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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Helbergs Versicherungsblog
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27
Jan
2014

Von der Allianz, dem GDV Verhaltenskodex und der Scheinheiligkeit

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsvertrieb  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  6 Kommentare

Wie ausgerechnet der Marktführer Allianz zeigt, was vom GDV Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten zu halten ist: Nix.

 

Übersicht

2010: Ein erster GDV Verhaltenskodex

2012: Nach Sex-Skandal überarbeiteter GDV Verhaltenskodex

2014: Die Allianz macht Ernst.

Die ‚tägliche Vertriebspraxis‘ bei der Allianz

Liebe Allianz…

Nachträge / Reaktionen

 

2010: Ein erster Verhaltenskodex

Der GDV Verhaltenskodex: Scheinheilige WorthülsenOh, ja: Die Versicherungsbranche steht unter Druck. Kritisiert von vielen Seiten, wegen mangelnden Verbraucherschutzes, mangelnden Datenschutzes, schleppender Schadensregulierung, intransparenten Vertragsklauseln und einem Vergütungssystem, das Fragen aufwirft. Mal erscheint die Kritik mehr, mal weniger berechtigt.

Wie schafft man in so einer Lage am besten Abhilfe? Man probiert es mal mit einem Verhaltenskodex. Ein Verband formuliert ein paar Grundsätze und Regeln und seinen Mitgliedern wird naheglegt, sich anzuschließen. Da es vermutlich nicht leicht ist, so viele Unternehmen unter einen Hut zu bekommen, muss man sich offensichtlich auf den kleinsten Nenner einigen. Dabei heraus kommt ein Sammelsurium von eigentlichen Selbstverständlichkeiten („Bedarfsgerechte Beratung des Kunden“), Absichtserklärungen („Klare und verständliche Versicherungsprodukte“) und netten Unverbindlichkeiten („interne Weiterqualifizierungsmaßnahmen“). Und so veröffentlichte der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) im Jahr 2010 seinen Verhaltenskodex für den Vertrieb von Versicherungsprodukten.

„Vollkommen ungeeignet“ war schon damals die klare Einschätzung unabhängiger Marktteilnehmer, wie der Intessengemeinschaft Deutscher Versicherungmakler (IGVM) e.V.

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2012: Nach Sexskandal überarbeiteter GDV Verhaltenskodex

Irgendwann hatte man dann offensichtlich auch im GDV die Einsicht, dass der ursprüngliche Kodex Optimierungsmöglichkeiten biete. Das war nach dem Sexskandal bei HMI / Ergo. Ende 2012 erschien dann eine aktualisierte Version des GDV Verhaltenskodex, dem ab 01.07.2013 beigetreten werden konnte.

In dieser 2012er Version finden sich nun Aussagen wie…

  • „Die Vertriebssteuerung unterstützt die bedarfsgerechte Beratung.“
  • „Die Versicherungsunternehmen geben sich für ihre Mitarbeiter und Vermittler Compliancevorschriften“
  • Neue Hintertürchen für Direktversicherer zur Beratungsdokumentation wurden eingebaut: „Das Dokument ist dem Kunden bei persönlicher Beratung im Falle des Abschlusses auszuhändigen.“ (Unterstreichung durch Autor);
  • Dieser Passus umformuliert: „Vereinbarungen zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsmaklern über umsatzbezogene Zusatzvergütungen, d. h. Vergütungen über die vertragsgemäße Courtagevereinbarung hinaus, können die Unabhängigkeit des Versicherungsmaklers tangieren. Es ist daher darauf zu achten, dass solche Vereinbarungen die Unabhängigkeit des Maklers und das Kundeninteresse nicht beeinträchtigen.“
  • Zusätzlich ein Punkt 11: „Die Mitgliedsunternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. bekennen sich zu diesem Kodex und machen ihn für sich und die Beziehungen zu ihren Vertriebspartnern verbindlich. Sie arbeiten nur mit Vertriebspartnern zusammen, die diese Grundsätze als Mindeststandards anerkennen und praktizieren. Sie ergreifen die notwendigen Maßnahmen, um die Regeln dieses Kodex in den Grundsätzen des eigenen Unternehmens zu verankern. (…) Die Versicherungsunternehmen, die den Kodex als für sich verbindlich anerkennen, lassen sich alle zwei Jahre von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder einem Wirtschaftsprüfer prüfen. (…) Versicherungsunternehmen, die nicht alle zwei Jahre ein Testat nachweisen, werden aus der Liste gestrichen (…).“

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Januar 2014: Die Allianz macht Ernst.

Mit Schreiben im Januar 2014 macht die Allianz nun Ernst. In einem „Nachtrag zur Courtagezusage“ rühmt man sich, die Allianz Lebensversicherungs-AG identifiziere sich mit dem neuen Verhaltenskodex und sei daher „zum frühest möglichen Zeitpunkt zum 01.07.2013 beigetreten“. Man sehe einen ‚Basis-Kodex für Versicherungsvermittler‘ als Geschäftsgrundlage an. In der Zusammenarbeit gehe man davon aus „dass Sie sich auf die Einhaltung von Compliance-Regeln verpflichtet haben“.

Die Allianz gefällt sich anscheinend in der Rolle eines Sheriffs – das Schreiben gipfelt in dem Satz

„Zusätzlich möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass wir im Fall von Kundenbeschwerden die Beachtung der Regeln des Kodex in der täglichen Vertriebspraxis überprüfen werden.“

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Die ‚tägliche Vertriebspraxis‘ bei der Allianz

Aus einer E-Mail vom 15.01.2014 – eine Woche vor dem oben genannten Nachtrag zur Courtagezusage erhalten:

Die Allianz fördert den Verkauf mit 4 Promille

Verkaufsförderung durch 4 Promille zusätzlicher Vergütung. Das ist eine etwa 10% höhere Provision / Courtage. Quelle: Geschäftspartner-Info der Allianz.

Die Voraussetzungen für die Allianz Sonderförderung: 500.000 EUR Umsatz

Die Sonderförderung gibt es aber nicht einfach so. Sondern erst ab 500.000 EUR Umsatz (Bewertungssumme). Quelle: Geschäftspartner-Info der Allianz.

 

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Liebe Allianz…

10% mehr Vergütung ab 500.000 EUR Umsatz? Für 500.000 EUR Umsatz / Bewertungssumme muss ein Vermittler gut 14 Verträge an Euch vermitteln, bei denen ein Kunde 100 EUR im Monat 30 Jahre lang zahlen will. Den Bonus soll nur bekommen, wer das schafft. Das klingt für mich schon irgendwie ein bisschen nach „umsatzbezogener Zusatzvergütung“. Findet Ihr nicht?

Aber sicherlich ist das kein Verstoß gegen den Kodex, schließlich geht aus dem Satz „Die Vertriebssteuerung unterstützt die bedarfsgerechte Beratung.“ nicht hervor, um wessen Bedarf es eigentlich dabei geht.

Immerhin spart Ihr Euch solche Worthülsen wie im Verhaltenskodex. „Fördern wir den Verkauf“ – das finde ich mal eine echt klare, transparente Aussage. Hättet Ihr bloß auch mal bei Euren Riesterrenten so transparent formuliert, dann wäre die Sache vor dem OLG Stuttgart bestimmt besser für Euch ausgegangen.

Allianz-Urteil OLG Stuttgart 2 U 57/13 vom 23.01.2014

OLG Stuttgart zur Riesterrente der Allianz: „Die verwendeten Versicherungsbedingungen sind nicht ausreichend transparent.“

Vielleicht erklärt Ihr mal bei Gelegenheit, wie sich das mit Punkt 1 in Eurem Kodex verträgt: „Klare und verständliche Versicherungsprodukte – Angaben über mögliche zukünftige Gesamtleistungen basieren auf standardisierten und fairen Verfahren“?

Ach – und wo Ihr doch so gern überprüft, liebe Allianz: Vielleicht macht Ihr irgendwann einmal eine Auswertung, welche Vermittler in den Zeiträumen Eurer Verkaufsförderungsmaßnahmen urplötzlich mehr Umsatz mit Euch machen? So von wegen Unabhängigkeit des Maklers und Kundeninteresse und so? Da könnte echter Gesprächsbedarf zu Tage treten. Und zwar lange, bevor sich ein Kunde beschweren muss.

Ein bisschen unglücklich finde ich das alles wirklich. Denn wie soll man als kundenorientierter Versicherungsmakler – der ja nun einmal nicht im Boot des Versicherers sitzt – seinen kritisch eingestellten Interessenten beweisen, dass man sich durch solche Aktionen nicht in der Auswahl der Produkte und Anbieter beeinflussen lässt?  Am besten den Anbieter gleich ganz meiden, oder?
Denkt mal in einer ruhigen Minute darüber nach.

Ich selbst finde ja, man sollte als Makler einfach nur solche Produkte vermitteln, die Probleme der Kunden lösen und die für die Kunden gut passen. Produkte, die sich im Wettbewerb behaupten, weil sie besser sind, ertragreicher, oder günstiger, oder weil der Service einfach klasse ist. Das ist nämlich die beste Verkaufsförderung. Freude an der Arbeit und Zufriedenheit bringt das auch noch. Und stellt Euch vor, liebe Allianz: Dafür braucht es nicht einmal einen Verhaltenskodex.

Also erspart mir und den vielen, vielen anderen guten Maklerkolleginnen und -Kollegen bitte Eure scheinheiligen Worthülsen und jeden Versuch der Bevormundung. Kehrt erst einmal vor der eigenen Tür.

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Nachtrag vom 08.04.2015: Allianz zeigt sich teil-lernfähig

Gestern erhielten wir von der Allianz Lebensversicherung AG ein Schreiben, das uns irgendwie bekannt vorkam: „IfGP Förderung für Risiko- und kapitalnahe Produktgruppen“ 2015. Wie im letzten Jahr wird auch für 2015 eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 4 Promille für die Vermittlung bestimmter Tarife ausgelobt. Anders als noch im Vorjahr, ist das Erreichen bestimmter Umsatzziele dafür jedoch keine Voraussetzung mehr.  Ob das nun dem Geist des GDV-Kodex in punkto „umsatzbezogener Zusatzvergütung“ entspricht? Jedenfalls ist nun die „Versuchung“ für anfällige Kollegen gebannt, einen Vertrag an die Allianz nur deshalb zu vermitteln, damit man das Umsatz-Soll für die Zusatzvergütung erreicht. Also ein Schritt in die richtige (= verbraucherfreundliche) Richtung.  Ich meine, das darf man nun auch anerkennen.

 

Nachtrag vom 12.01.2015

Das fehlte hier noch: Als Reaktion auf unseren Widerspruch im Januar erhielten wir im November 2014 ein Schreiben der Allianz. Deren Inhalt:

Wir haben für die Zusammenarbeit mit Ihnen vorgemerkt, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler den Verhaltenskodex des IGVM beachten. Diesen legen wir auch der Zusammenarbeit mit Ihnen zu Grunde und vermerken dies.

Na also, geht doch! Ob man an der von uns kritisierten „Sonderförderung“ weiter festhalten wird, ist uns derzeit nicht bekannt. Klicken Sie hier, wenn Sie wissen wollen, was es mit dem Verhaltenskodex des IGVM auf sich hat.

 

Nachtrag vom 04.11.2014

Heute, fast auf den Tag genau 9 Monate nach unserem Widerspruch zum Courtage-Nachtrag der Allianz, haben wir eine erste offizielle Antwort erhalten:

„Wir haben für die Zusammenarbeit mit Ihnen vorgemerkt, dass Sie bei Ihrer Tätigkeit als Versicherungsmakler den Verhaltenskodex des IGVM beachten. Diesen legen wir auch der Zusammenarbeit mit Ihnen zu Grunde und vermerken dies.“

Ob die Allianz “ im Fall von Kundenbeschwerden die Beachtung der Regeln“ auch des IGVM-Kodex „in der täglichen Vertriebspraxis überprüfen“ möchte, geht aus dem Schreiben nicht hervor…

 

Nachtrag vom 08.05.2014

Welch wahrlich großen Kreise ein solch kleiner Blogartikel ziehen kann? Sehen Sie sich das Video der Preisverleihung des Sonderpreises zum comdirect finanzblog award 2014 an:

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Nachtrag vom 20.03.2014

Auch in der aktuellen Ausgabe des versicherungstip (vt) aus dem markt intern Verlag ist das Gebahren der Allianz ein großes Thema:

„Allianz und die Grauzone bei der Vermittlung“

… schreibt der vt und fragt:

„Sticht ‚vt‘ beim Allianz-Fahnder ins Wespennest?“

Hier können Sie die vollständige Ausgabe des vt 12/2014 vom 18.03.2014 downloaden. Schönen Dank an die Kolleginnen und Kollegen der IGVM für das Bereitstellen und der Redaktion des vt für die Genehmigung.

 

Nachtrag vom 01.03.2014

Der kapital-markt intern Verlag fordert Versicherungsmakler zum Widerspruch gegen den Allianz Courtage-Nachtrag auf und versendet „Blitz-Telegramm“:

„Blitz-Telegramm:  +++ ALLIANZ biedert sich in Anzeigen seinen Maklern an mit dem Versprechen, sie „fachkundig und lösungsorientiert zu beraten“  +++ Tatsächlich versucht der Assekuranz-Moloch, seine wichtigsten Geschäftspartner zu übertölpeln  +++ Mit einem „Courtage-Nachtrag“ soll ihnen die völlig unnötige Unterwerfung unter einen Verhaltenskodex abgeluchst werden und – noch viel ausgefuchster – die Zustimmung zu Schnüffel-Aktionen im eigenen Haus  +++ Dazu bedarf es mit Sicherheit nicht einmal Ihrer ausdrücklichen Zustimmung – es gilt als solche, wenn Sie nicht widersprechen   +++ Öffnen Sie umgehend die Anlage – und es werden Ihnen die Augen aufgehen  +++ Dann entschlossen handeln, damit Sie sich nicht durch Nichtstun gegen den Courtage-Nachtrag zum vertraglich vereinbarten Lakaien der Allianz erniedrigen!“

Auch die Anlage hat es in sich: „Vorsicht Falle im Courtage Nachtrag“

 

Nachtrag vom 27.02.2014

Portfolio International berichtet unter dem Titel „Compliance im Maklerbüro“ über den GDV-Kodex und (unter anderem) meine Kritik daran. Rechtsanwalt Stephan Michaelis widmete sich dem Thema auf einer Fachtagung.

 

versicherungstip vt: Makler bilden Allianz gegen Allianz

Der versicherungstip (vt) aus dem markt intern Verlag berichtet auch in der ausführlichen Ausgabe 09 / 2014 über den GDV-Kodex, das Gebaren der Allianz und Stellungnahmen anderer Versicherer. Zusätzlich startet der vt eine eine Umfrage unter dem Titel „Rote Karte für Allianz-Schnüffler! Makler bilden Allianz gegen Allianz-Dreistigkeit“. Hier können Sie die vt Umfrage Rote Karte für Allianz-Schnüffler downloaden und am PC ausfüllen.

 

Nachtrag vom 13.03.2014

„Freie Makler stören offenbar als Sachwalter des Kunden…“

… titelt der aktuelle versicherungstip (vt) und zitiert zahlreiche Kolleginnen und Kollegen, die ebenfalls der Allianz widersprochen haben – gut so!

Versicherungstip 11/2014: "Freie Makler stören offenbar als Sachwalter des Kunden..."

Nachtrag vom 12.02.2014

Der Versicherungstip (vt) aus dem markt intern Verlag titelt heute:

„Der GDV Verhaltenskodex steht vor dem Scheitern“

der vt titelt: "Der GDV-Verhaltenskodex steht vor dem Scheitern"

 

Nachtrag vom 11.02.2014

Procontra Online widmet sich der Frage, in wie weit wohl die beabsichtigten Testate von Wirtschaftsprüfern für die Einhaltung des GDV-Kodex aussagekräftig werden: „Der GDV-Kodex wirkt nicht!

 

Nachtrag 1 vom 08.02.2014

Um es noch einmal klar zu sagen: Bereits mit der Umsetzung der EU-Vermittlerrichtlinie im Jahre 2007 wurde in Deutschland der Bock zum Gärtner gemacht. Mit den damaligen Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz hat man quasi einen Teil der ‚Aufsicht‘ über unabhängige Versicherungsmakler ausgerechnet den Versicherern angetragen. Nun, 7 Jahre später, wird über den GDV Kodex als Mittel zum Zweck der nächste Schritt gemacht und versucht, in die Betriebe unabhängiger Versicherungsmakler einzugreifen und Vorschriften zu machen. Jeder Kollegin und jedem Kollegen, dem seine Unabhängigkeit etwas wert ist, müssten sich hier die Nackenhaare aufstellen!

Wenn Versicherer sich und ihren angestellten oder freischaffenden Vertretern einen Kodex geben möchten: Bitteschön. Zuerst wird vor der eigenen Haustür gekehrt – und allein da ist für die meisten Versicherer genug zu tun. Es würde natürlich ein bisschen mehr von Ernsthaftigkeit zeugen, wenn es zumindest eine Beschwerdestelle geben würde, wenn gegen einen solchen Kodex verstoßen wird – wie es hier meines Erachtens eindeutig die Allianz macht. Beim Deutschen Presserat und seinem Kodex gibt es das beispielsweise.

Und beim GDV?  Da gibt es Pustekuchen. Und Druck auf unabhängige Versicherungsmakler. Die stören den schönen und gern gesteuerten Versicherungsvertrieb nämlich sowieso nur. Während Initiatoren des Kodex, wie die Allianz, sich selbst das Recht herausnehmen, ihn quasi nach Gutdünken für sich selbst zu interpretieren. Das ist inakezeptabel.

 

Nachtrag 2 vom 08.02.2014

Die Süddeutsche Zeitung berichtet heute in ihrer Wochenendausgabe über unsere Kritik am GDV Kodex und dem scheinheiligen Umgang der Allianz damit: „Die Allianz und die Moral“.

 

Nachtrag vom 06.02.2014

Ich habe heute der Allianz auch ‚offiziell‘ mitgeteilt, dass der ‚Basis-Kodex für Versicherungsvermittler‘ nicht Geschäftsgrundlage unserer Zusammenarbeit wird. Und die Beachtung der Regelungen des Kodex gerade im Hause der Allianz angeregt, sowie auf diesen Blogbeitrag hingewiesen.

 

Nachtrag vom 05.02.2014

Der ‚vt‘ berichtet unter der Überschrift ‚Allianz-Fahndern dringend Einhalt gebieten‘ erneut. O-Ton:

„Wehret den Anfängen, denn Allianz-Fahnder haben im Maklerbetrieb nichts zu suchen.“

 

Nachtrag vom 31.01.2014

Procontra Online berichtet unter dem Titel „Der GDV-Kodex und die Praxis.“ mit einer Stellungnahme von Matthias Glesel, Vorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM) e.V.:

„Der Kodex sei „pikanterweise“ von der „Allianz Lebensversicherung mit einformuliert, die just wegen Intransparenz“ ihrer Riester-Bedingungen verurteilt wurde (…).“

 

Nachtrag vom 29.01.2014

Der Versicherungstip (vt) aus dem Markt intern Verlag widmet sich ebenfalls der Allianz und ihrer Interpretation des Verhaltenskodex und kommt zu dem Schluß:

„(…) für uns ist es gesteuerte Verkaufsförderung.“

 

Nachtrag vom 28.01.2014

Das Tagesbriefing berichtet unter dem Titel „Der Verhaltenskodex und Scheinheiligkeit von Versicherungsunternehmen“ über unseren Artikel: Schönen Dank!

 

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Hermann Siebenhaar  |   5. April 2014 um 12:45 Uhr

Sehr geehrter Herr Helberg,

meine Antwort auf dieses Machwerk (GDV) sehen sie bei:

http://siebenhaar.blogspot.de/

und

https://www.facebook.com/siebenhaar.investment

Mit freundlichen Grüßen
Hermann Siebenhaar
Versicherungs- und Finanzmakler

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