Der Betreiber der „schwarzen Liste“ HIS speichert veraltete Einträge offenbar noch immer länger als erlaubt. Trotz des von uns im Jahr 2014 publik gemachten Datenskandals.
Selbst wenn Sie einen Eintrag im Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Deutschen Versicherungswirtschaft haben, kann ein BU-Vertrag zustande kommen.