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Versicherungen: Wichtig wie ein Rettungsring.

Elementarschadenversicherung

 

Elementarversicherung, Elementarschadenversicherung

 

Die Begriffe Elementarversicherung und Elementarschadenversicherung meinen das Gleiche. Viele Versicherer sprechen auch von einer Erweiterten Elementarschadenversicherung. Hierbei handelt es sich in aller Regel nicht um selbständige Versicherungsverträge, sondern um Zusatzbausteine (Deckungserweiterungen) zu anderen Versicherungsverträgen.

Sehen Sie hier ein eindrucksvolles Video der durch Starkregen verursachten Überschwemmungen im Raum Osnabrück im  Jahr 2010:

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Zu den Schadenfotos der Überschwemmung im August 2010 in Osnabrück bitte nach unten scrollen.

Hier folgen weitere Infos zu Überschwemmungen und der Möglichkeit, dadurch entstandene Schäden mittels einer Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung abzusichern:

 

Elementarschadenversicherung: Kein Luxus

Eine Elementarversicherung soll die finanziellen Folgen absichern von Schäden zum Beispiel durch Erdbeben, Erdsenkung, ÜberschwemmungSchnee- und Eisdruck, Vulkanausbruch. Sicherlich: Das sind Gefahren, die man nicht täglich plastisch vor Augen hat. Dennoch gehört dieser Versicherungsschutz als Zusatz zu jeder Gebäudeversicherung und Hausratversicherung dazu, da die Ausmaße eines solchen Ereignisses meist verheerend sind.

Da Immobilieneigentümer in einigen Überschwemmungsgebieten von Flüssen (z.B. am Rhein) wegen der Häufigkeit und der Größe der Schäden schon gar keinen Versicherungsschutz mehr erhalten können, ist bereits eine entsprechende Pflichtversicherung für alle im Gespräch.

Eine Elementarschadenversicherung wird meist als Zusatz zu einer GebäudeversicherungHausratversicherung oder im Rahmen einer Kaskoversicherung angeboten. Unterschiede gibt es zum einen in den versicherten Gefahren (Sturmflut und an die Oberfläche gelangendes Grundwasser versichert, oder nicht?), den Auflagen, die man zur Erlangung des Versicherungsschutzes erfüllen muss (Rückstauklappen einbauen?) und zum anderen in der Höhe der Selbstbeteiligung, die auch im vierstelligen Bereich liegen kann. Viele Versicherer bieten den Versicherungsschutz für Überschwemmung im Rahmen einer Elementarschadenversicherung erst nach einer Wartezeit an. Damit soll vermieden werden, dass Eigentümer zum Beispiel an unteren Teilen von Flussläufen bis zur Wettermeldung der nächsten Hochwasserwelle mit dem Versicherungsabschluss warten.

Viele Versicherungsbedingungen verstehen unter Überschwemmung nicht nur das Über-das-Ufer-Treten eines Flusses, sondern auch oberirdische Wasseransammlungen zum Beispiel durch Starkregen, oder das Ansteigen des Grundwassers bis an die Oberfläche. Oftmals ist in diesem Zusammenhang auch der Rückstau aus der Kanalisation mitversichert, wenn also Abwasser statt durch die Kanalisation abzufließen, sich dort aufstaut und zurückdrückt, um zum Beispiel im Keller aus Waschbecken, Gullys und Klos heraus zu strömen.

 

Nachtrag: Aus Elementarversicherung werden ‚Naturgefahren‘

Laut den neuesten Musterbedingungen des GDV wird aus der Elementarversicherung ein automatisch mitversicherter Bestandteil ‚Naturgefahren‘: Aus Elementarversicherung werden Naturgefahren.

 

Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung

Eine der vermutlich wichtigsten und am ehesten vorkommenden im Rahmen einer Elementarschadenversicherung versicherten Gefahren ist die Überschwemmung. Aber was verstehen Versicherungsbedingungen unter ‚Überschwemmung’ genau?

Zunächst einmal heißt es als Definition oftmals

Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks (…)„ 

(siehe Ziffer 1 in der Skizze unten). Es reicht also nicht aus, dass die Überflutung ausschließlich im Keller statt findet.

Für die Frage, wodurch die Überschwemmung entstanden ist, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten:

  1. Durch Niederschläge wie z.B. Starkregen (Ziffer 2),
  2. Durch Ausuferung von Oberflächengewässern (Ziffer 3),
  3. Oder durch Grundwasser, wenn es an die Oberfläche gelangt (Ziffer 4).

 

Selbstverständlich sollten alle drei Möglichkeiten in den Versicherungsbedingungen mitversichert sein – in der Praxis sieht das aber vollkommen anders aus: Es werden fast in beliebigen Kombinationen ein oder gar zwei der drei möglichen Ursachen nicht versichert.

Ein weiterer Bestandteil der Überschwemmungsklausel kann Rückstau sein:

Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt„ (Ziffer 5).

Ausschlüsse in der Elementarversicherung sind oft Sturmflut und Grundwasser, sofern es nicht bis an die Erdoberfläche gelangt ist.
Obliegenheiten (Pflichten des Versicherungsnehemers) sind für Überschwemmung wie Rückstau oft: Rückstauklappen (Ziffer 6) funktionsfähig halten, Rückstauklappen anzubringen, Abflussleitungen frei zu halten.

In der Realität aktueller Elementarschadenversicherungsbedingungen kann auch Rückstau ausgeklammert sein und der (auch nachträgliche) Einbau von Rückstauklappen sowie weitere Pflichten (z.B. Freihalten von Drainagen) vorgeschrieben sein.

TIPP: Bedingungen der Elementarversicherung genau ansehen; sicherstellen, dass möglichst alle 3 Ursachen für eine Überschwemmung + Rückstau versichert sind und die Obliegenheiten eingehalten werden können.

Überschwemmung und Elementarversicherung bzw. Elementarschadenversicherung – sehen Sie hier eine Skizze zum Thema:

 

Skizze: Überschwemmung in der Elementarversicherung – Wann ist Wasser für die Versicherung eine Überschwemmung?

Elementarschadenversicherung: Wann ist Wasser für die Versicherung eine Überschwemmung?

Überschwemmung in der Elementarschadenversicherung

Ergänzung 13.06.2013: Grundwasser – versichert oder nicht?

Da sich hier die Anfragen häufen zur Problematik von Schäden durch Grundwasser: Ein Anrufer berichtet über einen Schaden, bei dem das Grundwasser deutlich angestiegen war und so durch die Fenster in den Kellerschächten eindringen und den Keller überschwemmen konnte. Das Grundwasser war dabei nicht bis an die Grundstücksoberfläche gestiegen. Der Versicherer hatte den Schaden nicht regulieren wollen, eben mit dieser Aussage: Es läge kein durch die Elementarversicherung abgedeckter Überschwemmungsschaden vor. Der Anrufer möchte nun den Versicherer wechseln und hätte gern Angebote. Dazu meine Aussage: Ein solcher Grundwasser – Schaden ist – nach meinem derzeitigen Kenntnisstand – bei keinem deutschen Versicherer versicherbar. Eine Aussnahme: Die alten von der Allianz übernommenen DDR-Verträge. Sollte hier einer der Leser anderslautende Informationen haben: Bitte eine Info an mich senden! Lesen Sie dazu auch meinen Blogbeitrag Überschwemmung im Lichtschacht ist kein Elementarschaden!

 

Das Klima ändert sich: Deshalb Elementarschadenversicherung

Das Klima ändert sich durch den Klimawandel auch in Deutschland und wird zunächst einfach unberechenbarer.
Dass es in einer Region noch nie sintflutartige Regenfälle mit 120 Litern pro Quadratmetern gegeben hat, bedeutet eben nicht, dass solche Wetterphänomene auch für die Zukunft unwahrscheinlich sind.

Sollten derartige Niederschlagsmengen aber im Winterhalbjahr fallen, könnten enorme Schneemengen und in Sekundenschnelle erstarrender Eisregen unter Umständen zu solchen Gewichten auf Gebäuden führen, dass die Statik nicht mehr gegeben ist und Dächer allein durch den enormen Druck beschädigt werden, oder einstürzen könnten.

Daher sehen wir für den Norddeutschen Raum die Gefahren ÜberschwemmungRückstau, Eisdruck, Schneedruck als durchaus gegeben an und empfehlen stets, diese Risiken im Rahmen einer Elementarschadenversicherung abzusichern – anders ist es auch nicht möglich (mit Ausnahme von Rückstau, der ausnahmsweise in einigen Versicherungskonzepten auch unter der Position Leitungswasserschäden mitversichert sein kann).

Anders verhält es sich mit den ebenfalls drohenden Stürmen, Tornados und Windhosen: Ab Windstärke 8 sind solche Schäden im allgemeinen durch die Sturmversicherung der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung bereits abgesichert – und es gibt unseres Wissens keine Begrenzung des Versicherungsschutzes, wenn die Windstärke bestimmte Größenordnungen überschreitet. Zur Absicherung von Wirbelstürmen ist eine Elementarschadenversicherung also nicht nötig.

Hier finden Sie die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) zur Elementarschadendeckung.

Auch in unserem Blog finden Sie Beiträge zum Thema Elementarversicherung.

Gibt es eine Pflicht zum Einbau von Rückstauklappen, wenn man eine Elementarschadenversicherung abschließen möchte?

 

Von der Theorie zur Praxis: Elementarversicherung

Hochwasser in Osnabrück Elementarversicherung sinnvoll

Hochwasser in Osnabrück

Wie wichtig eine Elementarschadenversicherung (oder Elementarversicherung) gerade in punkto Überschwemmung sein kann, mussten unsere Mandanten im Raum Osnabrück im August 2010 erfahren:

27.08.2010: Katastrophenalarm in Osnabrück wegen Starkregens und Überschwemmung – welche Versicherung zahlt?

Und so sieht es aus, wenn in einer ganz normalen Region binnen weniger Stunden so viel Niederschlag fällt, wie sonst in 1,5 – 2 Monaten:

 

Schadenfotos vom Hochwasser in Osnabrück:

Hochwasser im Keller

Hochwasser im Keller

 

Hochwasser im Keller

Hochwasser im Keller

Überschwemmung im Lichtschacht

Überschwemmung: Wasser drückt im Lichtschacht durch die Bauanschlussfuge in das Gebäudeinnere.

 

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