Das Bundesfinanzministerium hat die 2011 einsetzenden steuerlichen Änderungen zusammengefasst, zum Beispiel:
Elektronische Lohnsteuerkarte statt Pappkarton;
Häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € als Betriebsausgabe oder Werbungskosten absetzbar;
Handwerkerleistungen / Haushaltsnahe Dienstleistungen nur noch begünstigt, wenn sie nicht bereits öffentlich gefördert werden;
Höhere Steuerbefreiung für Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlichen Vormündern, rechtlichen Betreuern und Pflegschaften;
Höhere Absetzbarkeit von maximal 72% von 20.000 € für Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, oder Basis- / „Rürup“ -Rente;
Bessere „Riester“-Renten-Förderung für im Inland pflichtversicherte Arbeitnehmer, die im Ausland leben und für ALG II – Empfänger, wenn sie vorher unmittelbar zulagenberechtigt waren (also vermutlich nicht für ehemalige Selbständige);
Steuerbegünstigte Mitarbeiterkapitalbeteiligungen auch durch Entgeltumwandlung;
Gleichstellung eingetragener (gleichgeschlechtlicher) Lebenspartnerschaften mit Ehen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht;
Pflicht zur elektronischen Umsatzsteuererklärung für Veranlagungszeiträume nach dem 31.12.2o1o.
Alle Infos auch ausführlich auf den Seiten des BMF: http://bit.ly/e2yHsG
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