Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 479 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. 479 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Figuren Berufe Header

Berufsunfähigkeitsversicherung Hannoversche 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen im Jahr 2026: Tarife, Bedingungen, Gesundheitsfragen, Updates, Aktionen, Preise, Vorteile, Nachteile - und Erfahrungen beim Abschluss.

Blauer Hintergrund für Header
Wählen Sie:
Zu den BU-Basics
BU-Basics »
Zum Versorgungs-Check-up
Versorgungs-Check-up »
Zum BU-Vertrags-Check
BU-Vertrags-Check »
Risikovoranfrage »
Zur Anfrage / Beratung
Anfrage / Beratung »

Die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie eine strukturierte Einordnung der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) der Hannoverschen.

Wir behandeln Tarife, zentrale Regelungen der Versicherungsbedingungen für unterschiedliche Berufsgruppen, Gesundheitsfragen, Sonderaktionen, Kosten und berichten über unsere Erfahrungen aus der Vermittlungspraxis und bei Leistungsfällen.

Stand: März 2026.

Was zeichnet die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen aus?

Die Hannoversche Lebensversicherung AG ist ein kleinerer Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen in Deutschland. Sie verfügt über einen entsprechend eher kleineren Vertragsbestand.

Das Tarifangebot ist in mehrere Varianten gegliedert, die sich unter anderem hinsichtlich Zusatzleistungen wie Arbeitsunfähigkeitsklausel oder Günstigerprüfungs-Option unterscheiden.

Auffällig ist der teilweise extrem große Beitragsunterschied zwischen den Berufen: So soll ein Altenpfleger das 7-fache der Absicherung eines Facharztes zahlen – bei gleicher Leistung.

Für wen ist eine Hannoversche-BU grundsätzlich interessant – und warum?

Die Hannoversche bietet drei unterschiedliche Tarifvarianten – je nach gewünschter Zusatzleistung.

Eine Hannoversche-BU ist insbesondere dann interessant, wenn das Ergebnis der Risikoprüfung – zum Beispiel im Rahmen einer anonymen Risikovoranfrage – im Vergleich zu anderen Anbietern positiver ausfällt.

Oder wenn man als Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler mit einer soliden BU- Absicherung zufrieden ist.

Info

  • Diese Seite wurde von Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. erstellt.
  • Wir begleiten seit über 20 Jahren Menschen beim Abschluss von Berufsunfähigkeitsversicherungen – und auch danach.
  • Unsere Bewertungen basieren nicht auf Tests oder Rankings, sondern auf Versicherungsbedingungen, eigenen Berechnungen und praktischer Erfahrung aus Beratung, Risikovoranfragen und Leistungsfällen.
  • Wir analysieren jeden Anbieter nach denselben fachlichen Kriterien – unabhängig davon, ob und wie häufig wir ihn vermitteln.

Zuletzt aktualisiert: 17.03.2026


Inhaltsverzeichnis

Inhalt


Der Versicherer Hannoversche Lebensversicherung AG

  • Name des Versicherers: Hannoversche Lebensversicherung AG
  • Rechtsform: Aktiengesellschaft (AG)
  • Konzernzugehörigkeit: Tochterunternehmen VHV Gruppe
  • Anschrift: VHV-Platz 1, 30177 Hannover
  • Website: www.hannoversche.de
  • Telefonnummer: 0511 670 50 100

Welche Rolle spielt die Hannoversche im deutschen BU-Markt?

Mit über 0,1 Millionen Berufsunfähigkeitsversicherungen im Bestand und 970 bearbeiteten Leistungsfällen im Jahr 2024 (Quelle Morgen & Morgen, 2025) ist die Hannoversche Lebensversicherung AG ein eher kleinerer Anbieter in Sachen Berufsunfähigkeitsversicherung in Deutschland.

Die Hannoversche Lebensversicherung AG verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 gebuchte Bruttobeiträge für alle Lebensversicherungsprodukte zusammen in Höhe von über 1 Milliarde Euro.

Historisch gesehen war die Hannoversche ein Direktversicherer, der zwar seine Risikolebensversicherung über Versicherungsmakler anbot, alle anderen Versicherungen jedoch nur direkt an die Versicherungskunden. Seit 2023 wandelt sich die Hannoversche zum Biometrie-Multikanal-Versicherer und bietet seitdem auch ihre Berufsunfähigkeitsversicherung verstärkt über Makler an.

Wie ist die Finanzstärke der Hannoverschen einzuordnen?

Sehr gute Ratings und Bewertungen: Die Bonität und Finanzstärke der Hannoverschen werden von führenden Analysehäusern regelmäßig mit Bestnoten bewertet:

  • Standard & Poor’s: Die Hannoversche Leben verfügt über ein A+Rating | Ausblick stabil für Finanzstärke (Stand 2022),
  • Morgen & Morgen: Das Analysehaus bewertet die Finanzstärke mit der Höchstnote von 5 Sternen („Ausgezeichnet“),
  • Assekurata: Die Ratingagentur vergibt an die Hannoversche Leben eine Gesamtbewertung von A+++ („excellent“) in der Gesamtbewertung (Stand 05.2025),
  • IVFP: Das Institut für Vorsorge und Finanzplanung bescheinigt dem Unternehmen eine „exzellente“ Stabilität, Ertragskraft und Sicherheit.

Unsere Zusammenarbeit mit der Hannoverschen

Die Hannoversche arbeitet, was Berufsunfähigkeitsversicherungen angeht, erst seit 2023 mit freien Versicherungsmaklern wie uns zusammen. Da es genügend andere sehr guter Anbieter für BU’s gibt, hatten wir bisher keine Veranlassung, vermehrt an die Hannoversche zu vermitteln. Manchmal passt sie aber einfach. Dieser Anbieter spielt bei uns also eine untergeordnete Rolle.

Wir sehen allerdings, dass sich die Hannoversche um gute Versicherungsbedingungen für die Versicherten und guten Service für Versicherungsmakler bemüht. Vielleicht wird sich daher die Zusammenarbeit in Zukunft verbessern.

Wie erleben wir Risikovoranfragen und Antragstellung in der Praxis?

Wenn wir eine anonyme Risikovoranfrage an die Hannoversche stellen, wird sie in aller Regel schnell und sorgfältig bearbeitet.

Die Voten, also die Antworten auf eine solche Voranfrage, sind mal besser oder schlechter. Wenn die Hannoversche der einzige Versicherer ist, der unsere Kunden zu normalen Konditionen versichern will, während andere Versicherer einen Leistungsausschluss und / oder einen Risikozuschlag vereinbaren wollen, empfehlen wir sie natürlich. Denn das ist das stärkste Argument für den Abschluss bei diesem Versicherer.

Welche Besonderheiten zeigen sich regelmäßig im Antragsprozess?

Die BU-Antragsformulare der Hannoverschen sind inklusive Gesundheitsfragen mit rund 15 Seiten besonders kurz, überschaubar und gut strukturiert. Hier erkennt man das Know-how des ehemaligen Direktversicherers: So strukturieren, formulieren und kennzeichnen, dass auch ein Laie mit etwas Sorgfalt erkennen kann, was wo einzutragen ist.

Ist der Antrag beim Versicherer angekommen, erfolgt die Bearbeitung „unserer“ Anträge in aller Regel binnen 2 Wochen und meistens auch fehlerfrei.


Tariflandschaft der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie viele BU-Anbieter hat auch die Hannoversche nicht nur einen Tarif, sondern gleich mehrere unterschiedliche Berufsunfähigkeitsversicherungs-Tarife im Angebot.

Welche Tarifvarianten gibt es und worin unterscheiden sie sich?

1. Tarif Premium (B-P): ein Grundtarif, der eine monatliche Rente zahlt, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % vorliegt. Er verzichtet auf temporäre Zusatzleistungen wie die Leistung bei reiner Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung).

2. Tarif Premium-Plus (B-PP): wie der Tarif Premium, aber mit Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel): Leistungen bereits bei einer lückenlosen Krankschreibung von mindestens sechs Monaten für bis zu 24 Monate, auch wenn noch keine dauerhafte Berufsunfähigkeit festgestellt wurde.

3. Tarif Premium-Exklusiv (B-PE): beinhaltet die Leistungen des Premium plus-Tarifs und beinhaltet zusätzlich:

  • Soforthilfe bei schweren Erkrankungen: Befristete Rentenzahlung bei Diagnosen wie Krebs, Herz- oder Lungenfunktionsstörungen, auch ohne 50% BU-Grad,
  • Krisen-Airbag: Zweckgebundene finanzielle Unterstützung (bis 2.000 Euro) für Trauerbewältigung beim Tod naher Angehöriger,
  • RLV-Anwartschaft: Option auf Abschluss einer Risikolebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Ereignissen (z. B. Immobilienkauf),
  • Besserstellungs-Garantie: Überprüfung der Berufsgruppe bei Berufswechsel.

Welche Beitrags- und Vertragsvarianten gibt es zusätzlich?

a. Starter-Variante: ein Einsteigertarif / Startertarif speziell für junge Leute bis 35 Jahre. Gleiche Versicherungsbedingungen, nur reduzierter Beitrag in den ersten 5 Jahren (Startphase), einmalige Verlängerung möglich, danach höherer Beitrag in der Zielphase.

b. Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (Tarif BZ): die Berufsunfähigkeitsversicherung kann auch als Zusatzbaustein (BUZ) an eine Hauptversicherung gekoppelt werden, beispielsweise an eine Risikolebensversicherung.


Zentrale vertragliche Regelungen

Hinweis

Die folgenden Antworten beziehen sich ausschließlich auf die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen im Tarif BU Premium-Plus auf Basis der maßgeblichen Versicherungsbedingungen, Druckstücknummer 700.0005.32 Stand 03.2026.

Andere Tarifvarianten der Hannoverschen können in einzelnen Punkten abweichen und sind hier wegen der Übersichtlichkeit bewusst nicht Gegenstand der Darstellung.

Wir haben diese Punkte ausgewählt, weil sie während der Vertragslaufzeit und im Leistungsfall besonders relevant sind – und in vielen Vergleichen gar nicht oder nur verkürzt dargestellt werden.
Auch wenn das schon detailliert aussieht, haben wir uns auf wesentliche Punkte beschränkt.

Weitere Details der Versicherungsbedingungen sollten unbedingt für die Entscheidung für oder gegen einen Tarif berücksichtigt werden.

1️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Schülern definiert?

Fundstelle: § 5

Zitat: „(…) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder mindestens 6 Monate außerstande war und dieser Zustand fortdauert, ihren Schulbesuch fortzusetzen, und auch keine andere staatliche oder staatlich anerkannte Schule besucht, welche ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und keine andere Tätigkeit ausübt, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. (…)“

Kommentar: Die Hannoversche definiert die Tätigkeit von Schülerinnen und Schülern nicht als Beruf. Das hat zur Folge, dass sie nicht bereits ab 50% Einschränkung als berufsunfähig gelten, sondern – auch wenn das nicht so erwähnt wird – quasi zu 100% außerstande sein müssen, den Schulbesuch fortzusetzen. Es mag in der Praxis nicht viele Fälle geben, in denen das tatsächlich einen Unterschied macht. Aber es handelt sich nicht um eine vollwertige BU-Absicherung.

2️⃣ Wie ist die Berufsunfähigkeit von Studenten definiert?

Fundstelle: § 5

Zitat: „(…) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person (…) voraussichtlich mindestens 6 Monate ununterbrochen außerstande ist oder mindestens 6 Monate außerstande war und dieser Zustand fortdauert, ihr zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen, und auch kein anderes Studium betreibt, das ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht und keine andere Tätigkeit ausübt, die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Ab der zweiten Hälfte der gesetzlich oder gemäß Studienordnung vorgesehenen Studienzeit gilt, sofern diese nicht um mehr als 5 Semester überschritten ist: Wir berücksichtigen zu Gunsten des Studenten die Lebensstellung, die normalerweise mit erfolgreichem Abschluss des Studiums erreicht wird.“

Kommentar: Die Hannoversche definiert auch die Tätigkeit von Studierenden nicht als Beruf. Das hat zur Folge, dass sie nicht bereits ab 50% Einschränkung als berufsunfähig gelten, sondern – auch wenn das nicht so erwähnt wird – quasi zu 100% außerstande sein müssen, ihr zuletzt betriebenes Studium fortzusetzen. Das kann einen großen Unterrschied machen: z.B., wenn man nicht mehr an Präsenzvorlesungen teilnehmen kann, aber noch von zuhause studieren kann.

Es handelt sich nicht um eine vollwertige BU-Absicherung. Da hilft auch die Berücksichtigung der mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums verbundenen Lebensstellung nicht.

3️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die abstrakte Verweisung?

Fundstelle: § 5 Abs. 1

Antwort: ja.

Zitat: „Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung.“

Kommentar: Die abstrakte Verweisung war früher ein häufiger Streitpunkt, weil Versicherer die Zahlung einer BU-Rente mit dem Argument verweigern konnten, man könne ja noch in einem vergleichbaren Beruf arbeiten. Heutige Bedingungswerke sehen diese Möglichkeit meistens nicht mehr vor. Trotzdem sollte man sich das genau ansehen. Die Hannoversche verzichtet auf die abstrakte Verweisung. Das gilt in der Erstprüfung auf Berufsunfähigkeit, für die Folgeprüfungen und beim Ausscheiden aus dem Beruf.

4️⃣ Verzichtet der Versicherer in der Erst- und Folgeprüfung auf die konkrete Verweisung?

Fundstelle: Erstprüfung: § 5 (1) Folgeprüfung: § 14 (1)

Antwort: nein

Zitat: Erstprüfung: Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person „(…) auch keine andere Tätigkeit ausübt, die ihrer bisherigen Lebensstellung vor Eintritt des Versicherungsfall entspricht.“
Folgeprüfung: „Dabei können wir erneut prüfen, ob die versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 5 ausübt, wobei auch Tätigkeiten zu berücksichtigen sind, die die versicherte Person aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ausübt.“

Kommentar: Die Hannoversche kann die versicherte Person auf eine andere vergleichbare Tätigkeit konkret verweisen, wenn diese bereits (freiwillig) ausgeübt wird. Das ist die übliche Möglichkeit für eine konkrete Verweisung, die fast alle Anbieter im Bedingungswerk haben.

Vergleichbar ist die Tätigkeit nicht, wenn das Einkommen der Vergleichstätigkeit mehr als 20 Prozent unter dem Bruttoeinkommen des bislang ausgeübten Berufs liegt.

Das bedeutet: Man kann im zuletzt ausgeübten Beruf berufsunfähig sein, seine BU-Rente bekommen und trotzdem in einem vergleichbaren Beruf arbeiten und hinzuverdienen. Nur nicht beliebig viel.

5️⃣ Wie ist die Umorganisation in Betrieben von Selbstständigen und/oder Freiberuflern geregelt?

Fundstelle: § 5

Zitat: „Bei Selbstständigen ist außerdem die Berufsunfähigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Betriebsgestaltung sowie der im Betrieb etwa bestehenden zumutbaren und betrieblich sinnvollen Möglichkeit einer Umorganisation zu beurteilen.“ (…)
„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn
• die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur) oder
• die versicherte Person in ihrem Betrieb zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt hat.

Kommentar: Die Prüfung einer betrieblichen Umorganisation ist bei fast allen BU-Anbietern im Rahmen der Leistungsprüfung von Selbstständigen üblich. Der Verzicht einer solchen Prüfung bei Betrieben mit weniger als 10 Mitarbeitern (seit März 2026) ist positiv, allerdings werden auch Teilzeitkräfte dazugezählt.

Dass man für einen Verzicht der Prüfung – ebenfalls seit März 2026 – keine akademische Ausbildung mehr haben muss, wenn man zu mehr als 90% kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt, ist erfreulich. Eine Umorganisation wäre bei diesen Tätigkeiten allerdings vermutlich sowieso nur selten möglich. Immerhin sparen sich durch die neue Regelung Versicherer und Versicherter Aufwand und damit Zeit während der Leistungsprüfung.

6️⃣ Was gilt für die Berufsunfähigkeit von Beamten?

Fundstelle: § 5

Antwort: Der Tarif enthält keine Dienstunfähigkeitsklausel.

Zitat: „Auch die Berufsunfähigkeit eines Beamten beurteilt sich allein nach den vorgenannten Regelungen des § 5 unabhängig von einer etwaigen Dienstunfähigkeit im beamtenrechtlichen Sinne.“

Kommentar: Das Fehlen einer Dienstunfähigkeits- / DU-Klausel macht die BU der Hannoverschen für Beamte weniger attraktiv. Aber was viele nicht wissen (oder falsch kommunizieren): Auch Beamte können berufsunfähig werden. Sie müssen dann – ähnlich wie Angestellte – nachweisen, dass Sie für mindestens 6 Monate außer Stande sind, ihre zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu mindestens 50% auszuüben.

Ob der Dienstherr Beamte dienstunfähig schreibt, spielt demnach keine Rolle. Es kann also zu Situationen kommen, dass man als dienstunfähig gilt, nicht aber als berufsunfähig – oder umgekehrt. In vielen Fällen wird man beides sein.

7️⃣ Gibt es eine Günstigerprüfung bei einem Berufswechsel?

Fundstelle: keine

Antwort: Nein, nur im Premium-Exklusiv-Tarif

Kommentar: Es gilt der Grundsatz, dass der jeweils zuletzt ausgeübte Beruf versichert ist, ein Berufswechsel für den Versicherungsschutz unkritisch ist und auch nicht gemeldet werden muss.

Schade, dass hier die Hannoversche die Günstigerprüfung nur im besten (und teuersten) Tarif anbietet. Allerdings ist die Regelung da auch sehr positiv, weil der Versicherer in den ersten 10 Jahren nach Abschluss dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichtet.

8️⃣ Ist eine AU-Klausel fest oder optional enthalten? Wenn ja: Für wieviele Monate wird eine Leistung erbracht?

Fundstelle: § 2 (1)

Antwort: Ja, für maximal 24 Monate während der Vertragslaufzeit. Das ist der Unterschied zum Premium-Tarif.

Zitat: „Wird die versicherte Person während der Versicherungsdauer arbeitsunfähig (siehe § 5), erbringen wir für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit folgende Leistungen:
• Wir zahlen eine Arbeitsunfähigkeitsrente in Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente, insgesamt maximal 24 Monatsrenten.
• Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die Berufsunfähigkeitsversicherung, insgesamt maximal für den Zeitraum von 24 Monaten.“

Kommentar: Die Arbeitsunfähigkeitsklausel wirkt sich in unseren Leistungsfällen extrem nützlich für die Betroffenen aus, weil einfacher und in der Regel schneller Geld vom Versicherer kommt.

Nicht nur die maximale Dauer der AU-Leistung ist entscheidend, sondern auch, ob parallel Leistungen wegen Berufsunfähigkeit beantragt werden müssen (bei der Hannoverschen nicht) und welche Unterlagen der Versicherer im Leistungsfall anfordern kann.

9️⃣ Ist eine Leistungsdynamik / garantierte Rentensteigerung möglich?

Fundstelle: § 6 (14)

Antwort: Ja, optional vereinbar.

Zitat: „Wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer berufs- bzw. arbeitsunfähig wird, erhöhen wir Ihre Rente jährlich um den zu Versicherungsbeginn vereinbarten Prozentsatz (bezogen auf die Vorjahresrente).

Kommentar: Die Leistungsdynamik ist aus unserer Sicht in den meisten Fällen äußert nützlich, weil sie einen gewissen Inflationsausgleich sicherstellt, wenn man berufsunfähig ist. Das ist besonders wichtig, weil die meisten Berufsunfähigen viele Jahre lang berufsunfähig bleiben und anscheinend auch immer mehr junge Leute berufsunfähig werden.

🔟 Gibt es in den ersten Jahren eine Nachversicherungsgarantie ohne Anlass?

Fundstelle: § 7 (1)

Antwort: Ja.

Zitat: „Sie können zu jedem 5. Versicherungsstichtag mit einer Frist von 2 Monaten eine Erhöhung beantragen. Darüber hinaus kann einmalig bis zum Erreichen des 5. Versicherungsstichtages eine Erhöhung der versicherten Jahresrente zum nächsten Versicherungsstichtag mit einer Frist von 2 Monaten beantragt werden. (…) Das Recht auf Nachversicherung können Sie ausüben, sofern (…) die versicherte Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (…).“

Kommentar: Garantien für eine Nachversicherung ohne erneute Gesundheitsfragen bei bestimmten Anlässen sind marktüblich. Aber sie sind an bestimmte Fristen gebunden. Deswegen ist es nützlich, wenn es zusätzlich zumindest in den ersten Vertragsjahren eine solche Erhöhungsmöglichkeit gibt, ohne sie an bestimmte Anlässe und damit Fristen zu binden.
Hier scheint die Hannoversche eine positive Regelung zu haben, weil eine Erhöhung alle 5 Jahre sogar bis Alter 50 möglich ist. Leider ist eine Erhöhung auf diesem Weg in der Summe aller Jahre nur um 500 Euro BU-Rente und maximal um 25% der ursprünglichen Rente möglich.

1️⃣1️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die dynamischen Erhöhungen (Beitragsdynamik)?

Fundstelle: § 6 (4) und (5)

Antwort: Ja, bis Alter 60. Ab 48.000 Euro BU-Jahresrente kann der Versicherer die finanzielle Angemessenheit prüfen. Höchste erreichbare BU-Rente: 10.000 Euro / Monat.

Zitat: (4): „Die Erhöhungen erfolgen (…) letztmals, wenn die versicherte Person das Alter von 60 Jahren erreicht hat. Außerdem erfolgen keine Erhöhungen (…) wenn die versicherte Jahresrente durch bereits erfolgte Erhöhungen 120.000 Euro überstiegen hat.
(5): Wenn die versicherte Jahresrente durch die Erhöhung erstmalig 48.000 Euro überstiegen hat, haben wir das Recht zu prüfen, ob die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente in einem angemessenen Verhältnis zum Bruttoarbeitseinkommen der versicherten Person steht. (…)“.

Kommentar: Dass ein BU-Versicherer auch bei dynamischen Erhöhungen die finanzielle Angemessenheit überprüfen will, ist nichts Besonderes und legitim. Die Begrenzung auf das Endalter 60 ist bei Verträgen, die bis 67, laufen sollen, nicht vorteilhaft, aber z.B. die Allianz hat hier eine Grenze sogar von nur 55 Jahren.

1️⃣2️⃣ Gibt es eine Begrenzung für die Nachversicherungsgarantien?

Fundstelle: § 7 (1 b) und (2) und (6)

Antwort: Ja, Erhöhungen der BU-Rente im Rahmen der Nachversicherungsgarantien sind ohne Anlass auf maximal 500 Euro / Monat begrenzt, mit Anlässen auf eine maximale BU-Rente von 4.000 Euro / Monat und über die anschließende Karrieregarantie auf 6.000 Euro / Monat. Die finanzielle Angemessenheit muss gegeben sein.

Zitat: Keins.

Kommentar: Es gibt noch BU-Anbieter, die die versicherte BU-Rente insgesamt auf 2.500 Euro deckeln. Insofern sind die Regelungen der Hannoverschen relativ gut.
Gutverdiener mit einem Brutto-Monatseinkommen von über 7.000 Euro stoßen sowohl beim Abschluss als auch während der Laufzeit schnell an die Absicherungsgrenze. Bei hohem aktuellen oder erwartetem zukünftigen Einkommen daher lieber zwei BU-Verträge bei unterschiedlichen Versicherern abschließen.

1️⃣3️⃣ Müssen Berufsunfähige von sich aus eine Minderung der Berufsunfähigkeit oder eine Besserung des Gesundheitszustands mitteilen?

Fundstelle: Keine.

Antwort: Nein.

Kommentar: Solche Verpflichtungen im Leistungsfall sehen wir kritisch. Denn erstens kann ein Laie kaum selbst beurteilen, ob er nun zu 50% (= Versicherer zahlt) oder zu 49% (Versicherer zahlt nicht) berufsunfähig ist. Und zweitens kommt in der Praxis wohl kaum jemand auf die Idee, dass es eine Meldepflicht an den BU-Versicherer gibt, wenn der Arzt einem z.B. sagt, dass die Dosierung eines Medikaments reduziert werden kann (= Besserung des Gesundheitszustands).

Beides ist besonders relevant, weil ein Verstoß gegen solche Meldepflichten den Versicherer berechtigen kann, die Leistung einzustellen.

Wir sehen es positiv, dass die Hannoversche auf solche Meldepflichten verzichtet. Sie kann aber von sich aus jederzeit die Berufsunfähigkeit nachprüfen.


Aktuelle Tarif- und Bedingungs-Updates

Hier dokumentieren wir relevante Änderungen an Tarif und Bedingungen im laufenden Jahr.

Update Antragsfragen Februar 2026 – was hat sich geändert?

Die Hannoversche einen neues Antragsformular aufgelegt (Druckstück 700.0001.86 Stand 02.2026). Hier die Kurzübersicht:

  • Die Differenzierung für Nichtraucher seit mindestens 3 Jahren ist ersatzlos entfallen;
  • Der Gesundheitsfragen-Katalog wurde aufgeteilt: Für 8 Bereiche (u. a. Herz, Lunge, Blut/Tumor, Psyche, Rücken) gilt weiterhin ein Abfragezeitraum von 5 Jahren. Für die restlichen 6 Bereiche (Niere/Blase, Stoffwechsel, Infektionen, Haut/Allergien, Augen, Ohren) wurde der Abfragezeitraum auf die letzten 3 Jahre verkürzt;
  • Die Frage nach Vorversicherungen wurden umformuliert und lautet nun „Haben Sie für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit bereits Versicherungsleistungen zu erwarten oder entsprechende Versicherungen beantragt?“ – was wir für eine kuriose Formulierung halten.

Bedingungs-Update März 2026 – was hat sich geändert?

Mit März 2026 hat die Hannoversche eine neue Version ihrer BU-Bedingungen veröffentlicht (Druckstücknummer 700.0005.32 Stand 03.2026). Einzige Änderung ist § 5 (1), in dem die Umorganisation in den Betrieben von Selbstständigen geregelt wird:

  • Für einen Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation bei mind. 90 % kaufmännischen und/oder organisatorischen Tätigkeiten in der täglichen Arbeitszeit ist eine abgeschlossene akademische Ausbildung nicht mehr erforderlich; zusätzlich können die Tätigkeiten auch planerisch oder leitend sein;
  • Ein Verzicht auf die Prüfung einer Umorganisation wegen der Betriebsgröße erfolgt nun bereits bei weniger als 10 Vollzeitmitarbeitern direkt zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit, aber Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt.
Detaillierter Bedingungsvergleich 01.2025 → 03.2026
Regelung / BereichBedingungen Stand 01.2025Bedingungen Stand 03.2026
§ 5 (1) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
(Verzicht auf Prüfung der Umorganisation aufgrund der Tätigkeit)
„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn
• die versicherte Person eine akademische Ausbildung abgeschlossen hat und in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische und/oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (…)“.
„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn
• die versicherte Person in ihrer täglichen Arbeitszeit mindestens zu 90 Prozent kaufmännische, planerische, leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt (zum Beispiel als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechts- oder Patentanwalt, Notar, Informatiker, Architekt oder Ingenieur) (…)“.
§ 5 (1) Berufsunfähigkeit bei Selbstständigen
(Verzicht auf Prüfung der Umorganisation aufgrund der Betriebsgröße)
„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn
• (…) die versicherte Person in ihrem Betrieb in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der Berufsunfähigkeit durchgehend weniger als 5 Mitarbeiter in Vollzeit beschäftigt hat.
„Wir verzichten auf die Prüfung der Umorganisation, wenn
• (…) die versicherte Person in ihrem Betrieb zum Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit weniger als 10 Vollzeitmitarbeiter (Teilzeitmitarbeiter werden anteilig berücksichtigt) beschäftigt hat.“

Bedingungsänderungen im März-2026-Update gibt es bei der Hannoverschen nur im § 5.

Ausführlicher Blogbeitrag: Hannoversche mit kleinem BU-Bedingungs- und Antrags-Update


Kosten und Einordnung des Preisniveaus

Die Hannoversche liegt mit ihrem Tarif Premium-Plus, was die Kosten und damit die Beitragshöhen der BU-Verträge angeht, oft im Mittelfeld. Manchmal gibt es – wie bei allen Anbietern – Ausreißer bei bestimmten Berufen nach oben oder unten.

Der Abstand zwischen Garantiebeitrag und Zahlbeitrag ist eher gering. Ihn nennt man auch Verteuerungsrisiko, weil sich durch sinkende Überschüsse der Zahlbeitrag in Richtung Garantiebeitrag verändern kann. Dieses Verteuerungsrisiko ist bei der Hannoverschen also etwas geringer als bei vielen anderen BU-Anbietern.

Preisbeispiele für ausgesuchte Berufe und Eintrittsalter

Hinweise:

Damit Sie einen ersten groben Eindruck von den sehr unterschiedlichen Beitragshöhen beim Abschluss in Abhängigkeit vom Alter und Beruf bekommen, haben wir einige Musterberechnungen durchgeführt.

Es geht immer um eine Absicherung von 1.500 Euro BU-Rente / pro Monat bis Alter 67 ohne (sinnvolle) Zusatzbausteine.

Wir gehen von Nichtrauchern aus, ohne Berücksichtigung des BMI, ausgeübter Sportarten und Vorerkrankungen, die den Beitrag noch erheblich beeinflussen können.

Gerechnet haben wir mit der original Anbieter-Software im Januar 2026.

Szenario A: BU-Abschluss während der Schule, Ausbildung oder des Studiums

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen im Tarif Premium-Plus:

  • Schüler*in, Hauptschule Klasse 10, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 146,76 Euro, Zahlbeitrag: 110,07 Euro / Monat;
  • Schüler*in, Gymnasium, Klasse 11, 16 Jahre alt; Garantiebeitrag: 111,95 Euro, Zahlbeitrag: 83,96 Euro / Monat;
  • Azubi Altenpfleger*in, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 334,68 Euro, Zahlbeitrag: 251,01 Euro / Monat;
  • Azubi Tischler*in, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 146,92 Euro, Zahlbeitrag: 110,19 Euro / Monat;
  • Azubi Bankkaufmann / Bankkauffrau, 18 Jahre alt; Garantiebeitrag: 97,86 Euro, Zahlbeitrag: 73,39 Euro / Monat;
  • Student*in Soziale Arbeit (Sozialpädagogik), 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 120,49 Euro, Zahlbeitrag: 90,37 Euro / Monat;
  • Student*in Informatik, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 73,34 Euro, Zahlbeitrag: 55,00 Euro / Monat;
  • Student*in Jura, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 73,34 Euro, Zahlbeitrag: 55,00 Euro / Monat;
  • Student*in Humanmedizin, 20 Jahre alt; Garantiebeitrag: 73,34 Euro, Zahlbeitrag: 55,00 Euro / Monat.

Szenario B: BU-Abschluss während der Berufsausübung

Preise für eine Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen im Tarif Premium-Plus:

  • Altenpfleger*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 430,30 Euro, Zahlbeitrag: 322,72 Euro / Monat;
  • Tischler*in, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 90% körperliche Tätigkeit, 10% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 179,79 Euro, Zahlbeitrag: 134,84 Euro / Monat;
  • Bankkaufmann / Bankkauffrau, 30 Jahre alt, angestellt, kein Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 122,54 Euro, Zahlbeitrag: 91,90 Euro / Monat;
  • Sozialarbeiter*in, 30 Jahre alt, angestellt, Bachelor-Studium, 25% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 115,61 Euro, Zahlbeitrag: 86,71 Euro / Monat;
  • Informatiker*in, 30 Jahre alt, angestellt, Master-Studium, 100% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 105,54 Euro, Zahlbeitrag: 79,15 Euro / Monat;
  • Maschinenbau-Ingenieur*in, 30 Jahre alt, angestellt, Studium, Diplom, 95% Bürotätigkeit; Garantiebeitrag: 79,38 Euro, Zahlbeitrag: 59,53 Euro / Monat;
  • IT-Berater*in, 30 Jahre alt, selbstständig, Master-Studium, 85% Bürotätigkeit, 15% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 62,80 Euro, Zahlbeitrag: 47,10 Euro / Monat;
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin, 30 Jahre alt, freiberuflich, Studium 2. Staatsexamen, 90% Bürotätigkeit, 10% Reisetätigkeit; Garantiebeitrag: 61,52 Euro, Zahlbeitrag: 46,14 Euro / Monat;
  • Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin, 30 Jahre alt, Studium 2. Staatsexamen, freiberuflich, keine operative Tätigkeit; Garantiebeitrag: 61,52 Euro, Zahlbeitrag: 46,14 Euro / Monat.

Was zeigen die Zahlen?

Die riesengroßen Unterschiede der Beitragshöhen trotz identischer Absicherungshöhen sind im BU-Markt nichts Außergewöhnliches, bei der Hannoverschen aber extrem. Durch die Einführung von immer mehr Berufsgruppen und damit Beitragsgruppen wurde die BU für viele akademische Berufe sehr günstig, während sie für viele handwerkliche und soziale Berufe nahezu unbezahlbar geworden ist. Wie hier im Beispiel: Der Altenpfleger muss fast das 7-fache des Facharztes zahlen – für die gleiche Absicherung.

Wir finden das ungerecht und nicht richtig. Als Ausweg und Alternative schlagen wir eine private Zusatz-Erwerbsminderungsrente vor. Die gibt es in dieser Form aber noch nicht.

Wenn Sie Kinder haben, die vielleicht einmal einen handwerklichen oder sozialen Beruf ergreifen werden, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung noch zu Schülerzeiten als Schüler-BU die letzte Chance auf bezahlbare Beiträge.

Auffällig ist bei der Hannoverschen, dass man mit 30 Jahren im Beruf als Akademiker seine BU-Absicherung teilweise günstiger bekommt, als mit 20 Jahren noch im Studium. Das Verhältnis ist bei vielen anderen Versicherern genau umgekehrt.


Gesundheitsprüfung und Risikoprüfung

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Hannoverschen abschließen will, muss viele Fragen beantworten. Hier eine Übersicht der Fragen.

Wir beziehen uns auf das Druckstück HL_SAA_202501.

Welche allgemeinen Risikofragen stellt die Hannoversche?

Die Hannoversche stellt neben diversen Fragen zur beruflichen Tätigkeit solche nach:

  • Ob man voraussichtlich in den nächsten 12 Monaten für länger als 6 Monate ins außereuropäische Ausland reist;
  • Freizeitaktivitäten z.B.:
    • Tauchsport (außer reines Schnorcheln),
    • Bergsport (außer reine Bergwanderungen auf gekennzeichneten Wanderwegen bis 4.000 Höhenmeter oder Klettern an künstlichen Kletterwänden),
    • Flugsport (z.B. Drachen-, Gleitschirm-, Motorflug-, Ultraleichtflug, Segelfliegen, Fallschirmspringen),
    • Motorsport,
    • Kampfsport,
    • Vielseitigkeitsreiten.

Kommentar: Die Frage nach Auslandsaufenthalten klingt positiv, weil nur nach Aufenthalten von mehr als 6 Monaten gefragt wird. Die Hannoversche fragt jedoch nach „voraussichtlichen“ (= könnte sein) und nicht – wie viele andere Versicherer – nach „geplanten“ (= schon konkret in der Umsetzung befindlichen) Auslandsaufenthalten.

Die Fragen nach Sportarten nennen nur Beispiele und sind keine abschließende Aufzählung. Das machen viele Versicherer so. Große Vorteile sehen wir in den Formulierungen nicht.

Welche Gesundheitsfragen stellt die Hannoversche im normalen BU-Antrag?

Die Hannoversche Leben stellt Gesundheitsfragen:

  • zu Gesundheitsstörungen und Beschwerden auch ohne Arztbesuch innerhalb der letzten 3 Monate,
  • zu ärztlichen oder therapeutischen Behandlungen, Untersuchungen oder Beratungen im ambulanten Bereich für 8 Gebiete (u. a. Herz, Lunge, Blut/Tumor, Psyche, Rücken) innerhalb der letzten 5 Jahre,
  • für 6 Bereiche (Niere/Blase, Stoffwechsel, Infektionen, Haut/Allergien, Augen, Ohren) wurde der Abfragezeitraum im Februar 2026 auf die letzten 3 Jahre verkürzt;
  • zu stationären Behandlungen, zu Einnahme von Betäubungsmitteln und Drogen, zu Behandlungen wegen des Konsums von Alkohol, Drogen und Betäubungsmitteln, zu Medikamenteneinnahme über mehr als 2 Wochen innerhalb der letzten 5 Jahre;
  • zu vorgesehenen oder empfohlenen Krankenhausaufenthalten innerhalb der nächsten 12 Monate.

Grafik: Screenshot der Hannoverschen Gesundheitsfrage 1.

In Bereichen wie Herz / Kreislauf, Lunge, Magen / Darm, Blut / Tumor, Psyche, Gehirn / Nerven und Bewegungsapparat fragt die Hannoversche nach den letzten 5 Jahren
Die erste Gesundheitsfrage der Hannoverschen Leben im normalen BU-Antrag mit Bezug auf die letzten 5 Jahre, Druckstück 700.0001.86 Stand 02.2026

Grafik: Screenshot der Hannoverschen Gesundheitsfrage 2.

In Bereichen wie Geschlechtsorgane, Stoffwechsel, chronische Infektionen, Haut / Allergien, Augen und Ohren fragt die Hannoversche nur noch nach den letzten 3 Jahren.
Die zweite Gesundheitsfrage der Hannoverschen in Bezug auf die letzten 3 Jahre.

Kommentar: Die Gesundheitsfragen der Hannoverschen sind eher positiv. Die stationäre Frage ist positiv, weil sie sich nur auf die letzten 5 Jahre bezieht, die Frage nach Beschwerden ohne Arztbesuch bezieht sich nur auf die letzten 3 Monate. Seit Feburar 2026 fragt der Versicherer in Bezug auf einige Organbereiche sogar nur noch nach den letzten 3 Jahren. Die aufgezählten Diagnosen sind jedoch nur Beispiele.

Erfreulicherweise lässt die Hannoversche bei jeder Gesundheitsfrage Platz für einige detaillierte Antworten.

Warum sind vollständige und korrekte Angaben entscheidend?

Sie müssen beim Abschluss einer BU die Ihnen bekannten Gefahrumstände anzeigen, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. So steht es fast wörtlich im Gesetz, dem VVG in § 19.

Das gilt auch für die Gesundheitsfragen – egal, wie viele es sind.

Nehmen Sie diese Pflicht nicht ernst, oder verstoßen Sie gar bewusst dagegen, kann der Versicherer noch viele Jahre lang eine Leistung verweigern und den Vertrag schlimmstenfalls anfechten. Wir nennen das einen BU-GAU.

Andererseits ist die gewissenhafte, vollständige und ehrliche Beantwortung aller Fragen „die halbe Miete“ im Leistungsfall. Das sehr sorgfältige Vorgehen beim Abschluss zahlt sich also im Ernstfall aus.

Wann ist eine anonyme Risikovoranfrage sinnvoll?

Es ist vollkommen normal, dass man bei so vielen Fragen die eine oder andere Frage mit „ja“ beantworten muss. Allerdings stellt sich dann die Frage, wie der Versicherer darauf reagiert. Er kann Vorerkrankungen oder Sportarten vom Versicherungsschutz ausschließen, einen höheren Beitrag verlangen, oder einen Antrag auch ganz ablehnen.

Um keine Anträge „ins Blaue“ hinein zu stellen, sich eine Antragsablehnung oder einen Eintrag in die „schwarze Liste“, dem HIS, einzufangen, empfehlen wir bei Vorerkrankungen und Risikosportarten im Vorfeld einer Antragsstellung eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen.


Sonderaktionen und verkürzte Gesundheitsfragen

Nicht immer muss man die umfangreichen Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten. Wenn man noch keine 35 Jahre alt ist („Junge-Leute-SBU“), geht es vielleicht auch mit den sehr stark verkürzten Gesundheitsfragen der Hannoverschen.

Eine ausführliche Vorstellung dieser Sonderaktion finden Sie bei uns unter BU für junge Leute: Nur 3 Gesundheitsfragen zu den letzten 3 Jahren.

Gesundheitsfrage Nummer 1 bezieht sich auf Zeiten einer ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Wochen bzw. einer Prüfungsunfähigkeit innerhalb der letzten drei Jahre. So sehen die restlichen beiden Fragen Nummer 2 und 3 zum Gesundheitszustand aus:

Die zweite Gesundheitsfrage aus dem Kurzantrag.
Die dritte Gesundheitsfrage im Kurzantrag der Hannoverschen.
Viele einzelne normale Gesundheitsfragen fasst die Hannoversche für junge Leute in nur zwei Fragen zusammen.

Wenn Sie mindestens eine Frage mit „ja“ beantworten müssen, ist für die Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung eine normale umfangreiche Gesundheitserklärung erforderlich. Eine anonyme Risikovoranfrage ist bei den verkürzten Gesundheitsfragen nicht möglich.

Kommentar: Von 19 Gesundheitsfragen bleiben noch 3 übrig: Hier zeigt die Hannoversche mit ihrem Kurzantrag für junge Leute, dass „wenig Fragen“ eben doch eigentlich ganz schön viele Fragen sein können. Weil sie so stark zusammengefasst sind, sollte man sie erst recht sehr sorgfältig lesen und die Antworten gut überlegen.

Risikomindernd begrenzt die Hannoversche die Höhe der BU-Rente beim Abschluss auf maximal 2.000 Euro. Weitere Einschränkungen, z.B. bei den späteren Nachversicherungsmöglichkeiten, sind uns nicht bekannt.


Unsere Erfahrungen mit der Hannoverschen im Leistungsfall

Wie bereits eingangs erwähnt, spielt die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen bei uns bisher kaum eine Rolle. Wir hatten auch noch keinen BU-Leistungsfall bei der Hannoverschen.


Unser Fazit zur Berufsunfähigkeitsversicherung Hannoversche 2026

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen eignet sich nicht für alle Berufsgruppen. Obwohl man sich sichtbar in den letzten Jahren um Verbesserungen bemüht, lassen insbesondere die Definitionen der Berufsunfähigkeit für Schüler und Studierende zu wünschen übrig. Beamte werden eine Dienstunfähigkeitsklausel vermissen.

Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler finden im Tarif Premium-Plus eine solide BU-Absicherung. Wer tatsächliche Highlights gegenüber den Wettbewerbern sucht, wird fast nur im Tarif Premium-Exklusiv fündig. Das gilt selbst für die immer weiter verbreitete Besserstellungs-Option bei einem Berufswechsel.

Die werbewirksame finanzielle Beteiligung in Höhe von bis zu 500 Euro für eine Zweitmeinung durch eine Verbraucherschutzorganisation ist am Markt zwar noch immer etwas Besonderes. Aber das ist nur ein Bruchteil der entstehenden Kosten – und sie wird nur gezahlt, wenn der Versicherer beabsichtigt, seine Leistungspflicht nicht anzuerkennen.

Für wen kann die Hannoversche-BU gut passen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung Premium-Plus der Hannoverschen kann aus unserer Sicht insbesondere dann sinnvoll sein,

  • wenn das Ergebnis der Risikoprüfung (z. B. nach anonymer Risikovoranfrage) besser ausfällt als bei anderen Versicherern,
  • sofern die finanzielle Stärke des Versicherers für die persönliche Entscheidung eine wichtige Rolle spielt – wobei auffällig ist, dass ein Standard & Poor’s Rating aus dem Jahr 2022 beworben wird,
  • wenn man Arbeitnehmer, Selbstständiger oder Freiberufler ist und mit einer soliden BU-Absicherung zufrieden ist,
  • wenn man kurz vor Ende seines Studiums steht und die BU-Absicherung für Studierende deshalb kaum noch eine Rolle spielt.

Wann sollte man genauer hinschauen oder Alternativen prüfen?

Eine genauere Prüfung und ein Vergleich mit anderen Anbietern ist aus unserer Sicht immer sinnvoll,

  • bei sehr hohem aktuellen oder künftig stark wachsendem Einkommen,
  • bei der Absicherung von Schülern und Studienanfängern,
  • wenn besondere Anforderungen hinsichtlich bestimmter Leistungsmerkmale, wie dem Verzicht auf die konkrete Verweisung oder die Prüfung einer Umorganisation, bestehen.

Unser Hinweis zum Vorgehen

Ob die Hannoversche -BU im Einzelfall die richtige Lösung für Sie ist, entscheidet sich nicht am Namen des Versicherers, sondern unseres Erachtens an drei Punkten:

  1. ob der konkrete Tarif zu Ihrer Ausgangssituation passt,
  2. Ihrer langfristigen Einkommens- und Lebensplanung,
  3. dem Ergebnis der Gesundheits- und Risikoprüfung.

Gerade bei Vorerkrankungen, Risikosportarten oder besonderen beruflichen Konstellationen empfehlen wir dringend, vor einer Antragstellung eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen.

Hinweis zur Einordnung

Diese Seite stellt keinen „Test“ und keine Empfehlung im Sinne eines Rankings dar.
Die dargestellten Informationen basieren auf öffentlich zugänglichen Versicherungsbedingungen (mit Angabe von Tarifstand und Druckstück), eigenen Berechnungen sowie unseren praktischen Erfahrungen aus Vermittlung und Leistungsfällen.

Maßgeblich für die Versicherbarkeit und die Vertragsgestaltung sind stets der konkrete Tarifstand, die individuelle berufliche Situation, Ziele und Wünsche und das Ergebnis der Risikoprüfung.


Zur Einordnung, Vertiefung und zum Vergleich:


Nächster Schritt

Wenn Sie prüfen möchten, ob die Berufsunfähigkeitsversicherung der Hannoverschen für Ihre Situation sinnvoll ist – oder ob ein anderer Anbieter besser passt –, unterstützen wir Sie gern:

  • mit einer strukturierten Vorgehensweise, siehe unter Dein Weg zur BU,
  • mit anonymen Risikovoranfragen bei mehreren Versicherern,
  • und mit einer ehrlichen Einordnung, auch wenn die Hannoversche am Ende nicht die beste Lösung für Sie sein sollte.

Anfrage stellen

Kontaktformular, allgemein