Arbeitsunfähig waren Sie bereits, wenn Sie schon einmal „krankgeschrieben“ waren. Aber wissen Sie, was arbeitsunfähig genau bedeutet?

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Arbeitsunfähig?
Als arbeitsunfähig gelten Sie, wenn Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete berufliche Tätigkeit nicht ausüben können. Es muss also ein krankhafter Zustand vorliegen.
Wenn dieser Zustand länger als 3 Kalendertage andauert, müssen Arbeitnehmer sich die Arbeitsunfähigkeit ärztlich bescheinigen lassen und spätestens einen Tag später ihrem Arbeitgeber vorlegen. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich in § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG).
Ihr Arzt schreibt Sie also krank, Sie erhalten den bekannten ‚gelben Zettel’. Auf der Version für die Krankenkasse muss der Arzt eine Diagnose angeben. Es wird während der Zeit der Arbeitsunfähigkeit meistens auch eine konkrete Behandlung oder Therapie durchgeführt. Bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann durch eine stufenweise Wiedereingliederung versucht werden, zurück an den alten Arbeitsplatz zu kommen.

Arbeitsunfähigkeit ist aber kein Dauerzustand. Schließlich endet sie entweder durch Heilung und man kann wieder arbeiten, oder es verbleibt eine dauerhafte Einschränkung, eine Art Invalidität.
Arbeitsunfähig: Lohnfortzahlung, Krankengeld – und dann?
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss das Gehalt bis zur Dauer von 6 Wochen weiterzahlen.
Nach 6 Wochen ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit übernimmt bei gesetzlich Krankenversicherten die Gesetzliche Krankenkasse (AOK, Techniker, Barmer usw.) die Zahlung des sogenannten Krankengeldes. Wegen verschiedener Abzüge sind das dann nur noch knapp 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts. Die maximale Dauer der Krankengeldzahlung wegen der gleichen Erkrankung beträgt 78 Wochen.
Falls die Beschwerden andauern, endet die Arbeitsunfähigkeit formal und es gilt für die oder den Betroffenen ein neuer Status. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann man als behindert, pflegebedürftig, oder auch erwerbsgemindert eingestuft werden. Wenn Sie lang anhaltend arbeitsunfähig bleiben, ist der finanzielle Abstieg vorprogrammiert – bis zur Altersarmut.
Selbst ausrechnen: Wie hoch ist Ihr Krankengeld?
Was tun?
Solange Sie auf Ihre Arbeitskraft angewiesen sind, sollten Sie sie daher vernünftig absichern: Erstens mit einer Krankentageldversicherung für Zeiten, in den Sie arbeitsunfähig sind. Zweitens mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung für die Zeit danach.
Weiterführende Links
- Wann gilt man als berufsunfähig?
- Wann gilt man als erwerbsunfähig?
- Und wann sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
- Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus einer BU: 14.000.- € nach 6 Tagen
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Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 Wann gilt man als arbeitsunfähig?