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17
Jan
2022

(Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung: Meiden oder nutzen?

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  5 Kommentare

Ist es ein Fehler, (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Risikovoranfrage oder beim Abschluss zu verwenden? Nein. Aber man sollte wissen, wie man sie für sich nutzen kann.

Fragebögen Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Versicherungsmakler hat man einen recht großen Spielraum, auf welche Art und Weise man seinen Kundinnen und Kunden beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung hilft. Anders, als man es also als Verbraucher*in annehmen könnte, gibt es keine standardisierte Arbeitsweise.


Unterschiedliche Vorgehensweisen beim Abschluss

Deswegen ist die Vorgehensweise unter uns Kolleginnen und Kollegen auch ziemlich unterschiedlich: Manche reichen einfach einen Versicherungsantrag bei einem Versicherer ein und gucken, was passiert. Das kann für Sie als Kundin oder Kunde schlecht ausgehen, wenn der Versicherer Sportarten oder Vorerkrankungen vom Versicherungsschutz ausschließen will oder Ihren Antrag gar ablehnt.

Das Allerwichtigste beim BU-Abschluss ist eine penible Aufarbeitung der Gesundheitshistorie. Denn korrekte und vollständige Angaben beim Abschluss sind „die halbe Miete“ im Leistungsfall. Aus unserer Sicht gehört dazu die Abfrage der Patientenakte mindestens beim Hausarzt und der bei der Krankenkasse gespeicherten Diagnosen. So lautet auch eine der Empfehlungen in unserem Ratgeber „Mit Strategie zur Berufsunfähigkeitsversicherung“.

Im Weiteren geht es dann um die Frage, wie man nun die vorliegenden Diagnosen am besten für die Risikoprüfer der Versicherer aufarbeitet. Einige Kolleginnen und Kollegen arbeiten dazu mit Datenbank-Tools wie vers.diagnose. Andere nutzen andere Tools oder haben ihre eigene Vorgehensweise entwickelt.


Risikovoranfrage – oftmals sinnvoll

Soll die Maklerkundin oder der Maklerkunde mit speziellen Sportarten oder Vorerkrankungen nicht die „Katze im Sack kaufen“, lautet seit vielen, vielen Jahren die Empfehlung, vor dem Abschluss eine Risikovoranfrage durchzuführen. Die hat gegenüber einem früher verwendeten Probeantrag und einer Invitatio-Anfrage den klaren Vorteil, dass man sie anonymisiert stellen kann. Dann erfährt der Versicherer also nicht die Identität der Kundin oder des Kunden.

Vor ein paar Jahren gab es noch große Diskussionen, z.B. im Wertpapier-Forum, ob es überhaupt anonyme Risikovoranfragen geben würde. Da waren anonymisierte oder pseudonymisierte Voranfragen bei uns schon lange Standard. Spätestens seit der DSGVO und dem überarbeiteten Bundesdatenschutzgesetz bearbeiten nun die meisten Versicherer solche Voranfragen anonymisiert. Vielleicht bis auf ein paar der letzten Mohikaner, wie die InterRisk. Sogar die Verbraucherzentralen empfehlen inzwischen solche Risikovoranfragen.

Auch bei Voranfragen gibt es jedoch keine einheitliche Vorgehensweise.


Mit (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder ohne?

Die reine Angabe einer Diagnose reicht bei der Prüfung einer Voranfrage oder eines Antrags meistens nicht aus, um sich ein Bild zu machen. Oft kommt es auf Art und Dauer der Behandlung an, auf Medikamente, auf gemessene Werte, auf Folgen, oder wie lange Behandlung und Beschwerden bereits her sind. Es sind also viele weitere Informationen notwendig.

Die Versicherer hätten natürlich alle am liebsten direkt ihre eigenen Antragsfragen beantwortet und ihre Zusatzfragebögen ausgefüllt. Kommen zu dem Zeitpunkt aber mehrere Versicherer in Frage, ist das für Verbraucher*innen wie Versicherungsmakler*innen nicht praktikabel. Wie also dann?

Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein Fehler?

Unser geschätzter Maklerkollege, Tobias Bierl, warnt aktuell in einem Artikel im Versicherungsboten vor dem Gebrauch von Fragebögen und nennt das einen der 5 größten Fehler in der Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Bierls werben schließlich auch damit, dass man bei ihnen keine Fragebögen beim BU-Abschluss ausfüllen müsse. Das Haupt-Argument: Manche Fragen könne man einfach nicht mit ja oder nein beantworten und die Abfragezeiträume seien teilweise unbegrenzt.

(Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Sind (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich so schlimm, dass deren Nutzung einer der größten Fehler ist?

Was ist dran an der Kritik an Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Zunächst einmal kann man feststellen, dass einem Fragen, die man nicht mit ja oder nein beantworten kann, schon im Versicherungsantrag begegnen können. Ein typisches Beispiel dafür ist die Frage nach bestehenden Erkrankungen. Sie erinnern sich, dass vor zig Jahren in Ihrer Jugend einmal ein Arzt bei Ihnen eine leichte Skoliose diagnostiziert hat. Sie selbst wissen aber mangels Beschwerden und weiteren Untersuchungen nicht, ob sie noch besteht oder nicht. Antworten Sie nun mit Ja oder Nein?

Auch Fragen mit unbefristeten Abfragezeiträumen können Ihnen bereits im Antragsformular begegnen. Und zwar nicht nur zu einer HIV-Infektion und Krebs. Solche Fragen kommen sogar bei BU-Aktions-Anträgen vor, die wegen ihrer verkürzten Gesundheitsfragen als besonders einfach zu beantworten gelten, zum Beispiel hier beim HDI oder diese vom Volkswohl Bund.

Gibt es im Leistungsfall überhaupt Probleme wegen Zusatz-Fragebögen?

Ja, wir denken oft anders und machen einiges anders als viele Marktteilnehmer in der Versicherungsbranche. Unsere Beratung beruht auf langjähriger Praxis-Erfahrung, was im Leistungsfall passiert oder passieren kann.

Wie läuft das ab, wenn Sie als Kundin oder Kunde wirklich berufsunfähig werden und der Versicherer zahlen soll? Welche Fragen stellen die Versicherer dann? Von welchen Stellen fordern sie Informationen an? Welche Klauseln in den Versicherungsbedingungen wirken sich aus, welche waren akademische Diskussion?

Wie muss die Betreuung während der Laufzeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung aussehen, damit alles möglichst gut gelingt? Was sind für die Betroffenen die größten Schwierigkeiten bei der Beantragung ihrer BU-Rente? Wie erfolgt die Nachprüfung der Berufsunfähigkeit? Und wie lange dauert eine Berufsunfähigkeit überhaupt (Die meisten BU-Leistungsfälle laufen bis zum (bitteren) Ende)?

Diese langjährige Praxis-Erfahrung mit BU-Leistungsfällen fließt bei uns selbstverständlich in die Auswahl, die Gestaltung und den Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen ein.

Aus meiner nunmehr über 23-jährigen Erfahrung kann ich feststellen: Noch nie hat irgendein Zusatzfragebogen zur Berufsunfähigkeitsversicherung im Leistungsfall ein Problem gemacht.

Sind Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein Fehler? Das sagen andere Expertinnen und Experten

Natürlich möchte ich nicht von uns auf die Branche schließen. Umso neugieriger war ich, wie das andere sehen, die darauf spezialisiert sind, oder gar Jahrzehnte Erfahrung haben, Versicherten im BU-Leistungsfall zu helfen.

Also habe ich entsprechende Expertinnen und Experten gefragt: „Sind Ihnen aus Ihrer Praxis Fälle bekannt, in denen Angaben in einem beim Abschluss einer BU eingereichten Zusatzfragebogen zur Leistungsverweigerung durch den Versicherer geführt haben?“

Angela Baumeister, Versicherungsberaterin:

„Mir ist bislang kein solcher Fall untergekommen. Bislang gab es kein Problem damit; wobei ich natürlich nicht ausschließen möchte, dass es zum Problem werden könnte.“

Stephan Kaiser, Versicherungsberater und Geschäftsführer BU-Expertenservice:

„Nein, ein derartiger Fall ist mir nicht bekannt. Das wäre ja so etwas wie: Fragebogen Kopfschmerz, angegeben 2 x pro Woche Kopfschmerz, Migräne ohne Aura. Und dann stellt sich raus, es waren 3 x pro Woche und die Migräne ist mit Aura. Nein, das hatte ich noch nicht. Und ich mache das ja nun auch schon 20 Jahre. Aber vorstellbar wäre das schon, denn jeder zusätzliche Fragebogen ist nun mal eine potenzielle Fehlerquelle.“

Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht:

„Ich bin da absolut bei Ihnen und sage, dass wenn Fehler auftauchen, diese in den Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag zu verorten sind. Aus den Zusatzbögen heraus konnten wir auch noch keine „Sonderprobleme“ erkennen. Wenn es „knallt“, dann weil der Kunde die Gesundheitsfragen falsch beantwortet hat.“

Wilfried E. Simon, Versicherungsmakler, ehemals Vorsitzender der IGVM e.V. zu den Zusatz- Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

„Persönlich sind mir keine solchen Fälle bekannt und hier bis heute auch nicht vorgekommen. Und in diesem Jahr übe ich meinen Beruf immerhin 46 Jahre lang aus.“

Warum nicht einfach so, wie es am besten funktioniert?

Ja, mit Prinzipien ist das so eine Sache. Hier leuchtet mir nicht ein, warum man sich unnötig einschränken soll. Ganz pragmatisch halten wir es so, dass wir von Fall zu Fall entscheiden: Mal versuchen wir, mit (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung weiter zu kommen. Mal mit Attesten, Befunden, OP-Berichten, Abschlussberichten, Laufzetteln, Eigenerklärungen. Oder auch direkt mit einem ausführlichen Arztbericht, wie ihn Versicherer gelegentlich bei unklarem Krankheitsgeschehen anfordern würden. Was genutzt wird, hängt vom Einzelfall ab.

Dass man als Makler Versicherer von vornherein ausschließt, nur weil sie (Zusatz-) Fragebögen haben wollen, klingt zwar konsequent. Aber wie viele, vielleicht sehr gute Tarife enthält man seinen Kunden dadurch vor?

Ein Beispiel für ein Muster eines Zusatzfragebogens zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Muster für Zusatzfragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Know-how: 5 Tipps zum Ausfüllen von (Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusatzfragebögen sind im Grunde genommen nur ein standardisiertes Informationsmedium. Standardisiert bedeutet: Leichtere Bearbeitung, weniger Fehlerquellen, geringere Kosten. Viel besser als durch eine Online-Datenanwendung kann man durch einen Fragebogen die korrekten Informationen mitteilen. Denn das ist doch eher der Nachteil der Digitalisierung, als eines Fragebogens an sich: Nur die Wahl zwischen „0“ und „1“ zu haben, zwischen „ja“ und „nein“.

Wenn Sie also Zusatzfragebögen beim Abschluss einer BU (oder einer Risikolebensversicherung oder einer anderen Personen-Versicherung) ausfüllen wollen, sollen oder müssen – hier kommen dazu unsere 5 Ausfüll-Tipps aus langjähriger Praxis, wie Sie sie für sich nutzen können:

  1. Es muss nicht immer der Original-Fragebogen eines bestimmten Versicherers sein. Warum nicht einen neutralen Fragebogen verwenden?
  2. Geben Sie wenn möglich immer exakt auf dem Fragebogen an, worauf er sich bezieht. Zum Beispiel: „Rückenbeschwerden Mai 2021“ statt nur Fragebogen Wirbelsäulenerkrankungen.
  3. Grenzen Sie den Zeitraum ein, auf den sich Ihre Antworten beziehen. Am besten auf den gleichen Zeitraum, nach dem im Antrag gefragt wird. Ein kleiner Zusatz wie „Meine Angaben beziehen sich auf die letzten 5 Jahre“ und schon sind Ihre Angaben präzisiert.
  4. Wenn Sie eine Frage tatsächlich weder mit „Ja“, noch mit „Nein“ beantworten können, schreiben Sie einfach auf, welche Antwort korrekt ist. Denn die korrekte Antwort ist wichtig. Sie kann auch lauten „Ich kann mich nicht mehr erinnern“, „Nicht, dass ich wüsste“ oder „Dazu hat der Arzt nichts gesagt“.
  5. Manchmal brauchen Angaben nicht so exakt gemacht werden, wie die Fragestellung es vermuten lässt. Steht da eine Frage, wie viele Tage Sie krankgeschrieben waren, reicht oft auch eine Antwort aus wie „weniger als eine Woche“, „ca. 5“ oder ähnliches.

Erfahrungen

Ja, auch ein derlei ausgefüllter Fragebogen schmeckt nicht jedem Risikoprüfer. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass viele Versicherer auch etwas unkonventionell ausgefüllte Fragebögen akzeptieren – und damit eine zuverlässige Annahmeentscheidung treffen können. Das gilt jedenfalls dann, wenn es die Geschäftsbeziehung zwischen Makler und Versicherer hergibt.


Fazit

Viele Wege führen nach Rom. Ausschlaggebend für unsere Arbeitsweise war und ist immer ein Ziel: Nämlich, für die Kundin oder den Kunden möglichst vollständigen Versicherungsschutz zu besorgen, der im Ernstfall funktioniert, auf den sie sich verlassen können.

  • Jedes Jahr veröffentlichen wir inzwischen dazu unsere eigene kleine Erfolgs-Statistik.
  • Rund 90 Prozent „unserer“ Leistungsfälle seit 2002 wurden anerkannt.
  • Seit 2016 hat jeder Kunde, der über uns einen BU-Antrag eingereicht hat, auch Versicherungsschutz bekommen.

(Zusatz-) Fragebögen zur Berufsunfähigkeitsversicherung waren noch nie ein Hindernis.


Kontaktformular, allgemein

Kommentare zu diesem Beitrag

Christian88  |   18. Januar 2022 um 08:23 Uhr

sehr guter artikel, sie beschreiben ihre arbeitsweise absolut nachvollziehbar. weiter so!

Lisa Groth  |   18. Januar 2022 um 11:39 Uhr

Hallo Herr Hellberg,
vielen Dank für Ihre Recherche. Ist es Ihrer Meinung nach denn ein Nachteil, keinen Fragebogen beim BU-Abschluss zu verwenden?

Matthias Helberg  |   18. Januar 2022 um 12:06 Uhr

Hallo Frau Groth,
besten Dank für Ihren Kommentar. Wenn die Angaben korrekt und vollständig sind und der Versicherer damit eine Entscheidung treffen kann, ist es natürlich auch ohne Fragebögen in Ordnung. Kritisch sehe ich es allerdings, wenn man als Versicherungsmakler von vornherein Anbieter einzig aus dem Grund nicht in die Auswahl einbezieht, weil sie Zusatzfragebögen bei einer Risikovoranfrage haben wollen.
Herzliche Grüße
Matthias Helberg

Manfred84  |   24. Februar 2022 um 11:42 Uhr

Herzlichen Dank für den Beitrag. Sehr gut beschrieben!

Andreas  |   15. November 2022 um 11:53 Uhr

Eine 90% Quote von anerkannten Leistungsfällen ist enorm.

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