Unser Beitrag von gestern „Spontane Anzeigepflicht? Wehret den Anfängen!“ hat innerhalb von 24 Stunden ein großes Medienecho erfahren.
Das ist auch kein Wunder. Schließlich wäre jeder Versicherungsantrag jedes Anbieters potentiell betroffen, wenn es einzelnen Versicherern gelänge, durch Gerichtsurteile eine Uminterpretation des Versicherungsvertragsgesetzes zu bewirken.
Hier die Berichte, soweit wir sie mitbekommen haben und chronologisch von oben nach unten sortiert.
Versicherungsjournal vom 18.10.17: „Hebeln Versicherer das VVG aus?“
„Für den Versicherungsmakler Matthias Helberg klingen sowohl der Gesetzestext als auch die Gesetzesbegründung eindeutig: ‚Als derjenige, der sich versichern will, müssen Sie nicht entscheiden, welche Information der Versicherer für erheblich hält. Das ist Aufgabe des Versicherers, der sich seine Fragen ja selber überlegen kann‘, so der auf Berufsunfähigkeits- (BU-) Versicherungen spezialisierte Makler.“
Pfefferminzia vom 18.10.17: „Makler Helberg nimmt BU-Versicherer in die Pflicht“
„Versicherungsmakler Matthias Helberg hat seinem Ärger über juristische Tricksereien in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) Luft gemacht: Einzelne BU-Versicherer würden ihren Kunden eine Leistung verweigern, weil sie ihnen eine „spontane Anzeigepflichtverletzung“ unterstellten.“
Das Investment vom 18.10.17: „Zankapfel ’spontane Anzeigepflicht'“
„Denn anders als bei einer klassischen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, also zum Beispiel eine wahrheitswidrige Angabe im Gesundheitsbogen, führt der Versicherer in Helbergs Beispiel gar nicht den Nachweis, dass die Angaben im Antrag falsch gewesen seien. Denn darum geht es ihm nicht, sondern um eine vermeintliche Verletzung der spontanen Anzeigepflicht.“
Versicherungsbote vom 18.10.17: „Berufsunfähigkeitsversicherung – die Tücken der ’spontanen Anzeigepflicht‘„
„Hebeln die Berufsunfähigkeitsversicherer das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) aus, um ihren Kunden mit fadenscheinigen Argumenten die Leistung zu verweigern? Das wirft der Versicherungsmakler und BU-Experte Matthias Helberg mehreren Anbietern auf seinem Blog vor.“
Versicherungstipp, Ausgabe 42/17: „Brisante Makler-Haftungsgefahr durch ‚Spontane Anzeigepflicht‘ via Arglist“
„Das Urteil und ein aktueller Fall des Versicherungsmaklers Matthias Helberg haben zu einer breiten ‚vt‘-Recherche bei BU-Anbietern mit besorgniserregenden Resultaten für Versicherungsmakler geführt.“
Procontra online vom 19.10.2017: Berufsunfähigkeitsversicherung: Sind wenige Gesundheitsfragen wirklich verbraucherfreundlich?
Auf Procontra Online bezieht sich der Kollege Frank Dietrich auf unseren Artikel und fragt sich, ob Kunden nun ihre gesamte Gesundheitshistorie unbefristet angeben müssen.
Pfefferminzia vom 23.10.2017 Wo bleiben die Reaktionen der BU-Versicherer?
Auf Pfefferminizia bezieht sich der Kollege Eckhard Borchardt auf unseren Artikel und fordert Reaktionen der BU-Versicherer ein.
Versicherungsjournal vom 25.10.2017: An der „spontanen Anzeigepflicht“ scheiden sich die Geister
Das Versicherungsjournal berichtet über viele Leserbriefe zum Thema – mit sehr unterschiedlichen Meinungen zur spontanen Anzeigepflicht.
versicherungstip vt Ausgabe 43 /17: Was sagt der Gesetzgeber zu „spontane Anzeigepflicht“ und Arglist?
„vt“-Zwischenfazit:
„Man kann es auch als arglistige Täuschung werten, wenn ein Versicherer mit reduzierten Gesundheitsfragen das Geschäft ankurbelt und reichlich Prämien vereinnahmt, wissend, dass er dank Arglist-Argumentation sich im BU-Fall leistungsfrei stellen kann, wenn eine Erkrankung vorlag, die (extra?) nicht abgefragt wurde. (…)“
WirtschaftsWoche Ausgabe 45 / 27.10.2017: Die neueste Masche der Versicherer
Versicherungstip vt, Ausgabe 44/2017: Gerichtsurteile und Stellungnahmen von Allianz, Basler und Continentale
Versicherungstip vt, Ausgabe 45 / 2017: Stellungnahmen von Condor und InterRisk sowie zwei Fachanwälten
RA und Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing, Partner der Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte:
„Das VU hat ja durch seine Fragen selbst zu erkennen gegeben, dass es auch bereit ist „Risikopersonen“ zu versichern. Wie soll dann bei dem VN das Bewusstsein entstehen bzw. warum sollte er damit rechnen, dass Diabetes auch wichtig sein könnte. Da muss man ja auch an der Arglist zweifeln.“
RA und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Christian Hindahl, Hindahl Sternemann Horn Bock Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbH auf die Frage des vt, ob ein Versicherer nach Krankheiten, die er für annahmerelevant hält, auch konkret fragen müsse:
„Ich meine ja, zumindest muss eine Konkretisierung erfolgen. Der allgemeine Hinweis auf alle gefahrerheblichen Umstände ist zu weit. Bspw. der Genuss von Zucker ist gefahrerheblich für eine ganze Reihe von Krankheiten. Muss ich dann angeben, dass ich gerne Schokolade esse?“
Quelle: versicherungstip „vt“ 45/17 S.4 Vielen Dank für die Freigabe!
Versicherungstip vt, Ausgabe 47/17: Stellungnahme der LV1871 und von RA Kathrin Pagel
Der vt dieser Woche titelt „LV 1871 liefert transparenten Umgang zur „spontanen Anzeigepflicht“ und zitiert die Rechtsanwältin Kathrin Pagel von der Kanzlei Michaelis Partnergesellschaft mit den Worten
„Eine so genannte spontane Anzeigepflicht gibt es nach dem Willen des Gesetzgebers nicht (mehr). Eine abschließende Entscheidung des BGH zu diesem Thema steht noch aus.“
Noch keine Kommentare vorhanden