Wenn Sie Gesundheitsfragen in einem Versicherungsantrag beantworten müssen, kommt es nicht darauf an, wer den Arzt oder Therapeuten bezahlt hat. Selbst wenn manche Therapeuten das behaupten.
Der Ausdruck „Spontane Anzeigepflicht“ sagt Ihnen nichts? Sollte es aber, denn einzelne Versicherungsgesellschaften wollen durch Gerichtsurteile das Versicherungsvertragsgesetz zum Nachteil der Versicherten uminterpretieren.