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25
Mrz
2011

Versicherungsbetrug? Praxisbeispiel und HIS, die „Schwarze Liste“ der Versicherer

Kategorie: Versicherungsgesellschaften  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  3 Kommentare

Das Thema Versicherungsbetrug spielt immer wieder einmal eine Rolle in der Diskussion um Versicherungen und das Verhältnis zwischen Versicherer und Kunde.

VersicherungsbetrugKlar ist: Es sind die ehrlichen Versicherungsnehmer, die wieder die Zeche bezahlen müssen – denn die Versicherer legen die Kosten, die sie durch Versicherungsbetrug erleiden, auf die Versicherungsprämien um. Bei Versicherungsbetrug muss es nicht stets um große Schäden gehen, oftmals summieren sich auch mittlere oder kleinere Schadensfälle (z.B. durch ‚Autobumser’) enorm. Hier ein lesenswertes Beispiel eines norddeutschen Versicherers, der seinen Kunden „auf frischer Tat“ ertappte und ihm schrieb:

 

„Sehr geehrter Herr XYZ,

ich nehme Bezug auf unser heute geführtes Telefonat. Sie erkundigten sich bei mir, ob ihr Rasenmäher, der gebrannt hätte, versichert sei. Ich habe Ihnen bestätigt, dass dieser über Ihre Hausratversicherung versichert ist.

Dann haben Sie jedoch vergessen, den Telefonhörer aufzulegen, sodass ich mithören konnte, wie Sie zu einer dritten Person sagten, dass er den Mäher jetzt noch in Brand setzen sollte. Der technische Defekt wäre ja nicht versichert, der Rasenmäher müsste brennen. Offensichtlich hat jemand diesen Rasenmäher benutzt und dabei entstand ein Defekt. Sie sagten wörtlich zu diesem Mann, dass er noch einmal Glück gehabt hätte und der Rasenmäher von der Versicherung bezahlt wird. Sie haben sich köstlich über diese Angelegenheit amüsiert.

Sehr geehrter Herr XYZ, es ist Ihnen sicherlich klar, dass dies ein klarer Versicherungsbetrug ist, den wir auch zur Anzeige bringen können. Wir geben Ihnen Gelegenheit, Ihre telefonische Schadenmeldung binnen dieser Woche schriftlich zurückzunehmen. Sollten wir Ende dieser Woche keine schriftliche Rücknahme erhalten haben, werden wir Anzeige erstatten. Sie können versichert sein, dass man im Nachhinein genau feststellen kann, wie der Brand an dem Rasenmäher entstanden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre ABC Versicherung“

(Versuchter) Versicherungsbetrug ist für Deutsche Versicherungsgesellschaften Alltag – und nicht immer ist ihm so leicht auf die Schliche zu kommen wie in diesem Beispiel. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist in jedem 10. Schadensfall in den Kompositsparten (Sach-, Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrtversicherung) Betrug im Spiel, der pro Jahr vier Milliarden Euro kostet. Dem ehrlichen Versicherungsnehmer mögen diese Zahlen den Hintergrund für manchmal skeptische und zahlreiche Fragen des Versicherers im Schadensfall liefern. Dennoch muss man klar festhalten, dass in der ganz überwiegenden Zahl ehrliche Versicherungsnehmer eine unkomplizierte und ebenso ehrliche Schadensregulierung durch den Versicherer erwarten – und erwarten dürfen.

 

HIS / Sonderwagnisdatei / Schwarze Liste

Ein Mittel der Versicherungswirtschaft, sich und die ehrlichen Versicherten vor Versicherungsbetrug zu schützen – oder ihm zumindest besser auf die Schliche zu kommen, ist das sogenannte „Hinweis- und Informationssystem“, auch kurz HIS, Sonderwagnisdatei – oder umgangssprachlich ‚Schwarze Liste’ genannt. Nach deutlicher Kritik durch Datenschutzbeauftragte wurde die HIS gerade neu überarbeitet. So teilte der GDV am 24.03.2011 per Pressemitteilung mit:

 „Das neue Hinweis- und Informationssystem (HIS) der deutschen Versicherungswirtschaft startet am 1. April 2011. Das System wird künftig als Auskunftei entsprechend den Maßgaben des Datenschutzgesetzes betrieben: verbrauchernah und transparent. Betroffene werden im Falle einer Meldung zu ihrer Person aktiv informiert und haben die Möglichkeit der Selbstauskunft. Zudem gibt es ein zentrales Beschwerdemanagement. Inhalte und Ausgestaltung des neuen Systems entstanden in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden.“

Ein weiterführendes Infoblatt des GDV zum Thema HIS können Sie hier downloaden. (Linkt aktualisiert am 05.03.14)

 

Kritik am neuen Hinweis- und Informationssystem HIS

Nach wie vor sollen übrigens auch gefahrenträchtige Berufe und Vorerkrankungen, die zu Erschwerniszuschlägen von mindestens 50% führten, gemeldet werden können. Dies bleibt für Interessenten, die zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, ergänzen oder wechseln wollen, meines Erachtens ein unnötiges Handycap: Dem Versicherer stehen im Leistungsfall durch die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht zum Beispiel für Ärzte, Krankenhäuser, Behandler und Therapeuten, Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und anderer private Versicherer genügend Informationsquellen zur Verfügung und mit den Rechten des Rücktritts und der Anfechtung des geschlossenen Vertrages bis zu 5 bzw. 10 Jahre lang nach Vertragsschluss geeignete Mittel zur Verfügung, um nicht gerechtfertigte Leistungsansprüche erfolgreich abweisen zu können.

Dass sogar ein „besonders gefahrenträchtig einzustufender Beruf„ vom Versicherer an die HIS gemeldet werden kann, erscheint jedoch überzogen: Hat doch jeder das Recht, seinen Beruf zu wählen und zu wechseln, wie es beliebt oder notwendig ist. Eine Tarifierung (Prämienfindung) in der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt darüber hinaus in aller Regel über den zum Zeitpunkt der Antragsstellung ausgeübten Beruf – nicht aber auf Basis früher ausgeübter Berufe. Mindestens in diesem Punkt dürfte erneuter Korrekturbedarf beim HIS bestehen. Auch zukünftig wird also gut beraten sein, wer beispielsweise bei der Auswahl der Berufsunfähigkeitsversicherung sehr bedacht vorgeht – zum Beispiel durch unsere kostenlose Antrags-Vorprüfung und eine Risiko-Voranfrage. Es bleibt abzuwarten, welche Versicherer sich zukünftig in der Sparte der Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung an HIS beteiligen werden. Hoffentlich nur wenige.

 

Nachtrag vom 25.02.2013 zum Thema Hinweis- und Informationssystem HIS

Die mit der Führung des HIS beauftragte  informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH schreibt auf ihre Internetseite so schön:

„Welche Sachverhalte führen zu einer Meldung an das HIS?

Meldungen an das HIS erfolgen nach vordefinierten, feststehenden Meldekriterien, die sich in die folgenden Kategorien eingruppieren lassen:

  • atypische Schadenhäufigkeiten,
  • besondere Schadenfolgen,
  • erschwerte Risiken,
  • Auffälligkeiten im Schaden-/Leistungsfall.“

Wir haben nun einen Fall, bei dem der Antrag einer Frau auf eine Risikolebensversicherung mit einer Versicherungssumme von 150.000.- €, der ohne Erschwernisse angenommen wurde, ebenfalls zu einer Meldung an das HIS führte.  Welches Meldekriterium dafür wohl herangezogen wurde?

Ich habe mal via twitter nachgefragt:

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Und das ist das Schöne an twitter:

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Kommentare zu diesem Beitrag

Ignatz  |   5. April 2011 um 09:15 Uhr

Ein guter Artikel. Trotzdem möchte ich diesen hier ergänzend dazu anfügen:
biallo.de/finanzen/Versicherungen/versicherungswirtschaft-neues-informationssystem-%28his%29-startet.php

Geschädigter  |   12. Mai 2013 um 17:10 Uhr

Allianz Versicherung reguliert Schaden nicht vollständig – dafür Eintrag in HIS
Ei unverschuldeter Schaden im ruhenden Verkehr wurde durch die Allianz nicht vollständig reguliert, d.h. der vom Gutachter berechnete Schaden nicht anerkannt. Die Reparatur erfolgte entsprechend der erstatteten Kosten. Gutachte und Rechtsanwalt haben die vollen Kosten erstattet bekommen, wir als Geschädigter nicht.
Die Allianz Versicherung hat uns als potentieller Betrüger im HIS gemeldet.
Unser PKW der inzwischen fachgerecht repariert wurde, steht nun in dieser „Schwarzen Liste“

Soviel zum HIS und der Allianz

Lars  |   24. Oktober 2019 um 09:30 Uhr

Es ist wirklich schlimm, dass Versicherungsbetrug oft so schwer erkennbar ist. Da werde ich wirklich wütend wenn ich höre, dass man als ehrlicher Versicherungsnehmer am Ende auf den Kosten des Betrugs sitzen bleibt. Ich habe gelesen, dass es inzwischen sogar Detektive für Versicherungsbetrug gibt. Solche sollten öfter engagiert werden, damit den Verbrechern das Handwerk gelegt wird.

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