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Helbergs Versicherungsblog
Versicherungsblog mit Schwerpunkt Berufsunfähigkeitsversicherung, Risikolebensversicherung und Verbraucherschutz.
13
Apr.
2021

„Die Therapie habe ich privat bezahlt. Trotzdem angeben?“

Kategorie: BU-Versicherung, Risiko-Lebensversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Wenn Sie Gesundheitsfragen in einem Versicherungsantrag beantworten müssen, kommt es nicht darauf an, wer den Arzt oder die Therapie bezahlt hat. Selbst wenn manche Psychotherapeuten das behaupten.

Wenn es zur Therapie falsche Ratschläge gibt.

Hin und wieder hören wir von Menschen, die zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) beantragen wollen, eine Frage wie: „Den Therapeuten habe ich privat bezahlt. Muss ich das trotzdem angeben?“

Die Antwort heißt immer und ausnahmslos „ja“.

Wenn Sie wissen möchten, ob nach einer Psychotherapie trotzdem eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist, lesen Sie hier weiter: Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie oder psychischer Erkrankung.


Fragen des Versicherers korrekt beantworten

Die richtige Beantwortung der Fragen eines Versicherers in seinem Antragsformular ist das Wichtigste, was Sie beim Abschluss einer jeden Versicherung beachten müssen. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Versicherungsgesellschaft im Schadensfall problemlos leistet. Dieser Grundsatz gilt für alle Versicherungssparten.

Sollten Sie sich für schlauer als den Versicherer halten, oder es einfach mit den Antworten nicht so genau nehmen, kann das drastische Auswirkungen haben. Denn dann können Sie schlimmstenfalls im Schadens-, beziehungsweise Leistungsfall leer ausgehen. Der Versicherer braucht in solchen Fällen unter Umständen nicht zu zahlen, Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz und auch Ihre gezahlten Beiträge. Auf die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ und die Auswirkungen ihrer Verletzung werden Sie in jedem Versicherungsantrag recht deutlich hingewiesen.

Gesundheitsfragen genau lesen

Besondere Aufmerksamkeit müssen Sie den Gesundheitsfragen widmen. Also beispielsweise, wenn Sie eine BU, eine Risikolebensversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung beantragen. Dazu gehört natürlich, dass man die Fragen in Ruhe und genau liest. Derlei Formulierungen lauten zum Beispiel:

„Bestehen oder bestanden Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden…“

„Erfolgten Untersuchungen, Therapien oder Behandlungen…“

„Wurden Ihnen Medikamente verordnet…“

Fällt Ihnen etwas auf? Kein Versicherer fragt nach einer durch eine Krankenkasse übernommene Leistung. Oder wer da wen für eine Therapie bezahlt hat. Denn das ist für die Risikoprüfung Ihres Antrags schlicht egal.

Also bedeutet das: Sie müssen alles angeben, wonach die Versicherungsgesellschaft in ihrem Antrag fragt. So steht’s im Gesetz. Es spielt keine Rolle, wer die ärztliche oder therapeutische Dienstleistung bezahlt hat.

Unter Psychotherapeuten-Falle verstehen wir die Behauptung mancher Therapeuten, man müsse eine selbst bezahlte Therapie beim BU-Abschluss nicht angegeben.
Braucht man eine Psycho-Therapie der Berufsunfähigkeitsversicherung nicht anzugeben, wenn man sie selbst bezahlt hat? Manche Therapeuten behaupten das.

Verhängnisvolle Tipps durch Psychotherapeuten: Therapie privat bezahlen, wenn…

Leider ist sich anscheinend auch nicht jeder Psychotherapeut über die Auswirkungen falscher Angaben gegenüber einem Versicherer bewusst. Oder ist das manchen egal? Ansonsten würde man im Netz wohl nicht über derlei Ratschläge auf ihren Websites stoßen:

Auch wenn Sie Selbstzahler bei einem Arzt oder Psychotherapeuten sind, müssen Sie Behandlungen angeben, wenn ein Versicherer im Antrag danach fragt.
Ein Aufruf zur arglistigen Täuschung: (Psycho-) Therapie selbst bezahlen, um die entsprechende Gesundheitsfrage verneinen zu können. Quelle: Netzfund.
"Da keine Daten an Kostenträger übermittelt werden, können Ihnen auch keine Nachteile entstehen."
Quelle: Netzfund. Keine Einzelfälle, wie eine kurze Google-Suche ergab.

„Woher soll die Versicherung denn von der selbst bezahlten Therapie erfahren?“

Sehr selten will es ein Interessent genau wissen und fragt uns auch, wie die Versicherung von Selbstzahler- Behandlungen oder -Therapien erfahren soll? Dazu nur so viel: Oft sind es die bekannten „dummen“ Zufälle, die die Wahrheit ans Licht bringen.

Wenn sich jemand bewusst für das private Bezahlen einer ärztlichen oder therapeutischen Behandlung entscheidet, um diesen Umstand einem Versicherer nicht mitteilen zu müssen, sollte eines klar sein: Damit ist man meines Erachtens klar im Bereich der arglistigen Täuschung. Es droht der BU-GAU. Denn dann will man absichtlich unvollständige Angaben zu seiner Gesundheitshistorie machen. Weil einem bewusst ist, dass die Risikoprüfer anders entscheiden würden, wenn sie die Wahrheit erführen.

Probieren Sie das lieber nicht aus. Selbst wenn Ihr Psychotherapeut oder sonst jemand das empfiehlt. Wir machen da auch nicht mit. Nutzen Sie lieber unseren weiterhin kostenlosen Service der anonymisierten Risikovoranfrage. Denn damit finden wir (meistens) den Versicherer, der möglichst wenig Probleme mit Ihrer Vorgeschichte hat. Manchmal hilft auch eine „Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“.


Unser Service: Ersteinschätzung bei psychischer Vorerkrankung

Service bei Helberg: Anonyme Ersteinschätzung zur Versicherbarkeit im Rahmen einer BU-Versicherung bei psychischen Vorerkrankungen.

BU trotz Therapie und Medikamenten

Ob und wann eine BU trotz Psychotherapie, Medikamenten oder psychischer Vorerkrankung möglich ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Diese Frage beantworten wir ausführlich auf unserer Spezialseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung. Dort finden Sie auch unsere anonyme Ersteinschätzung.


Ein bisschen von unserem Know-how jetzt auch auf ChatGPT

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BU-Makler, Gründer und Inhaber Matthias Helberg in seinem Osnabrücker Büro.
Matthias Helberg, Gründer und Inhaber: Expertise durch Erfahrung. Vertrauen durch Verlässlichkeit. Erfolg durch Einsatz. Foto: Uwe Lewandowski

Seit über 20 Jahren denken wir nicht an den schnellen Abschluss, sondern unterstützen unsere Kunden auch, wenn sie berufsunfähig werden. Weit über 90 Prozent von ihnen erhalten ihre Rente. Niemand musste dafür vor Gericht klagen. Profitieren Sie von dieser Expertise beim Abschluss!


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