Helberg Versicherungsmakler
  • +++ Einblicke in das Risikolebensversicherungs-Wunderland +++
  • +++ Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt 50.000 Euro plus 2.100 Euro BU-Rente +++
  • +++ Zwischen Bangen und Hoffen erfolgreich: Jahresrückblick 2022 +++
  • +++ Kooperation mit terre des hommes: 46.149 Wochen Lernen finanziert +++
  • +++ Risikolebensversicherung Test 2023: Nur Testsieger bei Finanztest +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog. Rund um die Themen Versicherung, Verbraucherschutz und Versicherungsvertrieb.
06
Okt
2021

FAZ: Wie man sich gegen Berufsunfähigkeit absichert

Kategorie: BU-Versicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Medienecho, Publikationen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Am vergangenen Wochenende erschien in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ein Artikel zur Berufsunfähigkeitsversicherung und anderen Absicherungsmöglichkeiten. Matthias Helberg durfte mit einigen Infos, Zahlen und Einschätzungen zum Artikel beitragen.

Matthias Helberg in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ. Grafikquelle: WikipediaFrau Prof. Dr. Barbara Brandstetter beschreibt im Artikel „Wie man sich gegen Berufsunfähigkeit absichert“ auch, wie man sich absichern kann, wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder will.

Als mögliche Alternative wird auf die Erwerbsunfähigkeitsversicherung und die Grundfähigkeitsversicherung eingegangen.

Matthias Helberg wird zitiert, dass es inzwischen Grundfähigkeitsversicherungen gibt, die teurer als Berufsunfähigkeitsversicherungen sind.

 

Unterschied Berufs- zur Grundfähigkeitsversicherung am Beispiel Fliesenleger

Warum aus unserer Sicht eine Grundfähigkeitsversicherung eben keine Absicherung der Arbeitskraft darstellt, macht sein Beispiel eines Fliesenlegers deutlich:

Wenn der Fliesenleger keine Stunde ununterbrochen mehr knien kann, wird er kaum noch als Fliesenleger arbeiten können. Er kann dann als berufsunfähig gelten. Also eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

Um aber eine Leistung aus einer Grundfähigkeitsversicherung zu bekommen, muss die Einschränkung viel größer sein. Eine Fähigkeit – hier das Knien – muss nahezu vollständig verloren sein. Der „Erfinder“ der Grundfähigkeitsversicherung, die Canada Life“, formuliert es in den Versicherungsbedingungen so. Die versicherte Person darf…

„nicht fähig (sein), sich mit beiden Knien auf den Boden niederzuknien und sich dann wieder aufzurichten.“

 

Neben Matthias Helberg werden auch Sandra Klug von der Verbraucherzentrale Hamburg und Pascal Schiffels von Morgen & Morgen zitiert. Den FAZ-Artikel können Sie auch hier online lesen (Paywall).

Herzlichen Dank an Frau Prof. Dr. Brandstetter und die FAZ!

Noch keine Kommentare vorhanden

Einen Kommentar schreiben