Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
  • +++ Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie +++
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
20
Sep
2018

KlinikRente: BU-Aktion für Ärzte & Medizinstudenten

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Die KlinikRente hat befristet bis Januar 2020 Ärztinnen und Ärzten sowie Studierenden der Human- und Zahnmedizin einen BU-Abschluss mit kurzer Gesundheitserklärung angeboten.

KlinikRente: Berufsunfähigkeitsversicherung für ÄrzteDie KlinikRente ist ein Versorgungswerk für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Eine Besonderheit liegt darin, dass hier nicht ein einzelner Versicherer Versicherungsprodukte anbietet, sondern ein ganzes Konsortium, also mehrere Versicherer zusammen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist trotz Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk sehr sinnvoll. Denn die Versorgungswerke leisten in der Regel erst bei vollständiger Berufsaufgabe, die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen bereits ab 50% Berufsunfähigkeit.

Volle BU-Rente ab 50% Berufsunfähigkeit (c) www.helberg.info

 

Die KlinikRente hat seit 2015 gleich zwei verschiedene Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Ärztinnen und Ärzte sowie Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin wird die Klinikrente BUÄ angeboten. Das ist nichts anderes als die normale Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz mit leicht rabattierten Beiträgen. Die Allianz Lebensversicherung ist hier der Konsortialführer und übernimmt zum Beispiel auch die Prüfung der Versicherungsanträge. Weitere Versicherer im Konsortium sind derzeit die Swiss Life und die R+V.
  • Angehörige aller anderen Berufe im Gesundheitswesen können die KlinikRente BU beantragen. Dahinter verbergen sich die BU-Tarife der Swiss Life, die in diesem Bereich Konsortialführer ist.

 

KlinikRente BUÄ: Verlängert bis 31.01.2020 auch mit kurzer Gesundheitserklärung

Hier folgen die Rahmenbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung KlinikRente BUÄ mit kurzer Gesundheitserklärung („Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“):

  • Möglich für in KlinikRente-fähigen Unternehmen angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin;
  • Maximales Eintrittsalter 50 Jahre;
  • Frühester Beginn: 01.10.2018;
  • Befristung der BU-Aktion, Abschluss bis 31.07.2019 31.01.2020;
  • Maximal versicherbare BU-Rente für Ärztinnen und Ärzte: In Berufsgruppe A+ 1.250 EURO BU-Rente / Monat, in Berufsgruppe A 1.000 EURO BU-Rente;
  • Maximal versicherbare BU-Rente für Studierende der Human- und Zahnmedizin: 500 EURO BU-Rente / Monat;
  • Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich;
  • 3% Beitragsdynamik möglich;
  • Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie wird ausgeschlossen.

 

So sieht die Gesundheitserklärung der BUÄ aus

So lauten die Fragen zum Gesundheitszustand im Rahmen der „Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“ der KlinikRente:

  • „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
  • Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen denen Sie bei einem Arzt oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** waren oder sein werden?
  • Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder haben Sie in den letzten zwei Jahren einen Antrag gestellt?“

Unterhalb der Fragen folgen weitere Erläuterungen:

„* Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.
** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden, ebenso Nachsorgeuntersuchungen bei Tumorerkrankungen.

Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:
– Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
– Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten
– Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
– Nahrungsmittelunverträglichkeiten
– Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
– Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
– Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
– Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
– Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
– Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
– zahnärztliche Behandlungen“

Außerdem gibt die Allianz den folgenden – für Branchenkenner logischen, für Verbraucher dennoch sinnvollen – Hinweis: „Versicherungsschutz ist nicht möglich, wenn Berufsunfähigkeit bereits vor Versicherungsbeginn vorliegt.“

 

Die Eigen-Dienstobliegenheitserklärung der KlinikRente BUÄ, Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärztinnen und Ärzte sowie Studierende der Humanmedizin und Zahnmedizin

Die Eigen-Dienstobliegenheitserklärung der KlinikRente BUÄ. Quelle: KlinikRente

 

Fazit zur BU-Aktion der KlinikRente für Ärzte und Studierende

Mit der Eigen-Dienstobliegenheitserklärung der Allianz im Rahmen der KlinikRente BUÄ sind wir bei der 27. BU-Aktion mit verkürzter Gesundheitsprüfung angekommen. Ich meine, an den Formulierungen und Erläuterungen  der Fragen erkennt man, dass man beim Marktführer Allianz bemüht ist, notwendige Fragen so zu stellen, dass man sie als aufmerksamer Laie mit gutem Willen auch vernünftig beantworten kann.

Wie immer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich gleichwohl das exakte Lesen der Fragen („in Behandlung … sein werden“) und eine gründliche Aufarbeitung der Gesundheitshistorie im Vorfeld. Schließlich kann es ja sein, dass Sie zwar eine Krankheit als ausgeheilt ansehen, Ihr behandelnder Arzt sie jedoch (warum auch immer) als chronisch notiert hat.

Die versicherbaren BU-Renten zwischen 500.- und 1.250 Euro können für (angehende) Mediziner*Innen natürlich nur einen kleinen Baustein der Arbeitskraft-Absicherung darstellen. Immerhin lassen sie sich über die Dynamik und die Nachversicherung bei definierten Anlässen weiter ausbauen.

Die Studentenklausel der Allianz, die bei Studenten auch im Rahmen der KlinikRente BUÄ vereinbart wird, hatte ich neulich bereits kritisch beim Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 von Finanztest gewürdigt. Nachtrag 11.07.2019: Sie ist seit Anfang 2019 jedoch positiv modifiziert worden.

Ob Sie das Angebot der Klinikrente nutzen sollten oder sich bessere Angebote für Sie finden, können wir gern im Zuge einer Beratung herausfinden.

Hier geht’s zu unserer Übersicht „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“.

 

    Jetzt starten und Beratungs-Unterlagen anfordern!

    Vertrauens- Garantie


    Hier jetzt kostenlosen Telefon- oder Video-Call-Termin buchen »


    Ich möchte den Newsletter 'ausgeBUddelt' mit Experten-Infos zu BU & Co gratis abonnieren.

    Ich möchte den Ratgeber 'Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung' gratis per E-Mail zugesandt bekommen.

    Ihr Absicherungswunsch? (Mehrfachauswahl möglich)


    Allianz für Rechtsanwälte, Steuerberater etc. im BdASW, Angebot 19Allianz für Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten im VDH, Angebot 29Allianz für Inhaber von Handwerksbetrieben, Angebot 34Allianz bei Bau- und Praxisfinanzierung, Angebot 35Baloise für junge Leute, Angebot 36Barmenia bei bestimmten Anlässen, Angebot 16Hannoversche für Akademiker, Angebot 40HDI für Ärzte aller Art mit Approbation, Angebot 31HDI für Rechtsanwälte und Notare, Angebot 22HDI für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im DStV, Angebot 21HDI für Wirtschaftsingenieure und andere Mitglieder im VWI, Angebot 20HDI für Studenten, Doktoranden, Biotechnologen, Ärzte und andere Akademiker in der btS, Angebot 23LV1871 für Leute bis 35, Angebot 24LV1871 Golden BU Vorsorgeschutz, Angebot 10LV1871 bei Abschluss einer PKV, Angebot 39Nürnberger für junge Leute, Angebot 37Signal Iduna für bestimmte Berufsgruppen, Angebot 9Württembergische für Mitglieder der IGV, Angebot 38Berufsunfähigkeitsversicherung allgemeinanderes, siehe Nachricht

    Pflichtfeld: Ich stimme zu, dass meine Angaben aus diesem Kontaktformular verarbeitet werden. Zweck ist die Beantwortung meiner Anfrage. Details regelt 2. b) der Datenschutzerklärung. Meine Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen.

    Nach erfolgreichem Absenden des Formulars erhalten Sie hier unterhalb des Buttons "Senden" einen Bestätigungshinweis (nach dem Absenden gegebenenfalls etwas nach unten scrollen). Sollte einmal etwas nicht funktionieren, senden Sie bitte einfach eine E-Mail an info@helberg.info.


    KlinikRente BUÄ

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Eckhard Borchardt  |   20. September 2018 um 15:10 Uhr

    Hallo Herr Kollege Helberg,

    habe gerade Ihren neuen Blog-Beitrag gelesen zur Allianz Sonderaktion. Sie schreiben, dass das Ganze über das Klinik-Rente Konsortium läuft und insofern nur Ärzte in Klinikrente-fähigen Kliniken teilnahmeberechtigt sind.

    Nach unserer Info von der Allianz ist die Aktion unabhängig von der Klinikrente, also für alle Ärzte der Human und Veterinärmedizin sowie Medizinstudenten offen und läuft über den VdH. Wobei man im VdH (ähnlich wie beim BDASW) automatisch und ohne Beitrag Mitglied wird. Die Klinikrente gibt es ja eigentlich immer und unabhängig von Sonderaktionen, ist insofern auch nicht befristet.

    Ich wollte Sie fragen, ob Sie andere Infos dazu haben?

    Eventuell habe ich die Allianz-Infos auch irgendwie falsch verstanden?

    Viele Grüße
    Eckhard Borchardt

    Matthias Helberg  |   20. September 2018 um 15:28 Uhr

    Hallo Herr Borchardt,
    schönen Dank für den Hinweis. Ich habe hier Informationen der KlinikRente Versorgungswerk GmbH wiedergegeben. Das schließt andere Angebote der am Konsortium beteiligten Versicherer nicht aus.
    Herzliche Grüße
    Matthias Helberg

    Einen Kommentar schreiben