Das Lesen und Verstehen von Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine echte Herausforderung. Das Formulieren anscheinend auch, wie unsere Beispiele zeigen.
Seien Sie beruhigt: Wenn Ihnen als Verbraucher beim Lesen von Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung nach ein paar Minuten der Kopf raucht, ist das total normal. Unser Rechtssystem ist nicht eben simpel. Das gilt nicht nur für Versicherungsbedingungen, es reicht beispielweise auch ein Blick in die über 60 Seiten starke Straßenverkehrsordnung.
Schwer zu formulieren: Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Beispiel 1: Abstrakte Verweisung – ja und gleichzeitig nein
Vielleicht tröstet es Sie, dass auch Versicherer Probleme mit der Formulierung haben können. So definiert ein Versicherer in seinen Premium Versicherungsbedingungen die Berufsunfähigkeit von Schülern wie folgt:
„Bei (…) Schülern liegt Berufsunfähigkeit vor, wenn die versicherte Person (…) außerstande war oder voraussichtlich sein wird, einer Tätigkeit als (…) Schüler nachzugehen oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht (so genannte abstrakte Verweisung).
Wir verzichten auf die abstrakte Verweisung
(…) bei Schülern.“
[Kürzungen und Hervorhebungen durch Verfasser]
Ob bei diesem Versicherer im Leistungsfall von Schülern gewürfelt wird, gelost, oder einfach abwechselnd mal die abstrakte Verweisung zur Anwendung kommt und mal nicht, ist mir nicht bekannt. Möglich sind nach diesen Versicherungsbedingungen meiner Meinung nach jedenfalls beide Varianten. Hier die ungekürzte Passage aus den Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Beispiel 2: Verzicht auf Gesundheitsprüfung bei Fortbestehen der Erkrankung
Interessant können auch die Formulierungen im Rahmen der Dienstunfähigkeitsklausel ausfallen. So schreibt ein Versicherer beim Thema Nachprüfung der Dienstunfähigkeit:
„Ist die versicherte Person Beamter, verzichten wir (…) auf eine Überprüfung des Gesundheitszustandes, sofern (…) die Erkrankung unverändert fortbesteht.“
[Kürzungen durch Verfasser]
Hier stellt sich dem mitdenkenden Leser früher oder später die Frage, wie man das unveränderte Fortbestehen einer Erkrankung ohne Gesundheitsprüfung nachweisen soll? Denn eine Gesundheitsprüfung erfolgt ja bereits beim Stellen einer einzigen Frage zur Gesundheit…
Fazit: Da lang oder da lang?
Versicherungsbedingungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind so kompliziert, dass manche Versicherer bereits bei der Formulierung unsauber arbeiten. Wie wollen Sie als Verbraucher da durchblicken?
Den betroffenen Versicherer habe ich auf seine bemerkenswerten Formulierungen hingewiesen.
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