Wenn Sie Gesundheitsfragen in einem Versicherungsantrag beantworten müssen, kommt es nicht darauf an, wer den Arzt oder die Therapie bezahlt hat. Selbst wenn manche Psychotherapeuten das behaupten.
Hin und wieder hören wir von Menschen, die zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen wollen, eine Frage wie: „Den Therapeuten habe ich privat bezahlt. Muss ich das trotzdem angeben?“ Die Antwort heißt immer und ausnahmslos „ja“.
Fragen des Versicherers korrekt beantworten
Die richtige Beantwortung der Fragen eines Versicherers in seinem Antragsformular ist das Wichtigste, was Sie beim Abschluss einer jeden Versicherung beachten müssen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall problemlos leistet. Dieser Grundsatz gilt für alle Versicherungssparten.
Sollten Sie sich für schlauer als den Versicherer halten, oder es einfach mit den Antworten nicht so genau nehmen, kann das drastische Auswirkungen haben. Denn dann können Sie schlimmstenfalls im Schadens-, beziehungsweise Leistungsfall leer ausgehen. Der Versicherer braucht in solchen Fällen unter Umständen nicht zu zahlen, Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und auch Ihre gezahlten Beiträge. Auf die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ und die Auswirkungen ihrer Verletzung werden Sie in jedem Versicherungsantrag recht deutlich hingewiesen.
Gesundheitsfragen genau lesen
Besondere Aufmerksamkeit müssen Sie den Gesundheitsfragen widmen. Also beispielsweise, wenn Sie eine BU, eine Risikolebensversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung beantragen. Dazu gehört natürlich, dass man die Fragen in Ruhe und genau liest. Derlei Formulierungen lauten zum Beispiel:
„Bestehen oder bestanden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…“
„Erfolgten Untersuchungen, Therapien oder Behandlungen…“
„Wurden Ihnen Medikamente verordnet…“
Fällt Ihnen etwas auf? Kein Versicherer fragt nach einer durch eine Krankenkasse übernommene Leistung. Oder wer da wen für eine Therapie bezahlt hat. Denn das ist für die Risikoprüfung Ihres Antrags schlicht egal.
Also bedeutet das: Sie müssen alles angeben, wonach die Versicherungsgesellschaft in ihrem Antrag fragt. So steht’s im Gesetz. Es spielt keine Rolle, wer die ärztliche oder therapeutische Dienstleistung bezahlt hat.
Verhängnisvolle Tipps durch Psychotherapeuten: Therapie privat bezahlen, wenn…
Leider ist sich anscheinend auch nicht jeder Psychotherapeut über die Auswirkungen falscher Angaben gegenüber einem Versicherer bewusst. Oder ist das manchen egal? Ansonsten würde man im Netz wohl nicht über derlei Ratschläge auf ihren Websites stoßen:
„Woher soll die Versicherung denn von der selbst bezahlten Therapie erfahren?“
Sehr selten will es ein Interessent genau wissen und fragt uns auch, wie die Versicherung von Selbstzahler- Behandlungen oder -Therapien erfahren soll? Dazu nur so viel: Oft sind es die bekannten „dummen“ Zufälle, die die Wahrheit ans Licht bringen.
Wenn sich jemand bewusst für das private Bezahlen einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung entscheidet, um diesen Umstand einem Versicherer nicht mitteilen zu müssen, sollte eines klar sein: Damit ist man meines Erachtens klar im Bereich der arglistigen Täuschung. Es droht der BU-GAU. Denn dann will man absichtlich unvollständige Angaben zu seiner Gesundheitshistorie machen. Weil einem bewusst ist, dass die Risikoprüfer anders entscheiden würden, wenn sie die Wahrheit erführen.
Probieren Sie das lieber nicht aus. Selbst wenn Ihr Psychotherapeut oder sonst jemand das empfiehlt. Wir machen da auch nicht mit. Nutzen Sie lieber unseren weiterhin kostenlosen Service der anonymisierten Risikovoranfrage. Denn damit finden wir (meistens) den Versicherer, der möglichst wenig Probleme mit Ihrer Vorgeschichte hat. Manchmal hilft auch eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“.
Achtung neu ab 2023: BU trotz Therapie und Medikamenten
Bisher galt: Wenn Sie aktuell noch in einer (Psycho-) Therapie sind, oder entsprechende Medikamente nehmen, ist jetzt wirklich nicht der richtige Zeitpunkt, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Neu seit 2023 ist: Es gibt inzwischen einen namhaften Versicherer, der auch in diesen Fällen Versicherungsschutz anbieten will. Aber ohne Mitversicherung psychischer Krankheiten und eventuell auch mit einem Risikozuschlag, also einem höheren Beitrag. Dennoch ist das für viele Betroffene die erstmalige Chance auf Versicherungsschutz – für rund 60 Prozent anderer Ursachen für Berufsunfähigkeit. Fragen Sie uns einfach danach.
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