Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung müssen Sie auch ehrlich sein, was den Raucherstatus angeht. Eine Interessentin wollte das wohl nicht einsehen. Warum wir nicht beim „Tricksen“ helfen. Ein Beispiel aus der Praxis.
In der Risikolebensversicherung ist es schon lange gang und gäbe: Wer nicht raucht, bekommt seinen Versicherungsschutz deutlich günstiger als Raucher*innen. Der Hintergrund dürfte klar sein und steht inzwischen auf jeder Zigarettenpackung: „Rauchen gefährdet die Gesundheit“.
Rauchen fördere nicht nur chronische, sondern auch akute Erkrankungen der Atemwege wie Grippe und Erkältungen. Im Vergleich zu Nichtrauchern sollen Raucher ein mehr als doppelt so hohes Risiko für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung und ein doppelt so hohes Risiko für Schlaganfälle haben, weiß man beim Deutschen Krebsforschungszentrum.
Auch in der BU-Versicherung wird immer häufiger der Raucherstatus differenziert
In den letzten Jahren haben immer mehr Lebensversicherer den Raucherstatus als Beitragskalkulationsmerkmal auch in der Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt. Entsprechend fragen die Versicherer in den Antragsformularen nach dem Raucherstatus. Zum Beispiel so:
Haben Sie in den letzten 12 Monaten aktiv Zigaretten, Zigarren, Zigarillos oder Pfeife geraucht (gemeint ist sowohl das Konsumieren von Tabak unter Feuer als auch von Nikotin mittels Verwendung elektrischer Verdampfer wie E-Zigaretten, E-Zigarren oder E-Pfeifen)?
Und genau wie bei jeder anderen Frage des Versicherers im Antrag muss man auch diese Frage nach dem Raucherstatus korrekt beantworten. Anderenfalls kann der Versicherer den Vertrag noch viele Jahre lang ändern, kündigen, von ihm zurücktreten oder ihn gar anfechten.
Nichtraucher: Etwa 10 Prozent günstiger als Raucher
Grob geschätzt kann man davon ausgehen, dass Sie als Nichtraucher*in Ihren Vertrag etwa 10 Prozent günstiger bekommen, als wenn Sie rauchen würden. So war es auch in unserem konkreten Fall. Wie groß der Unterschied ist, können Sie jetzt mit unserem BU-Rechner selbst ermitteln.
Während der Vertragslaufzeit sind Änderungen des Raucherstatus meistens nicht mitzuteilen
Anders als in der Risikolebensversicherung muss man den meisten BU-Versicherern nicht mitteilen, wenn sich der Raucherstatus während der Vertragslaufzeit ändert. Ausnahmen sind hier die Generali und die Dialog Lebensversicherung. Dort ist der Wechsel vom Nichtraucher zum Raucher ausdrücklich unverzüglich zu melden, anderenfalls kann der Versicherer unter Umständen die BU-Rente kürzen.
Unser Angebot in Sachen BU für Sie
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Unsere BU-Interessentin: Raucherin oder nicht?
Als unsere Interessentin sich im Sommer wegen einer Berufsunfähigkeitsversicherung an uns wandte, gab sie an, Raucherin zu sein. Sie hatte in den letzten 12 Monaten Shisha geraucht.
Wegen bestehender Allergien starteten wir eine anonymisierte Risikovoranfrage. Die Interessentin gab an, einmal pro Monat Shisha zu rauchen, nicht aber im Winter. Zum Glück fanden wir gleich mehrere Versicherer, die eine Annahme zu normalen Konditionen (für Raucher) in Aussicht stellten.
Nach dem Vergleich der Angebote im Detail kristallisierte sich ein Versicherer heraus und wir stellten der Interessentin die vollständigen Verbraucherinformationen nebst Versicherungsantrag zur Verfügung.
Raucherstatus: Mehr als 12 Monate nicht geraucht = Nichtraucher
Inzwischen meldete sich die Interessentin zurück mit der Aussage, die letzte Shisha sei nunmehr 12 Monate her. Sie habe auch nicht vor, in Zukunft wieder zu rauchen und fragte, ob sie damit als Nichtraucherin eingestuft werden könne. Das ist an sich auch kein Problem.
Man sollte dann nur plausibel erklären, warum man sich erst als Raucher und dann als Nichtraucher deklariert. Denn der Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird ja mit Bezug auf die (anonymisiert gestellte) Risikovoranfrage eingereicht. Ansonsten wäre die Annahmeentscheidung des Versicherers viel zu ungewiss.
Eine entsprechende Erklärung könnte zum Beispiel zur Frage nach dem Raucherstatus so aussehen:
Früher gelegentlich Shisha, ist aber länger als 1 Jahr her.
Damit wäre ein Antrag nach Rücksprache mit dem Versicherer zu Nichtraucher-Konditionen angenommen worden.
Warum wir nicht beim „Tricksen“ helfen
Überraschung: Unsere Interessentin wollte die genannte Erklärung so nicht unterschreiben. Da fragt man sich schon warum – oder? Entweder die Aussage stimmt (hatte sie ja uns gegenüber auch so angegeben), dann kann man das auch unterschreiben. Oder sie stimmt nicht, dann sollte man es tatsächlich lassen. Darauf konkret hingewiesen, meldete sich die Interessentin auch nach mehrwöchiger Überlegungszeit nicht mehr.
Niemand tut sich mit falschen Angaben gegenüber einem Versicherer einen Gefallen. Das gilt für nicht angegebene Vorerkrankungen, für geschönte Berufsbezeichnungen und eben auch für den falschen Raucherstatus. Wer meint, hier „tricksen“ zu können, erlebt oft genug, dass ein Versicherer doch dahinterkommt.
Meistens reicht dafür einer der bekannten blöden Zufälle. Zum Beispiel, wenn sich eine Vorerkrankung wie hier die Allergie durch das Rauchen verschlechtert. Schlimmstenfalls kann einem dann der ganze Versicherungsschutz um die Ohren fliegen. Wie Versicherer Nikotin nachweisen könnten, hat übrigens der Kollege Walter Benda in seinem Blog plastisch beschrieben.
Wenn aber so etwas passiert, heißt es meistens nicht „Wie dreist war der Versicherte?“, sondern „Wer hat den Vertrag vermittelt? Hat ein Versicherungsmakler sein eigenes finanzielles Wohl über das Wohl des Verbrauchers gestellt?“
Wir haben einen sehr guten Ruf. Sogar bei einigen Versicherern. Diesen guten Ruf möchten wir gerne behalten. Daher haben wir die Bearbeitung der Anfrage dieser Interessentin eingestellt.
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