Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern? Ist gar nicht so einfach.
Immer wieder erhalten wir Anfragen von Versicherten, die bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, aber nun (meist im fortgeschrittenen Alter) feststellen, dass deren Ende zu früh gewählt wurde.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung wird nämlich bereits bei Antragstellung festgelegt, wann der Vertrag – und die Zahlung einer eventuellen Berufsunfähigkeitsrente – spätestens enden sollen.
Selbst heute noch werden Angebote für Berufsunfähigkeitsversicherungsverträge gemacht, die zum 60., oder gar 55. Lebensjahr enden sollen. Vielleicht, damit die zu zahlende Versicherungsprämie günstig erscheint, vielleicht aus anderen Gründen. Mancher Direktversicherer oder Vergleichsrechner im Netz hat einen Vertragsablauf zum Alter 60 sogar als Standardeinstellung vorgesehen. Aus meiner Sicht sind so Fehler vorprogrammiert.
Wenn man in die Zukunft sehen könnte…
Wenn man in die Zukunft sehen könnte und wüßte, ob die eigene Altersvorsorge mit 60 „steht“, wäre die Wahl eines frühen Vertragsablaufes kalkulierbar. Dann würde sich die Frage erst gar nicht stellen, ob man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern kann. Noch vor 20 Jahren hatte mancher Arbeitnehmer angepeilt, spätestens mit 60 Jahren, am besten noch früher, in Rente gehen zu können.
Die Realität der Zukunftsprognosen sieht inzwischen anders aus – so müssen die meisten Arbeitnehmer ab Jahrgang 1964 damit rechnen, bis 67 arbeiten zu müssen. Jüngere vielleicht noch länger. Wenn man aber beispielsweise mit 54 Jahren berufsunfähig wird und seine Berufsunfähigkeitsrente nur bis zum Alter 60 ausgezahlt bekommt: Wovon soll man dann die Jahre bis 67 ‚überbrücken‘?
„Das sind nur 7 Jahre“, heißt es dann manchmal. Das stimmt. Aber es sind oftmals die über die Höhe der gesetzlichen Rente oder über die Entwicklung privat angesparter Altersvorsorge entscheidenden Jahre.
Lassen Sie sich einmal vorrechnen, um wieviel Ihre für das Alter 67 kalkulierte Rente dauerhaft schrumpft, wenn Sie sie bereits ab 62 in Anspruch nehmen müssen… Oder welche Summe Ihnen entgeht, wenn Sie als Berufsunfähiger fünf Jahre weniger Rente bekommen!

Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?
An dieser Stelle komme ich wieder auf die Eingangs- / Titelfrage zurück: Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern? Die Antwort lautet: Meistens nein. Eine Ausnahme gibt es: Wenn der Vertrag von vornherein eine entsprechende Option beinhaltet.
Aktualisierung vom 13.03.2020
Inzwischen bieten mehrere BU-Versicherer eine solche Option für den Fall an, dass die Regelaltersgrenze erhöht wird. Auch dann ist die Verlängerung allerdings an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zum Beispiel muss eine bestimmte Frist eingehalten werden. Oder eine Verlängerung ist nur bis Alter 50 möglich. Auf jeden Fall dürfte die Verlängerung ziemlich teuer werden.
Falls man das Riesenglück hat, noch gesund zu sein, kann man einen neuen Antrag zu neuen Versicherungsbedingungen stellen – darf sich über drastisch höhere Versicherungsprämien jedoch nicht wundern. Schließlich ist das Risiko, berufsunfähig zu werden, gerade ab 50 besonders hoch.
Mit einem neuen Antrag erfolgt außerdem wieder eine erneute Gesundheitsprüfung. Das heißt, dass Sie alle Fragen zur Gesundheit im Antrag vollständig und gewissenhaft beantworten müssen. Für die meisten Personen wird es schon deswegen ganz nüchtern betrachtet ab diesem Alter kaum noch möglich sein, sinnvollen und bezahlbaren Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.
Was ist besser als eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?
Aus den oben genannten Gründen halte ich es für die meisten Personen am sinnvollsten, von Beginn an bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung einen Ablauf von Versicherungsdauer und Leistungsdauer bis zum Alter 67 vorzusehen, sofern das für den betreffenden Beruf möglich ist.
Der Vorteil daran: Konstanter Versicherungsschutz zu den bei Abschluss bereits feststehenden Konditionen. Und: Stellen Sie später real fest, dass Ihre Altersversorgung ausreicht und Sie den Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich nicht mehr benötigen, können Sie meistens zum nächsten Zahlungstermin den Vertrag kündigen.
Das ist eindeutig die vorsichtigere, die sicherere und somit die bessere Vorgehensweise, als eine zu kurze Laufzeit zu wählen.
Fazit zum Artikel „Kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern?“
Resümee: Nicht das Kündigen einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Problem, sondern das Hineinkommen, oder das Verlängern. Je später Ihnen das klar wird, desto ungünstiger sind Ihre Chancen für eine Korrektur.
„Sparen“ Sie sich Versicherungsprämien erst dann, wenn Sie sicher sein können, dass Sie entsprechenden Schutz wirklich nicht mehr benötigen.
Wenn Sie aktuell in der Situation sind, dass Ihre BU-Versicherung zu früh endet, hilft vielleicht auch die Anschluss-BU der AXA.

Zuletzt (redaktionell) aktualsiert am 03.01.2023: Berufsunfähigkeitsversicherung verlängern
Kommentare zu diesem Beitrag
Guten Tag Herr Helberg, mir geht es genau so, wie Sie es beschrieben haben. Ich bin jetzt 44 Jahre alt und mein Berufsunfähigkeitsvertrag läuft nur bis ich 60 bin. Vor zwei Jahren hatte ich einen Bandscheibenvorfall. Habe ich da überhaupt noch eine Chance auf einen neuen Vertrag?
Danke für eine Antwort.
Hallo Achim66,
ein Bandscheibenvorfall führt regelmäßig zu einem entsprechenden Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Je nach Schwere kann eventuell nur ein bestimmter Bereich der Wirbelsäule aus dem Versicherungsschutz herausgenommen werden, eventuell aber auch die gesamte Wirbelsäule + Folgen des Bandscheibenvorfalls. Falls durch neue Unfälle die Wirbelsäule geschädigt wird, kann unter Umständen Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung geboten werden. Das Alles kann man aber nur für den Einzelfall prüfen. In solchen Fällen machen wir Voranfragen bei unterschiedlichen Anbietern für Berufsunfähigkeits-Versicherungen. Wir fragen also an, wie die Risikoprüfer der Versicherer den entsprechenden Fall sehen, ohne dass ein Versicherungsantrag eingereicht werden muss. Wir benötigen für solche Voranfragen aber einiges an Informationen von Ihnen, inklusive Beantwortung der gängigsten Gesundheitsfragen.
Wenn Sie daran Interesse haben, geben Sie bitte nochmal Bescheid, am besten per E-Mail an info@helberg.info.
Hallo Herr Helberg,
Ich habe meine BUV mit Anfang 20 abgeschlossen und sie läuft mit 55 aus.
Ich wurde damals nicht über optionale Laufzeiten aufgeklärt, der Makler musste die Versicherung 3 Jahre später auch wegen dubioser Geschäftspraktiken verlassen.
Mittlerweile bin ich 44 und leide an einer Autoimmunerkrankung, deren Symptome bisher aber gut mit Medikamenten behandelt werden konnten und mich noch nicht einschränken. Kann ich eine unzureichende Beratung geltend machen, um die Laufzeit zu verlängern, meinetwegen auch zu neuen Konditionen?
Ich habe nämlich gehört, dass man bei Autoimmunerkrankungen überhaupt keine Chance auf einen Neuabschluss hat.
Hallo June,
schönen Dank für Ihren Kommentar. Wenn der Vermittler „die Versicherung verlassen musste“ war es kein Makler sondern ein Vertreter. Mehr dazu unter -> https://www.helberg.info/versicherungsmakler/.
Der Unterschied ist wichtig für das weitere Vorgehen. Das ist dann aber kein Fall für uns, sondern für einen guten Rechtsanwalt aus dem Bereich Versicherungs- und Vermittlerrecht. Ob Sie da Chancen haben, möchte ich lieber nicht beurteilen.
Alles Gute & herzliche Grüße
Matthias Helberg