Die Hannoversche Lebensversicherung bietet berufstätigen Akademikerinnen und Akademikern den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur drei Gesundheitsfragen an. HINWEIS: Das Angebot endete am 31.07.2024.
Nachdem die Hannoversche Lebensversicherung ihre BU-Versicherung auch über Versicherungsmakler anbietet, wurden mehrfach die Versicherungsbedingungen verbessert. So ist beispielsweise inzwischen auch der Zusatzbaustein einer garantierten Rentensteigerung („Leistungsdynamik„) möglich.
Neu gibt es nun eine BU-Aktion der Hannoverschen für berufstätige Akademikerinnen und Akademiker. Bis zu einem Eintrittsalter von 35 Jahren können sie eine Berufsunfähigkeitsrente von bis zu 2.250 Euro mit nur drei Gesundheitsfragen beantragen.
Details zu dieser BU-Aktion der Hannoverschen
Erfreulicherweise sind die Details zum Angebot der Hannoverschen Lebensversicherung sehr übersichtlich. Denn es gibt nur minimale Einschränkungen.
- Maximales Eintrittsalter für die versicherte Person: 35 Jahre (= Jahrgänge ab 1989 bei einem Versicherungsbeginn in 2024);
- Die versicherte Person muss berufstätig sein;
- Die versicherte Person muss einen Abschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule haben;
- Maximal absicherbare BU-Rente: 2.000 Euro, bis 31.03.2024 sogar 2.250 Euro.
- Ende Juli 2024 endet das Angebot. Es wird ersetzt durch die „Junge-Leute-SBU“ für alle Berufe inklusive Schülern und Studierenden.
Keine Einschränkung auf bestimmte Tarife, Angestelltenverhältnis nicht erforderlich, keine besondere Beschränkung der Dynamik oder späterer Erhöhungsmöglichkeiten (Nachversicherungsgarantien).
Die Gesundheitsfragen der Akademiker BU der Hannoverschen
Neben einigen Fragen zum Beruf ist eine Frage zum Einkommen und eine weitere zu Gefahren beim Hobby / Sport zu beantworten und diese Gesundheitsfragen:
- „Wie groß und wie schwer sind Sie?
- Sind Sie aktuell arbeitsunfähig krankgeschrieben, nicht voll arbeitsfähig, befinden sich in ärztlicher Behandlung, waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig oder fanden in diesem Zeitraum Kontroll-/Nachsorgeuntersuchungen aufgrund von Vorerkrankungen statt?
- Wurden in den letzten zwei Jahren folgende Erkrankungen bei Ihnen festgestellt oder behandelt:
Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Schlaganfall, Nierenversagen, Autoimmunerkrankungen, Diabetes, Asthma, Lebererkrankungen, psychische oder neurologische Erkrankungen, HIV-Infektion / AIDS, Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte)? - Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? Hierzu zählen Engegefühl im Brustraum, Atemnot, Ohnmacht, Gleichgewichtsstörungen, Sehstörungen, Blut im Stuhl, im Urin oder im Auswurf (Husten), psychische Erschöpfungszustände, Angstzustände, wiederkehrende Schmerzzustände ungeklärter Ursache, Lymphknotenschwellungen, Brustknoten (Selbstertastung), Geschwürbildung, Veränderungen der Haut bzw. der Leberflecken, Schluckstörungen, Gefühlsstörungen oder Lähmungen, Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit oder ungewollte Gewichtsabnahme von mehr als fünf Kilogramm.“
Einschätzung zur BU-Aktion der Hannoverschen
Wie viele andere Lebensversicherer versucht die Hannoversche hier, einer ausgewählten Zielgruppe einen leichteren Zugang zu ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ermöglichen.
Bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass es sich eigentlich um mindestens sieben Gesundheitsfragen handelt, die einfach zusammengefasst wurden.
Was sich leicht anhören mag, kann dennoch schnell zur Stolperfalle werden. Denn wie soll man im Zweifelsfall beispielsweise nachweisen, dass man beim Abschluss „voll arbeitsfähig“ war? Was soll das bedeuten? Dass man auch 40 Stunden arbeiten könnte, obwohl man nur 20 macht? Oder dass man den Umfang seiner beruflichen Tätigkeit nicht aus gesundheitlichen Gründen einschränken musste? Dass man keinen Grad der Behinderung hat?
Auch die Frage nach festgestellten Erkrankungen ist gar nicht so simpel, wie sie sich lesen mag. Denn da steht nicht „erstmals festgestellte Erkrankungen“. Wenn Sie also in den letzten zwei Jahren mal beim Arzt waren und der hat das Bestehen einer Vorerkrankung dokumentiert (oder vielleicht auch nur mit der Krankenkasse abgerechnet), müssen Sie diese Frage bejahen, was dann zu den normalen Gesundheitsfragen der Hannoverschen führt.
Im normalen Antrag der Hannoverschen lautet die vergleichbare Frage übrigens, ob man in den letzten fünf Jahren untersucht, beraten oder behandelt worden ist. Erkennen Sie den Unterschied?
Falls Sie eine(r) der Glücklichen sind, die in den letzten 2 Jahren absolut gesund waren, es auch aktuell sind und Ihre Patientenakte bei Ärzten und Krankenkasse „sauber“ ist, finden Sie hier eine tolle Versicherungsmöglichkeit – wenn die anderen Parameter auch passen.
Alle anderen sind mit einer gut aufbereiteten Gesundheitshistorie und einer anonymisierten Risikovoranfrage meines Erachtens besser aufgehoben. Vielleicht wird es dann ja trotzdem auch die Hannoversche …
Übersicht aktueller Angebote für eine BU ohne Gesundheitsfragen »
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