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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
13
Okt
2021

Warum Sie den Fragebogen des HDI zur BU-Dynamik ignorieren können

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Der HDI überprüft bei dynamischen Erhöhungen jüngerer Berufsunfähigkeitsversicherungen die finanzielle Angemessenheit. Falls Sie einen entsprechenden Fragebogen erhalten haben, können Sie ihn ignorieren. Einige Fragen entbehren jeglicher Rechtsgrundlage.

Der bisherige Fragebogen des HDI zur Überprüfung der finanziellen Angemessenheit der Berufsunfähigkeitsrente ist ungültigSeit vielen Jahren hat die HDI Lebensversicherung AG im Tarif EGO TOP sehr hochwertige Versicherungsbedingungen in ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Das ist einerseits sehr schön. Andererseits sollte man sich als Versicherer dann auch daran halten. Das genau das nicht immer der Fall ist, zeigt sich im bisherigen Umgang des HDI mit der Überprüfung der finanziellen Angemessenheit dynamischer Erhöhungen.

 

Beitragsdynamik und die finanzielle Angemessenheit

Vor ein paar Jahren fingen erste Versicherer damit an, sich in ihren Versicherungsbedingungen zur Beitragsdynamik das Recht auf eine Überprüfung der finanziellen Angemessenheit zu nehmen. Vielen ist das nicht aufgefallen, wird doch gerade diese Form der Dynamik bis heute von kaum einer Ratingagentur oder Verbraucherschützer genauer unter die Lupe genommen.

Dabei ist die Beitragsdynamik einer der wichtigsten Bestandteile einer guten BU: Sie kann ohne erneute Gesundheitsprüfung dafür sorgen, dass der Abstand zwischen Einkommen in gesunden Tagen und im Fall einer Berufsunfähigkeit nicht zu groß wird. Denn Inflation und Einkommenssteigerungen würden ansonsten zu einer immer größer werdenden Kluft führen.

Weil ein BU-Vertrag über 30, 40, 50 Jahre läuft, sollte die Dynamik möglichst ebenfalls lang angeboten werden. Das wiederum kann in einigen Fällen aber zu einer ganz anderen Entwicklung führen: Nämlich, dass man als Berufsunfähiger mehr Geld zur Verfügung hat als wenn man arbeiten geht. Leider würde das manche Menschen dazu motivieren, lieber krank bleiben zu wollen als wieder gesund genug zum Arbeiten zu werden: Ein aus Sicht der Versicherer unbedingt zu vermeidender Fehlanreiz.

Durch das Recht der Überprüfung der finanziellen Angemessenheit der Dynamik versuchen die Versicherer, eben solche Fehlanreize zu vermeiden. Dazu muss man im Prinzip sein Einkommen angeben und die Summe aller versicherten Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten. Steht beides im richtigen Verhältnis, kann die Berufsunfähigkeitsrente erhöht werden.

 

Die finanzielle Angemessenheitsprüfung beim HDI

So hält es auch der HDI. Liegt die Summe aller jährlichen Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten der versicherten Person unterhalb von 65% des letzten Jahresbruttoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit, gilt die finanzielle Angemessenheit als gegeben. Soweit jedenfalls die Kurzform. Real sind die Versicherungsbedingungen der von uns vermittelten Verträge deutlich umfangreicher. Denn sie unterscheiden die Renten aus unterschiedlichen Schichten und die 65% gelten nur bei Jahreseinkommen bis 84.000.- €. An dieser Stelle soll es aber nicht komplizierter als nötig werden.

Viel wichtiger ist an dieser Stelle, dass die Versicherungsbedingungen recht exakt beschreiben, was für die Prüfung der finanziellen Angemessenheit ausschlaggebend ist: Das letzte jährliche Bruttoeinkommen und die Summe der versicherten BU- / EU-Renten.

 

Ein bisschen viele Fragen im Dynamik-Fragebogen des HDI

Sehr zu unserer Verwunderung verschickte der HDI seit einiger Zeit und in diesem Jahr verstärkt einen recht umfangreichen Fragebogen. Neben den erforderlichen und vereinbarten Fragen finden sich darin auch Fragen nach:

  • Bruttoeinkommen der letzten 3 Jahre;
  • erlerntem Beruf und Tätigkeiten vor der jetzigen Beschäftigung;
  • zur Zeit ausgeführten Tätigkeiten und der bisherigen Dauer;
  • weitere Tätigkeiten neben dem Beruf;
  • Unternehmensform, Gründungsdatum, Branche, Zahl der Mitarbeiter in Unternehmen von Selbstständigen.

Das alles mit einem Hinweis, alle Fragen müssten wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden, wolle man den Versicherungsschutz nicht gefährden.

 

HDI Fragebogen zur finanziellen Angemessenheit der BU Dynamik

Aus dem bisherigen Fragebogen des HDI zur Überprüfung der finanziellen Angemessenheit der Dynamik einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Intervention beim HDI

Na klar: Wir fanden diesen Fragebogen des Versicherers nicht korrekt. Denn die Fragen gehen weit über das hinaus, was der Versicherer berechtigterweise seine Kunden fragen darf. Unseren Kundinnen und Kunden mussten wir empfehlen, diesen Fragebogen so nicht auszufüllen.

Stattdessen wandten wir uns an den HDI, haben den Fragebogen reklamiert und nach der Rechtsgrundlage gefragt. Die ersten Reaktionen waren eher zurückhaltend.

 

Stellungnahme von Rechtsanwältin Kathrin Pagel

Wir fanden das Ganze interessant genug, um die Sachlage juristisch bewerten zu lassen. Also baten wir die Rechtsanwältin Kathrin Pagel, Fachanwältin für Versicherungsrecht in der Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte in Hamburg, um eine Stellungnahme. Sie schreibt unter anderem:

„Bei der Prüfung der Voraussetzungen der Ausübung einer Erhöhungsoption dürften lediglich diejenigen Auskünfte zu Daten des Versicherungsnehmers erforderlich und damit rechtmäßig erhoben sein, die für die Entscheidung des Versicherers, eine Erhöhung durchzuführen oder nicht, relevant sein könnten. Soweit der Versicherer für die Ausübung einer solchen Erhöhungsoption eine konkrete Prüfung vorgesehen hat, ist er an die von ihm selbst aufgestellten Rahmenbedingungen gebunden.“

Und weiter:

„Eine Datenerhebung kann nicht ohne gesetzliche Grundlage erfolgen. Insbesondere geht aber das Fragerecht des Versicherers nicht weiter als die Antwortpflicht des Versicherungsnehmers. Ist nach dem Vertrag festgelegt, welche konkreten Informationen für den Versicherer entscheidungserheblich sind, ist der Versicherer daran auch gebunden. Aufklärungspflichten bestehen im Rahmen der Vertragsverhandlungen hinsichtlich aller Umstände, die für den Vertragsschluss von wesentlicher Bedeutung sind (so auch BGH, Urteil vom 13.03.2008, III ZR 165/07). Der Versicherer darf auch durch die Vertragsgestaltung die für ihn risikorelevanten Informationen konkretisieren. Tut er dies, ist seine getroffene Konkretisierung verbindlich.“

Frau Pagel sah das Ganze also so wie wir. Aber natürlich rechtlich fundiert begründet. 😉 Dem HDI haben wir ihre Stellungnahme gern zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis:

 

HDI lenkt ein: Fragebogen wird nicht mehr verwendet

Am Donnerstag, den 07.10.2021 gab es ein kurzes freundliches Telefonat mit dem HDI und anschließend eine entsprechende Bestätigung:

  1. Die Fragebögen zur Überprüfung der finanziellen Angemessenheit werden seit letzter Woche nicht mehr versandt.
  2. Angeschriebene Kundinnen und Kunden müssen ihn auch nicht beantworten.
  3. Dynamische Erhöhungen von Berufsunfähigkeitsrenten werden bis auf Weiteres ohne Prüfung der finanziellen Angemessenheit durchgeführt.
  4. Frühestens im nächsten Jahr wird über die zukünftige Vorgehensweise neu entschieden.

Aus der Bestätigung zitieren wir:

„Leider sind letztes Wochenende noch 14.000 Schreiben versandt worden. Diese wurden bereits erstellt, bevor wir die Schreiben abklemmen konnten. Sollten Ihre Kunden davon betroffen sein, können Sie diese und auch bereits erhaltene Schreiben ignorieren. Wir brechen alle Vorgänge ab und lassen die Dynamiken normal durchlaufen.“

 

Fazit: Was man als kleiner Versicherungsmakler erreichen kann

Es soll ja Menschen geben, die meinen, Versicherungsmakler hätten nur ihre Provision und somit den Abschluss von Verträgen im Sinn. In Wahrheit leisten viele Kolleginnen und Kollegen – zum Beispiel die in unserem Berufsverband IGVM – so viel mehr: Nämlich auch nach dem Abschluss darauf achten, dass Kundinnen und Kunden gut versichert bleiben. Im Schadensfall für sie da sein. Und immer wieder auch einmal in der einen oder anderen Form Versicherer darauf hinweisen, wenn etwas aus dem Ruder läuft.

Offen ist aktuell noch die Frage, ob Versicherte bereits einen Nachteil durch den Fragebogen erlitten haben: Zum Beispiel, weil das Einkommen der letzten 3 Jahre im Durchschnitt geringer war als das letzte Jahreseinkommen und deswegen die Dynamik beendet wurde. Oder weil der fragwürdige Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgesandt wurde. Und kann es sich für Versicherte negativ auswirken, wenn sich im Leistungsfall herausstellt, dass eine der unberechtigt gestellten Fragen nicht korrekt beantwortet wurde?

Erfreulich ist jedenfalls, dass hier ein Versicherer letztlich konsequent gehandelt und die Vorgehensweise gestoppt hat. Vielen Dank dafür an unsere Ansprechpartner(in) beim HDI. Wenn dann im Ergebnis nicht nur unsere Kundinnen und Kunden korrekt behandelt werden, sondern gleich alle, die eine entsprechende Berufsunfähigkeitsversicherung beim HDI haben, freut uns das umso mehr.

 

Nachtrag vom 18.10.2021: Der Versicherungstip berichtet

Der versicherungstip (vt) aus dem Kapital-Markt Intern-Verlag berichet offline und online unter der Überschrift Nach Helberg- und ‚vt‘-Kritik: HDI nimmt überzogenen BU-Fragebogen vom Markt.

 

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    Kommentare zu diesem Beitrag

    Simon S.  |   15. Oktober 2021 um 11:20 Uhr

    Hallo Herr Helberg, Danke für ihren Einsatz. Vor allem, weil nun alle HDI-Kunden daon profitieren. Weiter so! Gruß aus Stuttgart

    Matthias Helberg  |   15. Oktober 2021 um 11:28 Uhr

    Hallo Simon S. – schönen Dank – gern geschehen!

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