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Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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03
Mrz
2015

Condor und R+V jetzt auch mit dem Grundgesetz auf Kriegsfuß?

Kategorie: Versicherungsgesellschaften  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

Condor Leben und R+V Allgemeine wollen Vermittlern Veröffentlichungen mit ihren Namen ohne vorherige Zustimmung untersagen.

Grundgesetz Artikel 5: MeinungsfreiheitStellen Sie sich einmal vor, ich hätte vor Veröffentlichung des schönen Artikels „Verhaltenskodex: Will die R+V Kunden zu einer Maklervollmacht zwingen?“ die R+V um Zustimmung bitten müssen. Ein abstruser Gedanke, oder? Ein solches Recht wollen sich aktuell die R+V Tochter Condor-Lebensversicherungs-AG und die R+V Allgemeine Versicherung AG herausnehmen. Versicherungsmakler sollen dem in neuen Courtagezusagen der Condor Leben zustimmen.

 

Condor Leben: Neue Konditionen für Versicherungsmakler

In der vergangenen Woche verschickte die Condor Lebensversicherungs AG Schreiben an Versicherungsmakler: Man beende die bisherige Courtagezusage zu Ende Februar. Gleich mitgeschickt wurde eine neue „Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit und Zustimmungserklärung zur Vertragsübernahme“. Dieses mit der Bitte um Gegenzeichnung und Rücksendung bis 09.03.2015. Darin findet sich der interessante Hinweis, dass die R+V Allgemeine Versicherungs AG, kurz RVA, spätestens zum 01.01.2016 die Vereinbarung anstatt der Condor Lebensversicherung erfülle. Aber darum und um viele andere Punkte dieser „Rahmenvereinbarung“ soll es hier jetzt nicht gehen.

 

Ausstieg bei Punkt 7

Glatt 60 Seiten umfasst das Machwerk der Condor. Ehrlich gesagt bin ich nur bis Seite 4 und Punkt 7 gekommen. Denn der lautet so:

Punkt 7 der neuen "Rahmenvereinbarung" der Condor Lebensversicherung

„Veröffentlichungen (…) aller Art mit dem Namen (…) der RVA bedürfen der vorherigen Zustimmung (…).“ RVA ist die Abkürzung für R+V Allgemeine Versicherung AG.

 

Grundgesetz Artikel 5

Liebe Condor und R+V, hier ein kleiner Hinweis von mir: Wir haben in Deutschland ein Grundgesetz. In dessen Artikel 5 finden wir unter Absatz 1 folgenden Wortlaut:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“

 

„Jeder“ steht da. Und das bedeutet: Sogar Versicherungsmakler.

 

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Matthias Mühlichen  |   3. März 2015 um 17:28 Uhr

Die R+V will also nicht mehr erwähnt werden, d. h. nur mit Erlaubnis? Das bedeutet ja auch, dass die Angst vor unangenehmen Äußerungen größer ist als der umgekehrte Fall des Lobes. Oh, Oh, da ist ein Konzern bemüht, sich ins eigene Fleisch zu schneiden… Das geht nach hinten los…

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