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07
Feb
2011

GDV: Aus Elementarversicherung werden Naturgefahren

Kategorie: Elementarversicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  0 Kommentare

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV hat zum 01.01.2011 neue Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung und die Hausratversicherung vorgestellt.  Vollkommen neu: Die bisherige Elementarversicherung wird zusammen mit der Position für Sturm / Hagel Bestandteil der Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter dem Begriff Naturgefahren.

Zukünftig sollen Versicherungsnehmer daher nicht mehr extra eine Deckung für Elementarschäden dazubuchen müssen, sondern deren Inhalt gilt unter der Position Naturgefahren automatisch als mitversichert – sofern Versicherungsschutz für das betroffene Grundstück überhaupt möglich ist. Hingegen soll es für die Kunden möglich sein, bewusst die Positionen der Elementarversicherung (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch)  abzuwählen.

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Angesichts der existenzbedrohenden Schäden, die zum Beispiel eine Überflutung auch durch Starkregen verursachen kann, wie im August 2010 selbst in eher weniger gefährdeten Gebieten wie Osnabrück, ist diese Änderung zu begrüßen. Es bleibt abzuwarten, welche Versicherer sich an diesen freiwilligen Musterbedingungen zu den Naturgefahren orientieren, welche Positionen dabei „klammheimlich“ unter den Tisch fallen – und ob die zu erwartenden höheren Einnahmen zu einer erleichterten Annahme der Risiken führen, die schon einmal von einem Elementarschaden betroffen waren? Auch das wäre wünschenswert.

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