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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
02
Jan
2011

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  4 Kommentare

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern? Ist gar nicht so einfach.

Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Versicherten, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben und nun (meist im fortgeschrittenen Alter) feststellen, dass das Vertragsende zu früh gewählt wurde.

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird nämlich bereits bei Antragstellung festgelegt, wann der Vertrag – und damit die Zahlung einer eventuellen Berufsunfähigkeitsrente – spätestens enden soll.

Auch heute noch werden Berufsunfähigkeitsversicherungen angeboten, die mit 60 oder gar 55 Jahren enden sollen. Vielleicht, damit die zu zahlende Versicherungsprämie günstig erscheint, vielleicht aus anderen Gründen. Manche Direktversicherer oder Vergleichsrechner im Internet haben sogar als Standardeinstellung ein Vertragsende zum 60. Aus meiner Sicht sind hier Fehler vorprogrammiert.

Wenn man in die Zukunft sehen könnte…

Könnte man in die Zukunft schauen und wüsste, ob die eigene Altersvorsorge mit 60 Jahren „steht“, wäre die Entscheidung für ein vorzeitiges Vertragsende kalkulierbar. Die Frage nach der Verlängerung einer Berufsunfähigkeitsversicherung würde sich dann gar nicht erst stellen. Noch vor 20 Jahren hatte mancher Arbeitnehmer das Ziel, spätestens mit 60 Jahren, besser noch früher, in Rente gehen zu können.

Die Realität der Zukunftsprognosen sieht heute anders aus – so müssen die meisten Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 damit rechnen, bis 67 arbeiten zu müssen. Jüngere wohl noch länger. Wer aber zum Beispiel mit 54 Jahren berufsunfähig wird und seine Berufsunfähigkeitsrente nur bis zum 60. Lebensjahr bekommt: Womit soll er die Jahre bis 67 ‚überbrücken‘?

„Das sind ja nur 7 Jahre“, heißt es dann manchmal. Das ist richtig. Aber es sind oft die entscheidenden Jahre für die Höhe der gesetzlichen Rente oder für die Entwicklung der privat angesparten Altersvorsorge.

Lassen Sie sich einmal ausrechnen, um wie viel Ihre auf 67 Jahre berechnete Rente dauerhaft schrumpft, wenn Sie sie schon mit 62 Jahren in Anspruch nehmen müssen… Oder wie viel Sie verlieren, wenn Sie wegen Berufsunfähigkeit fünf Jahre weniger Rente bekommen!

Berufsunfähigkeit ist echt ein kompliziertes Thema. Kein Wunder, wenn Sie viele Fragen haben. Hier finden Sie in den FAQ Berufsunfähigkeitsversicherung Antworten! Bildquelle: colourbox.com
Berufsunfähigkeit ist echt ein kompliziertes Thema. Sie haben Fragen? Wir haben die Antworten! Bildquelle: colourbox.com

Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?

An dieser Stelle komme ich auf die Eingangs- bzw. Titelfrage zurück: Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern? Die Antwort lautet: in der Regel nein. Es gibt eine Ausnahme: Wenn der Vertrag von vornherein eine entsprechende Option enthält.

Aktualisierung vom 13.03.2020

Inzwischen bieten mehrere BU-Versicherer eine solche Option für den Fall an, dass die Regelaltersgrenze angehoben wird. Allerdings ist die Verlängerung auch in diesem Fall an verschiedene Bedingungen geknüpft. Zum Beispiel muss eine bestimmte Frist eingehalten werden. Oder eine Verlängerung ist nur bis zum Alter von 50 Jahren möglich. Auf jeden Fall dürfte die Verlängerung ziemlich teuer werden.

Wer das große Glück hat, noch gesund zu sein, kann einen neuen Antrag zu neuen Versicherungsbedingungen stellen – darf sich aber über drastisch höhere Versicherungsprämien nicht wundern. Schließlich ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, gerade ab 50 besonders hoch.

Bei einem Neuantrag erfolgt auch eine erneute Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass Sie alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und gewissenhaft beantworten müssen. Schon aus diesem Grund wird es für die meisten Menschen ab diesem Alter nüchtern betrachtet kaum noch möglich sein, einen sinnvollen und bezahlbaren Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erhalten.

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Was ist besser als eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?

Aus den genannten Gründen ist es aus meiner Sicht für die meisten Menschen am sinnvollsten, bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung von vornherein eine Versicherungs- und Leistungsdauer bis zum 67. Lebensjahr vorzusehen, sofern dies für den jeweiligen Beruf möglich ist.

Der Vorteil: Konstanter Versicherungsschutz zu den bereits bei Abschluss festgelegten Konditionen. Und: Sollten Sie später tatsächlich feststellen, dass Ihre Altersvorsorge ausreicht und Sie den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich nicht mehr benötigen, können Sie den Vertrag in der Regel zum nächsten Zahlungstermin kündigen.

Das ist eindeutig die vorsichtigere, sicherere und damit bessere Vorgehensweise als eine zu kurze Laufzeit zu wählen.

Fazit zum Artikel „Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?“

Resümee: Nicht das Kündigen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Problem, sondern das Hineinkommen, oder das Verlängern. Je später Ihnen das klar wird, desto ungünstiger sind Ihre Chancen für eine Korrektur.

„Sparen“ Sie sich Versicherungsprämien erst dann, wenn Sie sicher sein können, dass Sie entsprechenden Schutz wirklich nicht mehr benötigen.

Wenn Sie aktuell in der Situation sind, dass Ihre BU-Versicherung zu früh endet, hilft vielleicht auch die Anschluss-BU der AXA.

Sie bekommen bei uns folgende Unterstützung:

  • Ihre Ausgangssituation analysieren wir und überprüfen auf Wunsch auch Ihre bestehende Arbeitskraftabsicherung;
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  • Wir führen intern eine Einschätzung Ihrer Versicherbarkeit durch, basierend auf Ihren Angaben zu Beruf, Hobbys und Vorerkrankungen;
  • Sie bekommen bei uns zuverlässige anonyme Risikovoranfragen von mehreren Versicherern, damit Sie beim Abschluss keine unerwarteten Überraschungen erleben;
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  • Auch nach dem Abschluss betreuen wir von uns vermittelte Verträge kontinuierlich weiter und weisen Sie auf wichtige Fristen hin.
  • Selbst wenn Sie berufsunfähig werden, sind wir weiterhin für Sie da und unterstützen Sie selbstverständlich. So haben in den vergangenen 20 Jahren 9 von 10 unserer berufsunfähigen Kundinnen und Kunden ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen.

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    Zuletzt (redaktionell) aktualsiert am 26.02.2024: Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Achim66  |   2. Januar 2011 um 19:04 Uhr

    Guten Tag Herr Helberg, mir geht es genau so, wie Sie es beschrieben haben. Ich bin jetzt 44 Jahre alt und mein Berufsunfähigkeitsvertrag läuft nur bis ich 60 bin. Vor zwei Jahren hatte ich einen Bandscheibenvorfall. Habe ich da überhaupt noch eine Chance auf einen neuen Vertrag?
    Danke für eine Antwort.

    Matthias Helberg  |   3. Januar 2011 um 11:44 Uhr

    Hallo Achim66,
    ein Bandscheibenvorfall führt regelmäßig zu einem entsprechenden Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Schwere kann eventuell nur ein bestimmter Bereich der Wirbelsäule aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden, eventuell aber auch die gesamte Wirbelsäule + Folgen des Bandscheibenvorfalls. Falls durch neue Unfälle die Wirbelsäule geschädigt wird, kann unter Umständen Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung geboten werden. Das Alles kann man aber nur für den Einzelfall prüfen. In solchen Fällen machen wir Voranfragen bei unterschiedlichen Anbietern für Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Wir fragen also an, wie die Risikoprüfer der Versicherer den entsprechenden Fall sehen, ohne dass ein Versicherungsantrag eingereicht werden muss. Wir benötigen für solche Voranfragen aber einiges an Informationen von Ihnen, inklusive Beantwortung der gängigsten Gesundheitsfragen.
    Wenn Sie daran Interesse haben, geben Sie bitte nochmal Bescheid, am besten per E-Mail an info@helberg.info.

    June  |   1. Dezember 2019 um 21:43 Uhr

    Hallo Herr Helberg,
    Ich habe meine BUV mit Anfang 20 abgeschlossen und sie läuft mit 55 aus.
    Ich wurde damals nicht über optionale Laufzeiten aufgeklärt, der Makler musste die Versicherung 3 Jahre später auch wegen dubioser Geschäftspraktiken verlassen.
    Mittlerweile bin ich 44 und leide an einer Autoimmunerkrankung, deren Symptome bisher aber gut mit Medikamenten behandelt werden konnten und mich noch nicht einschränken. Kann ich eine unzureichende Beratung geltend machen, um die Laufzeit zu verlängern, meinetwegen auch zu neuen Konditionen?
    Ich habe nämlich gehört, dass man bei Autoimmunerkrankungen überhaupt keine Chance auf einen Neuabschluss hat.

    Matthias Helberg  |   2. Dezember 2019 um 11:03 Uhr

    Hallo June,
    schönen Dank für Ihren Kommentar. Wenn der Vermittler „die Versicherung verlassen musste“ war es kein Makler sondern ein Vertreter. Mehr dazu unter -> https://www.helberg.info/versicherungsmakler/.
    Der Unterschied ist wichtig für das weitere Vorgehen. Das ist dann aber kein Fall für uns, sondern für einen guten Rechtsanwalt aus dem Bereich Versicherungs- und Vermittlerrecht. Ob Sie da Chancen haben, möchte ich lieber nicht beurteilen.
    Alles Gute & herzliche Grüße
    Matthias Helberg

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