Bei der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es etwas neues: Man kann nun einen Tarif abschließen, bei dem die Zahlung der BU-Rente erst in ferner Zukunft beginnt. Beispielsweise für den Fall, dass eine bereits bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu früh abläuft. Hinweis: Der Tarif wurde zum 01.01.2024 eingestellt.
Bereits seit Jahren weise ich darauf hin, dass man eine Berufsunfähigkeitsversicherung in aller Regeln nicht verlängern kann. Was aber tun, wenn man bereits eine BU-Versicherung hat, die zu früh endet? Einen neuen Vertrag mit längerer Laufzeit abschließen und den alten kündigen? Eine neue Möglichkeit bietet nun die AXA Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Art „Anschluss-BU“ an, wie wir sie nennen. Die AXA selber bezeichnet ihren Tarif EBUZ / EBUV als „ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung“.
So funktioniert die „Anschluss-BU“ der AXA Berufsunfähigkeitsversicherung
Das besondere an der „Anschluss-BU“ ist, dass man den Vertrag jetzt abschließen kann, auch ab Beginn Versicherungsschutz besteht – aber die BU-Rentenzahlung erst viele Jahre später beginnen kann: Nämlich, wenn die Leistungsdauer einer bereits bestehenden BU enden wird.
Hinweise zur „ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung“ der AXA
Das größte Risiko, berufsunfähig zu werden, beginnt etwa ab Alter 50. Wer mit 60 berufsunfähig ist, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit auch mit 65 oder 67 noch sein. Wenn die AXA nun einen Tarif anbietet, der gerade in diesen „riskanten Jahren“ leisten soll, schlägt sich das auch in den Beiträgen nieder.
Beim Abschluss der „Anschluss-BU“ erfolgt eine normale Gesundheitsprüfung. Es handelt sich nicht um eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen.
Wenn eine Berufsunfähigkeit in frühen Jahren eintritt, muss sie auch noch zu Beginn der Leistungsdauer der „Anschluss-BU“ (im Grafik-Beispiel mit Alter 60) bestehen, damit die AXA Leistungen wie Beitragsbefreiung und BU-Rentenzahlung erbringen kann.
Zwischen einer bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung und der „Anschluss-BU“ gibt es keinen inneren Zusammenhang: Jeder Versicherer wird nur anhand der eigenen Versicherungsbedingungen prüfen, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Es gibt keinen Automatismus, dass der eine Versicherer eine Berufsunfähigkeit anerkennt, wenn es der andere tut.
Fazit zur AXA Berufsunfähigkeitsversicherung mit Anschluss-BU
Die AXA bietet als derzeit einziger Anbieter mit der ergänzenden Berufsunfähigkeitsversicherung, die wir „Anschluss-BU“ nennen, eine zusätzliche Möglichkeit der BU-Absicherung. Das ist unseres Wissens auch noch im Jahr 2024 der Fall. Der letzte Anbieter vor der AXA mit einem solchen Tarif war die Mannheimer Lebensversicherung, die nach ihrer Pleite der erste Fall für die Auffanglösung Protektor wurde.
Mehr Möglichkeiten der Absicherung sind gleichwohl immer gut. Ob es für Sie die passende Lösung ist, kann immer nur im Einzelfall entschieden werden: Am besten, wenn alle Varianten bekannt und individuell geprüft sind.
Hinweis: Der Tarif wurde zum 01.01.2024 eingestellt und kann nicht mehr abgeschlossen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden