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02
Feb
2018

Die Hannoversche Lebensversicherung zur „spontanen Anzeigepflicht“

Kategorie: Allgemein  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Die Hannoversche hat sich nun ebenfalls zum Thema „spontane Anzeigepflicht“ geäußert. Dabei geht es um die Frage, ob man beim Abschluss einer Versicherung auch solche Umstände angeben muss, nach denen der Versicherer selber gar nicht fragt.

Versicherungsrecht Spontane AnzeigepflichtVielen Dank an dieser Stelle an die Hannoversche für die Freigabe zur Veröffentlichung. Das Thema „spontane Anzeigepflicht“ bewegt nach wie vor die Gemüter. Wie man hört, bemühen sich hinter den Kulissen einige Versicherer um eine Lösung. Hintergrund: Niemand kann es sich leisten, in Warteposition zu bleiben, bis es irgendwann einmal eine höchstrichterliche Entscheidung gibt. Die Kunden brauchen jetzt Klarheit. Vor allem, wenn es um eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung geht. Schließlich kann da jede neu auftretende (Zufalls-) Diagnose den Versicherungsschutz gefährden.

Wenn wir weitere Stellungnahmen erhalten, veröffentlichen wir sie gern ebenfalls. Unterhalb der Stellungnahme finden Sie ein Kontaktformular. Nutzen Sie auch die Möglichkeit zur Diskussion ganz unten auf der Seite. Ihr erster Kommentar muss freigeschaltet werden.

 

Hannoversche Lebensversicherung zur „spontanen Anzeigepflicht“

„Die Hannoversche kann – auch im Interesse der Versichertengemeinschaft –  nicht ausdrücklich auf Sanktionen bei der so genannten „spontanen Anzeigepflichtverletzung“ verzichten. Es ist uns allerdings bewusst, dass für diesen Ausnahmebestand sehr ungewöhnliche und damit seltene Umstände vorliegen müssen. Daher messen wir diesem Tatbestand keine praktische Relevanz bei. So ein Fall ist bei der Hannoverschen im Übrigen noch nicht vorgekommen.“

Hinweis: Wie bei allen anderen Versicherern haben wir die Stellungnahme ungekürzt wiedergegeben.

 

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