Die KlinikRente hat befristet bis Januar 2020 Ärztinnen und Ärzten sowie Studierenden der Human- und Zahnmedizin einen BU-Abschluss mit kurzer Gesundheitserklärung angeboten.
Die KlinikRente ist ein Versorgungswerk für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Eine Besonderheit liegt darin, dass hier nicht ein einzelner Versicherer Versicherungsprodukte anbietet, sondern ein ganzes Konsortium, also mehrere Versicherer zusammen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte ist trotz Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk sehr sinnvoll. Denn die Versorgungswerke leisten in der Regel erst bei vollständiger Berufsaufgabe, die private Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen bereits ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit.
Die KlinikRente hat seit 2015 gleich zwei verschiedene Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Ärztinnen und Ärzte sowie Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin wird die Klinikrente BUÄ angeboten. Das ist nichts anderes als die normale Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz mit leicht rabattierten Beiträgen. Die Allianz Lebensversicherung ist hier der Konsortialführer und übernimmt zum Beispiel auch die Prüfung der Versicherungsanträge. Weitere Versicherer im Konsortium sind derzeit die Swiss Life und die R+V.
- Angehörige aller anderen Berufe im Gesundheitswesen können die KlinikRente BU beantragen. Dahinter verbergen sich die BU-Tarife der Swiss Life, die in diesem Bereich Konsortialführer ist.
KlinikRente BUÄ: Verlängert bis 31.01.2020 auch mit kurzer Gesundheitserklärung
Hier folgen die Rahmenbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung KlinikRente BUÄ mit kurzer Gesundheitserklärung („Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“):
- Möglich für in KlinikRente-fähigen Unternehmen angestellte Ärztinnen und Ärzte sowie Studentinnen und Studenten der Human- und Zahnmedizin;
- Maximales Eintrittsalter 50 Jahre;
- Frühester Beginn: 01.10.2018;
- Befristung der BU-Aktion, Abschluss bis
31.07.201931.01.2020; - Maximal versicherbare BU-Rente für Ärztinnen und Ärzte: In Berufsgruppe A+ 1.250 EURO BU-Rente / Monat, in Berufsgruppe A 1.000 EURO BU-Rente;
- Maximal versicherbare BU-Rente für Studierende der Human- und Zahnmedizin: 500 EURO BU-Rente / Monat;
- Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich;
- 3% Beitragsdynamik möglich;
- Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie wird ausgeschlossen.
So sieht die Gesundheitserklärung der BUÄ aus
So lauten die Fragen zum Gesundheitszustand im Rahmen der „Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“ der KlinikRente:
- „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
- Haben Sie aktuell bzw. hatten Sie in den letzten zwei Jahren Krankheiten oder Verletzungen, wegen denen Sie bei einem Arzt oder Therapeuten (z. B. Heilpraktiker, Physio-, Psychotherapeuten) länger als 6 Wochen* in Behandlung** waren oder sein werden?
- Wurde bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung anerkannt oder haben Sie in den letzten zwei Jahren einen Antrag gestellt?“
Unterhalb der Fragen folgen weitere Erläuterungen:
„* Der 6-Wochen-Zeitraum bezieht sich jeweils auf die Behandlung einer Erkrankung oder Verletzung. Kürzere Behandlungen verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen müssen nicht addiert werden. Konsultieren Sie im Zusammenhang mit einer Erkrankung oder Verletzung mehrere Ärzte oder Therapeuten (auch verschiedener Fachrichtungen), so ist das als eine Behandlung anzusehen.
** Mit „behandelt“ oder „Behandlung“ ist auch jede Art der medikamentösen Therapie (außer Verhütungsmittel) gemeint, also der Behandlung mit Medikamenten, die ärztlicherseits verordnet sind oder wurden, ebenso Nachsorgeuntersuchungen bei Tumorerkrankungen.
Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:
– Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
– Erkältungskrankheiten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten
– Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
– Nahrungsmittelunverträglichkeiten
– Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
– Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
– Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
– Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
– Über-/Unterfunktion der Schilddrüse
– Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
– zahnärztliche Behandlungen“
Außerdem gibt die Allianz den folgenden – für Branchenkenner logischen, für Verbraucher dennoch sinnvollen – Hinweis: „Versicherungsschutz ist nicht möglich, wenn Berufsunfähigkeit bereits vor Versicherungsbeginn vorliegt.“
Fazit zur BU-Aktion der KlinikRente für Ärzte und Studierende
Mit der Eigen-Dienstobliegenheitserklärung der Allianz im Rahmen der KlinikRente BUÄ sind wir bei der 27. BU-Aktion mit verkürzter Gesundheitsprüfung angekommen. Ich meine, an den Formulierungen und Erläuterungen der Fragen erkennt man, dass man beim Marktführer Allianz bemüht ist, notwendige Fragen so zu stellen, dass man sie als aufmerksamer Laie mit gutem Willen auch vernünftig beantworten kann.
Wie immer bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfiehlt sich gleichwohl das exakte Lesen der Fragen („in Behandlung … sein werden“) und eine gründliche Aufarbeitung der Gesundheitshistorie im Vorfeld. Schließlich kann es ja sein, dass Sie zwar eine Krankheit als ausgeheilt ansehen, Ihr behandelnder Arzt sie jedoch (warum auch immer) als chronisch notiert hat.
Die versicherbaren BU-Renten zwischen 500.- und 1.250 Euro können für (angehende) Mediziner*Innen natürlich nur einen kleinen Baustein der Arbeitskraft-Absicherung darstellen. Immerhin lassen sie sich über die Dynamik und die Nachversicherung bei definierten Anlässen weiter ausbauen.
Die Studentenklausel der Allianz, die bei Studenten auch im Rahmen der KlinikRente BUÄ vereinbart wird, hatte ich neulich bereits kritisch beim Berufsunfähigkeitsversicherung Test 2018 von Finanztest gewürdigt. Nachtrag 11.07.2019: Sie ist seit Anfang 2019 jedoch positiv modifiziert worden.
Ob Sie das Angebot der Klinikrente nutzen sollten oder sich bessere Angebote für Sie finden, können wir gern im Zuge einer Beratung herausfinden.
„Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ Angebote 2024 »
Kommentare zu diesem Beitrag
Hallo Herr Kollege Helberg,
habe gerade Ihren neuen Blog-Beitrag gelesen zur Allianz Sonderaktion. Sie schreiben, dass das Ganze über das Klinik-Rente Konsortium läuft und insofern nur Ärzte in Klinikrente-fähigen Kliniken teilnahmeberechtigt sind.
Nach unserer Info von der Allianz ist die Aktion unabhängig von der Klinikrente, also für alle Ärzte der Human und Veterinärmedizin sowie Medizinstudenten offen und läuft über den VdH. Wobei man im VdH (ähnlich wie beim BDASW) automatisch und ohne Beitrag Mitglied wird. Die Klinikrente gibt es ja eigentlich immer und unabhängig von Sonderaktionen, ist insofern auch nicht befristet.
Ich wollte Sie fragen, ob Sie andere Infos dazu haben?
Eventuell habe ich die Allianz-Infos auch irgendwie falsch verstanden?
Viele Grüße
Eckhard Borchardt
Hallo Herr Borchardt,
schönen Dank für den Hinweis. Ich habe hier Informationen der KlinikRente Versorgungswerk GmbH wiedergegeben. Das schließt andere Angebote der am Konsortium beteiligten Versicherer nicht aus.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg