Es hat sich herum gesprochen: Ab 21.12.2012 gelten für dann neu beginnende Verträge Unisex-Bedingungen. Ursache war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Was noch fehlte, war die Umsetzung in Deutsches Recht. Der Bundesrat sollte zustimmen – hat er aber nicht. Ätschibätsch.
Unterschied arbeitsunfähig berufsunfähig: Als arbeitsunfähig gelten Sie, falls Sie auf Grund eines medizinischen Befundes vorübergehend Ihre vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht ausüben können.
Eigentlich dürfte es das ja nicht mehr geben: Schließlich gilt seit 01.01.2009 auch für Personen, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind (wie Selbständige) eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Dennoch gibt es auch im Jahr 2013 nach wie vor eine große Anzahl in Deutschlnad lebender Personen, die nicht krankenversichert sind. Wo gibt es Hilfe?