bei Warentest unter „So haben wir getestet“ erklärt. Aus Transparenzgründen wäre es wünschenswert zu wissen, welcher Versicherer gar nicht erst geantwortet hat und welcher Tarif die Finanztest-Hürde nicht geschafft haben soll.
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Marcel Wocher  |   5. September 2018 um 15:36 Uhr

    Hallo Herr Hellberg,
    ganz herzlichen Dank für diesen hervorragend gemachten Artikel, der sich auch mit meinen Erfahrungen und meiner Meinung zum Printmedium deckt. Schade nur ist, dass das so wichtige Thema BU, welches ja, trotz seiner Unabdingbarkeit, nach wie vor viel zu wenig beachtet wird in der breiten Öffentlichkeit, so immer komplizierter und aufwändiger wird. Was im Ergebnis dann dazu führen könnte, dass die Durchdringungsquote so niedrig bleibt wie sie leider immer noch ist. Das sollten wir eigentlich alle ändern. Dazu gehörte aber auch eine Änderung der Annahmepolitik seitens so mancher Gesellschaften.
    Herzliche Grüße
    Marcel Wocher

    Einen Kommentar schreiben