Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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  • +++ Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie +++
  • +++ Versicherungsmakler als Vertrauensperson im BU-Leistungsfall +++
  • +++ Vor 25 Jahren habe ich meine erste Berufsunfähigkeitsversicherung vermittelt +++
  • +++ Berufsunfähig wegen Post-Covid: Alte Leipziger zahlt 58.000 Euro plus Rente +++
  • +++ Getsurance verkauft – was wird nun aus den BU-Verträgen? +++
Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
16
Okt
2015

Berufsunfähigkeitsversicherung:
Aufpassen beim Abschluss!

Kategorie: BU-Versicherung, Kunden-Feedback  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Wenn Sie allzu leichtfertig einen Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) unterschreiben, riskieren Sie Ihren Versicherungsschutz. Wie Sie zu einem möglichst sicheren Vertrag kommen.

 

Achtung! Grafikquelle: colourbox.com„Das brauchen Sie nicht anzugeben!“, ist ein Ausspruch, den mancher schon gehört haben soll, als er eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollte. Der Hintergrund ist simpel: Jede angegebene Diagnose, jede dem Versicherer gefährlich erscheinende Sportart, jede Besonderheit eines Berufes kann das Zustandekommen eines Vertrages erschweren. Kein Vertrag bedeutet: Kein Geld für den Versicherer, keine Provision / Courtage für den Vermittler, kein Sicherheitsgefühl für den Kunden. Also lieber etwas nicht angeben und alle können sich freuen?

 

Das Nachsehen hat nur der Kunde

Für falsche oder unvollständige Angaben bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist wer wohl verantwortlich? Sie als Kunde. Schließlich unterschreiben Sie ja, alles richtig und vollständig angegeben zu haben. Kommt es dann später richtig fies, werden Sie berufsunfähig und der Versicherer zahlt nicht nur keine Berufsunfähigkeitsrente: Er kann auch Ihre bereits gezahlten Beiträge behalten, der Vermittler seine Provision, der Vertrag wird gekündigt oder rückwirkend aufgehoben und Sie haben keine Chance mehr, sich anderweitig zu versichern. Wir nennen das den BU-GAU.

 

Das müssen Sie beim Abschluss einer BU angegeben

Theoretisch ist ganz einfach zu entscheiden, was Sie angeben müssen: Das, wonach der Versicherer im Antragsformular, oder im Rahmen der weiteren Antragsprüfung fragt. Dafür gibt es sogar ein Gesetz und einen entsprechenden Paragrafen: VVG § 19 Absatz 1. Lesen Sie dort weiter, erfahren Sie auch, was der Versicherer machen kann, wenn Ihre Angaben nicht richtig oder vollständig waren.

Kniffelig wird es manchmal zu verstehen, was ein Versicherer meint: Behandlungen, Beschwerden, Störungen, Untersuchungen…: Viele Ausdrücke werden da verwendet und nicht immer meinen alle damit das Gleiche. Manchmal hilft nur nachfragen. Im Zweifelsfall: „Alles“ angeben.

 

„Die Versicherung prüft meine Angaben beim Abschluss“

Das nehmen die allermeisten Kunden an und glauben daher, wenn ein Vertrag zustande gekommen ist, ist alles paletti. Nur stimmt das so leider nicht. Ein Versicherer darf darauf vertrauen, dass Sie sich an das Gesetz halten (siehe oben). Nachfragen und Klären muss er nur, was ihm unklar ist – so lange, bis die Informationen ausreichen, um zu entscheiden, ob er Sie versichern will.

Die „richtige“ Prüfung Ihrer Angaben erfolgt in aller Regel erst, wenn Sie Leistungen vom Versicherer haben wollen. Das dann aber um so umfangreicher: Sofern erforderlich müssen Sie Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, andere Versicherer von der Schweigepflicht entbinden. Der Versicherer muss prüfen können, ob er wirklich zahlen muss. Gefragt wird dann nicht nur nach den Gründen der Berufsunfähigkeit, sondern auch nach bekannten Diagnosen aus der Zeit vor der Antragsstellung: Also solchen, die Sie im Antrag hätten angeben müssen. Das alles ist für einen Versicherer ganz schön viel Arbeit und es kostet ihn Geld – und wohl darum wird das erst im Leistungsfall gemacht.

 

Was steht in Ihrer Patientenakte?

Wie erwähnt: (Erst) im Leistungsfall bekommt der Versicherer Auskünfte verschiedenster Stellen zu Ihrer Gesundheitshistorie. Und da wir in Deutschland leben, wird allzu oft auf Basis der Aktenlage entschieden. Da fragt niemand, ob die Diagnosen, die Ihr Arzt mit der Krankenkasse abgerechnet hat, wohl tatsächlich zutreffen. Man darf annehmen, dass alles stimmt. Nur, tut es das auch?

Lesen Sie bitte folgenden Beitrag des ARD Magazins Plusminus: Falsche Arztabrechnung (Nachtrag 15.08.16: War erreichbar unter http://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/arztabrechnung-102.html). Bis Mitte 2016 können Sie sich den Beitrag noch in der Mediathek ansehen (Nachtrag 15.08.16: War erreichbar unter .

Auch unsere Kunden berichten uns mit steigender Tendenz von Diagnosen in ärztlichen Unterlagen, von denen sie gar nichts wussten.

 

Was tun?

  • Fragen Sie – bevor Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen – Ihre Ärzte und Ihre Krankenkasse nach den dort gespeicherten Diagnosen. Sind die Auskünfte der Krankenkasse unvollständig, weil nur Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und stationäre Aufenthalte gespeichert sein sollen, fragen Sie zusätzlich bei der für Ihr Bundesland zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Sehr gut beschreibt mein geschätzter Kollege Wolfgang Ruch, der MR. MONEYPENNY, die Hintergründe in einem Video. Zusätzlich stellt er dort Formulare zur Datenabfrage bei Ärzten und Krankenkassen zum Download zur Verfügung:

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  • Mit Ihrer so aufgearbeiteten Gesundheitshistorie wird es oftmals sinnvoll sein, ebenfalls noch bevor Sie einen Antrag unterschreiben, eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern zu stellen: Absolut unterschiedlich bewerten diese nämlich ein und dieselbe Diagnose oder Sportart. Darüber berichten aktuell zum Beispiel €uro am Sonntag unter dem Titel Berufsunfähigkeit – Angst vor dem Absturz oder auch die Zeitschrift Capital unter dem Titel Berufsunfähigkeit – Schmerz lass nach;
  • Erst nach den Antworten der Versicherer auf die Risikovoranfrage kommt der Zeitpunkt, sich mit den einzelnen Angeboten, Konditionen und Versicherungsbedingungen auseinander zu setzen. So finden Sie ein Angebot, das wirklich auf Sie zugeschnitten ist. Wenn Sie dann noch beim Ausfüllen des Antrages sorgfältig vorgehen (und der Versicherer bei seiner Einschätzung bleibt), bekommen Sie Versicherungsschutz, der Ihnen eine möglichst große Sicherheit gewährt;
  • Alles hat zwei Seiten: Daher sollte Ihnen auch klar sein, dass sich ein solches Vorgehen über Wochen hinziehen kann. Wochen, in denen neu auftretende Krankheiten oder Unfälle die Annahme eines Antrages zusätzlich gefährden können.

 

Lohnt sich der ganze Aufwand?

Kann der Aufwand, eine Versicherung zu bekommen, auf die man sich auch wirklich verlassen kann, zu groß sein? Ich meine, der Aufwand lohnt sich auf jeden Fall: Denn ganz anders, als viele annehmen, führen ausführliche und gut aufbereitete Informationen zu Vorerkrankungen eben nicht automatisch zu schlechten Einschätzungen. Oft führen detaillierte Angaben dazu, dass die Risikoprüfer bei den Versicherern feststellen, dass es doch gar nicht sooooo schlimm ist und man doch noch zu normalen Konditionen angenommen werden kann.

Darüber kann man sich als Kunde dann auch wirklich freuen:

BU ohne Erschwernisse: Damit hätte ich nicht gerechnet.

Kunden-Feedback: „Ich hätte mir nach meiner ersten Internetrecherche kaum vorstellen können, einen Vertrag ohne Ausschlüsse oder Risikozuschläge zu bekommen“

Hier finden Sie weitere Danksagungen unserer BU-Kunden.

 

PS:

Natürlich freuen wir uns auch, wenn ein Vertrag zustande kommt. Auch wir finanzieren uns überwiegend aus den Courtagen, die uns die Versicherer für vermittelte Verträge zahlen. Eher selten bezahlen uns unsere Kunden direkt. Anonymisierte / pseudonymisierte Risikovoranfragen bieten wir als kostenlosen Service. Wie man sieht: Das beißt sich keinesfalls automatisch mit dem Kundeninteresse. Zufriedene Kunden mit Versicherungen, die funktionieren und „sauberes“ Geschäft für die Versicherer: Das war, ist und bleibt Grundlage unserer Arbeit.

 

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