Die Allianz BU (Berufsunfähigkeitsversicherung) gibt es für Mitglieder des Bund der Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (BdASW) mit stark verkürzten Gesundheitsfragen.
Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Patentanwälte und Rechtsreferendare im BdASW können das Angebot nutzen. Maximal können sie 1.750 Euro BU-Rente / Monat mit der „Eigen-Dienstobliegenheitserklärung“ beantragen. Hier folgen die Details. Stand 01.2024.
Allianz BU für Mitglieder des BdASW
Dies sind die Rahmenbedingungen für die Allianz BU im vereinfachten Aufnahmeverfahren – also mit wenig Gesundheitsfragen:
- Gültig für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Patentanwälte und Rechtsreferendare im BdASW. Nicht jedoch für ihre Familienangehörigen oder Mitarbeiter;
- Die persönliche Mitgliedschaft des Versicherungsnehmers im BdASW muss vorliegen oder gleichzeitig beantragt werden. Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht fällig;
- Das maximale versicherungstechnische Eintrittsalter beträgt 50 Jahre;
- Die maximal versicherbare Berufsunfähigkeitsrente beträgt 1.750 Euro;
- Es sind umfangreiche Angaben zur beruflichen Tätigkeit zu machen;
- Der Vertrag kann als normale private Berufsunfähigkeitsversicherung im BU-Tarif Berufsunfähigkeitspolice Plus E356 abgeschlossen werden;
- Die Nachversicherungsgarantie ohne Anlass innerhalb der ersten Jahre nach Abschluss wird ausgeschlossen;
- Weitere Einschränkungen sind nicht bekannt;
- Es kann auch eine Risikolebensversicherung bis 100.000 Euro Todesfallsumme beantragt werden;
- Wer sich schon einmal bei der Allianz versichern wollte und keine Normalannahme bekommen hat, muss mit der normalen Gesundheitsprüfung rechnen. Beim HIS („schwarze Liste“) macht die Allianz hingegen nicht mehr mit.
Die Risikofragen der Allianz für BdASW-Mitglieder
Neben detaillierten Fragen zur beruflichen Tätigkeit, sowie der Frage nach Risiken in der Freizeit, braucht die versicherte Person nur drei Gesundheitsfragen zu beantworten.
Die stark verkürzten Gesundheitsfragen in der Allianz BU für BdASW-Mitglieder wie Rechtsanwälte & Steuerberater
- „Sind Sie derzeit arbeitsunfähig?
- Haben Sie derzeit oder hatten Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift mindestens eine Krankheit oder Verletzung, wegen der Sie insgesamt länger als 6 Wochen ärztlich oder therapeutisch (Heilpraktiker, Psychologen, Physio-, Psychotherapeuten) in Behandlung waren oder voraussichtlich sein werden?
Unter Behandlung verstehen wir auch Nachsorgen bei Krebs- und Tumorerkrankungen und die Einnahme verschreibungspflichtiger Medikamente außer Verhütungsmittel. - Wurde bei Ihnen jemals eine Erwerbsminderung, Berufsunfähigkeit, ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder ein Pflegegrad anerkannt oder haben Sie in den letzten 24 Monaten vor dem Datum Ihrer Unterschrift einen Antrag gestellt?
Nicht angegeben werden müssen Behandlungen wegen:
- Atemwegsallergien (z. B. Heuschnupfen) ohne Asthma
- Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausheilten (z. B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt)
- Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Operationen ohne Komplikationen und Folgen an Blinddarm, Mandeln oder Nasenscheidewand
- Pilzerkrankungen (Nagelpilz, Fußpilz)
- Schwangerschaften, Maßnahmen in der Reproduktionsmedizin
- Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind
- Über- / Unterfunktion der Schilddrüse
- Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben
- zahnärztliche Behandlungen“
Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten müssen, ist für die Allianz BU eine normale umfangreiche Gesundheitserklärung erforderlich.
Wie immer gilt: Auf jeden Fall sollten Sie die über Sie gespeicherten Diagnosen bei Ihrer Krankenkasse und Ihren Ärzten vorher abklären, um Überraschungen zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die Anbieter jederzeit Fragen und Konditionen ändern und das spezielle Angebot auch beenden können!
Fazit zur Allianz BU für BdASW-Mitglieder
Wer, wie Rechtsanwälte & Steuerberater, ein vergleichsweise niedriges Risiko mitbringt, berufsunfähig zu werden, zahlt nicht nur relativ geringe Beiträge. Hier zeigt die Allianz einmal mehr, wie stark die Gesundheitsfragen zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung verkürzt werden können. Was für ein Glück, wenn man zu dieser Zielgruppe gehört!
Ob allerdings jeder stets sicher angeben kann, wegen einer aktuellen Krankheit nicht 6 Wochen lang in Behandlung sein zu werden? Ich denke da aktuell gerade an Corona: Für manche ist eine Infektion nach ein paar Tagen überstanden. Andere kämpfen mit den Beschwerden über Monate. Also Obacht bei der Beantwortung der Fragen!
Falls Sie keinerlei risikoerhebliche Vorerkrankungen oder Sportarten anzugeben haben, haben Sie die freie Wahl unter vielen sehr guten Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarifen.
Ist jedoch mit Erschwernissen zu rechnen, oder Ihnen sind die vielen Gesundheitsfragen über deutlich längere Zeiträume zu umständlich zu beantworten, finden Sie mit der Allianz BU für BdASW-Mitglieder wie Rechtsanwälte & Steuerberater eine gute Alternative – zumindest für eine Teilabsicherung. Denn lediglich 1.750.- Euro BU-Rente werden im Fall des Falles nicht ausreichen, um den Lebensstandard zu sichern.
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