Helberg Versicherungsmakler
Matthias Helberg Versicherungsmakler e.K. hat 4,93 von 5 Sternen 432 Bewertungen auf ProvenExpert.com
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Helbergs Versicherungsblog
Helbergs Versicherungsblog mit Schwerpunkt BU, Einkommenssicherung, Arbeitsunfähigkeit - viel gelesen und oft zitiert
29
Nov
2013

Tchibo kann bleiben, wo der Kaffee wächst…

Kategorie: Verbraucherschutz, Versicherungsvertrieb  ·  Autor: Matthias Helberg  ·  1 Kommentar

… oder hätte sich als Versicherungsvermittler registrieren lassen müssen, um Versicherungen zu vermitteln. So, wie andere auch. Der BGH urteilte heute nach Angaben des AfW, dass der damalige Versicherungsvertrieb von Tchibo illegal war.

 

Tchibos illegale Versicherungsvermittlung…

tchibo-versicherungen-vermitteln-ohne-erlaubnis

Tchibo: Illegale Versicherungsvermittlung

 

Tchibo hatte bis Ende 2010 online Versicherungen des Kölner Direktversicherers Asstel und deren Muttergesellschaft Gothaer vermittelt – ohne eine entsprechende Erlaubnis zu haben. Denn ja: Niemand darf in Deutschland einfach so Versicherungen vermitteln. Zum Glück!

 

 

Hier im Blog berichtete ich in folgenden Artikel darüber:

 

… und einmal mehr Finanztest

Als es darüber zum Streit kam, berief sich Tchibo darauf, man sei ja nur ein Tippgeber. Und dürfe das eben. Von Stiftung Warentest / Finanztest wurden die Tchibo-Versicherungs-Produkte sogar  – sagen wir – bekannt gemacht unter Titeln wie „Zahnzusatz-Versicherung bei Tchibo: Zähne gut versichert“ oder „Private Haftpflicht bei Tchibo: Lohnender Schutz“.  Das klang damals schon nicht nach Verbraucherschutz und ist heute ein weiterer peinlicher Beleg für fehlgeleiteten Verbraucherschutz und mangelndes Verantwortungsbewusstsein.

Stiftung Warentest empfahl den illegal arbeitenden Versicherungsvermittler Tchibo

Stiftung Warentest empfahl den illegal arbeitenden Versicherungsvermittler Tchibo. Bild: Screenshot test.de

Private Haftpflicht beim Kaffeeröster: Lohnender Schutz?

„Private Haftpflicht bei Tchibo: Lohnender Schutz“ „Günstig versichert“ Ja – und zwar illegal vermittelt. Bild: Screenshot test.de

Um so schlimmer ist das auch deshalb, weil andere Einzelhändler wie SATURN oder C & A dem Tchibo-Beispiel mehr oder weniger folgten.

 

Verbraucherschützer schweigen, Verbände handeln

Was im Juni 2009 mit einer Pressemitteilung der IGVM e.V. „Wenn Verbraucherschützer vor Verbrauchern schützen“ begann, ging heute laut AfW Verband nach einem Gang durch 3 Instanzen vor dem BGH zu Ende. Ein schöner Erfolg.

Und gleichzeitig ein bezeichnendes Zeichen: Denn es waren nicht etwa institutionelle Verbraucherschützer, oder gar die Aufsichtsbehörden (BaFin), die hier einschritten: Nein, es mussten sich erst ein Berufsverband zusammen mit einem Verein für Wettbewerbsrecht zusammentun, um den Gang durch die Instanzen konsequent zu gehen.

Herzlichen Glückwunsch zu dem Erfolg!

 

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Susan  |   5. Dezember 2013 um 10:35 Uhr

Kaffee machen können sie, aber die Versicherungen sollte man doch lieber den rechten Profis überlassen, bin da ganz deiner Meinung.

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