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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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23
Okt
2017

Verzicht auf „spontane Anzeigepflicht“ als Rating- & Test- Merkmal

Kategorie: Pressemitteilungen, Publikationen  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Pressemitteilung: Verzicht auf „spontane Anzeigepflicht“ muss Rating- und Test-Merkmal werden

„Osnabrück, den 23.10.2017

Einzelne Versicherungsgesellschaften wollen durch Gerichtsurteile das Versicherungsvertragsgesetz zum Nachteil der Versicherten uminterpretieren. Im Leistungsfall wird den Versicherten vorgeworfen, sie hätten gegen eine „spontane Anzeigepflicht“ verstoßen und dadurch den Versicherer arglistig getäuscht.

Auf seinem mehrfach ausgezeichneten Blog (https://www.helberg.info/blog) berichtet der Osnabrücker Versicherungsmakler Matthias Helberg aktuell über einen Versicherer, der einem seiner Kunden die Berufsunfähigkeitsrente ablehnt. Auch weitere Fälle werden erwähnt. Der jeweilige Vorwurf: Der Kunde hätte von sich aus schwere chronische Erkrankungen anzeigen müssen, obwohl der Versicherer selber gar nicht danach gefragt habe.

Der Verstoß führe dazu, dass die Versicherungsgesellschaft nicht leisten müsse und der Vertrag angefochten werde. Die vom Kunden gezahlten Beiträge wolle man aber behalten.

„Wie kann ein Versicherungskunde eine Versicherungsgesellschaft arglistig täuschen, wenn er alle Fragen des Versicherers in dessen Antragsformular vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?“, fragt sich in diesen Tagen nicht nur Helberg. Seit einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes im Jahr 2007 müsse der Kunde schließlich nur noch die Gefahrumstände anzeigen, die erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt habe.

„Das interessiert diese Versicherer scheinbar nicht“, so Helberg. Sie ließen es auf Gerichtsverfahren ankommen und beriefen sich in einem Ablehnungsbescheid sogar auf ein nicht rechtskräftiges Urteil, aus dem auch noch falsch zitiert werde.

Das Vorgehen dieser Versicherer führe akut zu extremer Unsicherheit für die Versicherungskunden. Das gelte nicht nur für die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern für alle Versicherungsverträge, denn die entsprechenden Paragrafen im Versicherungsvertragsgesetz gälten für alle Versicherungssparten. „Wir brauchen jetzt schnell eine rechtssichere Lösung für die Versicherten; wir können nicht jahrelang warten, bis diese Frage einer „spontanen Anzeigepflicht“ irgendwann einmal höchstrichterlich geklärt ist“, mahnt Versicherungsmakler Helberg eindringlich.

Helberg fordert nun, dass der Verzicht auf den Einwand einer „spontanen Anzeigepflicht“ Rating- und Test-Merkmal von Versicherungsvergleichen und Versicherungstests werden müsse. Bestnoten wie ein „sehr gut“ dürfe es nur noch geben, wenn für die Versicherungskunden glasklar und rechtsverbindlich zu erkennen sei, was sie bei Beantragung einer Versicherung anzugeben haben und was nicht. Daran dürfe mit Blick auf das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft auch später im Leistungsfall nicht gerüttelt werden.“

(2.786 Zeichen inkl. Leerzeichen)

 

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