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21
Mai
2014

Überraschung: Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  7 Kommentare

Eine Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung? Die Überraschung ist geglückt. Wir haben uns die nagelneue Berufsunfähigkeitsversicherung der Canada Life für Sie genauer angeguckt.

Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung

In den letzten Wochen und Monaten ist extrem viel Bewegung im Deutschen Markt für Berufsunfähigkeitsversicherungen zu spüren. Die gepanten Meldungen kleinerer Tarifänderungen stellen wir daher zunächst zurück und widmen uns einem Newcomer – der Berufsunfähigkeitsversicherung der Canada Life. Bislang war der irische Versicherer mit deutscher Niederlassung hauptsächlich mit seiner ‚Vorsorge schwere Krankheiten‘ / Dread Disease Police und seiner Grundfähigkeitsversicherung in Deutschland vertreten. Sozusagen als Gegenpol zu den etablierten BU-Anbietern.


Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung: Bedingungen mit Stärken und Schwächen

Wie bei allen Versicherern und Tarifen, so gibt es auch bei der neuen BU der Canada Life (Tarif „Berufsunfähigkeitsschutz“ Druckstück VB BU 01.04/2014) Stärken und Schwächen. An wie vielen Stellen sich die Versicherungsbedingungen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mindestens unterscheiden können (und daher geprüft werden sollten), hatte ich beispielsweise in diesem Artikel aufgelistet.

Standard-Anforderungen erfüllt

Würde man sich beispielsweise an den K.O.- Kriterien des Bund der Versicherten BdV orientieren, so könnte man feststellen, dass die BU der Canada Life sie erfüllt. Als da wären:

  • o Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung
  • + Prognosezeitraum 6 Monate
  • + 6 Monate Leistungsfall = Leistung von Beginn an
  • + Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • + Verzicht auf § 19 VVG bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung
  • + Verzug ins Ausland
  • + Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
  • + Verzicht auf abstrakte Verweisung bei der Nachprüfung
  • + Zumutbare ärztliche Anweisungen
  • + Nachversicherung bei Heirat und Geburt/Adoption
  • + Nachversicherung bei weiteren Ereignissen
  • + Vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf
  • + Beitragsdynamik der versicherten Leistungen

Das sind aber eben nur einige, wenige, stichwortartige Kriterien: Sich nur daran zu orientieren, wäre eher waghalsig, als sinnvoll.

Stärken der Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherungs -Klauseln

Als Stärken zu bezeichnen sind beispielsweise folgende Klauseln (von mir „übersetzt“):

  • Verzicht auf eine abstrakte Verweisung auch nach dauerhaftem Ausscheiden aus der Erwerbstätigkeit;
  • Die Tätigkeit als Schüler wird als Beruf eingestuft (also ohne Erwerbsunfähigkeitsklausel);
  • Bei Studenten und Azubis wird bei einer Berufsunfähigkeit während der ersten Hälfte des Studiums bzw. der Ausbildung geprüft, ob Studium bzw. Ausbildung fortgesetzt werden können. Auf eine abstrakte Verweisung wird verzichtet. In der zweiten Hälfte wird ebenfalls auf die abstrakte Verweisung verzichtet und zusätzlich wird bei der Prüfung einer konkreten Verweisung auf die Lebensstellung hinsichtlich Vergütung und sozialer Wertschätzung abgestellt, die regelmäßig mit dem Abschluss des Studiums bzw. der Ausbildung erreicht wird;
  • Bei Hausfrauen und Hausmännern erfolgt die Prüfung einer Berufsunfähigkeit in den konkret ausgeübten Aufgaben- und Tätigkeitsfeldern;
  • Bei Freiwilligen Wehrdienstleistenden oder Personen im Bundesfreiwilligendienst erfolgt die Prüfung einer Berufsunfähigkeit auf die vorherige Tätigkeit, oder in Ermangelung derselben auf die Fähigkeit, eine Berufsausbildung oder ein Studium aufzunehmen;
  • Zahlung einer 6-fachen BU-Monatsrente, wenn bei Selbstständigen durch eine Umorganisation Berufsunfähigkeit vermieden werden kann;
  • Zahlung einer 6-fachen BU-Monatsrente als Wiedereingliederungshilfe bei konkreter Verweisung;
  • Infektionsklausel für alle Berufe;
  • Anerkennung der Berufsunfähigkeit bei Pflegebedürftigkeit auch bereits ab Pflegestufe I;
  • Überbrückungshilfe von bis zu 6 BU-Monatsrenten und Beitragsbefreiung, wenn ein privater Krankentagegeldversicherer die Zahlung des Krankentagegeldes einstellt, da aus seiner Sicht Berufsunfähigkeit vorliegt. Als Nachweis reicht ein entsprechendes Schreiben des Krankenversicherers;
  • Kunden, die den Vertrag kündigen, es aber bereuen, können noch 6 Monate später die Wiederherstellung des Vertrages zu den alten Konditionen verlangen;
  • Recht auf dynamische Erhöhungen von Beitrag und Leistung bis 4 Jahre vor Ablauf der Versicherungsdauer;
  • Möglichkeiten zur Nachversicherung ohne erneute Risikoprüfung bei zahlreichen Ereignissen, sowie nach 5 und 10 Jahren auch ohne ein Ereignis – mit den Rechnungsgrundlagen und Versicherungsbedingungen des Hauptvertrages;
  • Befristete Beitragsfreistellungen bei stark reduziertem Versicherungsschutz bis zu 12 Monaten, bei Elternzeit sogar bis zu 36 Monaten möglich;
  • Verzicht auf Anwendung des § 163 VVG (Recht zur Beitragserhöhung).

Zur Anbieter-Seite der Canada Life bei uns »

Schwächen in den Klauseln des Canada Life Berufsunfähigkeitsschutz

Um die Schwächen des Tarifs zu finden, muss man schon etwas genauer hinsehen:

  • Der Nachweis einer Erwerbsunfähigkeit als eigenständiger Anspruchsgrund auf die BU-Rente ist – wie bei der reinen Berufsunfähigkeit – ärztlich nachzuweisen. Der Bescheid eines Rententrägers reicht nicht aus. Für den Kunden dürfte der Nachweis einer Berufsunfähigkeit leichter zu erbringen zu sein, als der einer Erwerbsunfähigkeit. Also, wozu diese Klausel?
  • Auch nach Antragsstellung und vor Policierung neu eintretende Erkrankungen / Risiken muss der Kunde von sich aus dem Versicherer melden;
  • Für eine spät gemeldete Berufsunfähigkeit wird maximal 36 Monate rückwirkend geleistet;
  • Der Kunde muss im Leistungsfall gesundheitliche Verbesserungen und neue oder geänderte Tätigkeiten unverzüglich melden;
  • Leistungsausschluss für eine Berufsunfähigkeit, die durch selbstverursachte vorsätzliche Verkehrsdelikte entsteht;
  • Keine besondere Klausel für Beamte (Dienstunfähigkeitsklausel).

Besonderheit der Canada Life BU: Die Tarifkalkulation

Wirklich neu und meines Wissens einmalig in Deutschland ist die Tarifkalkulation der selbstständigen Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung: Der Versicherer gewährt keine Überschussbeteiligung.

Üblicherweise gewähren BU-Anbieter eine Beteiligung an den Überschüssen, die beispielsweise dadurch entstehen können, dass weniger Versicherte als kalkuliert berufsunfähig werden, die Ausgaben des Versicherers geringer sind, oder die Kapitalanlagen gut laufen. Üblicherweise sieht das dann so aus, wenn die Überschüsse direkt mit den Beiträgen verrechnet werden:

Berufsunfähigkeitsversicherung: Garantiebeitrag minus Überschussbeteiligung gleich Zahlbeitrag. (c) www.helberg.info

Anders nun bei der Canada Life – dort gibt es die Überschussbeteiligung nicht. Das bedeutet:

  1. Es gibt nur einen garantierten Beitrag für diese BU, der gleichzeitig auch der Zahlbeitrag ist.
  2. Im Leistungsfall kann sich die ausgezahlte BU-Rente nur erhöhen, wenn eine garantierte Rentenerhöhung bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
  3. Der Versicherer hat keinen ‚Puffer‘ zur Verfügung, falls sich die Tarifkalkulation einmal als nicht tragfähig herausstellen sollte. Versicherer mit einer Überschussbeteiligung könnten zunächst die Überschüsse reduzieren, der zu zahlende Nettobeitrag könnte sich nach und nach dem garantierten Bruttobeitrag annähern. Diese Möglichkeit hat die Canada Life nicht, was sich dadurch noch verschärft, als dass der Tarif auch einen Verzicht auf VVG § 163 (Beitragserhöhung) vorsieht.

Wer nun meint, der garantierte Beitrag der Canada Life läge dann wohl auf vergleichbarem Niveau, wie der garantierte Beitrag anderer BU-Versicherer, könnte sich wundern: Eine kleine spontane Stichprobe ergab, dass der garantierte Beitrag der Canada Life für Nichtraucher und bei einigen Berufen in etwa auf dem Niveau des (nicht garantierten) Nettobeitrages anderer Anbieter rangiert.


Fazit zum Artikel Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Canada Life ist hier ein Überraschungs-Coup geglückt: Die Versicherungsbedingungen sind (wenn auch nicht ganz ohne Schwächen) als hochwertig zu bezeichnen. Die Tarifkalkulation einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Überschussbeteiligung ist in Deutschland ein Novum. Sollte sich ein erster Eindruck bewahrheiten, dass bei vielen Berufen der Garantiebeitrag auf dem Niveau des Nettobeitrages anderer Versicherer (also inklusive deren Überschussbeteiligung) liegt, werden einigen Kunden sich überlegen:

„Lieber einen Nettobeitrag zahlen, der sich einem höheren Garantiebeitrag annähern kann, oder gleich den Garantiebeitrag der Canada Life zahlen?“

Besonders spannend wird die Frage sein, woher ein Versicherer, der hier für ihn Neuland betritt, das Know-how zur Tarifgestaltung und -Kalkulation, vor allem aber auch zur Bearbeitung der Leistungsfälle hernimmt? Und was ihm für Möglichkeiten bleiben, falls sich doch einmal bei 30, 40, 50 Jahre lang laufenden Verträgen die Kalkulation als nicht tragfähig herausstellen sollte? Wenn die Überschussbeteiligung als Puffer nicht vorhanden ist und die Beiträge auch nicht erhöht werden können, dann bleibt…? Geldsparen im Leistungsfall. Oder es geht ans Eingemachte. Und hier sei auf den Hinweis im Abschnitt II des Produktinformationsblattes der Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung hingewiesen:

Canada Life Berufsunfaehigkeitsversicherung und der Garantiefonds

Kunden müssen also ganz auf das (eingekaufte) Know-how des Versicherers, seine seriöse Tarifkalkulation und langfristige Finanzstärke setzen. Die Finanzstärke der kanadischen Muttergesellschaft, The Canada Life Assurance Company, gilt derzeit jedenfalls als sehr gut (Fitch: AA, Moodys: Aa3, Standard & Poors: AA).

Ich bin schon sehr gespannt, was Sie von der neuen Canada Life Berufsunfähigkeitsversicherung halten? Hinterlassen Sie hier unten gern einen Kommentar!


Kontaktformular, allgemein

Kommentare zu diesem Beitrag

Gerd Kemnitz  |   22. Mai 2014 um 02:05 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

Sie waren wieder sehr fleißig und auch schneller als ich. Also kann ich Ihrer Analyse jetzt nur noch zuzustimmen – bis auf folgende Punkte:

Punkt 1:
Die Nachversicherungsmöglichkeit ohne besonderes Ereignis betrachte ich als wertlos, da sie bedingungsgemäß der Zustimmung des Versicherers nach einer erneuten Risikoprüfung bedarf. In verschiedenen Werbematerialien wird zwar behauptet, dass zumindest auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet wird, in den maßgebenden Versicherungsbedingungen ist dies jedoch nicht dokumentiert.

Punkt 2:
Ich betrachte es durchaus als negativ bzw. Schwachpunkt, wenn der Versicherer – aus welchem Grund auch immer – ein befristetes Anerkenntnis aussprechen kann und nicht klar geregelt wird, dass der Versicherungsnehmer nach Ablauf der Frist keinen neuen Leistungsantrag stellen muss.

Bezüglich des niedrigen und gleichzeitig garantierten Beitrags ohne Sicherung der Ansprüche der Versicherten habe auch ich noch etwas Bauchschmerzen – zumal ich nicht einschätzen kann, ob im Ernstfall die finanzstarke Muttergesellschaft ihrer irischen Tochter wirklich helfen wird.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Kemnitz

Gerd Kemnitz  |   22. Mai 2014 um 10:16 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

vielen Dank für Ihren Hinweis. Sie haben Recht – zum 5. sowie zum 10. Jahrestags des Versicherungsbeginns kann die versicherte BU-Rente auch ohne Ereignis und ohne erneute Risikoprüfung erhöht werden. Dies hatte ich wirklich übersehen.

Matthias Helberg  |   22. Mai 2014 um 12:26 Uhr

Hallo Herr Kemnitz,

schönen Dank für das Aufpassen und die Ergänzung: Vier Augen sehen mehr als zwei!

Herzliche Grüße
Matthias Helberg

Bernhard Coerdt  |   22. Mai 2014 um 14:09 Uhr

Hallo Herr Hellberg,
Ich hatte diesen Artikel schon im IGVM Forum geschrieben, wollte ihn aber hier noch mal einstellen.
Auch ich habe sehr aufmerksam Ihre Abhandlung gelesen und bin begeistert 😮
Was mich bei dem neuen BU-Tarif der CL aber stutzig macht ist die Sache mit dem Beitrag.
Zitat aus Ihrer Abhandlung:

„1. Es gibt nur einen garantierten Beitrag für diese BU, der gleichzeitig auch der Zahlbeitrag ist.
2. Im Leistungsfall kann sich die ausgezahlte BU-Rente nur erhöhen, wenn eine garantierte Rentenerhöhung bei Vertragsabschluss vereinbart wurde.
3. Der Versicherer hat keinen ‘Puffer’ zur Verfügung, falls sich die Tarifkalkulation einmal als nicht tragfähig herausstellen sollte. Versicherer mit einer Überschussbeteiligung könnten zunächst die Überschüsse reduzieren, der zu zahlende Nettobeitrag könnte sich nach und nach dem garantierten Bruttobeitrag annähern. Diese Möglichkeit hat die Canada Life nicht, was sich dadurch noch verschärft, als dass der Tarif auch einen Verzicht auf VVG § 163 (Beitragserhöhung) vorsieht.“

Ich bin der Meinung, dass dies ein sehr großer Minuspunkt ist und zur Haftungsfalle für den Vermittler/Makler führen kann.
Was ist, wenn der Tarif in Schieflage gerät und geschlossen bzw. gekündigt wird.
BU-Verträge sind eine sehr langfristige Angelegenheit mit einer Laufzeit von 30+. Die Leistungsfälle steigen in einem Alter des VN von 50+
Dann hat der VN keine Chance mehr gleichwertigen Risikoschutz zu erhalten.
Ich finde mit dem Marketingtrick der Beitragsgarantie hat sich CL kein Gefallen getan.
Ich stehe daher diesen Tarif sehr skeptisch gegenüber.

Christian Bock  |   26. Juni 2014 um 16:21 Uhr

…in Sachen Finanzierungssicherheit des Tarifs habe ich keine Bedenken da Canada Life mit BlackRock Investments zusammenhängt dem größten Finazspekulationsunternehmen das die Welt in Griff hat. Siehe Links:https://www.canadalife.de/blackrock-vp

siehe auch beitrag
http://www.commondreams.org/view/2011/11/03-2

Daniel Fahje  |   8. Juli 2014 um 12:11 Uhr

Hallo Herr Hellberg,

Sie schreiben, dass für die Ausübung der Nachversicherungsgarantie die Rechnungsgrundlagen des Hauptvertrages verwendet werden. Ich kann dies nicht heraus lesen – ist das Ihre Auslegung der Formulierung?

Viele Grüße
Daniel Fahje

Matthias Helberg  |   8. Juli 2014 um 12:29 Uhr

Hallo Herr Fahje, wie immer sind Kommentare zu Versicherungsbedingungen Auslegungssache. Im Bedingungswerk der Canada Life werden Sie fündig in § 13 A) 5: „Für die Erhöhung werden die gleichen Versicherungsbedingungen,
Rechnungsgrundlagen und alle sonstigen für den bereits bestehenden Vertragsteil geltenden Vereinbarungen zugrunde gelegt.“ Herzliche Grüße, Matthias Helberg

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