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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
22
Aug
2017

Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit: Es tut sich was

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  8 Kommentare

Gesundheitsfragen gegen eine Wartezeit tauschen – so lässt sich die Berufsunfähigkeitskeitsversicherung mit Wartezeit auf den Punkt bringen. Was hat sich in diesem Bereich getan?

Was tut sich bei der Berufsunfaehigkeitsversicherung mit Wartezeit? Grafikquelle: colourbox.comKnapp 4 Jahre ist es her, dass ich im Rahmen der Blogparade zur Wunsch-BU vorgeschlagen hatte, bei Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) Gesundheitsfragen gegen eine Wartezeit zu tauschen.

Die Gründe für den Vorschlag liegen auf der Hand:

  • Für die ehrlichen Kunden ist die Aufarbeitung ihrer Gesundheitshistorie ein enormer Aufwand. Jedoch ist dieser Aufwand absolut notwendig, um beim Abschluss einer BUV mit den vielen Gesundheitsfragen nichts falsch zu machen. Anderenfalls stünde der Versicherungsschutz auf dem Spiel.
  • Die unehrlichen Kunden können jetzt schon bewusst falsche Angaben machen und müssen „nur“ 10 Jahre aushalten. Werden sie danach berufsunfähig, können die Versicherer den Vertrag nicht mehr anfechten.
  • Die Lebensversicherer müssen hingegen einen Weg finden, dass deutlich mehr Menschen diese existenziell notwendige Absicherung auch tatsächlich abschließen. Weil es anders nicht zu finanzieren ist, müssen sie gleichzeitig bereits akut absehbare Leistungsfälle vermeiden.

Vor 1,5 Jahren fragte ich provokativ „Wann kommt die BU mit 10 Jahren Wartezeit ohne Gesundheitsprüfung?“ Zu diesem Zeitpunkt war ein weiterer wichtiger Grund hinzu gekommen:

Die Wartezeit-BUV – was hat sich getan?

Ohne den Anspruch erheben zu wollen, dass meine Artikel dazu beigetragen haben, sehe ich mit Freude, dass die ersten Versicherer in die Richtung Wartezeit BUV aktiv geworden sind.

 

LV1871 mit Golden BU Vorsorgeschutz

Im Januar 2017 präsentierte die LV18171 eine überarbeitete Version ihres Tarifs „Golden BU Vorsorgeschutz“. Das ist eine spezielle Variante einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die einem die Altersvorsorge retten kann. Wird der Kunde berufsunfähig, übernimmt die LV1871 die weitere Besparung von Altersvorsorgeverträgen – egal, wo diese Verträge bestehen.

Besonderheit: Die LV1871 verzichtet jetzt vollständig auf Gesundheitsfragen, im Gegenzug gilt eine Wartezeit von 3 Jahren bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit. Wird die Berufsunfähigkeit ausschließlich durch einen Unfall verursacht, besteht Versicherungsschutz sogar ohne Wartzeit. Parallel wurde sogar auch das unsägliche Thema der Berufsgruppen angegangen (siehe Artikel zum Berufsgruppen-Bingo): Statt zig Angaben zu den Details einer aktuellen Tätigkeit, wird nur noch ein sehr grobes Raster zur Beitragskalkulation verwendet.

 

HDI mit „dualem Modell“

Der HDI geht seit Juli 2017 im Gruppen- und Verbandsgeschäft (wie z.B. bei den Wirtschaftsingenieuren im VWI) einen anderen Weg: Der HDI gibt den Kunden gleich eine Wahlmöglichkeit:

  • Entweder sie machen mehr Angaben zu ihrer Gesundheitshistorie und bekommen dafür eine BUV bis 2.000 € BU-Rente ohne Wartezeit („TOP-BU Schutz“),
  • oder die Kunden beantworten nur eine einzige Gesundheitsfrage und können damit immerhin maximal 1.000 € BU-Rente abschließen („Basis-BU-Schutz“): Mit 5 Jahren Wartezeit für krankheitsbedingte BU. Ohne Wartezeit für eine unfallbedingte BU. Wird der Kunde doch innerhalb der ersten 5 Jahre wegen einer Krankheit berufsunfähig, gibt es immerhin 6 Monatsrenten – und der Vertrag erlischt.

 

Zwischenfazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit? Noch vor 4 Jahren war das ein frommer Wunsch. Noch vor 1,5 Jahren kanzelten einige Versicherer die Idee als „nicht realisierbar“, „sehr anfälliges Produkt“ oder „sehr kritisch“ ab, was man in diesem Artikel bei „Das Investment“ nachlesen kann.

Wartezeit-BU und die Reaktionen der Versicherer auf das "Helberg-Modell"

Die Wartezeit-BUV und die Reaktionen der Versicherer auf das „Helberg-Modell“. Grafikquelle: dasinvestment.com

Meinen damaligen Kommentar kann man dort ebenfalls noch immer nachlesen:

Wie heißt es doch so schön: „Wenn jemand sagt, ‚Das geht nicht!‘ denke daran: Das sind seine Grenzen. Nicht deine.“

Nun bin ich sehr gespannt, welche weiteren Versicherer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit anbieten werden 😉 !

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    Berufsunfähigkeitsversicherung mit Wartezeit

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Robert  |   22. August 2017 um 12:38 Uhr

    Glückwunsch zu dieser Initiative! Hoffntlich machen da noch mehr Versicherungen mit!

    Matthias Helberg  |   23. August 2017 um 08:43 Uhr

    Hallo Robert,
    schönen Dank. Das hoffe ich ebenfalls.

    Thorulf Müller  |   23. August 2017 um 10:16 Uhr

    Die Aussage mit „10 Jahre warten“ ist nicht wirklich richtig.

    Der mögliche Betrug wird ja erst bei Rentenantragstellung verwirklicht. hier gibt es dann noch Möglichkeiten des Versicherers, den Vertrag inkl. VN loszuwerden.

    Auch die aussage, dass die Problematik Daten in Patientenakten einer Codierung und der GKV geschuldet ist, ist falsch. die Codierung macht ja kranke Menschen nur etwas mehr krank! Die Problematik ist die Systematik der Software der Arztpraxen.

    Ansonsten gebe ich dir natürlich Recht …. Wartezeiten sind ein Weg, ggf. mit der Kombination von Ausschlussfragen nach HIV, MS, Autoimmunerkrankungen, GdS, etc.

    Matthias Helberg  |   23. August 2017 um 11:59 Uhr

    Hallo Thorulf,
    wenn die Berufsunfähigkeit erst 10 Jahre nach Abschluss des Vertrages eintritt (wie ich schrieb), dürfte das mit dem Betrug etwas schwierig nachzuweisen sein, oder?
    Was die gefälschten Diagnosen angeht ein Praxisbeispiel: Geht eine Frau zur Gynäkologin wg Vorsorge. Die rechnet eine depressive Verstimmung ab. Die Frau wüsste von nichts, wenn sie nicht unserem Rat gefolgt wäre, bei der Kasse nachzufragen. Wenn soetwas erst im Leistungsfall auftaucht…
    Ansonsten Danke für die Zustimmung 😉

    Stefan Schaaf  |   23. August 2017 um 16:24 Uhr

    Hallo Matthias,

    auch von mir volle Zustimmung für den Beitrag. Ich finde die LV 1871 geht hier den richtigen Weg, Übrigens auch sehr gute Schüler-Regelungen seit dem 01.01.2017.

    Leider geht der Golden BU Vorsorgeschutz nur bis 250 EUR mtl., 500 EUR mtl. wären besser gewesen.

    Gruß aus dem Rheinland

    Matthias Helberg  |   24. August 2017 um 08:12 Uhr

    Hallo Stefan,
    schönen Dank für den Kommentar. Aus meiner Sicht ist das Wichtigste, dass hier überhaupt einmal die ersten Schritte in die richtige Richtung gemacht werden. Als Versicherer würde ich auch eher vorsichtig anfangen. Ausbauen kann man es ja immernoch.

    Henrik Seifert  |   24. August 2017 um 11:15 Uhr

    Wie lautet denn die eine Gesundheitsfrage bei HDI?

    Matthias Helberg  |   24. August 2017 um 12:11 Uhr

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