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14
Dez
2012

Unisex-Tarife: Sie kommen, sie kommen nicht, sie kommen…

Kategorie: Altersvorsorge, BU-Versicherung, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Berliner last minute Politik

Es hat sich herum gesprochen: Ab 21.12.2012 gelten für dann neu beginnende Verträge Unisex-Bedingungen. Ursache war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Was noch fehlte, war die Umsetzung in Deutsches Recht. In Berlin hat sich da anscheinend eine last minute Gesetzgebung eingeschliffen. So sollte heute, am 14.12.2012 – für Berliner Politiker hier übersetzt: 1 Woche vor dem Starttermin – der Bundesrat dem entsprechenden Gesetz zustimmen. Hat er aber nicht. Sondern den Vermittlungsausschuss angerufen. Ätschibätsch.

Das Manager Magazin online meldete:

„Mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses werden auch die zum 21. Dezember vorgesehenen neuen Unisex-Tarife bei Versicherungen vorerst keine gesetzliche Grundlage bekommen. Denn auch diese werden in dem SEPA-Begleitgesetz geregelt.“

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) wiederum wird in einer DPA Meldung vom Handelsblatt zitiert:

„Versicherer halten bei Unisex-Tarifen an 21. Dezember fest (…) Dieses Urteil entfaltet gleichwohl Bindungswirkung, auch wenn die Umsetzung in nationales Recht erst nach dem 21.12.2012 vorgenommen wird.“

Es ändert sich also wohl doch nichts am Unisex-Starttermin. Was sich ändern könnte, ist die Einsicht, dass manchmal, ganz manchmal, Versicherer offenbar doch verlässlicher agieren, als die Schuldenkönigpolitiker in Berlin.

 

Nachtrag vom 19.12.2012 zum Artikel „Unisex-Tarife: Sie kommen, sie kommen nicht, sie kommen…“

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sieht keinen Änderungsbedarf am Unisex-Starttermin:

Das bedeutet aber nicht, dass dadurch die Einführung der Unisex-Tarife verhindert ist. Im Gegenteil sieht die BaFin große Rechtsrisiken für den Fall, dass noch nach dem 21. Dezember 2012 für neue Verträge Tarife angeboten werden, die nach dem Geschlecht differenzieren.

Die BaFin setzt sich daher in Übereinstimmung mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. für eine europarechtskonforme Einführung der Unisextarife ab dem 21. Dezember ein.

Hier geht es zur entsprechenden BaFin Unisex Meldung.

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