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Helbergs Versicherungsblog
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01
Nov
2014

Der GDV meldet Vollzug: Illegale Datenspeicherung im HIS beendet

Kategorie: BU-Versicherung, Verbraucherschutz  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  2 Kommentare

Neun Tage nach unserer Veröffentlichung der Datenpanne im HIS und vier Monate nach der Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz meldet der GDV nun, dass die rechtswidrig gespeicherten Datensätze gelöscht worden sein.

"Schwarze Liste" HIS. Grafik-Quelle: GDV

So richtig kann ich es noch immer nicht fassen: Da werden vielleicht tausende von Datensätzen in der Auskunftei der Deutschen Versicherungswirtschaft mehr als drei Jahre lang illegal gespeichert – und keiner merkt’s. Außer uns? Wie dem auch sei: Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft meldete am gestrigen 31.10.2014:

„Die HIS-Betreiberin hat nun mitgeteilt, dass die unzulässig lange gespeicherten Informationen am Dienstag, den 28. Oktober gelöscht wurden.“

Ein schöner Erfolg! Und ein gutes Beispiel dafür, dass man in der Versicherungswirtschaft zeitnah reagieren kann, wenn es um so sensible Themen wie Datenschutz und Vertrauen geht.


Der Systemfehler – ein Fehler im System

Bei der Analyse der Fehlerquelle irrt man sich allerdings, meine ich.  Der GDV lässt wissen:

„Für die Probleme hat IIRFP (Hinweis: Gemeint ist der Betreiber der HIS Datenbank) einen Systemfehler verantwortlich gemacht.“

Einen Fehler im System sehe ich auch: Wenn Regelungen so kompliziert und intransparent sind, dass selbst die zuständigen Institutionen (wie in diesem Fall der GDV und informa) unrichtige Auskünfte erteilen, blickt eben niemand mehr durch. Und wo niemand durchblickt, fallen Fehler, die überall und jedem passieren können, einfach nicht auf. Wie auch? [Pro-Tipp: Gilt auch für Versicherungsbedingungen…]

HIS-Betreiber löscht fehlerhafte Einträge.
„HIS-Betreiber löscht fehlerhafte Einträge.“ Quelle: GDV 31.10.2014

Das HIS: Bei knapp 50 Vorständen von Lebensversicherern nachgefragt

Nein, wir sind mit dem Thema HIS noch nicht durch. So sehr ich verstehen kann, dass Versicherer in der Schadensversicherung Versicherungsbetrug vorbeugen wollen und müssen und dafür Mittel zur Verfügung haben müssen: Im Bereich der Lebensversicherung und vor allem der Berufsunfähigkeitsversicherung sehe ich diese Notwendigkeit in dieser Ausprägung nicht. Derzeit gipfelt sie in der Möglichkeit, Erschwernisse sogar dann in das HIS einzumelden, wenn gar kein Vertrag zustande kam.

Wer von den Lebensversicherern arbeitet überhaupt mit dem HIS? Und was tun die Versicherer, wenn Ihnen bei der Antragsbearbeitung Informationen bekannt werden, die aus illegaler Datenspeicherung stammen, wie in unserem BU-Fall? Das waren unsere Fragen, die wir in dieser Woche an die Vorstände von knapp 50 Lebensversicherern richteten. Über die (aus meiner Sicht) positiven Vorbilder will ich hier gern berichten. Fortsetzung folgt.


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