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Katastrophenalarm in Osnabrück wegen Starkregens

 

An diese Nacht werden Osnabrücker lange denken

Überschwemmung: Katastrohenalarm in OsnabrückDer 26.August 2010 und die darauffolgende Nacht zum 27. August wird vielen Osnabrückern lange im Gedächtnis bleiben. Um die 120 l Regenwasser binnen weniger Stunden ließen zahlreiche Keller volllaufen und regelrecht ‚absaufen’. Offenbar haben auch Sturmboen zu Schäden geführt. In Osnabrück wurde Katastrophenalarm ausgelöst und die Schulen bleiben am Freitag geschlossen. Wenn es noch irgend eines Beweises bedurft hat, dass eine Elementarschadenversicherung stets Bestandteil sowohl einer Gebäudeversicherung, als auch einer Hausratversicherung sein sollte, ist dieser Beweis nun erbracht.

 

Katastrophenalarm in Osnabrück

Die Stadt Osnabrück meldet am heutigen Freitag, den 27.08.2010 auf ihrer Homepage:
„Inzwischen ist die Hase bei Lüstringen mit inzwischen 2.58 Meter über normal auf den höchsten jemals gemessenen Stand gestiegen. In anderen Stadtteilen, zum Beispiel in Eversburg, ist der Pegel inzwischen leicht gesunken. Zahlreiche Keller sind überflutet. In den vergangenen Stunden wurde von Feuerwehr und THW 400 Einsatzstellen abgearbeitet. 100 weitere sind noch gemeldet.
Weitere Informationen gibt es beim Bürgertelefon unter der Rufnummer 
0541 323-3000.“

Aktuelle Meldungen zum Katastrophenalarm finden Sie zum Beispiel auch bei OS1 TV oder der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Fotos von Schäden durch Überschwemmung finden Sie in unserer Rubrik Elementarschadenversicherung – übrigens alles Fotos von unseren Mandanten, die Elementarschäden versichert hatten.

 

Katastrophenalarm in Osnabrück wegen Starkregens: Erste Tipps

Zahlt eine ‚normale’ Gebäudeversicherung bei Überschwemmung?
Nein, normalerweise nicht für solche Fälle, wo Oberflächenwasser zum Beispiel in den Keller fließt oder Gehwege und Stellplätze unterspült.
Einige Versicherungskonzepte sehen den Einschluss sogenannter Rückstauschäden vor, wenn also Wasser aus den Abwasserrohren (dem Gully, dem Klo, der Dusche) wieder zurück in das Gebäude drückt.
Rückstauschäden, wie auch Überschwemmungsschäden können meist nur durch die sogenannte Elementarschadendeckung mitversichert werden; oft besteht dort eine Selbstbeteiligung von einigen hundert Euro. Es gibt allerdings auch Versicherungskonzepte, bei denen Rückstauschäden als Leitungswasserschaden gehandhabt werden, es hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Zahlt eine ‚normale’ Hausratversicherung bei Überschwemmung?
Nein, wie bei der Gebäudeversicherung können Schäden am Hausrat (also dem Inventar des Gebäudes) in der Regel nur über eine Elementarschadendeckung mitversichert werden, mögliche Ausnahme: Rückstauschäden, siehe oben.

… und wenn das Wasser von oben kam?
Bei dem Unwetter kann es durchaus sein, dass Sturmböen ab Windstärke 8 aufgetreten sind, hier gehen erste entsprechende Schadensmeldungen über heruntergefallene Dachpfannen und durch das Dach eingedrungene Wasser ein. Sturmschäden und deren Folgen sind meist über die Gebäude- oder Hausratversicherung versichert.

… und wenn das Auto im Wasser stand?
Schäden aus Überschwemmungen sind im Allgemeinen durch die Teilkaskoversicherung gedeckt, Details erfahren Sie in Ihren Versicherungsbedingungen.

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