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Berufsunfähigkeitsversicherung
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Berufsunfähig – wann ist man das?

 

Wann ist man berufsunfähig – wenn man nicht mehr arbeiten kann? Ganz so einfach ist es nicht.

Matthias: "Ganz so einfach ist es leider nicht. Aber wir dröseln es für Sie auf."


Wann gilt man in der Gesetzlichen Rentenversicherung (noch) als berufsunfähig?

Sofern Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind, gibt es eine schlechte Nachricht: Sie haben aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung keinen Rentenanspruch mehr wegen Berufsunfähigkeit. Für den Staat können Sie also gar nicht berufsunfähig sein.

Nur wer vor dem 02.01.1961 geboren ist, kann noch derlei Ansprüche geltend machen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich im § 240 des sechsten Sozialgesetzbuches, dem SGB VI. Dort heißt es:

„Berufsunfähig sind Versicherte, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit oder Behinderung im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten auf weniger als sechs Stunden gesunken ist. (…) Berufsunfähig ist nicht, wer eine zumutbare Tätigkeit mindestens sechs Stunden täglich ausüben kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.“

Die Rentenversicherung vergleicht Sie also mit anderen, gesunden, Versicherten. Sie dürfen auch zumutbare Tätigkeiten keine sechs Stunden täglich mehr ausüben können. Als zumutbar gelten stets solche Tätigkeiten, zu denen man erfolgreich umgeschult worden ist.


Berufsunfähig im Versorgungswerk

Freiberufler wie Architekten, Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Bauingenieure sind nicht versicherungspflichtig in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Stattdessen sind sie Mitglieder in den Versorgungswerken der jeweiligen Kammern. Da können auch  jüngere Leute noch berufsunfähig werden.

Jedoch erhalten Freiberufler die Berufsunfähigkeitsrente aus einem Versorgungswerk regelmäßig erst dann, wenn sie zur Ausübung des Kammerberufs unfähig sind und deshalb ihre berufliche Tätigkeit vollständig einstellen. Ärzte und Rechtsanwälte zum Beispiel müssen gesundheitlich so schwer angeschlagen sein, dass sie ihre Praxis oder Kanzlei schließen oder verkaufen müssen. Nur dann gelten sie als berufsunfähig im Sinne des Versorgungswerks und können eine Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

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Berufsunfähig bedeutet keinesfalls, dass man im Rollstuhl sitzen muss.

Wann gilt man in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig?

In der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist inzwischen gesetzlich geregelt, wann man als berufsunfähig gilt. Diese Rechtsgrundlage findet sich seit 2008 im § 172 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dort heißt es im Absatz 2:

„Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.“

Im darauf folgenden Absatz 3 findet sich die Rechtsgrundlage für die in aktuellen Versicherungsbedingungen kaum noch vorkommende abstrakte Verweisung:

„Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“

Also richtet sich bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung die Frage, ob man berufsunfähig ist, nicht nach einer Vergleichsgruppe. Es gibt auch keine feste 6-Stunden-Grenze. Man muss auch nicht seinen Beruf vollständig „an den Nagel hängen“, wie bei den Versorgungswerken.

Vielmehr schaut sich der BU-Versicherer an, wie die Tätigkeiten im letzten Beruf aussahen, als man noch nicht gesundheitlich beeinträchtigt war. Anschließend prüft er, ob man die damaligen Tätigkeiten noch ausüben kann – meistens zu mindestens 50%. Falls man das nicht mehr kann, gilt man als berufsunfähig.

Einerseits ist es ein großer Vorteil, dass so individuell geprüft wird; andererseits macht genau das es so schwer zu erklären, wann man bei privaten Versicherern als berufsunfähig gilt. Sie wollen es noch genauer wissen? Lesen Sie den Artikel „Berufsunfähigkeitsrente: Wann wird gezahlt?„.

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    Zuletzt aktualisiert am 28.03.2022 Berufsunfähig