Das Wichtigste im Überblick
Arbeitsunfähig bedeutet, dass Sie vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen Ihre beruflichen Tätigkeiten nicht mehr ausüben können.
Oft erfolgt in der Zeit einer Arbeitsunfähigkeit eine medizinische Behandlung oder eine Therapie.
Sie gelten nicht mehr als arbeitsunfähig, wenn Sie wieder gesund genug zum Arbeiten sind, oder voraussichtlich dauerhaft krank bleiben.
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Inhaltsverzeichnis
Was bedeutet arbeitsunfähig?
Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre zuvor ausgeübten Tätigkeiten nicht mehr oder nur unter der Gefahr ausführen können, dass sich die Erkrankung verschlimmert. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen.
Wenn dieser Zustand länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).
Ihr Arzt schreibt Sie also krank, Sie erhalten den bekannten ‚gelben Zettel’. Auf der Version für die Krankenkasse muss der Arzt eine Diagnose angeben. Arbeitgeber müssen seit Januar 2023 die entsprechenden Daten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen (eAU).
Es wird während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit oft eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit über 6 Wochen kann durch eine stufenweise Wiedereingliederung versucht werden, zurück an den alten Arbeitsplatz zu kommen.
Arbeitsunfähigkeit ist aber kein Dauerzustand. Schließlich endet sie entweder durch Heilung und man kann wieder arbeiten, oder es verbleibt eine dauerhafte Einschränkung, eine Art Invalidität.
Arbeitsunfähig: Lohnfortzahlung, Krankengeld – und dann?
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat das Entgelt bis zur Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen.
Nach 6 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse (AOK, Techniker, Barmer usw.) die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Dieses beträgt aufgrund verschiedener Abzüge nur ungefähr 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung wegen der gleichen Erkrankung beträgt 78 Wochen innerhalb von drei Jahren.
Wie hoch ist Ihr Krankengeld, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sind?
Falls die Beschwerden andauern, sind Sie formal nicht mehr arbeitsunfähig. Stattdessen gilt für Sie ein neuer Status.
Je nach Schwere der Beeinträchtigung können Sie als behindert, pflegebedürftig, oder auch erwerbsgemindert eingestuft werden.
Wenn Sie lange Zeit krank bleiben, ist der finanzielle Abstieg vorprogrammiert – bis zur Altersarmut.
Was tun?
Solange Sie auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind, sollten Sie sich vernünftig absichern:
- Erstens mit einer Krankentageldversicherung für Zeiten, in den Sie arbeitsunfähig sind;
- Zweitens mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit danach, falls Sie nicht wieder gesund werden.
Weiterführende Links
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Wann gilt man als erwerbsunfähig?
- Und wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
- Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen
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Zuletzt aktualisiert am 30.03.2024 Wann gilt man als arbeitsunfähig?