Arbeitsunfähig waren Sie bereits, wenn Sie schon einmal „krankgeschrieben“ waren. Wissen Sie, was arbeitsunfähig genau bedeutet?
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Arbeitsunfähig?
Als arbeitsunfähig gelten Sie, falls Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben können. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen. Wenn dieser Zustand länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).
Ihr Arzt schreibt Sie also krank, Sie erhalten den bekannten ‚gelben Zettel’. Auf der Version für die Krankenkasse muss der Arzt eine Diagnose angeben. Die ärztliche Prognose lautet, dass Sie vermutlich wieder gesund werden. Oftmals wird während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit auch eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann durch eine stufenweise Wiedereingliederung versucht werden, zurück an den alten Arbeitsplatz zu kommen.

Arbeitsunfähig? Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Muster 2016. Grafikquelle: kvno.de
Arbeitsunfähigkeit ist kein Dauerzustand. Schließlich endet sie entweder durch Heilung und man kann wieder arbeiten, oder es verbleibt eine dauerhafte Einschränkung, eine Art Invalidität.
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Lohnfortzahlung, Krankengeld – und dann?
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sogar das steht im oben genannten Gesetz. Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen.
Nach 6 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge sind das dann nur noch etwa 75% des bisherigen Nettogehalts. Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung wegen der gleichen Erkrankung beträgt 78 Wochen.
Falls die Beschwerden andauern, endet die Arbeitsunfähigkeit formal und es gilt für die oder den Betroffenen ein neuer Status. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann man als behindert, pflegebedürftig, oder auch erwerbsgemindert eingestuft werden. Bei lang anhaltender Arbeitsunfähigkeit ist also der finanzielle Abstieg vorprogrammiert – bis zur sicheren Altersarmut.
Solange Sie auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind, sollten Sie sie daher vernünftig absichern: Erstens mit einer Krankentageldversicherung für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Zweitens mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit danach.
Weiterführende Links
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Wann gilt man als erwerbsunfähig?
- Und wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Zuletzt aktualisiert am 05.05.2020 Wann gilt man als arbeitsunfähig?