Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG bietet aktuell eine Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an. Mit nicht ganz so simplen Fragen. Abgelaufen am 30.09.2023
„Junge, gesunde Kunden bis Alter 35 Jahre“ sind die Zielgruppe dieser BU-Aktion des Lebensversicherers der ERGO. Bis auf das Alter gibt es keine speziellen Einschränkungen. Auch Schüler, Azubis und Studierende können die Aktion nutzen. Juristen und Wirtschaftswissenschaftler können mit den gleichen verkürzten Gesundheitsfragen den DANV-Tarif („Deutsche Anwalt- und Notar-Versicherung“) bekommen.
Die Rahmenbedingungen der ERGO-BU Aktion 2023
Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Berufe oder Berufsgruppen. Es gibt keine Begrenzungen der Nachversicherungsmöglichkeiten, also späteren Erhöhungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die einzigen Voraussetzungen für die Nutzung dieser Aktion sind:
- Das Eintrittsalter der versicherten Person liegt zwischen 15 und 35 Jahren. Berechnung des Eintrittsalters: 2023 minus Geburtsjahr.
- Sie haben noch keinen Vertrag bei der ERGO Vorsorge Leben mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss.
- Alle Gesundheitsfragen müssen verneint werden können. Ansonsten sind die umfangreichen normalen Gesundheitsfragen zu beantworten.
- Über die BU-Aktion können maximal 2.000.- Euro BU-Rente versichert werden, in Abhängigkeit vom Beruf und Einkommen.
- Falls Sie bereits eine Berufsunfähigkeitsrente bei der ERGO Vorsorge Leben haben, beträgt die maximal versicherbare BU-Rente aus dem bestehenden Vertrag plus der BU-Aktion 2.500.- Euro im Monat.
- Sie können zwischen den Tarifen BU Komfort und BU Premium wählen.
- Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Vereidigte Buchprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Dipl.-Kaufleute, Dipl.-Volkswirte, Dipl.-Betriebswirte, Bachelor u. Master in Betriebs- / Volkswirtschaft, Syndizi und Juristen (freie Wirtschaft), Rechtsreferendare, Rechtsassessoren, Juristen (verbeamtete), Richter, Staatsanwälte und Unternehmensberater im BDU können den DANV-Tarif wählen.
Die Gesundheitsfragen der ERGO BU-Aktion
ERGO fragt nach Größe und Gewicht. Weitere Fragen:
- „1. Besteht eine Erwerbsminderung (MdE), ein Behinderungsgrad (GdB) oder haben Sie einen entsprechenden Antrag gestellt?
- 2. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Beratung, Untersuchung oder Behandlung in einer Klinik (Krankenhaus, Praxisklinik, REHA-Klinik, Kurklinik, Entwöhnungsklinik) oder sind Klinikaufenthalte oder Operationen in den nächsten 12 Monaten ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?
- 3. Nehmen oder nahmen Sie in den letzten 5 Jahren Drogen oder Betäubungsmittel ein oder wurden in dem Zeitraum wegen der Folgen des Konsums von Alkohol, Drogen oder Betäubungsmittel beraten oder behandelt?
- 4. Wurden Sie in den letzten 5 Jahren wegen der folgenden Gesundheitsstörungen untersucht, beraten oder behandelt: Herzinfarkt, Gefäßverengungen der Blutgefäße (z. B. Arteriosklerose, Thrombose), Herzmuskelschwäche, Schlaganfall, psychische Erkrankungen (z. B. Depressionen, Angststörungen, Anpassungsstörungen, Burn-Out, ADHS), Schlaf-Apnoe-Syndrom, Asthma, Krebs, Nierenversagen, Diabetes mellitus, HIV-Infektion/AIDS, chronische Leberentzündung (Hepatitis), Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (z. B. Wirbelsäule, Bandscheiben, Knie, Schulter)?
- 5. Nehmen/nahmen Sie in den letzten 2 Jahren länger als 4 Wochen regelmäßig oder wiederholt Medikamente (täglich, monatlich, wöchentlich) oder wurden Ihnen diese verordnet?
- 6. Bestehen aktuell oder bestanden bei Ihnen in den letzten 6 Monaten vor Antragstellung Beschwerden oder Funktionsstörungen (z. B. Erschöpfungszustand, Schlafstörung, Überlastungssyndrom, Nachtschweiß, Haut- oder Atemwegsirritationen, Schluck- oder Gleichgewichtsstörung)?“
Was zu den Gesundheitsfragen nicht angegeben werden muss
Erfreulicherweise findet sich bei den Gesundheitsfragen der ERGO auch gleich ein Hinweis, was Sie alles nicht angeben müssen:
- „Atemwegsinfekte / Erkältungskrankheiten, Covid-19-Infektion ohne Krankenhausbehandlung, Magen- / Darm- und Harnwegsinfekte, die jeweils folgenlos ausgeheilt sind
- Entfernung von Muttermalen, Polypen oder Adenomen mit eindeutig gutartigem Befund
- Vorsorgeuntersuchungen (beispielsweise Krebsvorsorge), die keinen krankhaften Befund ergeben haben
- Zahnbehandlungen, Impfungen
- Nahrungsmittelunverträglichkeiten
- Kurz- und Weitsichtigkeit kleiner 8 Dioptrien
- Stationäre Aufenthalte / Operationen wegen Entbindung, Mandelentfernung, Blinddarmentfernung,
- Sterilisation, Gallenstein- oder einmalige Nasenpolyp-Entfernung, Leistenbruch-Operationen, die folgenlos verlaufen sind
- Hexenschuss/Lumbago, einmalig aufgetreten und folgenlos ausgeheilt
- Frakturen ohne Gelenkbeteiligung, die folgenlos ausgeheilt sind
- Nahrungsergänzungs- und Verhütungsmittel
- Medikamentös eingestellte Schilddrüsenunterfunktion oder -überfunktion“
Frage zur finanziellen Angemessenheit
- „Beträgt die Höhe der Gesamtversorgung (d. h. diese und anderweitige Ansprüche) für den Fall der Berufsunfähigkeit mehr als 60 % der in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Gesamtbruttoarbeitseinkünfte?“
Hinweis: Schüler, Studierende, Azubis, Hausfrauen, Hausmänner und Existenzgründer*innen müssen diese Frage nach Auskunft der ERGO nicht beantworten.
Fazit zur BU-Aktion 2023 der ERGO
Einerseits finden wir es ganz gut, dass hier ein weiterer Versicherer versucht, den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu erleichtern.
Es ist sicherlich hilfreich, potenziellen Kundinnen und Kunden einen Hinweis zu geben, was sie an Vorerkrankungen nicht angeben müssen. Dass dazu auch eine COVID-19-Infektion gehört, die nicht stationär behandelt werden musste, lässt aufhorchen.
Andererseits stellen wir beim Lesen der Gesundheitsfragen fest, dass die Fragen dann doch nicht so ganz simpel zu beantworten sind. So müssen Sie Frage 2 beispielsweise auch bejahen, wenn Sie nur in der Notaufnahme eines Krankenhauses ambulant behandelt wurden. Zum Beispiel nach einem kleinen Sturz oder einem Zeckenbiss.
Bei Frage 4 fällt auf, dass nicht nach ärztlichen oder therapeutischen Untersuchungen, Beratungen oder Behandlungen gefragt wird. Ob die ERGO wohl auch wissen will, ob Ihre Mutter Ihnen einen Rat (= Beratung) zum Plattfuß (= Bewegungsapparat) gegeben hat?
Dass ein BU-Versicherer nach Haut-Irritationen fragt (Frage 6) kommt auch nicht so häufig vor. Gehören dazu doch schon lediglich gerötete oder juckende Hautstellen ohne eine Krankheit als Ursache.
Sind die Fragen „mit heißer Nadel gestrickt“?
Wenn Sie wirklich zur Zielgruppe „junge, gesunde Kunden bis Alter 35 Jahre“ gehören, haben Sie quasi die freie Wahl unter den Anbietern einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Warum sich dann unbedingt für diese knapp befristete BU-Aktion der ERGO entscheiden? Aber vielleicht finden Sie ja Gründe …
„Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen“ Angebote 2024 »Zuletzt überarbeitet am 19.10.2023 ERGO BU-Aktion 2023 näher betrachtet
Noch keine Kommentare vorhanden