Die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Plus beinhaltet ab Juli 2013 einen eigenständigen Leistungsanspruch bereits ab einer mehr als 6 monatigen Krankschreibung – auch ohne Berufsunfähigkeit.
Bislang relativ unbemerkt folgt die Allianz Lebensversicherung mit ihrer Berufsunfähigkeitsrente Plus in einem Punkt der Condor Lebensversicherung: Auch wer (noch) gar nicht berufsunfähig ist, hat bei mehr als 6 monatiger Krankschreibung / Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf die versicherte Rente. Nichts besonderes? Doch.
Arbeitsunfähig & berufsunfähig – wo ist der Unterschied?
Den Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit habe ich bereits in diesem Artikel im Jahr 2011 zu erklären versucht. Ganz in Kürze nochmal hier: Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht in der Regel eine Behandlungs- / Therapienotwendigkeit und die Prognose lautet, man gesundet wieder. Für eine Berufsunfähigkeit sind hingegen (voraussichtlich) bleibende Schäden eine Grundbedingung.
Berufsunfähigkeit: Aufwendiger in der Prüfung
Soll ein Versicherer prüfen, ob Sie berufsunfähig sind, startet ein ganzer Katalog von Prüfungsstationen, beispielsweise:
- Waren Ihre Angaben im Versicherungsantrag korrekt und vollständig?
- Greift ein grundsätzlicher Ausschluss (z.B. absichtliche Herbeiführung des Versicherungsfalls)?
- Greift ein individuell vereinbarter Leistungsausschluss, z.B. wegen einer Vorerkrankung?
- Ist der Mindestgrad an Einschränkung (meist Berufsunfähigkeit ab 50 Prozent ) erreicht?
- Kann auf einen anderen Beruf verwiesen werden (abstrakte Verweisung, konkrete Verweisung, kürzlicher Berufswechsel)?
- Kann der Arbeitsplatz (bei Selbstständigen, teilweise auch leitenden Angestellten) umorganisiert werden?
Will nun ein Versicherer wie die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Leistungen ohne Nachweis einer Berufsunfähigkeit bereits bei 6 monatiger Arbeitsunfähigkeit bzw. Krankschreibung erbringen, können einige dieser Prüfungspunkte entfallen.
Das ist praktisch und entlastend für den Kunden, denn der muss ja seine Berufsunfähigkeit dem Versicherer beweisen. Das ist deutlich arbeitsintensiver, als ein paar Monate Krankschreibung nachzuweisen.
Andere Prüfungsstationen, vor allem der erste, die umfangreiche Prüfung auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, werden hingegen vermutlich immer durchgeführt – denn simpler kann ein Versicherer seiner Leistungspflicht nicht entgehen. Daher auch hier wieder mein Hinweis auf die außerordentlich große Bedeutung korrekt beantworteter Gesundheitsfragen bereits bei Antragsstellung.
Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung: Berufsunfähigkeitsrente ohne Berufsunfähigkeit
In den neuen Versicherungsbedingungen (Teil A – Selbstständige BerufsunfähigkeitsPolice und BerufsunfähigkeitsStartPolice E356 mit Stand 06/ 2013, Druckstück E—A0356Z0) widmet die Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung mit Ziffer 1.3 gleich ein ganzes Kapitel ihrer „Leistungen wegen Krankschreibung“.
Die wesentlichen Merkmale dieser Zusatzleistung sind:
- Es muss ein Leistungsantrag gestellt werden. Der Versicherer prüft, ob entweder ein Leistungsanspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit besteht, oder in gleicher Höhe wegen Krankschreibung – natürlich nicht beides zusammen;
- Die versicherte Person muss 6 Monate lang ununterbrochen krankgeschrieben sein;
- Der Nachweis der ununterbrochenen Krankschreibung ist durch Vorlage der Bescheinigungen gemäß § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) zu erbringen – also (im Gegensatz zur Condor) durch Vorlage der berühmten „Gelben Zettel“. Eine Bescheinigung davon muss von einem Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt worden sein;
- Die ‚Krankschreibungsrente‘ [ (c) Matthias Helberg ] der Allianz wird gezahlt, solange die Krankschreibung ununterbrochen fortdauert, noch keine Berufsunfähigkeit vorliegt, maximal aber für 18 Monate im Laufe der Vertragsdauer.
Fazit zur Allianz Berufsunfähigkeitsversicherung Plus
Die Allianz hat das Original der Condor in punkto ‚Krankschreibungsrente‘ nicht einfach kopiert, sondern meines Erachtens die Nachweismöglichkeit auch kundenfreundlicher formuliert.
Vielen Verbrauchern fällt es schwer zu verstehen, was exakt gegeben sein muss, damit sie aus ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Leistung beziehen können. 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben sein zu müssen, ist da sicherlich verständlicher.
Eine schnelle, „fassbare“ Leistung am Anfang nach 6 Monaten Arbeitsunfähigkeit ist sicherlich schön. Eine Berufsunfähigkeit ist damit jedoch noch nicht anerkannt – und die kann im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit nicht nur 18 Monate bestehen, sondern die gesamte Vertragsdauer bzw. bis zum Rentenalter. Sie sollten das Ganze sehen, nicht nur diese eine Klausel.
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