Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeitsrente: In beiden Fällen geht es grob gesagt darum, dass man aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr voll arbeiten kann. Bei Berufsunfähigkeit bezieht sich das auf den konkret ausgeübten Beruf, bei Erwerbsunfähigkeit auf Erwerbstätigkeiten aller Art. Dennoch gilt man nicht automatisch als berufsunfähig, wenn man eine Erwerminderungsrente bezieht. Wie das?
Wer Ansprüche auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung hat, kann bei Erwerbsunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung beziehen. Für den Fall der Berufsunfähigkeit steht hingegen nach 1960 Geborenen nur eine (private) Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung zur Verfügung. Wollen Sie vernünftig abgesichert sein, brauchen Sie also zusätzlich zur meist geringen staatlichen Absicherung eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dieser Systematik folgend glauben viele, dass sie quasi automatisch ihre Berufsunfähigkeitsrente bekommen, wenn sie von der Gesetzlichen Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Ist das auch so? Nein.
Ein Praxisbeispiel: Krankenschwester mit Erwerbsminderungsrente ist nicht automatisch berufsunfähig
Hier ein kleines Praxisbeispiel: Eine Krankenschwester, die im Schichtdienst auf einer interdisziplinären Station arbeitete, war seit Januar 2006 krankgeschrieben. Nachdem keine Besserung absehbar war, beantragte Sie eine Erwerbsminderungsrente bei der Gesetzlichen Rentenversicherung und eine Berufsunfähigkeitsrente bei ihrem Berufsunfähigkeitsversicherer.
Für die Berufsunfähigkeitsversicherung gab sie an, es bestehe eine Belastungstachykardie mit Luftnot und deutlich verminderter Leistungsfähigkeit bei Verdacht auf eine Karditis. Ferner leide sie an den Auswirkungen einer chronischen Borreliose / Neuroborreliose. Schließlich behauptete sie, sie sei aufgrund degenerativer Veränderungen der Wirbelsäule nicht mehr in der Lage, ihre vormalige Berufstätigkeit auszuüben.
Der Krankenschwester wurde seitens der Gesetzlichen Rentenversicherung eine volle Erwerbsminderungsrente anerkannt (in ihrem Fall ganze 622,22 € im Monat). Der Berufsunfähigkeitsversicherer hingegen verweigerte außer einer kleinen Kulanzzahlung die Leistung. Die Krankenschwester klagte gegen den Versicherer – und scheiterte damit (Landgericht Bielefeld, Urteil vom 17.06.2011, AZ 1 O 115/07) .
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Erwerbsunfähig – aber nicht berufsunfähig – wie das?
Schwer zu verstehen, oder? Ich will gleichwohl probieren, es zu erklären: Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, haben Sie einen privatwirtschaftlichen Vertrag. In den Versicherungsbedingungen sind die Details geregelt.
Ob Sie aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Berufsunfähigkeitsrente erhalten, entscheidet sich nicht nach anderen Gegebenheiten, sondern nach den Gesetzen und eben den dem Vertrag zu Grunde liegenden Versicherungsbedingungen.
Die Frage für Juristen ist also nicht, ob Sie in den Augen einer Gesetzlichen Rentenversicherung sogar erwerbsunfähig sind, sondern es wird geprüft, ob Sie bedingungsgemäß berufsunfähig sind.
Im Fall der Krankenschwester hieß das:
- Sie musste Ihre Berufsunfähigkeit beweisen, konnte es aber laut Gericht nicht, weil Diagnosen zumindest zum Teil strittig waren, wie ein Gutachter befand.
- Die Krankenschwester war zur Mitwirkung während der Bearbeitung des Leistungsantrages verpflichtet. Ihre als Ursache angegebene Erkrankung Neuroborreliose sei nur durch eine Lumbalpunktion zu diagnostizieren, so das Gericht. Eine solche Untersuchung verweigerte die Krankenschwester jedoch.
- Dem Vertrag lag eine (leider nicht genau wiedergegebene) Arztanordnungsklausel zu Grunde: Sie könne „durch Aufnahme eines milden Ausdauertrainings zusammen mit einem erneuten Therapieversuch mit dem seit einiger Zeit verfügbaren modernen Beta-Blocker Ivabradin ihre gesundheitliche Situation so weit verbessern, dass sie langfristig wieder voll in das Arbeitsleben integriert werden könne“, so das Gericht.
- Offenbar war bereits der Leistungsantrag nicht professionell gestellt worden: Es wurden zwar Diagnosen mitgeteilt, aus der Sicht des Gerichts nicht aber, welche Beschwerden sie mit sich brachten und wie sich diese auf den konkreten beruflichen Alltag auswirkten.
- Gar nicht mehr prüfen musste der Versicherer daher die Möglichkeit der abstrakten Verweisung auf einen anderen Beruf. Die Versicherungsbedingungen dieses ‚alten‘ Vertrages aus dem Jahr 1992 sahen diese Möglichkeit noch vor.
Fazit zum Artikel: „Erwerbsminderungsrente: Ja. Berufsunfähigkeitsrente: Nein“
In solchen Fällen bin ich immer hin und her gerissen. Einerseits kann ich die juristische Seite nachvollziehen, wie es zu solchen Entscheidungen kommt: „Das wurde vereinbart, dafür wurde bezahlt, auf der Grundlage wird entschieden“. Vor allem kann ich immer wieder nur darauf hinweisen, wie wichtig es ist, die Versicherungsbedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu lesen und sich ausführlich und individuell beraten zu lassen. Der Bedarf ist immens – siehe oben: Die volle Erwerbsminderungsrente der Krankenschwester beträgt 622,22 €. Das ist zum Sterben zu viel, zum Leben zu wenig.
Deswegen ist es für die Betroffenen sehr wichtig, die Erwerbsminderungsrente und die private Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig zu bekommen. Viele können sich nur mit beiden Renten finanziell über Wasser halten. Das ist auch unproblematisch: Sie können die Erwerbsminderungsrente und eine private Berufsunfähigkeitsrente gleichzeitig bekommen. Sie werden nicht gegeneinander aufgerechnet.
Andererseits kann ich gut verstehen, wie sehr Laien mit dem Kopf schütteln, wenn sie solche Entscheidungen lesen. „Bezieht die versicherte Person aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, so liegt bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit vor“ – das wäre eine bessere, eine transparentere und damit verbraucherfreundliche Klausel. Welcher Versicherer verwendet eine solche Klausel?
PS: Bevor die Frage kommt: Nein, einen solchen Fall hatte ich selbst noch nicht. Wer von meinen Mandanten eine volle Erwerbsminderungsrente bezog, bekam auch seine private Berufsunfähigkeitsrente anerkannt.
Hier dazu ein weiteres Beispiel, in dem die Berufsunfähigkeitsversicherung bei Erwerbsminderung zahlt.

Zuletzt aktualisiert am 03.01.2023 Berufsunfähigkeitsrente
Kommentare zu diesem Beitrag
Erwerbsminderungsrente: Ja. Berufsunfähigkeitsrente: Nein http://t.co/YusS0Dbl via @MatthiasHelberg
Ein sehr hilfreicher Artikel,
Der Begriff Erwerbsunfähigkeitsrente, kurz EU Rente, galt bis zum 31.12.2000 und wurde am 01.01.2001 durch den Begriff Erwerbsminderungsrente, kurz EM Rente, mit neuen gesetzlichen Regelungen ersetzt.
Wurde jedoch ein Anspruch auf EU Rente vor dem 01.01.2001 gewährt, erhält die versicherte Person auch nach der Änderung die EU Rente.