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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
22
Jan
2024

Allianz BU-Versicherung: Neuigkeiten 2024

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Die Allianz Lebensversicherung hat ihre Berufsunfähigkeitsversicherung zum neuen Jahr 2024 überarbeitet. Was sich verbessert und verschlechtert hat.

Tarif-Info Vorschaubild

Wie jedes Jahr hat die Allianz im Dezember die neuen Versicherungsbedingungen ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) veröffentlicht. Geändert haben sich aber nicht nur die Bedingungen, sondern auch die Tarif-Namen und Teile der Beitragskalkulation. Hier kommt unser Überblick dazu.



Neue Tarifnamen für die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung: „Komfort“ und „Premium“ Tarif

Als Deutschlands größter Lebensversicherer hat die Allianz diverse BU-Tarife im Programm. Teilweise waren sie nur für das Privatkundengeschäft im Einsatz, teilweise auch im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Also wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer wird und der Arbeitnehmer die versicherte Person.

Das hat man nun ein bisschen vereinfacht. Mit dem neuen „Komfort-Tarif“ steht nun ein Tarif zur Verfügung, den die Allianz sowohl im Privat- wie (mit einigen Abänderungen) im Firmengeschäft anbieten kann.

Vom ebenfalls neuen „Premium-Tarif“ unterscheidet sich der „Komfort-Tarif“ vor allem dadurch, dass keine Leistung bei langer Arbeitsunfähigkeit (AU-Klausel) enthalten ist. Bisher waren Leistungen bei langer Arbeitsunfähigkeit fest in beiden Vorgängertarifen enthalten.

Die bisherigen Tarifnamen ohne und mit „Plus“ sind entfallen. Damit ein bisschen Verwirrung bleibt, bleibt es aber bei der Bezeichnung „Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice E356“, sowie den Tarifkürzeln BUU und OBBU. Um Sie nicht noch zusätzlich zu verwirren, gehen wir auf die vielen anderen BU-Tarife der Allianz (Startertarif, BU / DU-Tarif, ergänzende BU) an dieser Stelle nicht ein.

Tabelle Tarifvergleich Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice „Komfort“ und „Premium“

Tarif „Komfort“Tarif „Premium“
Für betriebliche BUja, mit Abänderungennein
Für private BUjaja
AU-Klauselneinja
Pflegezusatzbausteinbetrieblich nein, privat optionaloptional
Reha-Hilfeneinja
Krebs-Klauselneinja
Ansonsten identische Versicherungsbedingungen in beiden Tarifen, auch gleicher Prognosezeitraum von 6 Monaten.

Bedingungsänderungen im Detail

Hier wollen wir ein bisschen näher im Detail auf einige Änderungen der Versicherungsbedingungen eingehen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Arbeitsunfähigkeits- / AU-Klausel

Bislang war die AU-Klausel fester Bestandteil beider Vorgängertarife. Nun ist sie also nur noch im „Premium“-Tarif enthalten.

Die maximale Dauer der Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit wurde von 24 auf 36 Monate während der gesamten Vertragslaufzeit verlängert.

Man muss nicht mehr gleichzeitig Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragen, wenn man eigentlich nur die AU-Leistungen haben will. Das ist sicherlich positiv und an die Regelungen vieler Wettbewerber angepasst.

Aber auch die Allianz behält sich das Recht vor, zusätzlich sämtliche Unterlagen anzufordern, die für die Prüfung auf Berufsunfähigkeit notwendig sind. Also ausdrücklich auch Darstellungen der Ursache, ausführliche ärztliche Berichte, Angaben zum Beruf, Tätigkeiten und eingetretenen Veränderungen.

Wie das in der Praxis gehandhabt werden wird, bleibt abzuwarten. Wenn es keine Auffälligkeiten gibt, sollten die AU-Bescheinigungen neben der Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ausreichen, um den Leistungsanspruch prüfen zu können. Vielleicht schafft die Allianz dann ja auch so etwas wie 14.000 Euro nach 6 Tagen.

Reha-Hilfe im „Premium“-Tarif

Das ist neu, schadet nicht, ist gleichwohl von unklarem Wert: Wenn Sie berufsunfähig sind, aus freien Stücken ein Reha-Maßnahme beginnen und erfolgreich abschließen, anschließend nicht mehr berufsunfähig sind und die Allianz deswegen keine BU-Rente mehr zahlen muss, beteiligt sie sich nun mit bis zu 6.000 Euro an den Kosten der Reha-Maßnahme. Aber nur, wenn kein Dritter die Kosten übernommen hat.

Man muss also als Berufsunfähiger auf die Idee kommen, eine Reha zu machen, sie selbst zu bezahlen, dadurch seine Berufsunfähigkeit zu beenden und kann dann auf diese Hilfe des Versicherers hoffen. Ob das als Motivation ausreicht?

Verbesserte Umorganisationsklausel

Wenn Selbstständige berufsunfähig werden, überprüfen die Versicherer zusätzlich, ob eine Berufsunfähigkeit verhindert werden kann, wenn der Betrieb des Selbstständigen umorganisiert würde.

Bei kleineren Betrieben ist eine solche Umorganisation kaum möglich. Deswegen verzichten immer mehr Versicherer auf eine solche Prüfung, sofern der Betrieb weniger als 5 Mitarbeiter hat. So war das bislang auch bei der Allianz. Nun hat sie die Schwelle auf 10 Mitarbeiter angehoben. Das ist für die Betroffenen sicherlich eine Sorge weniger. Und für die Leistungsprüfer weniger Arbeit.

Kleiner Fehler bei „Wegfall der Leistungspflicht“

Wenn jemand berufsunfähig wird, können die Versicherer überprüfen, ob die Berufsunfähigkeit noch besteht. Ist man nicht mehr berufsunfähig, muss der Versicherer keine BU-Rente mehr zahlen, seine Leistungspflicht entfällt.

Hier ist uns eine Änderung aufgefallen, von der wir annehmen, dass sie nur ein redaktioneller Fehler ist:

Bislang hieß es unter 6.3 (3) zum Wegfall der Leistungspflicht:

„In diesem Fall können wir unsere Leistungen mit Ablauf des 3. Monats, nachdem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist, einstellen.“

Im aktuellen Bedingungswerk findet sich dieser Satz nicht mehr. Das ist allerdings für die Versicherten auch nicht weiter tragisch, denn das mit den drei Monaten ist gesetzlich geregelt – im § 174 (2) des VVG.

Verbesserte Berufswechselklausel

Eine der größten Verbesserungen der letzten Jahre in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist die Möglichkeit, im bestehenden Vertrag seinen Beitrag bei gleicher Leistung zu reduzieren, wenn man in einen weniger risikoreichen Beruf wechselt. Das Potential – und leider auch der Mehraufwand für uns Versicherungsmakler in der Betreuung von BU-Verträgen – ist so enorm, dass ich vermute, selbst die Versicherer sind sich nicht wirklich aller Folgen bewusst. Auch viele Kollegen staunten, als ich im Rahmen des IGVM – Maklerforums im letzten Jahr dazu informierte.

Die Allianz stellt jetzt jedenfalls deutlicher klar, dass auch der Wechsel der Schulform oder eines Studiums zur Überprüfung des Beitrags berechtigt. Das ist so wichtig, weil wohl die meisten Leute beides nicht einmal als Beruf ansehen.

Zusätzlich verzichtet die Allianz nun auch auf die eigentlich für die Überprüfung mögliche Risikoprüfung innerhalb der ersten 5 Jahre, wenn die versicherte Person noch keine 35 Jahre alt ist. Außerdem sogar innerhalb der ersten 10 Jahre, wenn die versicherte Person beim Abschluss noch keine 20 Jahre alt war und vor dem Berufswechsel Schüler, Student oder Azubi war.

Außerdem ist die Überprüfung während der gesamten Vertragslaufzeit möglich, was besonders für die Kunden positiv sein kann, die erst in späteren Jahren Karriere machen oder sich beruflich neu orientieren.

Noch besser wäre die Klausel freilich, wenn auch die Änderung eines zur Beitragskalkulation erforderlichen Merkmales zur Beitragsüberprüfung berechtigen würde. Zum Beispiel, wenn man von 70% auf 90% Bürotätigkeit wechselt, oder eine größere Mitarbeiterverantwortung bekommt, ohne dass sich ansonsten die Berufsbezeichnung ändert.

Neue Regelungen zu Stundung, Beitragsfreistellung und Beitragsabsenkung

Die Zeiten werden härter, bei Vielen wird das Geld knapper und so sind die Versicherer aufgerufen, Lösungen für finanzielle Engpässe ihrer Kunden zu finden. Dadurch kann ein für die Versicherten so wichtiger Vertrag wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten werden.

Bei der Allianz können Versicherte in den neuen Tarifen nun die Beiträge bis zu 24 Monaten stunden lassen, befristet eine Beitragsfreistellung beantragen, oder den Beitrag bis zu 3 Jahre befristet oder auch unbefristet herabsetzen lassen.

Da die Regelungen ziemlich komplex sind, spare ich Ihnen hier die Details. Welche Regelung für welchen Betroffenen in Frage kommt, wird man wohl eh nur im Einzelfall nach entsprechender Beratung klären können. Auf jeden Fall „geht da etwas“.


Änderungen in der Einstufung und bei Risikozuschlägen

Diese Neuerungen finden sich nicht in den Versicherungsbedingungen. Sie sind Bestandteil der unternehmenseigenen Annahmerichtlinien und Beitragskalkulationen.

Bessere Einstufung bei Abschluss während der Elternzeit

Wenn Sie bisher Ihre BU während der Elternzeit abschließen wollten, galten Sie in aller Regel bei der Allianz als Hausmann oder Hausfrau. Entsprechend teuer waren die Beiträge und so wurde kaum jemand der Menschen, die sich während der Elternzeit über uns versichern wollten, Kundin oder Kunde der Allianz.

Irgendwie scheinen der Allianz die Folgen dieser Einstufungs-Willkür auch bewusst geworden zu sein. Jedenfalls gilt ab nun die zuletzt vor der Elternzeit ausgeübte berufliche Tätigkeit als maßgeblich für die Beitragskalkulation. Zumindest, wenn sie innerhalb von drei Jahren vor der Elternzeit ausgeübt wurde.

Verheerendes Signal für ungünstigere Berufsgruppen: Risikozuschlag nun prozentual

Wenn jemand ein erhöhtes Risiko durch Vorerkrankungen oder Hobby / Sport mit sich bringt, kann das oft durch einen Risikozuschlag, also einen höheren Beitrag, mitversichert werden. Das ist in aller Regel die deutlich bessere Lösung, als wenn es einen entsprechenden Ausschluss vom Versicherungsschutz geben würde.

Bisher werden solche Risikozuschläge als Euro-Betrag festgelegt, der zum normalen Beitrag addiert wird – egal, in welcher Berufsgruppe man eingestuft wird.

Die Allianz geht nun neue Wege und erhebt den Risikozuschlag ab 2024 prozentual auf den Beitrag.

Was die Allianz unter der Überschrift

„Zugang zu Biometrie vereinfacht: Optimierung der Zuschlagssystematik“

als tolle Neuerung anpreist, ist aus unserer Sicht nichts anderes als ein weiterer Schlag ins Gesicht derjenigen, die einen oft schlechter bezahlten Beruf ausüben, ein erhöhtes BU-Risiko mitbringen und sich auch schon eine normale BU ohne Zuschlag kaum noch leisten können.

Während Angehörige vieler akademischer Berufe nicht nur ihre Berufsunfähigkeitsversicherung teilweise zu Schleuderpreisen bekommen und jetzt auch noch der Zuschlag deutlich günstiger für sie wird, wird die BU für schlechtere Berufsgruppen genau dadurch noch teurer.

Grafik zum Risikozuschlag Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung vor und ab 2024. Quelle: Allianz Lebensversicherung
Im Verhältnis werden günstige Verträge nochmals günstiger, teurere noch teurer.
Beachten Sie auch, dass sich die Zahlen auf eine Mini-Absicherung von 1.000.- Euro und zu kurzem Endalter beziehen. Quelle: Allianz Lebensversicherung

Fazit zu den neuen 2024er BU-Tarifen der Allianz

Die Allianz möchte in der Spitzengruppe der deutschen BU-Anbieter mitmischen – das merkt man seit Jahren deutlich.

Mit den neuen BU-Tarifen „Komfort“ und „Premium“ hat die Allianz im Vergleich zu den eigenen bisherigen Tarifen einige Verbesserungen eingeführt. Grundsätzlich macht man also nichts falsch, insbesondere wenn man sich für den „Premium“-Tarif mit der durchaus sinnvollen AU-Klausel entscheidet.

Im Detail gibt es nach wie vor andere Anbieter, die noch etwas bessere Regelungen haben.

Der größte Vorteil der Allianz ist aus unserer Sicht die Unternehmensgröße und die damit verbundene oftmals bewiesenen Gelassenheit, was die Risikoprüfung angeht: Wo mancher andere Versicherer eine Vorerkrankung ausschließen will, winkt die Allianz BU-Anträge gerne mal zu Normalbedingungen durch. Das ist, wenn jemand wirklich berufsunfähig wird, in der Regel wichtiger für die Versicherten als die letzte wünschenswerte Bedingungsverbesserung.

Mit der neuen Kalkulation des Risikozuschlags könnte die Allianz allerdings absehbar eine ähnlich schlimme Entwicklung lostreten, wie damals die Mannheimer Lebensversicherung mit der Einführung von mehr als zwei Berufsgruppen: Statt möglichst vielen Menschen eine faire und bezahlbare Absicherung ihrer Arbeitskraft zu ermöglichen, werden die erwünschten Berufsgruppen hofiert und die anderen Dank deutlich schlechterer Konditionen von gutem Versicherungsschutz eher ferngehalten.

Auch so etwas kann zur wachsenden Unzufriedenheit in unserer Gesellschaft beitragen. Oder wie sehen Sie das?


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