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Berufsunfähigkeitsversicherung
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„Ich bin krankenversichert, wozu da noch eine BU-Versicherung?“

 

„Ich bin krankenversichert, wozu da noch eine BU-Versicherung?“ wird mancher Laie denken. Mehr darüber, wo die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen enden.

Christine: "Wenn meine Krankenkasse meint, ich bin berufsunfähig, zahlt sie mir kein Krankengeld mehr."

Inhalt

 

Krankenversichert – gut so

Krankenversichert sind fast alle Menschen in Deutschland, schließlich ist die Krankenversicherung seit 2009 eine Pflichtversicherung. Dass es in der bundesdeutschen Realität auch Ausnahmen gibt, darauf wiesen wir bereits 2011 im nicht-kranken-versichert-Artikel hin.

Was leistet die gesetzliche Krankenversicherung?

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), also Krankenkassen wie AOK, Barmer und Techniker, übernehmen die (meisten) Kosten, wenn Sie krank werden: Arztbehandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und Krankengymnastik zählen zum Beispiel dazu.

Sofern Sie (wie die meisten Leute) in der GKV pflichtversichert sind, gehört auch die Zahlung eines Krankengeldes dazu. Das zahlt die GKV Arbeitnehmern im Anschluss an die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Also nach 6 Wochen Arbeitsunfähigkeit. Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie krankgeschrieben sind.


Krank werden, krank bleiben – und dann?

Die Krankenkassen übernehmen also die Behandlungskosten und zahlen nach 6 Wochen ein Krankengeld. Dessen Höhe liegt maximal bei knapp 75% Ihres Nettogehalts. Nach 6 Wochen Krankschreibung fehlt Ihnen also schon rund 1/4 Ihres Nettoeinkommens. Falls Sie sehr gut verdienen, auch mehr.

 

Hier klicken, um zum Krankengeldrechner zu gelangen.

Klicken, um Ihr Krankengeld selbst zu berechnen.

Wenn die Krankenkasse meint, Sie seien nicht nur vorübergehend arbeitsunfähig, sondern dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt, stellt sie die Zahlung des Krankengeldes ein. Das wird wegen der gleichen Krankheit spätestens nach 78 Wochen, also nach 1,5 Jahren, sein. Und dann?

Armut, Folge von Krankheit und fehlender Vorsorge

Armut, Folge von Krankheit und fehlender Vorsorge. Grafikquelle: colourbox.com

 

Nach dem Krankengeld in Rente?

Nach dem Bezug des Krankengeldbezugs können Sie (falls Sie nicht wieder gesund werden) als berufsunfähig, behindert, oder teilweise oder auch voll erwerbsgemindert gelten. Die finanziellen Folgen sind unterschiedlich: Bei Berufsunfähigkeit erhalten nach 1960 Geborene keine Rente mehr aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Nur wer weniger als 6 oder schlimmer, weniger als 3 Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben kann, kann noch eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Deren durchschnittliche Höhe lag im Jahr 2015 bei 731 EUR im Monat. Zu viel zum Sterben, zu wenig zum Leben. Hierzu zeigen wir in der folgenden Grafik die verschiedenen Stadien, die ein krank bleibender Arbeitnehmer im deutschen „sozialen Netz“ durchmacht:

krankenversichert zu sein, reicht nicht aus.

 

Wer krankenversichert ist, braucht zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung

Selbst wenn Sie krankenversichert sind, brauchen Sie zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn beides ergänzt sich. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung droht vielen Betroffenen im Fall des Falles nicht nur der soziale, sondern auch der finanzielle Abstieg, ja gar der Ruin. Keinesfalls sind Sie doppelt versichert, wenn Sie sowohl krankenversichert sind als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

 

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    Zuletzt aktualisiert am 19.03.2021 Wozu BU, wenn krankenversichert