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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
19
Mai
2020

Die AU-Klausel und ihre Verbesserungmöglichkeiten

Kategorie: BU-Versicherung  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Wenn sich in den letzten Jahren eine Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung durchgesetzt hat, so ist es die AU-Klausel. Also eine Leistung bereits bei langer Arbeitsunfähigkeit. Sie ist nützlich, kann aber durchaus noch verbessert werden. Vier Vorschläge dazu.

AU BescheinigungUm das Jahr 2000 war die Condor Lebensversicherung der erste Anbieter, der seine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer AU-Klausel versah.

Es dauerte bis Juli 2013, bis mit dem Marktführer Allianz ein zweiter Versicherer diesen eigenständigen Leistungsanspruch bereits bei einer mehr als 6-monatigen Krankschreibung in einem BU-Tarif verankerte.

Inzwischen bieten fast 30 Versicherer eine solche Arbeitsunfähigkeitsklausel an.

 

Der potentielle Nutzen einer AU-Klausel

Der wichtigste Nutzen einer AU-Klausel für den Versicherten besteht wohl darin, dass man eine Leistung aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) bekommen kann, obwohl man (noch) gar nicht berufsunfähig ist. Der Nachweis einer ununterbrochenen Krankschreibung von meistens 6 Monaten soll ausreichen, um an diese „Rente wegen Krankschreibung“ oder „Arbeitsunfähigkeitsrente“ zu kommen.

In der Praxis zeigt sich außerdem, dass längst nicht jeder, der sich gegen Berufsunfähigkeit versichern kann, auch eine Krankentagegeldversicherung bekommt. Das ist die eigentliche Versicherung gegen die finanziellen Folgen einer Arbeitsunfähigkeit. Da sie jedoch viel früher leistet – bei Arbeitnehmern bereits nach 6 Wochen – erscheint uns deren Gesundheitsprüfung oft noch schärfer als bei einer BUV zu sein. Wird eine Krankentagegeldversicherung abgelehnt, ist es vorteilhaft, wenigstens eine AU-Klausel in der BU-Absicherung zu haben.

 

Profitiert jeder Berufsunfähige von einer AU-Klausel?

Nein. Denn es ist eben nicht notwendig, mehr als 6 Monate krankgeschrieben zu sein, um als berufsunfähig anerkannt zu werden. So haben wir auch einen Kunden, der bereits nach einigen Wochen nicht mehr krankgeschrieben war, sondern sich arbeitssuchend gemeldet hat. In seinem bisherigen Beruf war er trotzdem berufsunfähig – und bezieht bis heute seine Berufsunfähigkeitsrente.

 

Muster Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2018. Ein solcher „gelber Schein“ ist bei mancher AU-Klausel vorgeschrieben. Quelle: www.kbv.de

 

Haupt-Unterscheidungsmerkmale der AU-Klauseln

Beschäftigt man sich mit Veröffentlichungen und dem Erfahrungsaustausch unter Kollegen, so werden als hauptsächliche Unterscheidungsmerkmale einer AU-Klausel genannt:

  • Wie lange die Krankschreibung mindestens dauern muss;
  • Für wie viele Monate der Versicherer die AU-Leistung im Laufe der Vertragszeit maximal zahlt;
  • Welche Art von Arzt in welcher Form die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen muss;
  • Ob die AU-Klausel fest im Bedingungswerk verankert ist oder man sie als kostenpflichtigen Zusatzbaustein dazu buchen kann;
  • Ob ein Leistungsantrag nur zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung der Berufsunfähigkeit gestellt werden kann oder auch separat.

 

AU-Leistung auch ohne BU-Leistungsantrag: Kundenfreundlich?

Gerade das letztgenannte Unterscheidungsmerkmal soll nach Ansicht vieler Kollegen ausschlaggebend sein: Kann ich die Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit auch ohne einen BU-Leistungsantrag bekommen, soll das gut sein. Muss ich beides zusammen beantragen (z.B. bei Tarifen der Allianz, AXA, Canada Life, Condor, Continentale, Gothaer, HDI, Volkswohl Bund), soll das nachteilig für den Versicherten sein.

Ich kann die Argumentation verstehen, habe ich sie doch selbst geteilt. Sie ist auch nachvollziehbar, wenn es einzig um die Frage geht, wie man am schnellsten an Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung kommt. Denn die Prüfung rein auf Arbeitsunfähigkeit kann schneller gehen, weil der Grad der Berufsunfähigkeit nicht ermittelt werden muss. Vieles andere, wie zum Beispiel eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung oder Leistungsausschlüsse, prüfen Versicherer hingegen auch, wenn man „nur“ AU-Leistungen beantragt.

AU-Leistungen sind befristete Leistungen

Andererseits sind alle Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit befristete Leistungen. Das ist nicht nur aus bilanziellen Gründen ganz praktisch für den Versicherer. Denn es bedeutet: Sind die 12, 18, 24 oder auch 36 Monate maximaler Leistungsdauer um, steht der Versicherte ohne weitere Leistungen da. Er muss – also vielleicht nach 1,5 oder 2 Jahren Krankschreibung- von sich aus den BU-Leistungsantrag stellen. Zu diesem Zeitpunkt muss er seine Berufsunfähigkeit nachweisen. Nur, wie fit ist man dann noch, um nach solch langer Krankheit das Leistungsprüfungs-Procedere durchzustehen? Kommt man noch an alle Belege? Gibt es dann den behandelnden Arzt noch?

Hingegen sind ein paar Monate AU-Leistungen für den Lebensversicherer deutlich angenehmer als eine unbefristete Anerkennung einer Berufsunfähigkeit. Denn da kommt man als Versicherer so schnell nicht wieder heraus. Das Ende der Berufsunfähigkeit muss der Versicherer nämlich dem Versicherten nachweisen.

Wo bleibt die verbesserte AU-Klausel?

Manchmal kommt mir das so typisch für unsere Branche vor: Noch bevor ein Produkt (-Merkmal) so richtig gut ist, stürzt man sich auf das nächste, führt neue, wieder wenig durchdachte oder gar optimierte Klauseln ein („Krebs-Klausel“, „Teilzeitklausel“).

Liebe Lebensversicherer: Verbessert bitte erst einmal Eure AU-Klauseln. Gebt Euren Versicherten mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Macht es für sie leichter, Versicherungsschutz zu verstehen und Leistungen zu bekommen.

 

Hier kommen dazu vier Anregungen:

  1. Wo die AU-Leistung ein separater Zusatzbaustein ist, sollte man den Baustein auch später beitragsmindernd wieder separat aus dem Vertrag kündigen können. Zum Beispiel, weil der Arbeitgeber nun eine sehr lange Lohnfortzahlung gewährt. Oder weil jemand verbeamtet wird.
  2. Eine Nachversicherungsgarantie muss nicht immer eine Erhöhung der BU-Rente meinen. Warum sollte man nicht eine Nachversicherungsgarantie separat für die AU-Klausel anbieten? Auch dafür gibt es nachvollziehbaren Bedarf. Zum Beispiel, weil sich das Sicherheitsbedürfnis mit dem Alter erhöht. Oder weil eine Immobilienfinanzierung keinen Spielraum mehr für ein geringeres Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit lässt.
  3. Versicherer sollten nicht den Eindruck erwecken, die Vorlage entsprechender AU-Bescheinigungen reiche aus, um Leistungen zu erhalten, wenn sie auch die vorvertragliche Anzeigepflicht, Einkommensverhältnisse oder Leistungsausschlüsse prüfen. Als Versicherter braucht man verlässliche Angaben, um sich auf das Weitere einstellen zu können. Man muss einschätzen können, ob das Geld in ein paar Wochen oder vielleicht erst in zig Monaten kommt.
  4. Vielleicht ist das der Wichtigste Punkt: Mit der Beantragung von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sollte der Versicherte nicht gleichzeitig auch den BU-Leistungsantrag stellen müssen. Zwei verschiedene Paar Schuhe kann man auch verschieden behandeln. Zeichnet sich aber auch nach beispielsweisen 12, spätestens 18 Monaten der Arbeitsunfähigkeit kein Ende ab, sollte der Versicherer von sich aus die (restliche) BU-Leistungsprüfung anstoßen. Möchte der Versicherte das aus irgendeinem Grund nicht, muss er die Nachweise zu dem Zeitpunkt nicht erbringen und kann die maximale AU-Leistungsdauer gegebenenfalls ausschöpfen. Er behält sein Recht, zu einem späteren Zeitpunkt einen BU-Leistungsantrag zu stellen.

 

Fazit zur AU-Klausel

AU-Klauseln in der Berufsunfähigkeitsversicherung sind noch verbesserbar. Vor allem, was die Flexibilität für die Versicherten angeht. Das Ziel sollte allerdings – auch wenn’s schwer fällt, liebe Versicherer – sein, so schnell wie möglich eine nachweisbare Berufsunfähigkeit unbefristet anzuerkennen. Denn darum geht es ja eigentlich in der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Wie denken Sie darüber? Hinterlassen Sie gern hier unten auf der Seite einen Kommentar.

 

Reaktionen

Pfefferminzia vom 05.06.2020: So lässt sich die AU-Klausel in der BU-Versicherung verbessern.

Screenshot Pfefferminzia: so lässt sich die AU-Klausel in der BU-Versicherung verbessern

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    Zuletzt aktualisiert am 17.06.2020 Verbesserung der AU Klausel

    Kommentare zu diesem Beitrag

    Aluna  |   23. Mai 2020 um 12:23 Uhr

    Danke für diesen tollen Blog-Artikel. War sehr informativ für mich.

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