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Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
06
Jan
2016

Versichererverband GDV:
Neue Statistik zur BU

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  7 Kommentare

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer, GDV, veröffentlicht heute neue Zahlen zur Berufsunfähigkeitsversicherung – und liefert ihre Fehlinterpretation gleich mit.

GDV Statistik zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Laut GDV wird mit den aktuell vorgelegten Zahlen erstmals eine Branchenstatistik zur Berufsunfähigkeitsversicherung veröffentlicht. Und so sehen die Zahlen aus:


GDV-Statistik zur Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Im Jahr 2014 wurden über 40.200 Leistungsanträge, also Fälle, in denen jemand Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt hat, anerkannt;
  • Das Verhältnis von anerkannten zu eingereichten Leistungsanträgen lag dabei bei knapp 77 Prozent. Gut 3 von 4 Anträgen wurden also anerkannt, knapp jeder vierte Leistungsantrag wurde abgelehnt;
  • Bei knapp 6 Prozent aller Leistungsanträge seien von den Versicherern Gutachten beauftragt worden;
  • Rund 6 von 10 dieser Gutachten stellten eine Berufsunfähigkeit fest, seien also zu Gunsten der Versicherten ausgefallen;
  • Zwischen vollständigem Leistungsantrag und der Entscheidung lagen knapp 13 Kalendertage.

Auch was die Annahme von Versicherungsanträgen – also von Personen, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen – angeht, nennt der GDV Zahlen:

  • Rund 823.000 Anträge auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung seien (offenbar ebenfalls in 2014) gestellt worden;
  • Rund 47.000 Anträge wurden abgelehnt;
  • Rund 776.000 gestellte Anträge haben zu einem Versicherungsangebot geführt.

Als Basis dieser Zahlen nennt der GDV für Annahme- und Leistungsentscheidungen Unternehmen, die „84 Prozent des Marktes in der Berufsunfähigkeitsversicherung“ abdecken. Die Zahlen in Bezug auf Gutachten beruhten immerhin noch auf Unternehmen mit einem Marktanteil von zusammen rund 60 Prozent.


Die Fehlinterpretation beim GDV:

Die (meiner Meinung nach) Fehlinterpretation dieser Zahlen liefert der GDV gleich mit und zitiert das Mitglied der GDV-Hauptgeschäftsführung und „Experte für die Berufsunfähigkeitsversicherung“ Dr. Peter Schwark:

„Die Unternehmen leisten – schnell und unkompliziert. Gutachten spielen nur eine Nebenrolle. Zudem bekommt so gut wie jeder, der sich gegen Berufsunfähigkeit absichern möchte, auch ein Angebot von einer Versicherung“


Unsere Interpretation der GDV Statistik zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Zunächst der Hinweis, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur dieser Artikel des GDV als Informationsquelle bekannt ist. Dass der GDV als Versichererverband Zahlen seiner Mitglieder erfragt und veröffentlicht und auch ein erheblicher Teil der Versicherer Zahlen dazu liefert, ist durchaus positiv zu sehen. Zahlen, die das Große und Ganze darstellen, haben schließlich genau so eine Berechtigung, wie die Schilderung einzelner (Problem-) Fälle in den Medien.

An das Winston Churchill zugeschriebene Zitat, welcher Statistik man trauen könne, sei hier (wie für jede Statistik geltend) erinnert.

Zur BU-Leistungsquote und der Bedeutung von Gutachten:

Den Eindruck, dass die ganz überwiegende Anzahl von Leistungsfällen anerkannt wird und dafür erforderliche Gutachten eher eine Ausnahme sind, haben wir hier ebenfalls. Auf jeden Fall können wir aus der Praxis der bisherigen Leistungsfälle bei unseren Kunden nichts anderes berichten.

Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht alle, die sich für berufsunfähig halten, es auch tatsächlich sind. Wenn allerdings 40.200 anerkannte Leistungsfälle 77 Prozent sind, bedeutet das nichts anderes, als dass allein in 2014 bei rund 12.000 Betroffenen die Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wurde.

Ob so viele Menschen die eigene Fähigkeit, den Beruf weiter auszuüben, falsch einschätzen? Oder die Versicherungsbedingungen fehlinterpretiert haben? Das Procedere einer Leistungsprüfung nicht kannten? Falsche oder unvollständige Angaben bereits beim Abschluss gemacht haben sollen? Es ohne professionelle Hilfe auf gut Glück probiert haben? Oder lag es doch am Versicherer?

Die Gründe der Leistungsablehnungen müssen meines Erachtens auf jeden Fall ebenfalls dringend branchenweit erfasst und genannt werden. Und die Branche täte gut daran, transparent darzulegen, warum man in 12.000 Fällen existenzielle Versicherungsleistungen nicht gewähren konnte.

Zur Bearbeitungsdauer von BU-Leistungsanträgen

Die Anzahl der Tage, die ein Versicherer nach Vorliegen aller Unterlagen bis zur Entscheidung benötigt, ist meines Erachtens irrelevant und geeignet, vollkommen falsche Erwartungen in der Öffentlichkeit zu erwecken. Denn daraus geht eben nicht hervor, wie viele Wochen, Monate oder Jahre vorher vergangen sind, bis alle Unterlagen vorlagen.

Zwar hat es nicht der Versicherer in der Hand, wie lange Versicherte, Ärzte, Behandler und andere befragte Institutionen (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft, andere Versicherer…) benötigen, um Fragen zu beantworten und Unterlagen vollständig zurück zu senden. Aber er kann es durch Hilfestellungen und ein engmaschiges Wiedervorlage-System sicherlich beeinflussen. Erinnert der Versicherer an einen fehlenden Arztbericht nach 14 Tagen, 3 Monaten oder gar nicht?

Für die Betroffenen und die Öffentlichkeit ist das der entscheidende Zeitraum: Wie lange dauert es vom Antrag bis Geld kommt? Aus unserer Praxis dazu zur Einschätzung: Die schnellste Bearbeitung dauerte knapp 6 Wochen, die längste knapp ein Jahr.

Zur BU-Annahmequote:

Auch wenn die vom GDV genannten Zahlen stimmen, drücken sie doch etwas vollkommen anderes aus, als – insbesondere durch das Zitat von Herrn Dr. Schwark – suggeriert wird.

Zunächst einmal sollte man zur besseren Einschätzung darauf hinweisen, dass es ganz offensichtlich aus den 823.000 eingereichten Anträgen nicht etwa zu 776.000 neuen BU-Verträgen gekommen ist. Da steht ja ‚Versicherungsangebot‘. Also auch solche mit vielleicht irrwitzigen Zuschlägen, oder mehrfacher Leistungsausschlüsse, bei denen der Versicherungswillige dankend das Angebot abgelehnt hat. Eine sinnvollere Quote wäre hier das Verhältnis von gestellten Anträgen zu zustande gekommenen BU-Verträgen.

Wie verhält es sich aber nun mit denjenigen, die auch gerne eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen würden, die jedoch wegen erheblicher Vorerkrankungen gar nicht erst einen Antrag stellen, oder bereits durch eine Risikovoranfrage eine Ablehnung signalisiert bekommen haben? Was ist mit denjenigen, die durch die verantwortungslose und bisweilen absurde Differenzierung der Tätigkeiten in immer mehr Berufsgruppen (Stichwort „Berufsgruppenbingo“) sich einen BU-Schutz in sinnvoller Höhe überhaupt gar nicht mehr leisten können und allein schon deshalb erst gar keinen Antrag stellen? Sind das in den Augen des GDV alles keine Menschen, die sich absichern wollen? Natürlich kann der GDV dazu keine Zahlen nennen, woher sollte er diese haben? Man könnte die vorliegenden Zahlen aber sicherlich aussagekräftiger darstellen und kommentieren.


Fazit zur GDV Statistik zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Es ist löblich, dass der GDV als Verband der Versicherer überhaupt konkrete Zahlen nennt. Die ’schönsten Zahlen‘ werden jedoch nicht den Zweck erfüllen, mehr Vertrauen in die Branche und ihre Leistungsfähigkeit zu erwecken, wenn sie nicht das ausdrücken, was für Kunden und Öffentlichkeit wirklich wichtig zu wissen ist. Vertrauen erweckt man nicht durch Schönrednerei. Und die Branche hat sie auch nicht nötig.

Wie immer: Schreiben Sie gern Ihre Meinung als Kommentar direkt hier unten.

Nachtrag vom 12.10.2017:

Der GDV liefert leider immer wieder andere Zahlen – allesamt zum gleichen Jahr. Das war Anlass für einen weiteren Artikel Die wenig vertrauenerweckenden BU-Statistiken des GDV.


Reaktionen:

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Pfefferminzia berichtet über die GDV-Statistik zur BU und die Stellungnahme von Matthias Helberg dazu.
Quelle: http://www.pfefferminzia.de/pro–contra-zur-neuen-bu-statistik-des-gdv-vertrauen-erweckt-man-nicht-durch-schoenrednerei-1452094196/?page=1
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AssCompact berichtet über die GDV BU-Statistik und unsere Sichtweise dazu
Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/gdv-will-vorw%C3%BCrfe-bu-versicherer-mit-neuer-statistik-entkr%C3%A4ften
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Kommentare zu diesem Beitrag

Dr. Peter Schwark  |   6. Januar 2016 um 15:36 Uhr

Zunächst freuen wir uns, dass Sie unseren Zahlen im Großen und Ganzen zustimmen.

Zu Ihrem Wunsch nach dem Verhältnis von gestellten Anträgen zu zustande gekommenen Verträgen möchte ich darauf hinweisen, dass diese Quote wenig aussagekräftig ist. Es kommt häufiger vor, dass ein Kunde mehrere Anträge stellt, um sich dann das für ihn beste Angebot auszusuchen. Am Ende wird eben nur ein Vertrag abgeschlossen, obwohl vielleicht mehrere Versicherer den Kunden gerne absichern würden. Die einzige Quote, die eine saubere Aussage zur Absicherungsbereitschaft der Versicherer liefert, ist angesichts dieser Situation unsere.

Hinsichtlich des Problems, dass wenn 77 % der Leistungsanträge zur Feststellung einer BU führen, und damit nach Adam Riese bei 23 %, hier rd. 12.000 Fällen, eine BU nicht festgestellt werden kann, ist nicht ohne weiteres zu unterstellen, es gäbe damit in 12.000 Fällen eine Nichtgewähr „existenzieller Versicherungsleistungen“. Eine Reihe Anträge werden prophylaktisch gestellt und erledigen sich z.B. durch Verbesserung der Gesundheit oder Veränderungen im Beruf, werden ergo wieder zurückgezogen oder nicht weiterverfolgt. In wieder anderen Fällen liegen die Leistungsvoraussetzungen nicht vor. Eine gewisse Rolle spielen zuletzt auch Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigepflicht, wenn etwa gravierende Vorerkrankungen bei Vertragsschluss verschwiegen wurden.

Nur zum Vergleich: In der gesetzlichen Rentenversicherung wurden 2014 etwa 344.000 Anträge auf EM-Rente entschieden. Davon wurden nur knapp 183.000 bewilligt. Das sind nur wenig mehr als 50 %, 145.000 Anträge wurden abgelehnt, etwa 16.000 „erledigten“ sich anderweitig.

Mit besten Grüßen

Peter Schwark

Matthias Helberg  |   6. Januar 2016 um 16:49 Uhr

Hallo Herr Dr. Schwark, schönen Dank für Ihre schnelle Reaktion und die Begründung Ihrer Sichtweise.

Ich will es einmal mit anderen Worten versuchen: Wer sich heute gegen die finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit absichern will, wird (aus freien Stücken, nicht durch Zwangsmitgliedschaft wie in der GRV) dafür über die Jahre eine Summe aufbringen müssen, die dem Wert eines Neuwagens entspricht. Sagen wir einmal, eines guten Mittelklassewagens. Er oder sie wird im Gegensatz zu einem Auto nicht gleich einsteigen und es nutzen können, sondern vielmehr in der Hoffnung bleiben, die Versicherung niemals in Anspruch nehmen zu müssen. Ob diese Versicherung tatsächlich funktioniert und somit die Investition wert ist, wird der Kunde nur und erst im Ernstfall erfahren. Bis dahin bleibt ihm nur die Hoffnung darauf.

Wäre es vor diesem Hintergrund nicht gut, möglichst viele konkrete Fakten zur Verfügung zu stellen, um eine realistische Einschätzung (durch die Öffentlichkeit, die Kunden und sicherlich auch die Vermittler) zu ermöglichen? Dafür sind aussagekräftigere Informationen notwendig, als die nun vorgelegten „Statistiken der Rechtfertigung“.

Das Feld der Arbeitskraftabsicherung ist zu großen Teilen noch unbestellt. Wenn wir als Branche mehr Menschen finanzielle Sicherheit ermöglichen wollen, müssen wir herausfinden, was sie bislang hindert, sich abzusichern, was Versicherer hindert, (noch) mehr Menschen Versicherungsschutz zu verschaffen und woran konkret es im Leistungsfall hapert. Schafft die Branche es nicht, hier schnell zu analysieren und zu handeln, werden das andere auf ihre Art und Weise und mit ihren Lösungskonzepten machen. Ich meine, darauf müssen wir es nicht ankommen lassen.

Herzliche Grüße
Matthias Helberg

Dr. Peter Schwark  |   6. Januar 2016 um 17:14 Uhr

Lieber Herr Helberg,

die beiden Hauptprobleme bei der Nicht-Absicherung sind m.E.

1. Verdrängung a là „das passiert mit sowieso nicht“ oder „ich habe ja gar kein großes Risiko“.

2. Niedrige (unzureichende) Zahlungsbereitschaft von nur 30 oder 50 € pro Monat.

Wenn 1. (verdrängen) nicht mehr geht, weil sich konkrete BU-Risiken bereits abzeichnen, ist es trotz dann höherer Zahlungsbereitschaft oft schon zu spät.

Berufsgruppen mit höheren Risiken sollten alternative Deckungskonzepte angeboten werden, die das spezifische Risiko adressieren und zu deutlich günstigeren Prämien zu haben sind als sog. Premium-BU-Verträge. Hier gibt es eine Menge Stellschrauben, zu viele jedenfalls für einen kurzen Kommentar.

Es ist eine große Aufgabe Ihrer Profession, den Kunden den Wert und die Notwendigkeit der Absicherung überzeugend deutlich zu machen. Ziel muss sein, dass sie sich frühzeitig absichern, bevor es zu spät ist, und dafür eine realistische Zahlungsbereitschaft aufbringen.

Ich meine, dass die heutigen Fakten insbes. die Leistungsanerkennungsquoten dazu sehr hilfreich sind, letztere gerade auch im Vergleich zur gesetzlichen Rente.

Beste Grüße

Peter Schwark

Matthias Helberg  |   11. Januar 2016 um 19:29 Uhr

„Nach Matthias Helberg nun auch Franke und Bornberg: Auch Analysehaus übt Kritik an den BU-Daten des GDV“ schreibt Pfefferminzia: http://www.pfefferminzia.de/nach-matthias-helberg-nun-auch-franke-und-bornberg-auch-analysehaus-uebt-kritik-an-den-bu-daten-des-gdv-1452532032/ und das Tagesbriefing veröffentlicht die entsprechende Pressemitteilung, deren inhaltliche Kritik mir größtenteils bekannt vorkommt 😉 : http://www.tagesbriefing.de/2016/01/11/ratingagentur-franke-und-bornberg-kommentiert-zahlen-des-gdv-zur-bu-regulierungspraxis/

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