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08
Mrz
2023

Einblicke in das Risikolebensversicherungs-Wunderland

Kategorie: Risiko-Lebensversicherung  ·  Autor: Anja Wallenhorst  ·  0 Kommentare

Unsere Mitarbeiterin Anja Wallenhorst schildert in diesem Blogbeitrag ihre speziellen Erfahrungen in der Vermittlung von Risikolebensversicherungen. Ganz nach dem Motto: Manchmal wundert man sich nur ein wenig oder kommt aus dem Staunen nicht mehr heraus.

Anja Wallenhorst, Versicherungsfachwirtin bei Helberg Versicherungsmakler

„In meiner mittlerweile über dreißigjährigen Erfahrung im Bereich Lebensversicherungen gibt es für mich nur eine einzige Gewissheit frei nach Sokrates: Ich weiß, dass ich nichts weiß!

Oder anders ausgedrückt: Ich habe schon so viele Abweichungen meiner Erwartung seitens der Kunden, aber auch seitens der Versicherer erlebt, dass ich selbst nach so vielen Jahren immer wieder überrascht werde und dazu lerne.


Meine Arbeit bei Helberg

Meine Hauptaufgabe hier besteht darin, Kunden mit einer teils schwierigen Krankenvorgeschichte oder gefährlichen Sportarten / Berufen eine Absicherung für ihre Hinterbliebenen oder für ein aufgenommenes Darlehen zu ermöglichen. Denn dafür ist eine Risikolebensversicherung da.

Damit unsere Kunden nicht die berühmte „Katze im Sack“ kaufen müssen, stellen wir in solchen schwierigen Fällen eine anonymisierte Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern. So erfahren wir und unsere Kunden noch vor der Antragstellung, zu welchen Bedingungen und zu welchem Preis der einzelne Anbieter absichern würde.

Erst dann sollte sich der Kunde nach einer umfassenden Beratung wirklich entscheiden. Denn was nützt der ausführlichste Bedingungs- und Preisvergleich, wenn man seinen Versicherungsschutz bei einigen Versicherern gar nicht oder nur zu einem viel höheren Beitrag bekommen kann?

Wie war das jetzt noch gleich mit dem Wundern und Staunen?

Normalannahme trotz Herzfehlers – Kunde freut sich nicht

Fangen wir mit dem Kunden an, der davon ausging, dass er wegen seines angeborenen Herzfehlers keinen Anbieter findet, der ihn für den Todesfall absichern möchte.

Ganz falsch war diese Einschätzung nicht, hagelte es doch sehr viele Ablehnungen seitens der angefragten Versicherer. Ein Anbieter war noch bereit, den Versicherungsschutz mit einem sehr hohen Risikozuschlag, in diesem Fall einem ungefähr vierfach erhöhten Beitrag, zu übernehmen.

Jetzt kommt das versprochene Wunder

Ein Versicherer bot seinen Premiumtarif mit vielen meines Erachtens sinnvollen Zusatzoptionen (siehe Risikolebensversicherung Test 2023) zu normalen Bedingungen, also zum „Normalpreis“ an.

Wir versuchen den Versicherer zu finden, der möglichst kein Problem mit Ihnen hat. Hier hat ein Versicherer eine normale Antragsannahme trotz eines angeborenen Herzfehlers signalisiert.
Normale Antragsannahme trotz eines angeborenen Herzfehlers. Besser geht’s nicht. Solche Angebote versuchen wir für Sie zu finden.

Und nun das versprochene Staunen

Ich bin davon ausgegangen, dass sich der Kunde mindestens freut, wenn nicht gar Luftsprünge macht aufgrund der erfreulichen Nachrichten. Zumal er ein hohes Darlehen abzusichern hatte.

Aber weit gefehlt! Seine Reaktion war, dass er mit günstigeren Beiträgen gerechnet hätte …

Versicherungsschutz trotz Herzfehlers – aber anders als geplant

Bleiben wir bei einem Kunden mit einer ähnlichen Krankenvorgeschichte. Auch er hat einen angeborenen Herzfehler und den Wunsch, das vorhandene Darlehen abzusichern.

Hier gab es leider nur Ablehnungen seitens der Versicherer. Teilweise erhielt ich die Antworten so schnell, dass ich den Eindruck hatte, dass einige Risikoprüfer sich nicht mal die Mühe gemacht haben, die Befunde durchzulesen.

Jedoch hatten wir das Glück, dass ein Versicherer gerade eine neue Absicherungsform ohne Gesundheitsprüfung auf den Markt gebracht hatte: Den Baufinanzierungs-Schutzbrief, den unser Kunde dann auch gerne als Alternative zur Risikolebensversicherung angenommen hat.

Bei diesem Schutzbrief wird die monatliche Darlehensrate für den Todesfall und bei einer Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von maximal 60 Monaten abgesichert. Das verschafft ihm oder seinen Hinterbliebenen wertvolle Zeit, um finanzielle Engpässe zu überbrücken, einen Notverkauf zu verhindern und sich neu zu orientieren.

Todesfall-Absicherung trotz Multiple Sklerose

Noch ein Fall der Darlehensabsicherung nach dem Motto: Da plant man eifrig … und dann kommt das Leben!

Diese Erkenntnis ereilte einen jungen Arzt, der gerade mit einem Kollegen eine neue Praxis eröffnen wollte. Dann kam die Diagnose Multiple Sklerose.

Da es sich bei dem gewünschten Darlehen um einen sehr hohen Betrag handelte, die keiner unserer angefragten Versicherer ohne eine ärztliche Untersuchung und weiterführende Gesundheits-Checks absichern würde, haben wir die Risikolebensversicherungssumme auf fünf verschiedene Anbieter aufgeteilt. Alle boten glücklicherweise einen Versicherungsschutz mit einem akzeptablen Risikozuschlag, also bezahlbaren Beitrag, an. Obwohl es fünf verschiedene Versicherer geworden sind, hat der Kunde mit uns als Makler nur einen Ansprechpartner für seine Verträge.

Der Arzt teilte mit mir seine Freude darüber mit den Worten:

„Jetzt kann ich endlich wieder ruhig schlafen!“

Denn die Darlehen für die Praxisneugründung konnte er nur dann realisieren, wenn er das Bestehen einer Todesfallabsicherung für sich nachweisen konnte.

Ein halbes Jahr später meldete er sich erneut, um auch noch seine Hinterbliebenen bei einem sechsten Versicherer abzusichern.

In solchen Momenten macht mir meine Arbeit wirklich großen Spaß, weil ich die Erleichterung unserer Kunden förmlich spüren kann und ich ihnen weiterhelfen konnte. Das Leben unserer Kunden hat sich durch den Versicherungsschutz klar verbessert.

Wunderland Risikolebensversicherung
Anja Wallenhorst, Versicherungsfachwirtin bei Helberg Versicherungsmakler.

Risikolebensversicherung mit Asperger-Syndrom, Zwangsstörung, Migräne und Tremor

So auch in einem anderen Fall, als sich ein junger Mann mit dem Asperger-Syndrom, Zwangs- und Tic-Störungen, Migräne und Tremor an uns wendete. Das Asperger-Syndrom gilt wie Autismus allgemein und wie Zwangsstörungen als Erkrankung der Psyche. Sobald solche nicht ausgeheilten psychischen Vorerkrankungen im Spiel sind, winken die meisten Versicherer nach unserer Erfahrung ab. Einen Antrag würden sie ablehnen.

Jedoch findet gerade in diesem Bereich bei einigen Anbietern ein Umdenken statt. Man ist mittlerweile bereit, solche Diagnosen genauer unter die Lupe zu nehmen, ob nicht doch eine Absicherung angeboten werden kann.

Von dieser erfreulichen Entwicklung profitierte der junge Mann und realisierte seine Todesfallabsicherung mit einem bezahlbaren Risikozuschlag.

Epilepsie – kein K.O.-Kriterium für die Risiko-LV

Erfreulich ist natürlich auch immer, wenn Kunden uns weiterempfehlen. So, wie sich die Lebensgefährtin eines bereits abgesicherten Kunden meldete. Sie fragte, ob auch sie mit der Diagnose Epilepsie eine Chance auf eine Todesfallabsicherung hätte, da beide gerade einen Darlehensvertrag für das gemeinsame Haus unterzeichneten.

Neben einer Ablehnung waren alle anderen Anbieter bereit, sie gegen einen höheren Risikozuschlag zu versichern. Ein Versicherer stellte sogar einen recht niedrigen Mehrbeitrag in Aussicht, der dann auch das Rennen machte. Glückliche Frau am Telefon, glückliches Ende.


Fazit

Dies ist nur ein kleiner Einblick in meine vielfältige und abwechslungsreiche Arbeit, in der ich gelernt habe, dass der Versuch klug macht und in den meisten Fällen auch mit einem Erfolg belohnt wird.

Denn die Bandbreite der Einschätzungen der verschiedenen Versicherer ist für mich immer wieder spannend und unvorhersehbar. Eine Wundertüte, in der von Ablehnungen bis zur Annahme unter normalen Bedingungen alles „drin“ ist.“


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