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16
Jan
2018

Allianz BUV Plus: Höher abschließbar, mehr Dynamik und mit Einmalhilfen

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Auch der Marktführer Allianz hat zum neuen Jahr seine Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet. Neu sind beispielsweise höhere Abschlussmöglichkeiten, bessere Dynamikregelungen und die Einführung von Einmalhilfen.

Allianz Neuigkeiten zur Berufsunfähigkeitsversicherung 2018

Mit Juni 2017 war der letzte Bedingungsstand der Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung nicht gerade veraltet. Dennoch gibt es zum neuen Jahr wieder Änderungen. Hier unser Überblick.


Neu in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz

Angesehen haben wir uns die Versicherungsbedingungen zur Selbständigen BerufsunfähigkeitsPolice Plus, Tarif E356 (Druckstückbezeichnung E—A0356Z0 (035) 12/2017) und das Druckstück PESVA01662 „Zusatzfragen zum beantragten Versicherungsschutz“. Diese Änderungen sind uns aufgefallen:

  • Was die finanzielle Angemessenheit angeht, ist die Allianz jetzt großzügiger: Statt 80% vom Nettoeinkommen können jetzt 70% vom Bruttoeinkommen (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) abgesichert werden. Das Durchschnitts-Bruttoeinkommen zwischen 60.000 € und 100.000 € kann darüber hinaus zu 50% abgesichert werden;
  • Die Beitragsdynamik war bisher mit 3% fix. Nun kann sie beim Abschluss zwischen 0% und 5% festgelegt werden;
  • Kunden können nun beliebig oft der dynamischen Erhöhung widersprechen, ohne dass dieses Recht der Erhöhung der versicherten BU-Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung deswegen erlischt;
  • Ab einer versicherten BU-Jahresrente von 40.000 € muss bei der Dynamik nachgewiesen werden, dass die versicherte BU-Rente im angemessenen Verhältnis zum Bruttoeinkommen steht. Auch hier gilt eine 70% -Grenze, bezogen auf das Bruttoeinkommen des Vorjahres. Der Kunde muss im Vorfeld der Erhöhung die Angemessenheit bestätigen;
  • Verbessert wurde die Regelung zur Umorganisation in der Berufsunfähigkeitsversicherung für Selbstständige: So verzichtet die Allianz nun auf diese Prüfung, wenn der versicherte Selbstständige Akademiker ist und zu mehr als 90% kaufmännisch, planerisch, leitend oder organisierend tätig ist. Zusätzlich wird auf eine Umorganisation verzichtet, wenn weniger als 5 Mitarbeiter beschäftigt werden, wozu nur an- oder ausgebildete Angestellte zählen;
  • Kann der Selbstständige nach Auffassung der Allianz seinen Betrieb umorganisieren, wird nun eine einmalige halbe Jahresrente als „Umorganisationshilfe“ gezahlt. Das gilt sowohl bei der Erstprüfung als auch bei der Folgeprüfung der Berufsunfähigkeit. Kommt es innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Ursache doch zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit, wird die Einmalzahlung auf die BU-Renten angerechnet;
  • Ebenfalls eine einmalige halbe Jahresrente zahlt die Allianz, wenn die versicherte Person in einer Folgeprüfung konkret verwiesen wird. Also wenn man aus freien Stücken eine andere Tätigkeit ausübt, die der bisherigen Lebensstellung entspricht und der Versicherer deswegen die Zahlung der BU-Rente einstellt („konkrete Verweisung“). Kommt es innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Ursache doch wieder zur Berufsunfähigkeit, wird die Einmalzahlung auf die BU-Renten angerechnet;
  • Die Allianz verzichtet nun auf die Meldepflicht des Versicherten im Fall der Berufsunfähigkeit, wenn sich der Grad der Berufsunfähigkeit mindert oder eine berufliche Tätigkeit wiederaufgenommen wird oder sich ändert.

Weitere Änderungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz

Die weiteren Änderungen im aktuellen Bedingungswerk der Allianz dürften überwiegend redaktioneller Art sein: So wurden die Regelungen zur Überschussbeteiligung umformuliert und ein Anhang mit dem Wortlaut der Regelungen zur Pflegebedürftigkeit analog SGB XI § 14, § 15 und Anlagen hinzugefügt. Auch im Teil C „Allgemeine Regelungen“ gab es trotz gleicher Druckstücknummer E- – -C0001Z0 (005) 12/2016 Änderungen, nämlich mit Abänderungen zu Verträgen der betrieblichen Altersversorgung.


Einschätzung zu den BU-Änderungen 2018 bei der Allianz

Der Marktführer möchte mit seiner Berufsunfähigkeitsversicherung offensichtlich nicht den Anschluss verlieren und hat einige Verbesserungen für die Kunden (die zukünftig eine BU bei ihm abschließen) vorgenommen. Mehr Flexibilität und mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei gleichzeitig reduzierten (Melde-) Pflichten für die Versicherten ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.

Als größtes Manko in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz bleiben meines Erachtens die unschönen Regelungen für junge Leute wie Schüler, Studenten und Azubi. Wegen günstigerer Beiträge und (hoffentlich) überschaubarer Gesundheitshistorie ist das eine Zielgruppe von wachsender Bedeutung. Dann sollte sich dieser Personenkreis auch richtig gegen Berufsunfähigkeit absichern können.

Erwähnenswert ist an dieser Stelle auch, dass die Allianz die Erhöhung der BU-Renten im Leistungsfall aus der Überschussbeteiligung bei 2,05% halten kann. Das ist eine starke Leistung. Umso unverständlicher erscheint es mir, dass dieser Wert in den Angeboten der Allianz gar nicht erst auftaucht. Stattdessen wird auf den Geschäftsbericht verwiesen – der aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht ist … Mehr Transparenz in der Berufsunfähigkeitsversicherung der Allianz wäre hier nicht nur für die Kunden gut, sondern bestimmt auch für den Anbieter selber.

Apropos Transparenz: Gern wiederhole ich meinen alten Vorschlag, unterschiedliche Versionen von Tarifen wie Software zu kennzeichnen: „E356.18.0“ würde schon einiges erleichtern. Bei zwei Tarifversionen im Jahr mit der gleichen Bezeichnung blickt sonst irgendwann kaum noch jemand durch.


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